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   BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 37/10   

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https://dejure.org/2011,8045
BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 37/10 (https://dejure.org/2011,8045)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 37/10 (https://dejure.org/2011,8045)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 37/10 (https://dejure.org/2011,8045)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO, § 35 Abs 2 InsO, § 259 Abs 1 S 2 InsO, § 291 Abs 1 InsO
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei Insolvenz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei Eintragung mehrerer Haftbefehle im Schuldnerverzeichnis

  • rewis.io

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei Insolvenz

  • rewis.io

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei Insolvenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei Eintragung mehrerer Haftbefehle im Schuldnerverzeichnis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2011, 464
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 37/10
    Die Vermögensverhältnisse des Antragstellers haben sich nicht so konsolidiert, dass von einem Widerruf abgesehen werden könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 75, 356 und vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 37/10
    Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschuss vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 28/01, NJW 2003, 577).
  • BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 28/01

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 37/10
    Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschuss vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 28/01, NJW 2003, 577).
  • BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 96/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 37/10
    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (BGH, Beschluss vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 37/10
    Die Vermögensverhältnisse des Antragstellers haben sich nicht so konsolidiert, dass von einem Widerruf abgesehen werden könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 75, 356 und vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149).
  • BGH, 26.11.2002 - AnwZ (B) 18/01

    Vermögensverfall eines Rechtsanwalts; Tilgung von Forderungen vor Erlass der

    Auszug aus BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 37/10
    Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschuss vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 28/01, NJW 2003, 577).
  • BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 23/12

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Soweit die Klägerin darauf verweist, dass der Insolvenzverwalter ihre Anwaltskanzlei am 30. August 2010 nach § 35 Abs. 2 InsO frei gegeben hat, beseitigt dies weder die Insolvenz noch den Vermögensverfall (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06, juris Rn. 9, vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 37/10, NZI 2011, 464 Rn. 7, und vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, ZInsO 2012, 140 Rn. 4).

    Eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden wird damit allein durch die Freigabe weder ausgeschlossen noch vermindert (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 26. November 2007, aaO Rn. 10 und vom 21. März 2011, aaO Rn. 8).

  • BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an

    cc) Eine Gefährdung der Interessen Rechtsuchender wird schließlich nach ständiger Rechtsprechung, an der der Senat festhält, allein durch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter weder ausgeschlossen noch vermindert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 23/12, aaO Rn. 4; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06, juris Rn. 10; vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 37/10, NZI 2011, 464 Rn. 8).
  • BGH, 16.03.2015 - AnwZ (Brfg) 47/14

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfall

    bb) Eine Gefährdung der Interessen Rechtsuchender wird auch durch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter weder ausgeschlossen noch vermindert (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 62/13, Rn. 8; vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 23/12, Rn. 4; vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 37/10, NZI 2011, 464 Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen das Streichen eines Architekten aus der

    Allein die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und ggf. die Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners aus der Insolvenzmasse beseitigen das Vorliegen eines Vermögensverfalls hingegen noch nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 21.3.2011 - AnwZ (B) 37/10 -, juris Rn. 7 f.; Beschl. v. 16.4.2007 - AnwZ (B) 6/06 -, juris Rn. 9 (Widerruf der Anwaltszulassung); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.5.2011, a.a.O., Rn. 6; vgl. zur unzureichenden Abstimmung berufsregelnder Gesetze mit der Insolvenzordnung und zu sich hieraus ergebenden negativen Auswirkungen auf die Gläubigerbefriedigung im Insolvenzverfahren: Jaeger, InsO, § 35 Rn. 17 ff. m.w.N.).
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