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Rechtsprechung
   AG Göttingen, 09.05.2008 - 74 IN 67/08   

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https://dejure.org/2008,12163
AG Göttingen, 09.05.2008 - 74 IN 67/08 (https://dejure.org/2008,12163)
AG Göttingen, Entscheidung vom 09.05.2008 - 74 IN 67/08 (https://dejure.org/2008,12163)
AG Göttingen, Entscheidung vom 09. Mai 2008 - 74 IN 67/08 (https://dejure.org/2008,12163)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zvi-online.de

    InsO § 4a Abs. 1, § 290 Abs. 1 Nr. 3
    Bewilligung der Stundung in zweitem Insolvenzverfahren nach Rücknahme des ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI (Beilage) 2009, 32
  • NZI 2008, 447
  • Rpfleger 2008, 527
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • AG Göttingen, 06.03.2008 - 74 IN 34/08

    Antrag auf Restschuldbefreiung durch den Schuldner in einem

    Auszug aus AG Göttingen, 09.05.2008 - 74 IN 67/08
    Anders als im Fall eines Zweitantrages bei noch laufendem Erstinsolvenzverfahren greift in diesen Fällen die Vorschrift des § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO nicht ein (Abgrenzung zu AG Göttingen, Beschluss vom 06.03.2008 - 74 IN 34/08).

    a) Im - rechtskräftigen - Beschluss vom 06.03.2008 (74 IN 34/08) hat das Insolvenzgericht Göttingen den dortigen Antrag auf Stundung gem. § 4 a Abs. 1 Satz 3, 4 InsO zurückgewiesen.

    Anders als im Beschluss vom 06.03.2008 (74 IN 34/08) würde nicht nur der in der ersten Alternative aufgeführte Versagungsgrund hinsichtlich seiner Grenzen bestimmt, vielmehr würde ein nicht aufgeführter Versagungsgrund geschaffen und damit eine unzulässige Analogie vorgenommen.

  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03

    Versagung der Stundung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Schuldners

    Auszug aus AG Göttingen, 09.05.2008 - 74 IN 67/08
    Zwar berechtigt jeder Versagungsgrund des § 290 InsO zur Ablehnung eines Stundungsantrages (BGH NZI 2005, 232 = ZVI 2005, 124 = ZInsO 2005, 207).

    Bei der Ablehnung einer beantragten Stundung kann über den Wortlaut des § 4a Abs. 1 Satz 3 InsO hinaus zwar jeder Versagungsgrund des § 290 InsO berücksichtigt werden (BGH NZI 2005, 232 = ZVI 2005, 124 = ZInsO 2005, 207).

  • LG Göttingen, 26.09.2007 - 10 T 120/07

    Ausschluss der Stundung bei Vorliegen eines zweifelsfreien Versagungsgrundes nach

    Auszug aus AG Göttingen, 09.05.2008 - 74 IN 67/08
    Schon deshalb hat ein etwaiger Verstoß gegen § 295 InsO (zur Berücksichtigungsfähigkeit im Rahmen einer Stundungsaufhebung LG Göttingen ZInsO 2007, 1159 = NZI 2008, 54) unberücksichtigt zu bleiben.
  • BFH, 24.10.1996 - VII R 113/94

    Verwaltungsvollstreckung - Pfändungsschutzgrenzen - Straftatbestand der

    Auszug aus AG Göttingen, 09.05.2008 - 74 IN 67/08
    Steuerforderungen resultieren aus dem Gesetz, § 38 AO, und nicht aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, so dass sie nicht unter § 302 Nr. 1 InsO fallen (Kehe/Meyer/Schmerbach ZInsO 2002, 615, 616), selbst wenn eine Steuerhinterziehung gem. § 370 AO vorliegt (BFH Beschluss vom 24.10.1996 - VII R 113/94; FG Hamburg NZI 2007, 738; FK-InsO/Ahrens § 302 Rz. 7).
  • FG Hamburg, 02.02.2007 - 2 K 106/06

    Abgabenordnung/Insolvenzordnung: Zur Restschuldbefreiung bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus AG Göttingen, 09.05.2008 - 74 IN 67/08
    Steuerforderungen resultieren aus dem Gesetz, § 38 AO, und nicht aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, so dass sie nicht unter § 302 Nr. 1 InsO fallen (Kehe/Meyer/Schmerbach ZInsO 2002, 615, 616), selbst wenn eine Steuerhinterziehung gem. § 370 AO vorliegt (BFH Beschluss vom 24.10.1996 - VII R 113/94; FG Hamburg NZI 2007, 738; FK-InsO/Ahrens § 302 Rz. 7).
  • LG Düsseldorf, 04.07.2007 - 25 T 395/07

    Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens; Erteilung einer

    Auszug aus AG Göttingen, 09.05.2008 - 74 IN 67/08
    In der Rechtsprechung wird eine Quote von 95% genannt (AG Siegen ZInsO 2003, 478) oder über 76, 83 % (LG Düsseldorf NZI 2008, 253), die hier bei weitem nicht erreicht ist.
  • LG Lüneburg, 09.04.2002 - 3 T 4/02

    Versagung der Restschuldbefreiung im Rahmen der Verbraucherinsolvenz

    Auszug aus AG Göttingen, 09.05.2008 - 74 IN 67/08
    a) Die Vorschrift des § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO ist erfüllt, wenn der Schuldner eine unzutreffende Umsatzsteuervoranmeldung abgibt (AG Celle ZVI 2003, 376) oder eine Steuerhinterziehung durch Nichterklärung von Warenumsätzen vornimmt (LG Lüneburg ZVI 2005, 614).
  • AG Siegen, 24.09.2002 - 25 IN 203/01

    Restschuldbefreiung: von der Erteilung ausgenommene Abgabenschuld wegen

    Auszug aus AG Göttingen, 09.05.2008 - 74 IN 67/08
    In der Rechtsprechung wird eine Quote von 95% genannt (AG Siegen ZInsO 2003, 478) oder über 76, 83 % (LG Düsseldorf NZI 2008, 253), die hier bei weitem nicht erreicht ist.
  • AG Düsseldorf, 14.08.2007 - 503 IN 301/06

    Voraussetzungen der Stundung von Verfahrenskosten im

    Auszug aus AG Göttingen, 09.05.2008 - 74 IN 67/08
    Teilweise wird auch auf die Höhe der Forderung im Verhältnis zur persönlichen und wirtschaftlichen Lage des Schuldners abgestellt (AG Düsseldorf ZInsO 2008, 334), im entschiedenen Fall über 11.000 EUR.
  • AG Göttingen, 26.02.2008 - 74 IN 304/07

    Eröffnung eines erneuten Insolvenzverfahrens bei Fortführung eines

    Auszug aus AG Göttingen, 09.05.2008 - 74 IN 67/08
    c) Der Schuldner kann auch noch in der Wohlverhaltensperiode von der Abtretung Abstand nehmen und auf die Restschuldbefreiung verzichten (BGH ZInsO 2006, 871, 872; AG Göttingen, Beschluss vom 26.02.2008 - 74 IN 304/07 = ZVI 2008, 170 = NZI 2008, 313; FK-InsO/Ahrens § 287 Rz. 16 mit der Einschränkung, dass noch kein Versagungsverfahren durchgeführt wird).
  • LG Freiburg, 12.11.2003 - 4 T 265/03

    Insolvenzverfahren: Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 117/04

    Änderung von Beschlüssen durch das Insolvenzgericht; Auslegung der

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Rechtsprechung
   LG Krefeld, 15.12.2007 - 6 T 253/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21505
LG Krefeld, 15.12.2007 - 6 T 253/07 (https://dejure.org/2007,21505)
LG Krefeld, Entscheidung vom 15.12.2007 - 6 T 253/07 (https://dejure.org/2007,21505)
LG Krefeld, Entscheidung vom 15. Dezember 2007 - 6 T 253/07 (https://dejure.org/2007,21505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Versagung einer Restschuldbefreiung durch das Amtsgericht; Rücknahme des Antrages auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 298 Insolvenzordnung (InsO) durch den Treuhänder

  • zvi-online.de

    InsO § 298
    Wirkungslosigkeit des wegen Nichtdeckung der Mindestvergütung ergangenen Versagungsbeschlusses nach verspäteter Zahlung und Antragsrücknahme durch Treuhänder

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 447
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Dresden, 22.01.2007 - 5 T 32/07
    Auszug aus LG Krefeld, 15.12.2007 - 6 T 253/07
    Dabei wird zum Teil vertreten, dass der Antrag nur bis zu dem Beschluss über die Versagung der Restschuldbefreiung zurückgenommen werden kann, zum Teil wird die Rücknahme bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Versagung zugelassen ( vgl. zum Meinungsstand: LG Dresden, Beschluss vom 22.1.2007 - 5 T 32/07 - recherchiert in juris ).
  • BGH, 15.07.2010 - IX ZB 269/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Rücknahme

    b) Der Antrag muss bis zum rechtskräftigen Abschluss des durch ihn eingeleiteten Verfahrens aufrecht erhalten bleiben (vgl. etwa LG Dresden ZInsO 2007, 557, 558; Uhlenbruck/Vallender, InsO 13. Aufl. § 290 Rn. 4; Graf-Schlicker/Kexel, InsO 2. Aufl. § 290 Rn. 6; HmbKomm-InsO/Streck, 3. Aufl. § 290 Rn. 5a; Wenzel, in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 290 Rn. 5; vgl. auch LG Krefeld ZVI 2008, 86 zur Rücknahme eines Versagungsantrags nach § 298 InsO).
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