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   OLG Frankfurt, 14.12.2015 - 1 U 128/15   

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https://dejure.org/2015,41339
OLG Frankfurt, 14.12.2015 - 1 U 128/15 (https://dejure.org/2015,41339)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.2015 - 1 U 128/15 (https://dejure.org/2015,41339)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 2015 - 1 U 128/15 (https://dejure.org/2015,41339)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 6a BDSG, § 29 BDSG, § 300 InsO
    Speicherung eines Eintrags über die Erteilung von Restschuldbefreiung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Speicherung eines Eintrags über die Erteilung von Restschuldbefreiung

  • adresshandel-und-recht.de

    Speicherfristen von Insolvenzdaten für Auskunfteien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 6a; BDSG § 29; InsO § 300

  • rechtsportal.de

    BDSG § 6a; BDSG § 29 ; InsO § 300
    Zulässigkeit der Speicherung eines Eintrags über die Erteilung der Restschuldbefreiung zum Zwecke der Übermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2016, 188
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2015 - 1 U 128/15
    Die Richtlinie kann aber in einem Rechtsstreit zwischen Privaten nicht selbst Verpflichtungen für einen einzelnen begründen und ihm gegenüber nicht als solche herangezogen werden (EuGH, NJW 2005, 1937).
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2015 - 1 U 128/15
    Europäische Richtlinien können zwar nach der Rechtsprechung des EuGH zugunsten Einzelner unmittelbare Geltung erlangen, wenn die Richtlinie nicht oder nicht richtig umgesetzt wurde (EuGH, NJW 1982, 499).
  • KG, 27.08.2009 - 23 U 52/09

    Handelsvertretervertrag: Ausgleichsanspruch nach Beendigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2015 - 1 U 128/15
    Eine Ausdehnung dieses Grundsatzes auf den Bereich der Beziehungen zwischen Bürgern hieße, der Gemeinschaft die Befugnis zuzuerkennen, mit unmittelbarer Wirkung zu Lasten der Bürger der einzelnen Mitgliedstaaten Verpflichtungen anzuordnen, obwohl sie dies nur dort darf, wo ihr die Befugnis zum Erlass von Verordnungen zugewiesen ist (vgl. KG, BeckRS 2009, 29646 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 5 O 151/18

    Auskunftei muss Eintrag "Erteilung der Restschuldbefreiung" bei Wohnungssuche

    Dies ändert jedoch nichts an dessen Öffentlichkeit, der Zugang wird dadurch nur erschwert, aber nicht von vornherein auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2015 - 1 U 128/15 -, Rn. 12).

    Für die Einschätzung dieser Gefahr kann die Erteilung der Restschuldbefreiung ein nicht unerhebliches Indiz sein (OLG Frankfurt, 14.12.2015 - 1 U 128/15 -, Rn. 16).

  • OLG Schleswig, 02.07.2021 - 17 U 15/21

    Die Schufa darf Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten als sie im

    Der Senat verkennt nicht, dass zur Zeit der Geltung der §§ 28, 29, 35 BDSG a.F. eine weitere Speicherung der aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal als allgemein zugänglicher Quelle entnommenen Informationen überwiegend für zulässig gehalten wurde (so etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2015 - 1 U 128/15 -, NZI 2016, 188 f.; KG, Urteil vom 7. Februar 2013 - 10 U 118/12 -, ZD 2013, 189).
  • LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    (a) Schätzgrundlage: Das erkennende Gericht schätzt in Einklang mit der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 07. November 2016 - 1 U 128/15, nicht veröffentlicht; im Wesentli- O 243/19.

    (b) Ermittlung Tagespreise: Da der relative Preis pro Tag bei längerer Anmietdauer typischerweise sinkt, ist nach der vorzugswürdigen überwiegend vertretenen Auffassung, die mittlerweile auch das OLG Karlsruhe teilt (Urteil vom 07. November 2016 - 1 U 128/15, S. 8, unveröffentlicht), anhand der erreichten Gesamtmietdauer der davon erfasste größte Zeitabschnitt der jeweiligen Tabellenwerke zu entnehmen und dieser auf die Gesamtmietdauer hochzurechnen (so etwa auch OLG Hamm, Urteil vom 18. März 2016 - 9 U 142/15 -, Rn. 25, juris m.w.N.).

    (d) Ersparte Eigenaufwendungen: Von den Mietwagenkosten ist nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung ein Abschlag aufgrund ersparter Eigenaufwendungen zu nehmen (Vorteilsausgleichung), den das Gericht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (etwa Urteil vom 07. November 2016 - 1 U 128/15, S. 8, unveröffentlicht) mit 5 % schätzt (§ 287 ZPO), es sei denn, dass der Geschädigte seinen diesbezüglichen Vorteil bereits durch die Anmietung eines Fahrzeugs einer niedrigeren Klasse kompensiert hat.

    Auch wenn der Geschädigte über die bei Fraunhofer und Schwacke bereits eingepreiste Haftungsreduzierung hinaus angemessene Mehrkosten für eine weitergehende oder sogar vollständige Haftungsreduzierung ohne Selbstbehalt aufwendet, können diese je nach den Umständen des Einzelfalles selbst dann als erforderlich anzusehen sein, wenn das geschädigte Fahrzeug seinerseits nicht entsprechend versichert war (str., differenzierend wie hier OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. November 2016 - 1 U 128/15, S. 10 ff., unveröffentlicht; vgl. ausführlich zum Ganzen m.w.N. auch Almeroth, in: MünchKomm-StVR, 1. Aufl. 2017, § 249 Rn. 289).

