Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.10.2011

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   BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11   

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https://dejure.org/2011,4174
BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11 (https://dejure.org/2011,4174)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11 (https://dejure.org/2011,4174)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11 (https://dejure.org/2011,4174)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Nr 2 BRAO, § 14 Abs 2 Nr 2 BRAO, § 112e S 2 BRAO, § 45 Abs 1 StGB, § 356 Abs 2 StGB
    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer auf Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Verurteilung wegen Parteiverrats; Berufungszulassung in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft infolge strafrechtlicher Verurteilung wegen schweren Parteiverrats und versuchter Nötigung

  • rewis.io

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer auf Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Verurteilung wegen Parteiverrats; Berufungszulassung in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache

  • rewis.io

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer auf Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Verurteilung wegen Parteiverrats; Berufungszulassung in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache

  • BRAK-Mitteilungen

    Verlust der Zulassung nach schwerem Parteiverrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft infolge strafrechtlicher Verurteilung wegen schweren Parteiverrats und versuchter Nötigung

  • datenbank.nwb.de

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer auf Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Verurteilung wegen Parteiverrats; Berufungszulassung in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Anwaltszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 189
  • NZI 2012, 106
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.10.1999 - AnwZ (B) 95/98

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Verlustes der Fähigkeit zur

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11
    a) Die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 2 BRAO begegnet nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 46/87, BRAK-Mitt. 1988, 208 [Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, BVerfG, Beschluss vom 28. März 1988 - 1 BvR 399/88]; vom 20. April 1999 - AnwZ (B) 51/98, BRAK-Mitt. 1999, 185; vom 18. Oktober 1999 - AnwZ (B) 95/98, BRAK-Mitt. 2000, 42).

    b) Abgesehen davon, dass die Richtigkeit der strafgerichtlichen Verurteilung im vorliegenden Verfahren nicht überprüft werden darf (vgl. BGH, Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 1988 und vom 18. Oktober 1999, aaO), bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Verurteilung des Klägers wegen Parteiverrats nach § 356 Abs. 2 StGB.

  • VGH Bayern, 17.01.2011 - 14 ZB 10.1569

    Keine ernstlichen Zweifel

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11
    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung weist eine Rechtssache dann besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn sie wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten deutlich abhebt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. November 2010 - 1 L 134/10, juris Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 14 ZB 10.1569, juris Rn. 10).
  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 46/00

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Straftat zu Zeiten der

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11
    c) Der Zulassungsantrag des Klägers zeigt außer den verfassungsrechtlichen Bedenken keine schlüssigen Argumente auf, die im konkreten Fall einem Widerruf der Zulassung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 BRAO entgegenstehen könnten (vgl. hierfür beispielsweise den Fall der Verurteilung wegen einer unter der Geltung des StGB-DDR begangenen Rechtsbeugung nach § 339 StGB als milderem Recht BGH, Senatsbeschluss vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 46/00, NJW 2001, 2407).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NVwZ 2000, 1163, 1164; NVwZ-RR 2008, 1; NJW 2009, 3642; vgl. ferner BVerwG, NVwZ-RR 2004, 542 f.; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 112e BRAO Rn. 77; Deckenbrock in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl., § 112e Rn. 10).
  • BGH, 08.04.2010 - 5 StR 491/09

    Parteiverrat; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung bei gleichbleibendem

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11
    Die Revision des Klägers gegen dieses Urteil verwarf der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 8. April 2010 (5 StR 491/09) als unbegründet.
  • BGH, 16.12.1952 - 2 StR 198/51
    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11
    Es hatte die Rechtsfrage, ob auch mehrere Tatbeteiligte derselben Strafsache Parteien im Sinne des § 356 StGB sind, verneint, womit es einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 1952 - 2 StR 198/51 - gefolgt war.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NVwZ 2000, 1163, 1164; NVwZ-RR 2008, 1; NJW 2009, 3642; vgl. ferner BVerwG, NVwZ-RR 2004, 542 f.; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 112e BRAO Rn. 77; Deckenbrock in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl., § 112e Rn. 10).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NVwZ 2000, 1163, 1164; NVwZ-RR 2008, 1; NJW 2009, 3642; vgl. ferner BVerwG, NVwZ-RR 2004, 542 f.; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 112e BRAO Rn. 77; Deckenbrock in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl., § 112e Rn. 10).
  • BGH, 20.04.1999 - AnwZ (B) 51/98

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen einer strafgerichtlichen

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11
    a) Die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 2 BRAO begegnet nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 46/87, BRAK-Mitt. 1988, 208 [Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, BVerfG, Beschluss vom 28. März 1988 - 1 BvR 399/88]; vom 20. April 1999 - AnwZ (B) 51/98, BRAK-Mitt. 1999, 185; vom 18. Oktober 1999 - AnwZ (B) 95/98, BRAK-Mitt. 2000, 42).
  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07

    Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11
    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs dieses Urteil auf (Urteil vom 25. Juni 2008 - 5 StR 109/07, BGHSt 52, 307).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 1 L 134/10

    Realitätsnaher Maßstab in Bezug auf Aufteilung von Telefonkosten; keine

  • BVerfG, 16.05.2011 - 2 BvR 1230/10

    Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung);

  • BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 46/87
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BGH, 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 53/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls:

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11, NJW-RR 2012, 189 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 11.12.2019 - AnwZ (Brfg) 50/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen deutlich abhebt (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11, NJW-RR 2012, 189 Rn. 10; vom 8. Januar 2018 - AnwZ (Brfg) 10/17, juris Rn. 31; vom 9. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 43/17, juris Rn. 22; jeweils mwN).
  • BGH, 21.03.2017 - AnwZ (Brfg) 3/17

    Kanzleipflicht des Rechtsanwalts: Zulässigkeit des Betriebs einer

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11, NJW-RR 2012, 189 Rn. 5 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3314
BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11 (https://dejure.org/2011,3314)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11 (https://dejure.org/2011,3314)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11 (https://dejure.org/2011,3314)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO, § 248 InsO, § 291 Abs 1 InsO, § 308 InsO, § 915 ZPO
    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Vermögensverfalls; Wegfall des Widerrufsgrunds im Falle eines Insolvenzverfahrens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Vorliegens eines Vermögensverfalls bei einem Anwalt i.R. eines Antrags auf Zulassung der Berufung

  • rewis.io

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Vermögensverfalls; Wegfall des Widerrufsgrunds im Falle eines Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Vermögensverfalls; Wegfall des Widerrufsgrunds im Falle eines Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Prüfung des Vorliegens eines Vermögensverfalls bei einem Anwalt i.R. eines Antrags auf Zulassung der Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Widerruf der Anwaltszulassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2012, 106
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3; und vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Dieses Vorbringen rechtfertigt schon deshalb nicht die Zulassung der Berufung, weil nach der Rechtsprechung des Senats für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dem ab dem 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen ist; danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011, aaO Rn. 9 ff.).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3; und vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10

    Die Nichtberücksichtigung einer eventuellen späteren Verbesserung der

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3; und vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall: Wiederherstellung

    Auszug aus BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11
    Im Falle eines Insolvenzverfahrens sind die Vermögensverhältnisse erst dann wieder geordnet, wenn dem Schuldner durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 83/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Widerlegung der

    Hierbei ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs infolge des ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrechts auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens - hier Widerrufsbescheid vom 24. Mai 2013 -abzustellen; danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 7 und vom 14. November 2013 - AnwZ (Brfg) 65/13, juris Rn. 5).
  • AGH Berlin, 25.03.2015 - II AGH 6/14

    Rechtsanwalts- und Maklertätigkeit sind miteinander unvereinbar!

    Die Widerrufsvoraussetzungen lagen im allein maßgeblichen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10 - ibr-online Tz. 12; Beschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11 - ibr-online Tz. 7) Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufsbescheides vom 15. Mai 2014 zur Überzeugung des Senates vor.
  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 62/11

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an

    aa) Im Falle eines Insolvenzverfahrens ist die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls erst dann widerlegt und können die Vermögensverhältnisse wieder als geordnet angesehen werden, wenn dem Schuldner entweder durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (vgl. nur Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, juris Rn. 8; siehe auch Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, ZInsO 2010, 1380 Rn. 15 und 16. September 2011 - AnwZ (Brfg) 26/11, juris Rn. 7).
  • BGH, 18.01.2014 - AnwZ (Brfg) 53/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung im

    a) Im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheides (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 7) befand sich der Kläger in Vermögensverfall (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO).

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Vermögensverhältnisse erst dann wieder geordnet, wenn dem Schuldner durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2011, aaO Rn. 8).

  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 47/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    aa) Dieses Vorbringen rechtfertigt schon deshalb nicht die Zulassung der Berufung, weil nach der Rechtsprechung des Senats für die Beurteilung der Rechtsmäßigkeit eines Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dem ab dem ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht auf den Zeitpunkt des Zulassungswiderrufs - gegebenenfalls des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens - abzustellen ist; danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 7).

    Im Falle eines Insolvenzverfahrens sind die Vermögensverhältnisse des Schuldners erst dann wieder geordnet, wenn diesem durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt worden (§ 291 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, juris Rn. 12 m. w. N.; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, aaO Rn. 8).

  • BGH, 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 23/12

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Geordnete Vermögensverhältnisse sind erst wieder hergestellt, wenn dem Schuldner entweder durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 Abs. 1 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, ZInsO 2010, 1380 Rn. 12, vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 8 und vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 62/11, juris Rn. 4).

