Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.03.2010

Rechtsprechung
   OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 10/10   

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https://dejure.org/2010,1736
OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 10/10 (https://dejure.org/2010,1736)
OLG München, Entscheidung vom 11.03.2010 - 34 Wx 10/10 (https://dejure.org/2010,1736)
OLG München, Entscheidung vom 11. März 2010 - 34 Wx 10/10 (https://dejure.org/2010,1736)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 73 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    GBO § 22; ZPO § 852; InsO §§ 35, 36, 81
    Kein Verzicht des insolventen Gläubigers auf Geltendmachung eines durch Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruchs

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Befugnis des in Insolvenz befindlichen Gläubigers zum Verzicht auf einen durch Vormerkung gesicherten bedingten Anspruch auf Grundstücksrückübertragung

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 22; ZPO § 852; InsO §§ 35, 36, 81
    Kein Verzicht des insolventen Gläubigers auf Geltendmachung eines durch Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Verzichts auf einen durch Vormerkung gesicherten Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Verzicht des insolventen Gläubigers auf seinen durch Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruch gegen Ehefrau

  • Deutsches Notarinstitut PDF

    InsO §§ 35, 36, 81; GBO § 22; ZPO § 852
    Pfändbarkeit und Massezugehörigkeit eines aufschiebend bedingten Rückübertragungsanspruchs gegenüber dem Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des Verzichts auf einen durch Vormerkung gesicherten Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit des Verzichts auf einen durch Vormerkung gesicherten Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Pfändbarkeit eines bedingten Rückübertragungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 73 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    GBO § 22; ZPO § 852; InsO §§ 35, 36, 81
    Kein Verzicht des insolventen Gläubigers auf Geltendmachung eines durch Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruchs

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1308 (Ls.)
  • DNotZ 2010, 917
  • NZI 2010, 527
  • Rpfleger 2010, 495
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.02.2003 - IX ZR 102/02

    Vorbehalt der jederzeitigen Rückforderung nach unentgeltlicher Übertragung eines

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 10/10
    Allenfalls wäre an eine Analogie zu § 852 Abs. 2 ZPO zu denken (vgl. BGH NJW 2003, 1858).

    Geht man im Fall der Pfändung eines Rückauflassungsanspruchs, der sich gegen den Ehegatten richtet, von einer ähnlichen sich aus der familiären Situation ergebenden Interessenlage aus, kommt zwar unter Umständen eine analoge Anwendung des § 852 Abs. 2 ZPO in Frage (offen gelassen in BGH NJW 2003, 1858).

  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 116/92

    Eingeschränkte Pfändung des Pflichtteilsanspruches vor vertraglicher Anerkennung

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 10/10
    Das Anliegen der Norm, mit Rücksicht auf die familiäre Verbundenheit von Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem allein letzterem die Entscheidung zu überlassen, ob der Anspruch gegen den Erben durchgesetzt werden soll, wird so nicht berührt (vgl. BGH NJW 1993, 2876; BGH FamRZ 2009, 869).

    Auch insoweit ähnelt die Situation derjenigen beim noch nicht vertraglich anerkannten, jedoch abgetretenen Pflichtteilsanspruch (BGH NJW 1993, 2876).

  • OLG München, 13.05.2009 - 34 Wx 26/09

    Grundbuchverfahren: Befugnis des in Insolvenz befindlichen Gläubigers eines durch

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 10/10
    Der in Insolvenz befindliche Gläubiger eines durch Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruchs kann, auch wenn die Grundstücksübertragung mit Rücksicht auf eine familiäre Verbundenheit stattgefunden hat, auf die Geltendmachung des Anspruchs nicht wirksam verzichten (im Anschluss an den Beschluss vom 13.05.2009, 34 Wx 026/09 = FG Prax 2009, 155).

    Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 blieb ohne Erfolg (34 Wx 026/09 = FGPrax 2009, 155).

  • BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 40/04

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Verstoßes gegen § 14 Abs. 5 HeimG

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 10/10
    Ob in Ausnahmefällen - im Rahmen des § 242 BGB - ein endgültiger Verzicht möglich ist (vgl. Münch, FamRZ 2004, 1329/1333 bei FN 57) kann schon deswegen offen bleiben, da hierzu irgendwelche Umstände weder vorgetragen, geschweige denn in grundbuchmäßiger Form (§ 29 GBO) dargetan sind.
  • BGH, 26.02.2009 - VII ZB 30/08

    Pfändbarkeit eines Pflichtteilsanspruchs vor vertraglicher Anerkennung oder

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 10/10
    Das Anliegen der Norm, mit Rücksicht auf die familiäre Verbundenheit von Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem allein letzterem die Entscheidung zu überlassen, ob der Anspruch gegen den Erben durchgesetzt werden soll, wird so nicht berührt (vgl. BGH NJW 1993, 2876; BGH FamRZ 2009, 869).
  • OLG München, 23.06.2009 - 34 Wx 45/09

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde bei Zurückweisung

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 10/10
    Eine weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Landgerichts vom 13.2.2009 hat der Senat am 23.6.2009 als unzulässig verworfen (34 Wx 045/09 = OLG-Report 2009, 692).
  • FG München, 16.10.2014 - 14 K 2328/11

    Fortsetzung des Einspruchsverfahrens gegen einen Duldungsbescheid nach Eröffnung

    Auch aufschiebend bedingte Rechte und selbständige Gestaltungsrechte sind nach der Rechtsprechung des Oberlandesgericht München - OLG -, der sich der Senat anschließt, grundsätzlich erfasst (vgl. OLG-Beschluss vom 11. März 2010, Az. 34 Wx 10/10, NZI 2010, 527), mithin auch der hier im Streit stehende Rückübertragungsanspruch.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2010 - IX ZB 128/07   

