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   BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 40/99   

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https://dejure.org/1999,9121
BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 40/99 (https://dejure.org/1999,9121)
BayObLG, Entscheidung vom 02.06.1999 - 2Z BR 40/99 (https://dejure.org/1999,9121)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Juni 1999 - 2Z BR 40/99 (https://dejure.org/1999,9121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Instandhaltung, Abschluß von Wartungsverträgen; Verwalterhaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2
    Zur Pflicht des Verwalters, das gemeinschaftliche Eigentum regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung notwendig sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 484 UR II 771/97
  • LG München I - 1 T 14774/98
  • BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 40/99

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 840
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet

    Auszug aus BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 40/99
    Darüber hinaus haftet der Verwalter aber auch für die einem einzelnen Wohnungseigentümer insbesondere an dessen Sondereigentum entstandenen Schäden (BayObLGZ 1992, 146/148 f. = NJW-RR 1992, 1102/1103 m.w.N.; BayObLG ZMR 1998, 356 f.).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.1991 - 3 W 203/90
    Auszug aus BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 40/99
    Letzterer hat jedoch die Wohnungseigentümer auf die Möglichkeit und gegebenenfalls die Notwendigkeit eines solchen Wartungsvertrags hinzuweisen (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 1301; KG WE 1999, 68; Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. § 27 Rn. 48).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05

    Zum Anspruch des einzelnen Miteigentümers einer Wohneigentumsanlage gegen

    Weil es in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst ist, für die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum zu sorgen (§ 21 Abs. 1, 5 Nr. 2 WEG), beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters grundsätzlich darauf, Mängel festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und eine Entscheidung der Wohnungseigentümer über das weitere Vorgehen herbeizuführen (vgl. Senat Beschluss vom 06.08.2003 - 3 Wx 63/03 = ZMR 2004, 365; BayObLG NZM 1999, 840; jew. mwN).
  • AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14

    Verwalter ist kein Bauüberwacher!

    Die ihm gesetzlich auferlegte Pflicht nimmt der Verwalter als eigene Aufgabe war; die damit zusammenhängenden "Managementaufgaben" des Verwalters beschränken sich jedoch darauf, das gemeinschaftliche Eigentum regelmäßig nach Baumängeln zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen (BayObLG, NZM 1999, 840 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12

    Wohnungseigentum: Verwalterentlastung trotz mögliche Schadensersatzansprüche;

    Verletzt der Verwalter schuldhaft diese ihm auferlegten Pflichten, haftet er den Wohnungseigentümern für den dadurch entstehenden Schaden aus § 280 Abs. 1 BGB - ebenso wie für Schäden, die einem einzelnen Wohnungseigentümer an seinem Sondereigentum entstanden sind (vgl. nur BayObLG, NZM 1999, 840 m.w.N.; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl. 2010, § 27, Rn. 16).
  • LG Dortmund, 30.04.2013 - 1 S 344/10

    Verjährung des Anspruchs einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Rückbau einer

    Letzterer hat jedoch die Wohnungseigentümer auf die Möglichkeit und gegebenenfalls die Notwendigkeit eines solchen Wartungsvertrags hinzuweisen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 02.06.1999, NZM 1999, 840).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 03.02.2015 - 750 C 16/14

    Dach trotz Sturm und Wasserschaden nicht kontrolliert: Verwalter haftet für

    Verletzt der Verwalter schuldhaft diese ihm selbst auferlegten Pflichten, haftet er den Wohnungseigentümern für den dadurch entstehenden Schaden aus § 280 Absatz 1 BGG, auch für Schäden, die einem einzelnen Wohnungseigentümer an seinem Sondereigentum entstanden sind (vgl. nur BayObLG, NZM 1999, 840 m. w. N).
  • BayObLG, 18.01.2001 - 2Z BR 65/00

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer zur erstmaligen Herstellung eines

    Die Verpflichtung des Verwalters, gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG die für die ordnungsmäßige Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen, beschränkt sich grundsätzlich darauf, Mängel festzustellen und eine Entscheidung der Wohnungseigentümer über das weitere Vorgehen herbeizuführen (BayObLG NZM 1999, 840).
  • BayObLG, 02.05.2002 - 2Z BR 27/02

    Instandssetzungspflicht der Wohnungseigentümer - Schadensersatzansprüche bei

    Der Verwalter hat danach die Wohnungseigentümer auf die Notwendigkeit einer Instandsetzungsmaßnahme hinzuweisen und eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer herbeizuführen sowie gefasste Eigentümerbeschlüsse gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG auszuführen (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG NZM 1999, 840).
  • BayObLG, 02.05.2002 - 2Z BR 27/01

    Schadensersatzansprüche eines Wohnungseigentümers; Feuchtigkeitsschäden;

    Der Verwalter hat danach die Wohnungseigentümer auf die Notwendigkeit einer Instandsetzungsmaßnahme hinzuweisen und eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer herbeizuführen sowie gefasste Eigentümerbeschlüsse gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG auszuführen (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG NZM 1999, 840).
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