    Diese Voraussetzungen lagen zu dem nach der Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff. und vom 28. Oktober 2011, aaO Rn. 7) für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens - hier Bescheid der Beklagten vom 26. Mai 2011 - nicht vor; die Beurteilung zeitlich späterer - im Übrigen mit dem Zulassungsantrag nicht einmal behaupteter - Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten.

  • BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 77/13

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Hierbei ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Widerrufs infolge des ab 1. September 2009 geltenden Verfahrensrechts auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens - hier Widerrufsbescheid der Beklagten vom 18. Dezember 2012 - abzustellen; danach eingetretene Entwicklungen bleiben der Beurteilung in einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2011, aaO Rn. 9 ff.; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 7 und vom 14. November 2013 - AnwZ (Brfg) 65/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 21.03.2013 - AnwZ (Brfg) 71/12

    Vermutung des Vermögensverfalls wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen

    Geordnete Vermögensverhältnisse sind erst wieder hergestellt, wenn dem Schuldner entweder durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 Abs. 1 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, ZInsO 2010, 1380 Rn. 12, vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 8, vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 62/11, juris Rn. 4, und vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 23/12 Rn. 3).

    Diese Voraussetzungen lagen zu dem nach der Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff. und vom 28. Oktober 2011, aaO Rn. 7) für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens - hier Bescheid der Beklagten vom 8. Juni 2011 - nicht vor; die Beurteilung zeitlich späterer Entwicklungen - hier die Genehmigung des Insolvenzplans durch die Gläubiger am 5. Dezember 2012 - ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten.

  • BGH, 27.05.2013 - AnwZ (Brfg) 14/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Der Kläger befand sich zum maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheides (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 7) in Vermögensverfall.

    Nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind geordnete Verhältnisse erst dann wiederhergestellt, wenn dem Schuldner durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird; erst dann besteht die hinreichend konkrete Erwartung, dass nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht auf unabsehbare Zeit Forderungen offen bleiben (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, ZInsO 2010, 1380 Rn. 12; vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 8).

  • BGH, 19.11.2012 - AnwZ (Brfg) 41/12

    Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung des AGH Hamburg über die Entziehung

    Geordnete Vermögensverhältnisse sind erst wieder hergestellt, wenn dem Schuldner entweder durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 Abs. 1 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, ZInsO 2010, 1380 Rn. 12, vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, NZI 2012, 106 Rn. 8 und vom 23. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 23/12, juris Rn. 3).

    Diese Voraussetzungen lagen zu dem nach der Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff. und vom 28. Oktober 2011, aaO Rn. 7) für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens - hier Bescheid der Beklagten vom 11. Mai 2011 - nicht vor; die Beurteilung zeitlich späterer Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten.

  • BGH, 23.04.2014 - AnwZ (Brfg) 8/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung des Rechtsanwalts

  • BGH, 24.02.2015 - AnwZ (Brfg) 32/14

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 14.11.2013 - AnwZ (Brfg) 65/13

    Vermutung des Vermögensverfalls bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 1 AGH 12/16

    Widerruf, Zulassung, Rechtsanwaltschaft, Vermögensverfall, Gefährdung der

  • BGH, 02.10.2014 - AnwZ (Brfg) 30/14

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 22.05.2014 - AnwZ (Brfg) 15/14

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft bei Vermögensverfall

  • BGH, 25.07.2023 - AnwZ (Brfg) 8/23

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 10.02.2014 - AnwZ (Brfg) 81/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 07.10.2013 - AnwZ (Brfg) 34/13

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Fehlendes Widerspruchsverfahren in

  • BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 4/12

    Rechtsanwaltszulassung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

  • BGH, 22.03.2016 - AnwZ (Brfg) 18/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls nach

  • BGH, 05.11.2015 - AnwZ (Brfg) 28/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 16.07.2012 - AnwZ (Brfg) 34/12

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer krankheitsbedingten

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2015 - 1 AGH 42/14

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 19.03.2014 - AnwZ (Brfg) 4/14

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 09.04.2014 - AnwZ (Brfg) 1/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 19/12

    Widerruf der anwaltlichen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 18.02.2014 - AnwZ (Brfg) 2/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.02.2016 - 1 AGH 50/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

  • AGH Brandenburg, 30.07.2012 - AGH I 10/11

    Anforderungen an den Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft wegen

  • AGH Berlin, 25.04.2012 - I AGH 10/11

    Berufsrechte und -pflichten: Versagung der Befreiung von der Kanzleipflicht bei

  • AGH Niedersachsen, 08.05.2017 - AGH 15/16
  • AGH Berlin, 23.06.2016 - II AGH 17/15

    Zulassung: Unvereinbare Tätigkeit als Vermittler von Kapitalanlagen

  • AGH Niedersachsen, 20.06.2016 - AGH 9/15
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