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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 4/98   

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https://dejure.org/1998,5233
BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 4/98 (https://dejure.org/1998,5233)
BayObLG, Entscheidung vom 12.03.1998 - 2Z BR 4/98 (https://dejure.org/1998,5233)
BayObLG, Entscheidung vom 12. März 1998 - 2Z BR 4/98 (https://dejure.org/1998,5233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herstellung oder Instandsetzung eines Daches als beschlussfähiger Inhalt i.R.e. Eigentümerversammlung; Veränderung eines Flachdaches in ein Walmdach als Maßnahme ordnungsmäßiger Instandsetzung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Walmdach; Flachdach; ordnungsmäßige Instandsetzung; Bauliche Veränderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1
    Sanierung eines Flachdaches durch Herstellung eines Walmdaches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 338
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 104/89

    Kosten des Verfahrens nach Erledigung der Hauptsache; Ermessensentscheidung des

    Auszug aus BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 4/98
    Ist eine Maßnahme wirtschaftlich sinnvoll und hält sie sich im Bereich erprobter und bewährter Techniken, so kann damit eine Instandsetzungsmaßnahme auch dann vorliegen, wenn der ursprüngliche Zustand des Gebäudes verändert wird (BayObLGZ 1988, 271/273 f.; 1990, 28/31).

    In dem am 6.2.1990 vom Senat entschiedenen Fall (BayObLGZ 1990, 28) ging es um einen Eigentümerbeschluß, wonach statt einer gewöhnlichen Flachdachsanierung ein Pultdach angebracht werden sollte.

  • KG, 22.12.1993 - 24 W 914/93

    Wiederherstellung einer Walmdachkonstruktion als ordnungsmäßige Instandsetzung

    Auszug aus BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 4/98
    In die gleiche Richtung geht die Entscheidung des Kammergerichts vom 22.12.1993 (NJW-RR 1994, 528), das sich der Rechtsprechung des Senats angeschlossen hat.
  • BayObLG, 24.08.1988 - BReg. 2 Z 26/88

    Umrüsten einer Zentralheizungsanlage als ordnungsgemäße Instandhaltung und

    Auszug aus BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 4/98
    Ist eine Maßnahme wirtschaftlich sinnvoll und hält sie sich im Bereich erprobter und bewährter Techniken, so kann damit eine Instandsetzungsmaßnahme auch dann vorliegen, wenn der ursprüngliche Zustand des Gebäudes verändert wird (BayObLGZ 1988, 271/273 f.; 1990, 28/31).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02

    Anforderungen an eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; Beschluss vom 15. März 2002 - 3 Wx 13/02 KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 13/02

    Zustimmungsbedürftigkeit aller Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen im

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08

    Modernisierende Instandsetzung

    Vielmehr kann eine Instandsetzung über die bloße Reproduktion hinausgehen, wenn sie eine aktuelle, technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung gegenüber derjenigen ist, die sich auf die Wiederherstellung des mangelfreien Zustandes beschränkt (vgl. BayObLG FGPrax 2005, 108; NZM 1998, 338; OLG Düsseldorf ZWE 2001, 37 (38), OLG Hamm ZMR 2007, 131).

    Zulässig sind Maßnahmen, wenn sie dem derzeitigen Stand der Technik Rechnung tragen und die Vorteile neuerer technischer Entwicklungen nutzen (vgl. OLG Hamm DWE 1992, 126 (128); BayObLG NZM 1998, 338).

  • BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 127/01

    Balkonverglasung in Eigentumswohnanlage

    Darunter ist eine Instandsetzung zu verstehen, durch die statt der Herstellung des ursprünglichen ordnungsmäßigen Zustands der Zustand verändert wird, wobei der technischen Fortentwicklung Rechnung getragen wird (vgl. BayObLG NZM 1998, 338).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 Wx 258/02

    Wohnungseigentumsgesetz : Zuordnung der Erträge aus der Fremdnutzung einer

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; Senatsbeschluss - 3 Wx 13/02 - vom 15. März 2002; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2003 - 3 Wx 397/02

    Keine modernisierende Instandsetzung bei Abkoppelung einer Wohnung von der

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinaus gehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat NZM 2000, 1067; NZM 2002, 704; BayObLG NZM 1998, 338; OLG Köln, ZMR 1998, 49).
  • BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01

    Erneuerung einer Eternit-Fassade in Eigentumswohnanlage

    Nach diesen Grundsätzen hat der Senat es als eine mögliche Instandsetzungsmaßnahme angesehen, wenn statt einer gewöhnlichen Flachdachsanierung ein Pult- oder Walmdach angebracht werden sollte (BayObLG NZM 1998, 338/338 = WE 1998, 405 m. w. N.).
  • LG Itzehoe, 12.07.2011 - 11 S 51/10

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Genehmigungs- und

    Ist eine Maßnahme wirtschaftlich sinnvoll und hält sie sich im Bereich erprobter und bewährter Techniken, so kann eine modernisierende Instandsetzungsmaßnahme auch dann vorliegen, wenn der ursprüngliche Zustand des Gebäudes verändert wird (Riecke / Schmid - Drabek, WEG; § 21 Rn 195; Niedenführ / Kümmel / Vandenhouten - Vandenhouten, WEG, § 22 Rn 14, § 21 Rn 84 f.; so z.B. auch die Sanierung eines Flachdaches durch die Herstellung eines Walmdaches: BayObLG WuM 1998, 506).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 40/02

    Fassadenrissesanierung mittels Wärmeverbundsystem

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.03.1998 - 2Z BR 6/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10111
BayObLG, 05.03.1998 - 2Z BR 6/98 (https://dejure.org/1998,10111)
BayObLG, Entscheidung vom 05.03.1998 - 2Z BR 6/98 (https://dejure.org/1998,10111)
BayObLG, Entscheidung vom 05. März 1998 - 2Z BR 6/98 (https://dejure.org/1998,10111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1004 Abs. 1; WEG § 15 Abs. 3
    Anspruch auf Beseitigung einer entsprechend Baubeschreibung und Freiflächengestaltungsplan vorgenommene Anpflanzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Starnberg - UR II 36/96
  • LG München II - 8 T 7952/96
  • BayObLG, 05.03.1998 - 2Z BR 6/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1548 (Ls.)
  • NZM 1998, 338 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93

    Von Plänen abweichende Erstellung eines Wohneigentums als bauliche Veränderung

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1998 - 2Z BR 6/98
    Desgleichen ist nicht erheblich, ob die Rankgitter vom Bauträger zu einer Zeit angebracht wurden, zu der er alleiniger Eigentümer aller Wohnungseigentumsrechte und damit allein verfügungsberechtigt war (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1994, 276).
  • BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 29/91

    Errichtung eines Zauns als bauliche Veränderung eines Grundstücks gemäß § 22 Abs.

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1998 - 2Z BR 6/98
    Die Eigentümer einer Wohnanlage können grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluß bestimmen und regeln, wie das gemeinschaftliche Grundstück gärtnerisch gestaltet werden soll, soweit nicht die Teilungserklärung (Aufteilungsplan) oder die Gemeinschaftsordnung bereits verbindlich die Gestaltung festlegen (BayObLG NJW-RR 1991, 1362).
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