Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 28.09.2006

Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2007 - III ZR 72/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3273
BGH, 11.01.2007 - III ZR 72/06 (https://dejure.org/2007,3273)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2007 - III ZR 72/06 (https://dejure.org/2007,3273)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - III ZR 72/06 (https://dejure.org/2007,3273)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Kindes des verstorbenen Pächters auf Herausgabe und Räumung einer auf dem Gelände eines Kleingartenvereins befindlichen Parzelle; Anspruch auf Begründung eines Kleingartenpachtverhältnisses; Vertragsabschlussfreiheit als Bestandteil der Vertragsfreiheit ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tod des Pächters von Kleingarten als Vertragsende

  • Judicialis

    BKleingG § 12 Abs. 2; ; BKleingG § 18 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKleingG § 12 Abs. 2 § 18 Abs. 2
    Fortsetzung eines Kleingartenpachtvertrages mit einem Kind des verstorbenen Pächters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtrecht - Beendigung des Pachtvertrags über Kleingartenparzelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beendigung der Kleingartenpacht beim Tod des Pächters? (IMR 2007, 1072)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 850
  • NZM 2007, 285
  • ZMR 2007, 351
  • FamRZ 2007, 632 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.2004 - III ZR 163/03

    Anwendung des BKleingG auf zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - III ZR 72/06
    Da der Gebrauch einer Laube zum Wohnen mit einer kleingärtnerischen Nutzung an sich unvereinbar ist, ist das bestandsgeschützte Recht zur Wohnnutzung nach § 18 Abs. 2 BKleingG an die Person des Altnutzers gebunden (vgl. Senatsurteil vom 22. April 2004 - III ZR 163/03 - VIZ 2004, 371, 372).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00

    Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - III ZR 72/06
    Zum anderen liegt keine planwidrige Regelungslücke vor (vgl. zu diesem Erfordernis einer Analogie z.B. BGHZ 149, 165, 174; BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 290/00 - NJW 2003, 1932, 1933 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - III ZR 72/06
    Zum anderen liegt keine planwidrige Regelungslücke vor (vgl. zu diesem Erfordernis einer Analogie z.B. BGHZ 149, 165, 174; BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 290/00 - NJW 2003, 1932, 1933 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - III ZR 72/06
    Diese Abschlussfreiheit ist Bestandteil der Vertragsfreiheit und als Teil des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) verfassungsrechtlich gewährleistet (z.B.: BVerfGE 8, 274, 328; Bamberger/Roth/H.-W. Eckert, BGB, § 145, Rn. 8.12).
  • KG, 02.03.2020 - 20 U 149/18

    Einstweilige Verfügung: Zugang des Erben zur früheren Ehewohnung des Erblassers

    Es liegt nahe, den § 563 BGB zugrundeliegenden Rechtsgedanken des Erhalts der den Lebensmittelpunkt bildenden Wohnung für nahe Familienangehörige des verstorbenen Mieters (hierzu MüKo/Häublein, BGB, 8. Aufl. 2020, § 563 Rz. 1; BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 72/06 -, Rz. 11, juris) auch auf die vorliegende Fallkonstellation eines schuldrechtlichen Wohnrechts des überlebenden Ehegatten zu übertragen.
  • BGH, 12.11.2019 - XI ZR 148/19

    Anspruch auf Zustimmung zur Erhöhung einer Bausparsumme gegen eine Bausparkasse;

    a) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann im Rahmen der Privatautonomie - vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen - jede Partei grundsätzlich frei entscheiden, ob, mit wem und zu welchen Bedingungen sie Verträge mit Dritten schließt (vgl. nur BVerfGE 8, 274, 328; BGH, Urteile vom 11. Januar 2007 - III ZR 72/06, NJW-RR 2007, 850 Rn. 10 und vom 9. November 2012 - V ZR 182/11, NJW 2013, 928 Rn. 7).
  • AG Hamburg-St. Georg, 31.03.2015 - 922 C 245/13

    In Mexiko lebende Witwe tritt nicht in den Mietvertrag ein!

    Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, den privilegierten Personen die den Lebensmittelpunkt bildende Wohnung zu erhalten (MüKoBGB/Häublein BGB § 563 Rn. 1Bildunter Hinweis auf Vgl. BT-Drucks. 14/4553 S. 60 und BGH NZM 2007, 285, 286).
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 50/15

    Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers einer Lebensversicherung wegen

    Diese Abschlussfreiheit ist Bestandteil der Vertragsfreiheit und als Teil des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) verfassungsrechtlich gewährleistet (BGH, Urt. v. 11.01.2007 - III ZR 72/06 - WuM 2007, 127).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 28.09.2006 - 67 S 225/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17243
LG Berlin, 28.09.2006 - 67 S 225/06 (https://dejure.org/2006,17243)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.09.2006 - 67 S 225/06 (https://dejure.org/2006,17243)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. September 2006 - 67 S 225/06 (https://dejure.org/2006,17243)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de

    Einsicht in Abrechnungsbelege; Betriebskosten; fachkundige Hilfe; Vorauszahlungen; Kein Mieteranspruch auf Kopien; Einsichtsrecht beim Vermieter

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Belegeinsicht

  • ibr-online

    Ist bei der Belegeinsicht eine Erläuterung nötig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieterin verzweifelt an dickem Aktenordner - "Einsichtnahme in die Unterlagen" zur Betriebskostenabrechnung verweigert?

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 259, 556 BGB
    Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen zur Betriebskostenabrechnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Erklärungspflicht des Vermieters bei Einsicht des Mieters in Abrechnungsunterlagen! (IMR 2007, 1076)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 804
  • NZM 2007, 285
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

    Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht

    Auszug aus LG Berlin, 28.09.2006 - 67 S 225/06
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 8. März 2006 (VIII ZR 78/05 - WuM 2006, 200) ausgeführt, dass dem Interesse des Mieters an einer Überprüfung der Abrechnung im Regelfall bereits dadurch Rechnung getragen werde, dass er vom Vermieter Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege verlangen und sich hierbei, soweit erforderlich, fachkundiger Hilfe bedienen könne.
  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus LG Berlin, 28.09.2006 - 67 S 225/06
    Danach muss eine Abrechnung, soweit keine besonderen Abreden vorliegen, als Mindestangaben eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug der Vorauszahlungen des Mieters enthalten (BGH NJW 1982, 573).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus LG Berlin, 28.09.2006 - 67 S 225/06
    Der Anspruch auf Rückzahlung der Vorauszahlungen ist auch nicht in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2005 (VIII ZR 57/04 - Grundeigentum 2005, 543-546) begründet.
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