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https://dejure.org/2010,6902
BGH, 11.03.2010 - IX ZB 128/07 (https://dejure.org/2010,6902)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2010 - IX ZB 128/07 (https://dejure.org/2010,6902)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2010 - IX ZB 128/07 (https://dejure.org/2010,6902)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 Nr 1 S 3 InsVV, § 6 InsO, § 10 InsVV, § 11 Abs 1 S 2 InsVV vom 04.10.2004, § 11 Abs 1 S 3 InsVV vom 04.10.2004
    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage für den Vergütungsanspruch in Altfällen; Berücksichtigung des Werts eines unentgeltlichen Nutzungsanspruchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Heranziehung des Wertes eines verwalteten Vermögens ohne Abzug der Rechte Dritter als Berechnungsgrundlage der Vergütung; Berechnungsgrundlage für den vorläufigen Insolvenzverwalter bei Fortführung des Schuldnerbetriebs

  • rewis.io

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage für den Vergütungsanspruch in Altfällen; Berücksichtigung des Werts eines unentgeltlichen Nutzungsanspruchs

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage für den Vergütungsanspruch in Altfällen; Berücksichtigung des Werts eines unentgeltlichen Nutzungsanspruchs

  • rechtsportal.de

    Heranziehung des Wertes eines verwalteten Vermögens ohne Abzug der Rechte Dritter als Berechnungsgrundlage der Vergütung; Berechnungsgrundlage für den vorläufigen Insolvenzverwalter bei Fortführung des Schuldnerbetriebs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Insolvenzrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 14
  • NZI 2010, 527
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 243/05

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Prüfung des kapitalersetzenden

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - IX ZB 128/07
    Entgegen der Rechtsbeschwerdebegründung ist auch nicht ersichtlich, dass das Beschwerdegericht von den Grundsätzen des Senatsbeschlusses vom 27. Juli 2006 (IX ZB 243/05, ZIP 2006, 1739 f Rn. 8) abgewichen wäre.

    Das Beschwerdegericht war nicht verpflichtet, näher auszuführen, inwieweit sich seine Berücksichtigung der kapitalersetzenden Nutzungsüberlassung mit der bereits in der Beschwerdeinstanz von dem weiteren Beteiligten angeführten Senatsentscheidung vom 27. Juli 2006 (aaO) deckte.

  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 35/05

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Übergangsfällen

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - IX ZB 128/07
    Seit Einlegung der Rechtsbeschwerde ist geklärt, dass nach § 19 Abs. 2 InsVV auf vorläufige Insolvenzverwaltungen, die vor dem 29. Dezember 2006 begonnen und geendet haben, wie hier, § 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 InsVV in der Fassung vom 4. Oktober 2004 anzuwenden sind (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2008 - IX ZB 35/05, ZInsO 2008, 1321, 1322 Rn. 7 bis 9; v. 10. Dezember 2009 - IX ZB 181/06, ZInsO 2010, 350 Rn. 5).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - IX ZB 128/07
    Die Berechnungsgrundlage der Vergütung bestimmt sich daher für den weiteren Beteiligten nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof zur Auslegung der §§ 10, 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV aufgestellt hat (vgl. BGHZ 165, 266, 274; 168, 321, 324 ff).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - IX ZB 128/07
    Die Berechnungsgrundlage der Vergütung bestimmt sich daher für den weiteren Beteiligten nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof zur Auslegung der §§ 10, 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV aufgestellt hat (vgl. BGHZ 165, 266, 274; 168, 321, 324 ff).
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZB 181/06

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Übergehen von

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - IX ZB 128/07
    Seit Einlegung der Rechtsbeschwerde ist geklärt, dass nach § 19 Abs. 2 InsVV auf vorläufige Insolvenzverwaltungen, die vor dem 29. Dezember 2006 begonnen und geendet haben, wie hier, § 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 InsVV in der Fassung vom 4. Oktober 2004 anzuwenden sind (BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2008 - IX ZB 35/05, ZInsO 2008, 1321, 1322 Rn. 7 bis 9; v. 10. Dezember 2009 - IX ZB 181/06, ZInsO 2010, 350 Rn. 5).
  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 28/14

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters bei

    aa) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Neuregelung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters durch die am 29. Dezember 2006 in Kraft getretene Zweite Verordnung zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (BGBl. 2006 I S. 3389) nicht auf Eröffnungsverfahren anwendbar ist, die vor dem 29. Dezember 2006 geendet haben, gilt nur für § 11 Abs. 1 InsVV (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 35/05, NZI 2009, 54 Rn. 5 ff; vom 18. Dezember 2008 - IX ZB 46/08, ZInsO 2009, 495 Rn. 5; vom 19. November 2009 - IX ZB 105/08, NZI 2010, 300 Rn. 8 f; vom 11. März 2010 - IX ZB 128/07, NZI 2010, 527 Rn. 2; vom 21. Dezember 2010 - IX ZB 117/08, nv Rn. 2).

    Im Falle einer erheblichen Befassung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit solchen Gegenständen kann allerdings ein Zuschlag gewährt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - IX ZB 105/08, NZI 2010, 300 Rn. 9 f; vom 11. März 2010 - IX ZB 128/07, NZI 2010, 527 Rn. 2; vom 21. Dezember 2010 - IX ZB 117/08, nv Rn. 2).

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