Rechtsprechung
OLG Naumburg, 21.11.1997 - 2 W 14/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,10619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vollstreckbarkeit; Betriebspflicht; einstweilige Verfügung; Zwangsvollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg - 32 O 465/97
- OLG Naumburg, 04.07.1997 - 2 W 14/97
- OLG Naumburg, 21.11.1997 - 2 W 14/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 873
- NZM 1998, 575
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 10.12.2008 - 2 U 250/08
Einstweilige Verfügung: Pflicht eines Mieters zum Betrieb eines von ihm …
Die Betriebspflicht der Verfügungsbeklagten folgt auch eindeutig aus der mietvertraglichen Absprache, so dass sie ihrem Wesen nach eine eigenständige Leistungsverpflichtung darstellt und nicht nur eine unselbständige, lediglich bei deren Verletzung ein Anspruch auf Schadensersatz rechtfertigende Nebenpflicht (Jendrek NZM 2000, 529; OLG Naumburg NJW-RR 1998, 873). - OLG Rostock, 22.08.2016 - 3 W 53/16
Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung einer mietvertraglich übernommenen …
Daher steht es grundsätzlich der Vollstreckbarkeit einer Betriebspflicht eines Geschäftsbetriebs Gewerberäumen nicht entgegen, dass es hierfür erforderlich ist, Vertragsbeziehungen zu Mitarbeitern und Lieferanten zu unterhalten, so dass sowohl der Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf die Erfüllung der Betriebspflicht als auch ihre Vollstreckung nach § 888 ZPO in Betracht kommen (OLG Hamburg, Beschl. v. 21.08.2013, 8 W 72/13, NZM 2014, 273;… LG Kassel, Urt. v. 20.08.2015, 11 O 4173/15, ZMR 2016, 36;… OLG Frankfurt, Urt. v. 10.12.2008, 2 U 250/08, ZMR 2009, 446; OLG Celle, Beschl. v. 02.01.1996, 2 W 80/95, NJW-RR 1996, 585; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.10.2003, 10 W 64/03, GuT 2004, 17;… Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 888 Rn. 3;… Schuschke, a.a.O., Rn. 165; a.A. OLG Naumburg, Beschl. v. 21.11.1997, 2 W 14/97, NZM 1998, 575; OLG Hamm, Beschl. v. 10.10.1973, 14 W 72/72, NJW 1973, 1135). - KG, 17.07.2003 - 22 U 149/03
Geschäftsraummiete: Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung einer …
Der hier erlassenen einstweiligen Verfügung fehlt es auch nicht grundsätzlich an der Vollstreckbarkeit mit der Folge, dass ihr Erlass unzulässig wäre (so aber OLG Naumburg NJW-RR 1998, 873). - KG, 28.01.2013 - 8 W 5/13
Zweck der Vereinbarung einer Betriebspflicht
Die in Ziffer 1 des Tenors titulierte Betriebspflicht kann gemäß § 888 ZPO mittels eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden, da es sich um eine Handlung handelt, die ausschließlich von dem Gewerbemieter erbracht werden kann und von dessen Willen abhängt (OLG Frankfurt, ZMR 2009, 446; KG, KGR Berlin 2003, 315; OLG Hamm, NJW 1973, 1135; a.A. OLG Naumburg, NJW-RR 1998, 873). - OLG Hamburg, 06.01.2003 - 4 W 1/03 Dem gemäß ist in Einzelfällen entschieden worden, dass § 888 ZPO nicht anwendbar sei,wobei in diesen Fällen feststand, dass zur Erfüllung der Betriebspflicht die Mitwirkung Dritter notwendig aber nicht durchsetzbar war (so insbesondere OLG Naumburg NJW-RR 1998, 873; OLG Hamm NJW 1973, 1135).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.05.1997 - 29 U 222/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,15188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 1998, 575