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   BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98   

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BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98 (https://dejure.org/1998,4478)
BayObLG, Entscheidung vom 25.05.1998 - 2Z BR 22/98 (https://dejure.org/1998,4478)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Mai 1998 - 2Z BR 22/98 (https://dejure.org/1998,4478)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigentümerbeschluß; bestandskräftig; Gemeinschaftsordnung; Wohngeldvorschüsse; Wirtschaftsplan; Rechtsmittelgericht; Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse bei Verstoß gegen Regelungen der vereinbarten Gemeinschaftsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - 13 UR II 26/97
  • LG Regensburg - 7 T 711/97
  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 34
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
    bb) Der Eigentümerbeschluß vom 17.10.1996 ist auch dann wirksam, wenn er gegen eine Bestimmung der von den Wohnungseigentümern vereinbarten oder durch einseitige Erklärung des teilenden Eigentümers festgelegten Gemeinschaftsordnung verstieße; dies hätte durch rechtzeitigen Antrag (§ 23 Abs. 4 Satz 2 WEG ) auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses geltend gemacht werden müssen (BGHZ 127, 99/102 ff. m.w.N.; 129, 329/331 ff.).
  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
    Der Senat nimmt die Berichtigung der Entscheidungsformel selbst vor; dazu ist er als Rechtsmittelgericht, bei dem das Verfahren anhängig ist, befugt (vgl. BGH NJW 1964, 1858; BGHZ 106, 370/373; BayObLG NJW-RR 1989, 720 f.).
  • KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94

    Eigentümerbeschluß über eine einmalige Zahlung zur Vermeidung von

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
    Im übrigen haben die Wohnungseigentümer bei der Bemessung der Instandhaltungsrücklage und des jährlichen Beitrags dazu einen weiten Ermessensspielraum; nur wesentlich überhöhte Ansätze können gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verstoßen (vgl. BayObLG aaO; BayObLG NJW-RR 1991, 1360 f.; KG NJW-RR 1995, 397 ).
  • BayObLG, 19.04.1996 - 2Z BR 15/96

    Unwirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses zur Aufteilung der Kosten für

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
    Der Eigentümerbeschluß vom 17.10.1996 ist inhaltlich nicht zu unbestimmt und damit undurchführbar, was seine Unwirksamkeit zur Folge hätte (vgl. BayObLG WE 1991, 50 f.; WuM 1996, 439 f.).
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
    bb) Der Eigentümerbeschluß vom 17.10.1996 ist auch dann wirksam, wenn er gegen eine Bestimmung der von den Wohnungseigentümern vereinbarten oder durch einseitige Erklärung des teilenden Eigentümers festgelegten Gemeinschaftsordnung verstieße; dies hätte durch rechtzeitigen Antrag (§ 23 Abs. 4 Satz 2 WEG ) auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses geltend gemacht werden müssen (BGHZ 127, 99/102 ff. m.w.N.; 129, 329/331 ff.).
  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
    Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
    Der Senat nimmt die Berichtigung der Entscheidungsformel selbst vor; dazu ist er als Rechtsmittelgericht, bei dem das Verfahren anhängig ist, befugt (vgl. BGH NJW 1964, 1858; BGHZ 106, 370/373; BayObLG NJW-RR 1989, 720 f.).
  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
    Sein Gegenstand sind Inhalt und Reichweite des Eigentümerbeschlusses vom 17.10.1996 und damit Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und der Verwalterin im Zusammenhang mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 5 Nr. 2, § 27 Abs. 1 Nr. 1, § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG ; BayObLG NJW-RR 1990, 210 f. m.w.N.; BayObLGZ 1995, 407/410).
  • BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch Tatrichter und

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
    Diese Auslegung (vgl. dazu BayObLGZ 1994, 140/144) läßt keinen Rechtsfehler erkennen; ob es überhaupt Außenfenster geben kann, die nicht gemeinschaftliches Eigentum der Wohnungseigentümer sind, ist dabei für die Auslegung bedeutungslos.
  • KG, 15.06.1988 - 24 W 1889/88
    Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
    Der Senat legt diesen Antrag, wie im Ergebnis schon die Vorinstanzen, anhand der von der Antragstellerin vorgetragenen Begründung dahin aus, daß er sich nur auf die im Wirtschaftsplan ausgewiesene Zuführung zur Instandhaltungsrücklage bezieht; eine solche Beschränkung der Anfechtung auf einen selbständigen Posten der Jahresabrechnung oder des Wirtschaftsplans ist zulässig (vgl. BayObLG WuM 1988, 329 f.; BayObLG NJW-RR 1993, 1039 ).
  • BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91

