Weitere Entscheidung unten: KG, 11.12.2001

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 30.07.2001 - 2-9 T 777/00, 2-09 T 777/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19421
LG Frankfurt/Main, 30.07.2001 - 2-9 T 777/00, 2-09 T 777/00 (https://dejure.org/2001,19421)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.07.2001 - 2-9 T 777/00, 2-09 T 777/00 (https://dejure.org/2001,19421)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. Juli 2001 - 2-9 T 777/00, 2-09 T 777/00 (https://dejure.org/2001,19421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der von dem Gerichtsvollzieher berechneten Kosten für Vollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 105
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Rechtsprechung
   KG, 11.12.2001 - 25 W 220/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17797
KG, 11.12.2001 - 25 W 220/01 (https://dejure.org/2001,17797)
KG, Entscheidung vom 11.12.2001 - 25 W 220/01 (https://dejure.org/2001,17797)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 25 W 220/01 (https://dejure.org/2001,17797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 885
    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 105
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07

    Voraussetzungen der Räumungsvollstreckung gegen Mieter einer Mietwohnung;

    Zum Teil wird ein gegen den nichtehelichen Lebensgefährten gerichteter Vollstreckungstitel nicht für notwendig angesehen, wenn der nichteheliche Lebensgefährte den Mitbesitz ohne oder gegen den Willen des Vermieters begründet und entgegen Treu und Glauben gegenüber dem Vermieter verheimlicht hat (OLG Hamburg NJW 1992, 3308; KG NZM 2003, 105; LG Mönchengladbach DGVZ 1996, 74; LG Hamburg DGVZ 2005, 164; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 28. Aufl., § 885 Rdn. 4 d).
  • BGH, 14.08.2008 - I ZB 39/08

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen Dritte

    bb) Billigkeitserwägungen können es erst recht nicht rechtfertigen, die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung außer Acht zu lassen und staatlichen Zwang gegen Personen auszuüben, gegen die kein Vollstreckungstitel bzw. keine Vollstreckungsklausel vorliegt (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1450, 1451; ZIP 2008, 1338 Tz. 14; a.A. OLG Hamburg MDR 1993, 274; KG NZM 2003, 105; AG Lübeck DGVZ 1995, 92; AG Ludwigshafen ZMR 2003, 197; AG Hamburg-St. Georg ZMR 2007, 280).
  • LG Lübeck, 23.04.2008 - 7 T 193/08
    Vor diesem Hintergrund hat das AG Hamburg-St. Georg DGVZ 2007, 63 f. im Anschluss an eine Entscheidung des KG NZM 2003, 105 (dort Untervermietung nach erfolgter Kündigung des Hauptmietverhältnisses) die Räumung auch ohne Titel gegen den angeblichen Untermieter zugelassen, wenn die zu räumende Wohnung nicht zu Wohnzwecken sondern zur Ausübung der Prostitution genutzt wird, dieUntermieterin heimlich und erst nach Rechtshängigkeitder Räumungsklage aufgenommen wurde und hohe Mietrückstände des Hauptmieters bestehen.
  • AG Hamburg-St. Georg, 21.02.2007 - 903a M 1682/06
    Der Gläubiger müsse einen neuen Räumungsprozess gegen den Untermieter anstrengen (BGH- Beschluss vom 18.7.2003, Az.: IXa ZB 116/03, DGVZ 2003, 12 S. 187; ZMR 2003, 826 mit Anm. Fallak ZMR 2004, 324; vgl. auch OLG Frankfurt Beschluss vom 23.6.2003, Az.: 26 W 24/03, WuM 2003, 640; dagegen: OLG Hamburg, Beschluss vom 19.8.1992, Az.: 6 W 49/92, MDR 1993, 274; KG Beschluss vom 11.12.2001, Az.: 25 W 220/01, GE 2002, 799).
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