    Das Gericht schätzt den für die entsprechende Haftungsreduzierung erforderlichen Betrag mit 2/3 des durch den Kläger geforderten Modus nach Schwacke von 16, 00 EUR / Tag (vgl. Anlage K23), d.h. mit 16, 00 EUR pro Tag (§ 287 ZPO, ebenso in einem vergleichbaren Fall OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. November 2016 - 1 U 128/15, S. 12, unveröffentlicht).

    Entscheidend ist, dass entsprechende (Mehr-)Kosten (gerichtsbekannt sowie auch ausweislich der Schwacke-Liste) üblich sind und sie für den Geschädigten daher im Winter erforderlich sind (BGH, Urteil vom 05. März 2013 - VI ZR 245/11 -, Rn. 25, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. August 2011 - 1 U 27/11 -, Rn. 50, juris; ausführlich OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. November 2016 - 1 U 128/15, S. 9 f., unveröffentlicht).

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 12 U 32/16

    Anspruch des Insolvenzschuldners auf Löschung der Speicherung der Erteilung der

    Für die Frage, ob die Daten aus einer öffentlichen Quelle entnommen worden sind, ist allein auf den Zeitpunkt der Speicherung abzustellen (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.12.2015, 1 U 128/15, BeckRS 2016, 00547).
  • AG Rockenhausen, 09.08.2016 - 2 C 341/16

    Eine Insolvenz-App mit Daten aus den Insolvenzverzeichnissen ist

    Demgegenüber stellt das geschäftsmäßige Übermitteln personenbezogener Daten durch private Dritte gerade keine "öffentliche Bekanntmachung" dar, sondern dient lediglich der Information der jeweiligen Nutzer der Informationsgeber (so bspw. auch das OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Dezember 2015 - 1 U 128/15, NZI 2016, 188-190).

    Diese öffentliche Bekanntmachung durfte nach § 300 Abs. 1 InsO zudem durch eine zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet erfolgen (so auch das OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Dezember 2015 - 1 U 128/15, a. a. O.).

  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 334 O 161/19

    Anspruch auf Löschung von Daten in Wirtschaftsauskunftsdatei nach Erteilung der

    Diesen Anspruch hat er jedoch nicht (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 14.12.2015 - 1 U 128/15).
  • LG Kiel, 12.02.2021 - 2 O 10/21

    Deliktsrecht: Anspruch auf Löschung einer Eintragung zu einer Restschuldbefreiung

    Die Verarbeitung der entsprechenden Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f DSGVO grundsätzlich zur Wahrung berechtigter Interessen der Beklagten und ihrer Mitglieder erforderlich und damit zulässig (vgl. OLG Frankfurt, Urteil v. 14.12.2015 - 1 U 128/15 -, juris, zu § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG alter Fassung).
  • LG Aschaffenburg, 07.10.2020 - 15 O 46/20

    Restschuldbefreiung, Vertragspartner, Personenbezogene Daten, Berechtigtes

    In der Rechtsprechung ist ein öffentliches Interesse der Allgemeinheit am Auskunfteiverfahren der Beklagten auch seit langem anerkannt (s. nur BGH, Urteil vom 07.07.1983 - III ZR 159/82; OLG Frankfurt, NZI 2016, 188; LG Heilbronn, ZinsO 2019, 1077).

    Wäre die Beklagte zur Löschung des streitgegenständlichen Eintrags verpflichtet, würde sie ihren Vertragspartnern die Auskunft geben, dass ihr aus der jüngeren Vergangenheit keine Kenntnisse über die Unzuverlässigkeiten des Klägers bei der Begleichung von Forderungen vorlagen, was jedoch objektiv falsch wäre (vgl. LG Wiesbaden, Urteil vom 19.02.20, 8 O 112/19, OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Dezember 2015 - 1 U 128/15 -, juris; LG Heilbronn, ZinsO 2019, 1077).

  • LG Gießen, 04.10.2021 - 5 O 457/20

    Wirtschaftsauskunftei darf Insolvenzdaten länger aufbewahren als

    Für die Einschätzung dieser Gefahr kann die Erteilung der Restschuldbefreiung ein nicht unerhebliches Indiz sein (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 14.12.2015 - 1 U 128/15 , BeckRS 2016, 547).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2023 - 7 U 100/22

    Speicherungen von Daten in Wirtschaftsauskunftei nach Forderungstilgung

    Die Ermittlung der Kreditwürdigkeit, zu der die Kreditinstitute nicht nur aus eigenem Interesse verpflichtet sind, und die Erteilung von Bonitätsauskünften bilden das Fundament des deutschen Kreditwesens und dienen auch der Funktionsfähigkeit der Wirtschaft, sowie dem Schutz der Verbraucher vor Überschuldung (vgl. LG Aschaffenburg, Urteil vom 07.10.2020 - 15 O 46/20 - zit. n. Juris; LG Hamburg, Urteil vom 23.07.2020 - 334 O 161/19 - zit. n. Juris; siehe auch BGH, Beschluss vom 12.04.2016 - VI ZB 48/14 - zit. n. Juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2015 - 1 U 128/15 - zit. n. Juris).
  • OLG Koblenz, 29.09.2022 - 12 U 450/22

    Anspruch eines niedergelassenen im Insolvenzverfahren befindlichen Arztes auf

  • LG Hamburg, 03.12.2021 - 311 O 38/21

    Datenschutzrechtlicher Anspruch auf Löschung der Information über

  • LG Osnabrück, 16.04.2021 - 3 O 2955/20
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