Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 14.12.2000

Rechtsprechung
   BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00   

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https://dejure.org/2000,4508
BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00 (https://dejure.org/2000,4508)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.2000 - 2Z BR 61/00 (https://dejure.org/2000,4508)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 2Z BR 61/00 (https://dejure.org/2000,4508)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde ; Wohnungseigentum; Mehrheitsbeschluss; Gemeinschaftsordnung; Kostenverteilungsordnung; Miteigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluß nichtig

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2, § 23 Abs. 1, Abs. 4
    Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses, der die Kostenverteilungsregelung der Gemeinschaftsordnung abändert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 156/99
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 123/00
  • BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 534 (Ls.)
  • FGPrax 2001, 65
  • ZMR 2001, 297
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00
    Nichtig ist ein Mehrheitsbeschluß zur Abänderung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Kostenverteilungsregelung.(Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats und Anschluß an BGH NJW 2000, 3500).

    Ein solcher Eigentümerbeschluß ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen fehlender Beschlußzuständigkeit der Wohnungseigentümer nichtig (BGH ZMR 2000, 771/775 = NJW 2000, 3500).

  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00
    Denn der Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses ist auch als Antrag auf Feststellung seiner Nichtigkeit auszulegen (BayObLGZ 1986, 444/447; Staudinger/Bub § 23 Rn. 259; Staudinger/Wenzel Vorbem. zu §§ 43 ff. Rn. 27).
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99

    Zur Wirksamkeit eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses der

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00
    Dem schließt sich der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (BayObLGZ 2000, 237/241 m. w. N.) nunmehr an.
  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 202/05

    Vereinigung von Wohnungserbbaurechten

    In gefestigter Rechtsprechung ist jedoch seit langem anerkannt, dass die Vorschrift auf die Vereinigung mehrerer selbständiger Wohnungseigentumsrechte (und damit gem. § 30 WEG auch mehrerer Wohnungserbbaurechte) entsprechende Anwendung findet (vgl. insbesondere BGHZ 146, 241 = NJW 2001, 1212; ferner BayObLG FGPrax 2001, 65, 57; KG NJW-RR 1989, 1360; von Oefele in Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., AT V Rdnr. 370; Demharter, a.a.O., § 5, Rdnr. 5).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01

    Wohnungsabschlusstür als Sondereigentum- Beschlußkompetenz der

    Soweit dieser Mehrheitsbeschluss in das Sondereigentum der Beteiligten zu 1 eingreift oder auf eine konkludente Änderung der Zuordnung der Wohnungsabschlusstüren in der Teilungserklärung (Gemeinschaftseigentum statt Sondereigentum) abzielt, ist er demnach wegen nicht vorhandener bzw. überschrittener Regelungskompetenz als nichtig anzusehen (BGH NJW 2000, 3500; vgl. auch BayObLG ZMR 2001, 297).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01

    Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten

    Dieser neuen Rechtsprechung hat sich der Senat im Beschluß vom 20.12.2000 (ZfIR 2001, 215) ausdrücklich angeschlossen.
  • OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02

    Wohnungsrecht: Umlage der Verwaltervergütung

    Das kann nunmehr angesichts des Beschlusses des BGH vom 20.9.2000 (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500 = ZWE 2000, 518 = NZM 2000, 1184) bejaht werden (ebenso jetzt BayObLG ZfIR 2001, 215 = NZM 2001, 534).
  • AG München, 08.07.2022 - 1290 C 19698/21

    Änderung der Teilungserklärung, Wohnungseigentümergemeinschaft,

    Eine in der Teilungserklärung enthaltene Kostenverteilungsregelung (wie § 10 Abs. 2 lit. d) der Teilungserklärung vom 28.02.1968) kann nicht durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeändert werden (BGH, Beschluss vom 20.09.2000, Az. V ZB 58/99, BGHZ 145, 158-170 sowie Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20.12.2000, Az. 2Z BR 61/00, und OLG Köln, Beschluss vom 24.05.2002, Az.16 Wx 84/02, jeweils juris).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 106/00   

