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   OLG Düsseldorf, 14.10.1998 - 3 Wx 169/98   

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https://dejure.org/1998,7544
OLG Düsseldorf, 14.10.1998 - 3 Wx 169/98 (https://dejure.org/1998,7544)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.1998 - 3 Wx 169/98 (https://dejure.org/1998,7544)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 3 Wx 169/98 (https://dejure.org/1998,7544)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lastschriftverfahren; Mehraufwandsentgelt; Mehrheitsbeschluß; Instandsetzung; Instandhaltung; Verwalterzusatzvergütung; Eigentümerbeschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3, 4 § 22 Abs. 1
    Auslegung der Teilungserklärung hinsichtlich baulicher Veränderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Mülheim/Ruhr - 23 II 23/97
  • LG Duisburg - 9 T 110/97
  • OLG Düsseldorf, 14.10.1998 - 3 Wx 169/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 267
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 17.06.1998 - 3 Wx 107/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.1998 - 3 Wx 169/98
    Für Tätigkeiten der Verwaltung bei solchen, relativ geringfügigen Maßnahmen ein Zusatzentgelt zu gewähren, entspricht vom Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers nicht dem gemeinschaftlichen Interesse der Wohnungseigentümer (vgl. in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung des Senats vom 17.06.1998, NZM 1998, 770).
  • BGH, 10.01.1996 - XII ZR 271/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Erteilung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.1998 - 3 Wx 169/98
    Wie der BGH in einem Urteil zu § 9 AGB (WuM 1996, 205 ) dargelegt hat, bietet das Lastschriftverfahren erhebliche Rationalisierungsvorteile und ist spürbar kostengünstiger; die Vorteile des Lastschriftverfahrens sind für den Zahlungsempfänger offensichtlich.
  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 49/16

    Enthält ein Verwaltervertrag zahlreiche unwirksame Klauseln, die wesentliche

    Dies gilt nach Ansicht der Kammer bereits mangels Begrenzung der Zahl der zu vergütenden Mahnungen (ebenso Bärmann/Merle/Becker § 26 Rn. 167; aA OLG Düsseldorf NZM 1999, 267 [OLG Düsseldorf 14.10.1998 - 3 Wx 169/98] ; BeckOGK/Greiner WEG § 26 Rn. 254 f.).
  • AG Reutlingen, 13.05.2016 - 11 C 105/16

    Wohnungseigentumssache: Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den mit

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschuß vom 14. Oktober 1998 - 3 Wx 169/98 - NZM 1999, 267) wie auch das Amtsgericht Düsseldorf (Beschluß vom 11. September 2007 - 290 II 71/07 - NZM 2007, 887) haben Mahngebühren zwar nicht beanstandet, dies jedoch nicht näher begründet.
  • KG, 16.04.2009 - 24 W 93/08

    Wohnungseigentümerbeschluss: Zusatzvergütung für den Verwalter für die Erstellung

    Dies wäre lediglich dann nicht der Fall, wenn die Zusatzvergütung der Verwalterin eine Zusatzvergütung für Tätigkeiten zubilligen würde, die bereits zu ihrem Pflichtenkreis gehören (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 1998, 681 und WuM 1999, 477 (479)).
  • OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 349/99

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; Begründung einer Mehraufwandsgebühr bei

    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, daß es im Hinblick auf die Kostenvorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens, denen für den Zahlungspflichtigen keine beachtliche Nachteile gegenüberstehen, im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung liegt, die Wohnungseigentümer durch Eigentümerbeschluß zur Teilname an diesem Verfahren zu verpflichten (OLG Hamburg NJW-RR 1998, 1163; OLG Düsseldorf NZM 1999, 267; BayObLG NZM 1999, 453).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 72 C 16/16

    Wohnungseigentumssache: Erfordernis und Umfang einer fristgerechten Begründung

    Insoweit kann die Beantwortung der Frage dahinstehen, ob ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot überhaupt zur Nichtigkeit der Beschlüsse führt, ob diese Folge im Falle der Unbestimmtheit überhaupt anzunehmen ist (hiergegen wohl etwa KG, Beschl. v. 20. Okt. 1999 - 24 W 9855/98, NZM 2000, 511; BayOblG, Beschl. v. 13. Dez. 2001 - 2Z BR 156/01, NZM 2002, 171 und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Okt. 1998 - 3 Wx 169/98, NZM 1999, 267) oder weil eine durchführbare Regelung vorliegend noch erkennbar ist (vgl. BayObLG, Beschl. v. 24. Nov. 2004 - 2 Z BR 156/04, ZMR 2005, 639; Merle in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 11. Aufl. 2010, § 23 Rn. 148 m.w.N.).
  • BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03

    Ansprüche des Eigentümers gegen die Gemeinschaft bei Gefährdung von

    Dies entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, weil damit typischerweise keine besonderen Verwalterleistungen verbunden sind (vgl. OLG Düsseldorf NZM 1999, 267/268 f.; Gottschalg ZWE 2002, 200/205; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 26 Rn. 124).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.05.2014 - 72 C 85/13

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Versäumung der Klagefrist;

    1998 - 3 Wx 169/98, NZM 1999, 267) oder weil eine durchführbare Regelung vorliegend noch erkennbar ist (vgl. BayObLG, Beschl. v. 24. Nov. 2004 - 2 Z BR 156/04, ZMR 2005, 639; Merle in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 11. Aufl. 2010, § 23 Rn. 148 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00

    Unwirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen wegen Formfehler der

    Dieser Entscheidung haben sich die Oberlandesgerichte Düsseldorf (WuM 1999, 477, 479) angeschlossen.
  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - 2 Wx 54/00

    Unwirksamkeit von Beschlüssen der Wohneigentümergemeinschaft; Verstoß gegen in

    Dieser Entscheidung haben sich die Oberlandesgerichte Düsseldorf (WuM 1999, 477, 479) angeschlossen.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 01.09.2016 - 72 C 44/16

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Hinreichende Bestimmtheit

    1998 - 3 Wx 169/98, NZM 1999, 267; abstellend auf die Erkennbarkeit einer durchführbaren Regelung demgegenüber BayObLG, Beschl. v. 24. Nov.
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