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   LG Hamburg, 03.12.1998 - 327 S 97/98   

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https://dejure.org/1998,2477
LG Hamburg, 03.12.1998 - 327 S 97/98 (https://dejure.org/1998,2477)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.12.1998 - 327 S 97/98 (https://dejure.org/1998,2477)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 327 S 97/98 (https://dejure.org/1998,2477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906 Abs. 2 Satz 2; ZPO § 287
    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Mietminderung infolge Lärmbelästigung durch Bauarbeiten - Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze - kein Ersatz der Prozesskosten aus Klagen wegen Mietminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ersatzansprüche des Vermieters gegen einen durch Baulärm störenden Nachbarn nach Mietminderung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Baulärm: Mietminderung und Schadensersatzanspruch des Vermieters

  • bau-gewerbe.de (Kurzinformation)

    Ersatzanspruch des Nachbarn gegen den Bauherrn wegen Mietminderungen seiner Mieter?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muß der Bauherr den Nachbarn Mietminderungen wegen Baulärms ersetzen? (IBR 1999, 374)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 378
  • MDR 1999, 154
  • NZM 1999, 169
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.1988 - V ZR 45/87

    Zumutbarkeit von Bauarbeiten auf gewerblich genutztem Nachbargrundstück

    Auszug aus LG Hamburg, 03.12.1998 - 327 S 97/98
    Es ist Aufgabe des Tatrichters, diese Zumutbarkeitsgrenze unter Abwägung aller Umstände des Falles zu bestimmen (BGH, NJW-RR 1988, 1291 = BauR 1988, 755 ).

    Der Kläger kann für den ihm durch die Bauarbeiten auf dem Grundstück der Beklagten entstandenen Ertragsverlust allerdings nur insoweit einen Ausgleich verlangen, als er über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt worden ist, also nur für den unzumutbaren Teil der Beeinträchtigung und nicht etwa für die gesamte Nutzungsbeeinträchtigung (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, NJW-RR 1988, 1291 = BauR 1988, 755 ; BGHZ 91, 20, 31 f. in einem vergleichbaren Fall; BGHZ 62, 361, 372).

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine

    Auszug aus LG Hamburg, 03.12.1998 - 327 S 97/98
    Der Kläger kann für den ihm durch die Bauarbeiten auf dem Grundstück der Beklagten entstandenen Ertragsverlust allerdings nur insoweit einen Ausgleich verlangen, als er über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt worden ist, also nur für den unzumutbaren Teil der Beeinträchtigung und nicht etwa für die gesamte Nutzungsbeeinträchtigung (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, NJW-RR 1988, 1291 = BauR 1988, 755 ; BGHZ 91, 20, 31 f. in einem vergleichbaren Fall; BGHZ 62, 361, 372).
  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

    Auszug aus LG Hamburg, 03.12.1998 - 327 S 97/98
    Der Kläger weist zwar zutreffend darauf hin, dass das BayObLG in dem Rechtsentscheid vom 04.02.1987 (NJW 1987, 1950 ) ausgeführt hat, dass dem Vermieter ein Ausgleichsanspruch gegenüber dem störenden Nachbarn grundsätzlich dann zusteht, wenn der Mieter gegenüber dem Vermieter mit der Minderung durchdringt, insbesondere wenn er ein rechtskräftiges Urteil erwirkt, und dass der Vermieter das Risiko widersprechender gerichtlicher Entscheidungen über das Ausmaß der Grundstücksbeeinträchtigung durch eine Streitverkündung in dem Mietprozess gegenüber dem Nachbarn vermeiden kann.
  • BGH, 31.05.1974 - V ZR 114/72

    Ausgleichsanspruch wegen Beeinträchtigung des Anliegergemeingebrauchs

    Auszug aus LG Hamburg, 03.12.1998 - 327 S 97/98
    Der Kläger kann für den ihm durch die Bauarbeiten auf dem Grundstück der Beklagten entstandenen Ertragsverlust allerdings nur insoweit einen Ausgleich verlangen, als er über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt worden ist, also nur für den unzumutbaren Teil der Beeinträchtigung und nicht etwa für die gesamte Nutzungsbeeinträchtigung (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, NJW-RR 1988, 1291 = BauR 1988, 755 ; BGHZ 91, 20, 31 f. in einem vergleichbaren Fall; BGHZ 62, 361, 372).
  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 223/82

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aufgrund Überschreitung der Grenzwerte

    Auszug aus LG Hamburg, 03.12.1998 - 327 S 97/98
    Dieser aus dem Grundstückseigentum abgeleitete Anspruch erfasst Folgeschäden allenfalls dann, wenn und soweit diese sich aus der Beeinträchtigung der Substanz oder der Nutzung des betroffenen Grundstücks selbst entwickeln (BGH, BB 1984, 1970).
  • OLG Dresden, 07.09.2022 - 5 U 816/22

    Rückzahlung einer Mietkaution; Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs; Auslegung

    Urteil vom 13.02.2003, 8 U 371/01, BeckRS 2003, 30306619; LG Hamburg, Urteil vom 15.10.1998, 327 S 97/98, NZM 1999, 838; LG Potsdam, Urteil vom 26.02.2009, 11 S 127/08, BeckRS 2009, 15728; Streyl a.a.O., Rn. 57; Hinz, a.a.O., Seite 623; Zehelein in Langenberg/Zehelein, Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückbau, 6. Aufl., Kap. 1 Rn. 668).
  • LG Potsdam, 19.04.2007 - 3 S 108/06

    Mietminderung wegen Baulärm: Ausgleichsanspruch gegen Bauherrn!

    Eine Mietminderung von 20 % ist bei den von den Zeugen geschilderten Beeinträchtigungen auch nicht überhöht, sondern vielmehr im Rahmen des Üblichen (vgl. nur AG Hamburg, aaO; LG Hamburg, NJW-RR 1999, 378 f.).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 04.08.2010 - 10 C 148/09

    Nachbarrecht: Ausgleichsanspruch eines Vermieters für Mietminderungen wegen

    Damit kann für die Klägerin das Mietgrundstück nicht mehr ertragreich betrieben werden (vgl. LG Hamburg, NJW-RR 1999, S. 378).
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