Rechtsprechung
LG Hamburg, 06.06.2001 - 318 T 70/99 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit der Anbringung eines Treppenlifts; Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses; Zweck des Beschlussanfechtungsverfahrens im Wohneigentumsrecht ; Eingriff in das Gemeinschaftseigentum durch den Einbau eines Treppenlifts; Vergößerung des Schadensrisikos bei ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 29.03.1999 - 102g II 13/99
- LG Hamburg, 06.06.2001 - 318 T 70/99
Papierfundstellen
- NZM 2001, 767
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16
Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen
bb) Nach verbreiteter Ansicht kann die erforderliche Interessenabwägung ergeben, dass ein Wohnungseigentümer einen Treppenlift, eine Rollstuhlrampe oder einen Handlauf auch ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer anbringen darf, sofern er seine Wohnung infolge einer Behinderung ohne solche Hilfsmittel nicht erreichen kann (vgl. BayObLGZ 2003, 254, 259 ff.; OLG München, NJW-RR 2005, 1324 ff. und NJW-RR 2008, 1332, 1334; LG Hamburg, NZM 2001, 767, 768; LG Karlsruhe, ZWE 2013, 37 f.; AG Hamburg, ZMR 2005, 821 ff.; AG Krefeld, WuM 1999, 590 f. [jeweils Treppenlift]; AG Bielefeld, WE 2004, 104 f.; AG Warendorf, ZWE 2015, 56 f. [jeweils Rampe]; LG Bremen, ZMR 2014, 386; LG Köln, ZWE 2012, 277, 278 f. [jeweils Handlauf]; AG Stuttgart, WuM 2012, 288, 290 f. [Türeinbau];… vgl. ferner Staudinger/Bub, BGB [2005], § 22 WEG Rn. 55, 176;… Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 80;… Bärmann/Suilmann, WEG, 13. Aufl., § 14 Rn. 16;… Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 110). - BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03
Voraussetzungen für einen Stimmrechtsausschluss bei begünstigender Baumaßnahme - …
Denn es handelt sich dabei weder um Instandhaltung durch Erhaltung des ursprünglich ordnungsgemäßen Zustands noch um modernisierende Instandsetzung in Form des Ersatzes einer veralteten durch eine neue, technisch bessere Anlage (BayObLG WuM 1992, 562 für einen Personenaufzug; LG Hamburg NZM 2001, 767 für einen Treppenlift).(1) Bei der Entscheidung über den Einbau ist eine konkret-individuelle Abwägung der beiderseitigen Interessen vorzunehmen (BVerfG NJW 2000, 2658; siehe auch LG Hamburg NZM 2001, 767/768).
- BVerwG, 09.05.2018 - 9 B 11.18
Klage des Eigentümers und Mieters eines gewerblich genutzten Grundstücks gegen …
Weil eine Bestimmung, was zum Gemeinschaftseigentum gehört, nur durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer getroffen werden kann, ist ein einzelner Miteigentümer berechtigt, die Verkürzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch eine Teilenteignung abzuwehren (für Enteignungen nach dem BauGB OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Januar 2000 - U 3/99 Baul - NZM 2001, 768 [LG Hamburg 06.06.2001 - 318 T 70/99] ; OLG Brandenburg…, Urteil vom 19. Juni 2015 - 11 Bauland U 1/13 - NJOZ 2015, 1943 Rn. 30).
- LG Bremen, 20.12.2013 - 4 S 245/12
Mindesttreppenbreite wird durch zweiten Handlauf unterschritten: Einbau zulässig!
Vgl. zu dieser Problematik auch LG Hamburg, ZWE 2001, 503. - BayObLG, 07.08.2003 - 2Z BR 47/03
Verfahrensstandsschaft der BGB -Gesellschaft bei der Geltendmachung von …
In der Eigentümerversammlung wurden dagegen keine Einwendungen erhoben (BayObLG NZM 2001, 767). - LG Köln, 31.07.2006 - 29 T 73/05
Vorliegen einer bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Wohnungseigentumsgesetz …
Bei der nach § 14 WEG vorzunehmenden Würdigung der Interessen der betroffenen Wohnungseigentümer ist überdies die objektive Wertentscheidung des Grundgesetzes über das Benachteiligungsverbot von Behinderten in unserer Gesellschaft gemäß Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, NZM 2000, 539ff.; s. auch LG Hamburg, NZM 2001, 767f. für den ähnlichen Fall des Anbringens eines Treppenlifts im Treppenhaus). - AG Hamburg, 26.05.2005 - 102c II 6/05
Wohnungseigentum: Anspruch des gehbehinderten Wohnungseigentümers auf Einbau …
Denn in der Regel geht es hier um unerhebliche Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum (LG Hamburg, ZWE 2001, 503=NZM 2001, 767).
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.