Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 24.03.2000

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   BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99   

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BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99 (https://dejure.org/2000,2072)
BayObLG, Entscheidung vom 13.06.2000 - 2Z BR 175/99 (https://dejure.org/2000,2072)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Juni 2000 - 2Z BR 175/99 (https://dejure.org/2000,2072)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Große Wohnanlage; Belege einer Jahresabrechnung; Anspruch auf Fotokopien; Kostenerstattung; Sofortige weitere Beschwerde

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Jahresabrechnung; Rechnungsabgrenzung; Belegeinsicht; Anspruch auf Kopien

  • Judicialis

    WEG § 28 Abs. 3; ; BGB § 259 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 226

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 Abs. 3; BGB § 259 Abs. 1, § 242, § 226
    Zur Jahresabrechnung durch den Hausverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Erlangen - 10 UR II 53/98
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 3888/99
  • BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1466
  • NZM 2000, 873
  • ZMR 2000, 687
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99
    Diese Art der Abrechnung ist für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer am besten geeignet, denn sie wird den unverzichtbaren Anforderungen an Übersichtlichkeit und Verständlichkeit gerecht (vgl. BayObLGZ 1993, 185/190 m.w.N.; BayObLG ZMR 1998, 792/793 und st.Rspr.; Bärmann/Merle § 28 Rn. 64).

    Mit der in Teilen der Literatur vertretenen Meinung, die reine Einnahmen/Ausgabenrechnung entspreche nicht den Interessen insbesondere der vermietenden Wohnungseigentümer, auf die sich die Antragsgegner berufen, hat der Senat sich bereits in sein er Entscheidung vom 23.4.1993 auseinandergesetzt (BayObLGZ 1993, 185/189 f.).

    Ein Mehrheitsbeschluß genügt dafür nicht (BayObLGZ 1993, 185/191; OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; Bärmann/Merle § 28 Rn. 68).

  • BayObLG, 27.07.1978 - BReg. 2 Z 83/77
    Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99
    (1) Als Verwalterin der Wohnanlage ist die Antragsgegnerin zu 1 gemäß § 28 Abs. 3 WEG, §S 675, 666, 259 Abs. 1 BGB gegenüber jedem einzelnen Wohnungseigentümer zur Gewährung von Einsicht in die der Jahresabrechnung zugrunde liegenden Belege verpflichtet (BayObLGZ 1978, 231/233 m.w.N. und st.Rspr.).

    Die Einsichtnahme dient auch der Überprüfung der Verwaltertätigkeit, daher steht ihr weder ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung noch ein solcher über die Entlastung des Verwalters entgegen; ein besonderes berechtigtes Interesse an der Einsicht braucht der Wohnungseigentümer dem Verwalter nicht darzulegen (BayObLGZ 1978, 231/233 f. und BayObLG WE 1997, 117; Staudinger/Bub WEG Rn. 609, 615, Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. Rn. 87, Niedenführ/ Schulze WEG 5. Aufl. Rn. 65, jeweils zu § 28).

    Das Einsichtsrecht des einzelnen Wohnungseigentümers wird nur durch den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und das Schikaneverbot (§ 226 BGB) begrenzt (BayObLGZ 1978, 231/234; OLG Hamm aaO).

  • OLG Zweibrücken, 03.11.1998 - 3 W 224/98

    Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99
    Ein Mehrheitsbeschluß genügt dafür nicht (BayObLGZ 1993, 185/191; OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; Bärmann/Merle § 28 Rn. 68).
  • BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88

    Bestätigung der Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die

    Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99
    Denn die Antragsgegnerin zu 1 hat für dieses Wirtschaftsjahr ihre Abrechnungspflichten noch nicht erfüllt und es kommen noch Ansprüche gegen sie in Betracht (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 840/841 und WE 1990, 133/134; Staudinger/Bub § 28 Rn. 571; Bärmann/ Merle § 28 Rn. 111).
  • KG, 28.01.1994 - 24 W 1145/93

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Anforderungen an eine nach

    Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99
    Auch das Kammergericht, auf dessen Rechtsprechung sich die Antragsgegner außerdem berufen wollen, hält an dem Grundsatz fest, daß die nach § 28 Abs. 3 WEG aufzustellende Abrechnung eine Abrechnung tatsächlicher Einnahmen und Ausgaben darstellt; es hat nur in besonders gelagerten Fällen Ausgaben von diesem Grundsatz zugelassen (vgl. KG NJW-RR 1994, 1105/1106 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90

