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   BGH, 01.03.2000 - XII ZR 272/97   

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https://dejure.org/2000,1765
BGH, 01.03.2000 - XII ZR 272/97 (https://dejure.org/2000,1765)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2000 - XII ZR 272/97 (https://dejure.org/2000,1765)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2000 - XII ZR 272/97 (https://dejure.org/2000,1765)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kündigung wegen Feuchtigkeitsschäden - Beweislastverteilung bei Mietmangel trotz Reparaturversuchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mietvertrag - Mietzins - Verzug - Räumungsklage - Revision - Versäumnisurteil - Mietminderung - Mangel - Kündigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beweislast für erfolgreiche Mangelbeseitigung beim Vermieter; fehlgeschlagene Reparatur

  • Judicialis

    ZPO § 557; ; ZPO § 331; ; BGB § 545; ; BGB § 545 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 537 Abs. 1
    Substantiierung und Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Mietsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beweislast bei Feuchtigkeitsschäden

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Beweislast bei Mängeln

  • wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Lüften. Ein stets wiederkehrender Zankapfel im Mietrecht.

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2344
  • NZM 2000, 549
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Ellwangen/Jagst, 16.02.1989 - 4 O 519/88

    Ausrutschen auf einem Salatblatt im Warenhaus

    Auszug aus BGH, 01.03.2000 - XII ZR 272/97
    Wegen auftretender Feuchtigkeitsschäden im Bereich dieser Schaukästen, deretwegen der Beklagte die Miete minderte, kam es 1988 zu einem Rechtsstreit zwischen den Parteien, in dem das Landgericht mit Urteil vom 12. Januar 1990 (4 O 519/88) dem Beklagten ein Minderungsrecht von 20 % (200 DM) zubilligte und ihn im übrigen zur Zahlung des restlich einbehaltenen Mietzinses verurteilte.

    Das Oberlandesgericht ist hier auf der Grundlage des im Vorprozeß (4 O 519/88 Landgericht Lübeck) erstatteten Gutachtens des Sachverständigen P. vom 30. August 1989 davon ausgegangen, daß die Ursache für die Feuchtigkeitsschäden im Bereich der vom Beklagten errichteten Überdachung liege und damit allein seinem Verantwortungsbereich zuzuschreiben sei, nachdem die Kläger die ihrem Verantwortungsbereich unterliegenden Regenrinnen und Fallrohre ordnungsgemäß repariert hätten.

    Er hat sich in dem Vorprozeß wegen Räumung, der vor dem Amtsgericht im September 1990 begonnen hatte und zeitweise parallel zu dem im Jahre 1988 angestrengten Vorprozeß vor dem Landgericht wegen der Mietminderung (4 O 519/88) geführt wurde, darauf berufen, daß die Minderungsgründe, die im Mietminderungsverfahren vorgetragen worden seien, nach wie vor beständen (Schriftsatz vom 28. Januar 1991 im Verfahren 2 C 499/90, dort S. 79).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 01.03.2000 - XII ZR 272/97
    Da die Kläger und Revisionsbeklagten in der mündlichen Verhandlung trotz rechtzeitiger Bekanntmachung des Termins nicht vertreten waren, ist über die Revision antragsgemäß durch Versäumnisurteil zu entscheiden, §§ 557, 331 ZPO (vgl. BGHZ 37, 79, 81 ff.).
  • BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume

    Auszug aus BGH, 01.03.2000 - XII ZR 272/97
    Dabei hat die Rechtsprechung die Beweislast aber nach den beiderseitigen Verantwortungsbereichen verteilt: Der Vermieter muß darlegen und beweisen, daß die Ursache des Mangels nicht aus seinem Pflichten- und Verantwortungsbereich stammt, sondern aus dem Herrschafts- und Obhutsbereich des Mieters (vgl. Senatsurteil BGHZ 126, 124, 128; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., Bd. 1, § 537 BGB, Rdn. 1; Kraemer in Bub/Treier Handbuch der Geschäftsraummiete 3. Aufl. III A Rdn. 960 a; III B Rdn. 1385 a; Schmidt-Futterer/Eisenschmidt Mietrecht 7. Aufl. § 537 Rdn. 318 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.09.1994 - 30 U 45/94
    Auszug aus BGH, 01.03.2000 - XII ZR 272/97
    Behauptet der Mieter, die Mietsache sei nach Reparaturversuchen des Vermieters immer noch mangelhaft, so trägt der Vermieter die Beweislast für den Erfolg seiner Mängelbeseitigungsmaßnahmen (OLG Hamm NJW-RR 1995, 525; Schmidt-Futterer/Eisenschmidt aaO Rdn. 314).
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