    Streit über die den Abrechnungen maßgeblichen Wohnflächen; Ungültigerklärung von

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98
    Im übrigen haben die Wohnungseigentümer bei der Bemessung der Instandhaltungsrücklage und des jährlichen Beitrags dazu einen weiten Ermessensspielraum; nur wesentlich überhöhte Ansätze können gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verstoßen (vgl. BayObLG aaO; BayObLG NJW-RR 1991, 1360 f.; KG NJW-RR 1995, 397 ).
  • BayObLG, 30.03.1993 - 2Z BR 11/93

    Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses in Bezug auf eine Jahresabrechnung;

  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95

    Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist

  • BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 104/89

    Kosten des Verfahrens nach Erledigung der Hauptsache; Ermessensentscheidung des

  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Deshalb haben die Wohnungseigentümer nicht nur bei der Bestimmung der Höhe der Instandhaltungsrücklage, sondern auch bei der Bestimmung des Zeitraums, in welchem sie aufgebracht werden soll, in den Grenzen der ordnungsgemäßen Verwaltung ein Ermessen (BayObLG, NZM 1999, 34, 35 f.; OLG Düsseldorf, NZM 2002, 959; Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 124; Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 3. Aufl., § 21 Rn. 254; Staudinger/Bub, aaO, § 21 WEG Rn. 206).
  • OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06

    Modernisierende Instandsetzung

    Demgegenüber ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass den Wohnungseigentümern bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ein Ermessensspielraum zusteht (vgl. BayObLG NZM 1999, 34; OLG Düsseldorf NZM 2000 und FGPrax 2002, jeweils a.a.O.) und die Entscheidung der Gemeinschaft für eine modernisierende Instandsetzung durch Dämmung der Außenfassade unter Einschluss der Dämmung der Kellerdecken ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
  • OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07

    Entbehrliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Verlegung einer

    Die Berichtigung kann auch das Rechtsmittelgericht vornehmen (BayObLG NZM 1999, 34/36).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 03.05.2018 - 72 C 15/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Kostenobergrenze für eine

    Bei der Bemessung der Rücklage und des jährlichen Beitrags haben die Wohnungseigentümer einen weiten Ermessensspielraum; nur wesentlich zu niedrige oder überhöhte Ansätze widersprechen ordnungsgemäßer Verwaltung (vgl. hierzu nur KG, Beschl. v. 11. Febr. 1991 - 24 W 4560/90, NJW-RR 1991, 725; BayObLG, Beschl. v. 25. Mai 1998 - 2Z BR 22/98, NZM 1999, 34; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21. Juni 2002 - 3 Wx 123/02, ZWE 2002, 535; Heinemann in Jennißen, WEG, 3. Aufl. 2012, § 21 Rn. 91 sowie Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 21 Rn. 127 jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung:

    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Bemessung der Instandhaltungsrücklage ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 21 Rz. 162; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentumsrechts, 4. Aufl., Rz. 589; BayObLG NZM 1999, 34; OLG Düsseldorf NZM 2002, 959), der hier nicht überschritten ist.
  • BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01

    Erneuerung einer Eternit-Fassade in Eigentumswohnanlage

    Demgegenüber ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass den Wohnungseigentümern bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ein Ermessensspielraum zusteht (vgl. BayObLG NZM 1999, 34/35 und 504/505 f.).
  • OLG Köln, 09.02.2000 - 16 Wx 15/00

    Beschwerdewert und Geschäftswert in WEG -Sachen

    Diese war daher - wozu ein Rechtsmittelgericht, bei dem die Sache anhängig ist, befugt ist (vgl. BayObLG WE 1999, 35, 36 = NZM 1999, 34) - zu Gunsten der Antragstellers dahingehend zu korrigieren, dass sie und die Antragsgegner die Kosten jeweils zur Hälfte zu tragen haben.
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