    Anforderungen an die Jahresabrechung

    Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99
    Ausnahmen von dem Grundsatz, daß die Jahresabrechnung nur tatsächliche Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahrs enthalten darf, werden bei der Instandhaltungsrücklage (BayObLG NJW-RR 1991, 15/16) und im Hinblick auf die Heizkostenverordnung.bei der Abrechnung der Heizkosten (BayObLG WE 1992, 175/176) zugelassen.
  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99

    Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99
    Die Beschwerdeschrift ist zwar vom Geschäftsführer der Antragsgegnerin zu 1 selbst geschrieben, sie ist jedoch von einem Rechtsanwalt unterzeichnet, der damit die Verantwortung für das Rechtsmittel übernommen hat (BayObLG ZMR 2000, 321/322 m.w.N.).
  • BayObLG, 26.11.1993 - 2Z BR 75/93

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99
    Mit dem Entscheidungssatz des amtsgerichtlichen Beschlusses sind auch die tragenden rechtlichen Erwägungen in Rechtskraft erwachsen (BayObLG NJW-RR 1994, 658/659; Keidel/Zimmermann FGG 14. Aufl. § 31 Rn. 22 b), wonach die periodengerechte Abgrenzung dieser Positionen gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Abrechnung verstößt.
  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10

    Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in

    Da die Einsichtnahme auch der Überprüfung der Verwaltertätigkeit dient, besteht das Einsichtsrecht nach der bestandskräftigen Genehmigung der Abrechnung und nach der Entlastung des Verwalters fort (BayObLG, NZM 2000, 873, 874).
  • OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06

    Abrechnungsanspruch des Wohnungseigentümers - Recht auf Einsichtnahme in fremde

    Im Rahmen der Einsichtnahme hat ein Wohnungseigentümer aber Anspruch auf Fertigung und Aushändigung von Kopien, da es ihm, auch wegen des unterschiedlichen Beweiswertes, in der Regel nicht zugemutet werden kann, handschriftliche Abschriften zu erstellen (BayObLG NJW-RR 2000, 1466/1467 m.w.N.).
  • OLG München, 29.05.2006 - 34 Wx 27/06

    Einsichtsnahme des Wohnungseigentümers in Unterlagen der Jahresabrechnung -

    Um diese Rechnungslegung kontrollieren zu können, hat ein Wohnungseigentümer Anspruch auf Einsicht in die Buchungsunterlagen und die Saldenlisten bezüglich der Einnahmen und Ausgaben für den betreffenden Zeitraum (h.M.; BayObLG NJW-RR 2000, 1466; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 28 Rn. 92 m.w.N.).

    Im Rahmen der Einsichtnahme hat der Wohnungseigentümer grundsätzlich gegen Kostenerstattung Anspruch auf Fertigung und Aushändigung von Kopien, da es ihm in aller Regel nicht zugemutet werden kann, handschriftliche Abschriften zu fertigen (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1466; OLG Hamm FGPrax 1998, 133).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Folgt man denn den obigen Ausführungen, so bedarf es mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; NZM 2000, 873; OLG Celle OLG-Report 2000, 137; Palandt/Bassenge, a.a.0., § 28 WEG Rz. 20; Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 28 Rz. 72; Hügel/Scheel, a.a.O., Rz. 671; Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 24; Niedenführ/Schulze, a.a.0., § 28 Rz. 43; Bärmann/Seuß, a.a.O., B 497; Armbrüster ZWE 2005, 267; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. die Beschlüsse vom 07.04.2003 und vom 03.03.2003, ZMR 2003, 594 und WuM 2003, 647), jedenfalls einer Vereinbarung, wenn die Wohnungseigentümer eine Jahresabrechnung wünschen, die offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt; ein Mehrheitsbeschluss wäre nicht ausreichend.

    Diese stehen nicht zur Disposition einer Mehrheit; wobei offen bleiben kann, ob es sich um unverzichtbaren Anforderungen an Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Abrechnung handelt (so BayObLG NZM 2000, 873).

