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   LG Berlin, 20.04.1999 - 64 S 316/98   

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https://dejure.org/1999,10082
LG Berlin, 20.04.1999 - 64 S 316/98 (https://dejure.org/1999,10082)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.04.1999 - 64 S 316/98 (https://dejure.org/1999,10082)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. April 1999 - 64 S 316/98 (https://dejure.org/1999,10082)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 1036
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 120/97

    Überraschende Klausel in einer Ausfallbürgschaft

    Auszug aus LG Berlin, 20.04.1999 - 64 S 316/98
    Auf den Einbau einer Gasetagenheizung durch die Beklagten kommt es nicht an, da es sich um eine Maßnahme der Beklagten handelt und diese Heizung nicht als mitvermietet gilt (vgl. LG Berlin GE 1998, 616).

    Von diesem Betrag ist die Fördersumme der IBB abzuziehen (vgl. LG Berlin GE 1998, 616), so dass ein Betrag von (14.237 DM ./. 5.000 DM =) 9.237 DM verbleibt.

  • BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 110/11

    Zum Ersatz einer vom (Vor-)Mieter in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung

    Maßgeblich hierfür sei allein der vom Vermieter zur Verfügung gestellte Zustand, so dass Verbesserungsmaßnahmen des Mieters auch dann außer Betracht zu bleiben hätten, wenn sie mit Zustimmung des Vermieters erfolgt seien (so etwa LG Berlin, GE 2011, 57 f.; GE 2010, 1273; Urteil vom 4. Dezember 2007 - 63 S 130/07, juris Rn. 5; GE 2004, 236; jeweils zu § 554 BGB; LG Berlin, NZM 1999, 1036; GE 1998, 616; LG Hamburg, ZMR 1984, 60; jeweils zur Vorgängerregelung in § 541b BGB aF; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.
  • KG, 28.08.2008 - 8 U 99/08

    Modernisierungsmaßnahmen: Anspruch auf Duldung des Einbaus einer Gasetagenheizung

    Nach anderer Auffassung handelte es sich um eine Modernisierungsmaßnahme, da bei der Beurteilung allein auf den vermieterseits zur Verfügung gestellten Zustand der Mietsache abzustellen ist (vgl. LG Berlin, Urteil vom 04.12.2007, 63 S 130/07, in MM 2008, 75; Urteil vom 22.02.2002, 63 S 257/01, in GE 2002, 594 f.; Urteil vom 20.04.1999, 64 S 316/98, in ZMR 1999, 554 ff.; Urteil vom 13.03.1998, 64 S 35/97, in GE 1998, 616 f.; Schmid, Mietrecht, 2006, § 554 BGB, Rn. 20; Emmerich/Sonnenschein-Emmerich, Miete, 9. Auflage, 2007, § 554 BGB, Rn. 11).
  • LG Berlin, 27.03.2007 - 63 S 313/06

    Wohnraummiete: Ermächtigung des noch nicht grundbucheingetragenen

    Es kann dahinstehen, ob eine Verbesserung der Mietsache vorliegt, weil selbst dann die Durchführung der Maßnahme für die Mieter vor dem Abwohnen der Investition eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen der Kläger nicht zu rechtfertigen ist, § 554 Abs. 2 S. 2 BGB (vgl. LG Berlin NZM 1999, 1036; Weidenkaff in Palandt, BGB, 65 Aufl., § 554 Rz. 21).
  • LG Berlin, 22.10.2002 - 63 S 12/02
    Die Beschwer des zur Duldung von Modernisierungsarbeiten verurteilten Mieters ist gemäß § 3 ZPO unter Heranziehung der Grundsätze aus § 9 ZPO auf den 42-fachen Betrag der auf Grund der Modernisierung voraussichtlich begründeten Mieterhöhung zu schätzen (BVerfG GE 1996, 600; LG Berlin NZM 1999, 1036; LG Berlin GE 1996, 1115; Kinne/Schach, Mietvertragsrecht, II Rn 12).
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