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https://dejure.org/2000,4608
BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 106/00 (https://dejure.org/2000,4608)
BayObLG, Entscheidung vom 14.12.2000 - 2Z BR 106/00 (https://dejure.org/2000,4608)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 2Z BR 106/00 (https://dejure.org/2000,4608)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Klagerecht; Beklagtenrecht; Rechtspersönlichkeit; Eigentümerbeschluss

  • grundeigentum-verlag.de

    Bestimmtheit; Antrag; Wohnungseigentümergemeinschaft; Rechtspersönlichkeit; Wohnungseigentumsverfahren; Eigentümerliste

  • Judicialis

    ZPO § 253; ; ZPO § 313; ; WEG § 10

Verfahrensgang

  • AG Landshut - 14 UR II 5/99
  • LG Landshut - 60 T 2318/99
  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 106/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 534 (Ls.)
  • ZMR 2001, 363
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.01.1986 - BReg. 2 Z 126/85

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsklausel; Voraussetzungen für die Erteilung der

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 106/00
    Bei der Einleitung des Erkenntnisverfahrens müssen deshalb alle Wohnungseigentümer namentlich bezeichnet werden oder es ist eine Liste vorzulegen, aus der sich die Wohnungseigentümer im Zeitpunkt der Antragstellung ergeben; nur so wird § 253 Abs. 2 Nr. 1, § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Genüge getan, deren Grundsätze auch für das Wohnungseigentumsverfahren gelten (wegen der näheren Einzelheiten vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 564; Staudinger/Kreuzer aaO Rn. 14 ff.).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 106/00
    Der Eigentümerbeschluss, den der Senat selbst auslegen kann (BGH NJW 1998, 3713 f.), besagt im übrigen nicht, dass die Überdachung der Pergola genehmigt wird; gebilligt wurde vielmehr lediglich eine Befestigung der Pergola am Gemeinschaftseigentum.
  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

    Denn die Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine gesetzlich besonders ausgestaltete Bruchteilsgemeinschaft und hat nach herrschender Auffassung keine eigene Rechtspersönlichkeit (BGH NJW 1998, 3279; BayObLG ZMR 2001, 363; …

    Diese Grundsätze gelten nämlich auch für das Wohnungseigentumsverfahren (siehe BayObLG ZMR 2001, 363; NJW-RR 1986, 564/565; Staudinger/Kreuzer aaO Rn. 14 ff.).

  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01

    Künftige Gemeinschaftsordnung als Regulativ für das Verhältnis der Miteigentümer

    Darf ein Wohnungseigentümer nach der Gemeinschaftsordnung ohne Zustimmung anderer beeinträchtigter Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen vornehmen, so ist die Begründetheit eines Beseitigungsverlangens regelmäßig nur an den allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts zu messen (BayObLG ZMR 2001, 363 und 472).
  • BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03

    Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Rechtsnatur

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit (BayObLG WuM 2001, 140; NZM 2001, 956).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2005 - 20 W 360/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Bezeichnung der Wohnungseigentümergemeinschaft als

    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist zwar als solche nicht rechtsfähig bzw. beteiligtenfähig (vgl. BGH NJW 1977, 1686; BayObLG NZM 2001, 956; ZMR 2001, 363; vgl. auch Drasdo, NJW 2004, 1988; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 10 Rz. 13; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 10 Rz. 37).
  • OLG Köln, 18.01.2002 - 16 Wx 249/01

    Wohnungsrecht: Keine Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Nichtvorlage einer

    Die Ansicht des BayObLG ZMR 2001, 363, 364; sowie von Staudinger-Kreuzer, WEG, 12. Auflage, § 10 Rz 15 und Baumbach-Lauterbach-Allbers-Hartmann, ZPO, 60. Auflage, § 253 Rz 26, wonach bei Antragstellung zumindest die Vorlage einer Eigentümerliste erforderlich ist, kann vorliegend offenbleiben.
  • BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 157/01

    Duldungspflicht der Wohnungseigentümer - Antennenkabel im Lüftungsschacht

    c) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit hat (vgl. im einzelnen dazu BayObLG WuM 2001, 140).
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