  • OLG München, 20.07.2017 - 23 U 3246/16

    Ansprüche eines Miterben als Nachlassgläubiger gegen den Nachlass

    Der Eigentümer hat zwar auch nach bestandskräftigem Beschluss über die Jahresabrechnung das Recht auf Einsicht in die der Jahresabrechnung zugrunde liegenden Belege (BayObLG, Beschluss vom 13. Juni 2000 - 2Z BR 175/99 -, Rn. 14, juris), mit diesen Belegen lässt sich aber nicht ohne weiteres eine Abrechnung auf den Stichtag vornehmen.
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Folgt man denn den obigen Ausführungen, so bedarf es mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; NZM 2000, 873; OLG Celle OLG-Report 2000, 137; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 28 WEG Rz. 20; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 72; Hügel/Scheel, a.a.O., Rz. 671; Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 24; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 43; Bärmann/Seuß, a.a.O., B 497; Armbrüster ZWE 2005, 267; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. die Beschlüsse vom 07.04.2003 und vom 03.03.2003, ZMR 2003, 594 und WuM 2003, 647), jedenfalls einer Vereinbarung, wenn die Wohnungseigentümer eine Jahresabrechnung wünschen, die offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt; ein Mehrheitsbeschluss wäre nicht ausreichend.

    Diese stehen nicht zur Disposition einer Mehrheit; wobei offen bleiben kann, ob es sich um unverzichtbaren Anforderungen an Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Abrechnung handelt (so BayObLG NZM 2000, 873).

  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen

    Die Antragsteller können ihr Einsichtsrecht im übrigen auch noch nach Beschlussfassung über die Jahresabrechnung und Verwalterentlastung geltend machen, ohne dass dazu ein berechtigtes Interesse dargetan werden muss (BayObLG NZM 2000, 873).
  • LG Düsseldorf, 06.06.2012 - 25 S 8/12

    Sind neue Fenster immer besser?

    Da die Einsichtnahme auch der Überprüfung der Verwaltertätigkeit dient, besteht das Einsichtsrecht nach der bestandskräftigen Genehmigung der Abrechnung und nach der Entlastung des Verwalters fort (BayObLG, NZM 2000, 873, 874).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01

    Wohnungseigentum: Formalien der Jahresabrechnung; Verwalterentlastung

    Für alles, was darüber hinaus geht, ist eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG erforderlich, wie z. B., wenn die Wohnungseigentümer eine Jahresabrechung wünschen, die einer Bestands- und Erfolgsrechung im Sinne des HGB entspricht und dementsprechend offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt, Rechungsabgrenzungen vornimmt und einen Vermögensstatus angibt (OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; BayObLG NJW-RR 1993, 1166 und NZM 2000, 873, 875; Niedenführ/Schulze, aaO., § 28, Rdnr. 43).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2003 - 20 W 261/01

    Wohnungseigentum: Jahresabrechnung am Maßstab der II. BVO; Geschäftswert der

    Für alles was darüber hinaus geht, ist eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG erforderlich, wie z. B., wenn die Wohnungseigentümer eine Jahresabrechung wünschen, die einer Bestands- und Erfolgsrechnung im Sinne des HGB entspricht und dementsprechend offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt, Rechungsabgrenzungen vornimmt und einen Vermögensstatus angibt (OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; BayObLG NJW-RR 1993, 1166 und NZM 2000, 873, 875; Niedenführ/Schulze, aaO., § 28, Rdnr. 43).
  • LG Düsseldorf, 02.07.2014 - 25 S 7/14

    Ausgaben und Einnahmen vollständig erfasst: Abrechnung ordnungsgemäß!

  • OLG Köln, 20.12.2004 - 16 Wx 110/04

    WEG -Verfahren: Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des

  • BayObLG, 11.09.2003 - 2Z BR 146/03

    Auskunfts- und Herausgabeanspruch der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter nach

  • AG Bremen, 23.01.2013 - 28 C 67/12

    Einsichtsrechte des Eigentümers sind nicht unbeschränkt!

  • LG Köln, 13.08.2009 - 29 S 11/09

    Anspruch von Mitgliedern einer WEG-Gemeinschaft auf Einsichtnahme in

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.03.2000 - 3 Wx 77/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3358
OLG Düsseldorf, 24.03.2000 - 3 Wx 77/00 (https://dejure.org/2000,3358)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2000 - 3 Wx 77/00 (https://dejure.org/2000,3358)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2000 - 3 Wx 77/00 (https://dejure.org/2000,3358)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 25 T 47/00 T 48/00
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2000 - 3 Wx 77/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 231
  • NZM 2000, 873
  • ZMR 2000, 549
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99

    Kann die Ausübungsstelle einer Grunddienstbarkeit nachträglich verlegt werden?

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.3.2000 - 3 Wx 77/00 - mitgeteilt von Dr. Johannes Schütz, Richter am OLG Die Beteiligte hat mit notariell beurkundeter Erklärung vom 17.11.1999 die Aufteilung des mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks in zwei Wohnungseigentumseinheiten erklärt.
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