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   OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00   

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OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00 (https://dejure.org/2001,2046)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.08.2001 - 15 W 268/00 (https://dejure.org/2001,2046)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. August 2001 - 15 W 268/00 (https://dejure.org/2001,2046)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 12 Abs. 3 S. 1, WEG § 21 Abs. 3, WEG § 27 Abs. 2
    Rückabwicklung einer mangels Verwalterzustimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung; Unwirksamkeit; Wohnungseigentum; Veräußerung; Grundbuch

  • Judicialis

    WEG § 12 Abs. 3 S. 1; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5; ; BGB § 894

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung einer unwirksamen Wohnungseigentumsveräußerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Essen - WEG 96 II 46/99
  • LG Essen - 2 T 52/00
  • OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1527
  • NZM 2001, 953
  • FGPrax 2001, 229
  • ZMR 2002, 146
  • Rpfleger 2002, 20
  • Rpfleger 2002, 22
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90

    Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00
    Einen solchen Anspruch hat bereits der BGH in einer Entscheidung, die den Fall der Eintragung eines nach materiellem Recht unwirksamen Verzichtes auf den Anteil an einer (schlichten) Bruchteilsgemeinschaft an einem Grundstück betrifft, im Hinblick auf das zwischen den Teilhabern bestehende gesetzliche Schuldverhältnis aufgrund des § 242 BGB mit der Erwägung anerkannt, jeder Teilhaber habe ein berechtigtes Interesse daran, daß die unrichtige Eintragung im Grundbuch beseitigt und damit die wahre Eigentumslage verlautbart werde (BGHZ 115, 1 = NJW 1991, 2488, 2490).
  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82

    Zur Verwalterzustimmung bei der Erstveräußerung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00
    Das Veräußerungsgeschäft ist nach anerkannter Auffassung nicht lediglich relativ im Verhältnis zu den zustimmungsberechtigten Wohnungseigentümern, sondern absolut gegenüber jedermann unwirksam (BayObLG Rpfleger 1983, 350; Heikel/Böttcher, GBO, 8. Aufl., Anhang zu §§ 19, 20, Rdnr. 120; Bärmann/Pick/Merle, WEG, § 22, Rdnr. 41).
  • OLG Hamm, 08.03.2001 - 15 W 55/01

    Wohnungseigentum - Grundbuchberichtigungsanspruch - Eigentumswechsel trotz

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00
    Die Auffassung des Landgerichts, daß der daraus folgende Grundbuchberichtigungsanspruch ausschließlich dem veräußernden Wohnungseigentümer zusteht, stimmt mit derjenigen des Senats überein, die er erst kürzlich durch Beschluß vom 08.03.2001 (FGPrax 2001, 98) in einer Grundbuchsache naher dargelegt hat.
  • BayObLG, 09.03.1977 - BReg. 2 Z 79/76

    Wohnungseigentum; Eigentum; Wohnanlage; Hobbyraum; Veräußerung; Zustimmung;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00
    Entgegen der von ihm vertretenen Auffassung gilt die durch die Teilungsvereinbarung begründete Verfügungsbeschränkung nach einhelliger Rechtsprechung auch bei der teilweisen Veräußerung eines Wohnungseigentums, und zwar auch dann, wenn der Erwerber bereits Berechtigter eines weiteren Bruchteils des betreffenden Wohnungseigentumsrechts ist (KG OLGZ 1978, 296; BayObLGZ 1977, 40; 1982, 46; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 12, Rdnr. 2).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 18/94

    Ermächtigung des Verwalters gegen einen früheren Verwalter

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00
    Sachlich ist ein Eigentümerbeschluß, durch den der Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruches der Wohnungseigentümer ermächtigt wird, nur dann für ungültig zu erklären, wenn für einen solchen Anspruch keinerlei Anhaltspunkte bestehen (BayObLG ZMR 1994, 428; NJWE-MietR 1997, 61, 62).
  • OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00
    Vertritt deshalb der Verwalter bei der Ausübung der ihm in der Teilungsvereinbarung als Dritten im Sinne des § 12 Abs. 1 WEG übertragenen Zustimmungsbefugnis die Interessen der Wohnungseigentümer als Treuhänder, so sind diese nach anerkannter Auffassung berechtigt, auch selbst eine Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung eines Miteigentumsanteils zu treffen (BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Köln OLGZ 1984, 162, 163; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 269).
  • KG, 20.06.1978 - 1 W 31/78
    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00
    Entgegen der von ihm vertretenen Auffassung gilt die durch die Teilungsvereinbarung begründete Verfügungsbeschränkung nach einhelliger Rechtsprechung auch bei der teilweisen Veräußerung eines Wohnungseigentums, und zwar auch dann, wenn der Erwerber bereits Berechtigter eines weiteren Bruchteils des betreffenden Wohnungseigentumsrechts ist (KG OLGZ 1978, 296; BayObLGZ 1977, 40; 1982, 46; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 12, Rdnr. 2).
  • OLG Köln, 16.01.1984 - 16 Wx 76/83

    Informationspflicht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft über den

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00
    Vertritt deshalb der Verwalter bei der Ausübung der ihm in der Teilungsvereinbarung als Dritten im Sinne des § 12 Abs. 1 WEG übertragenen Zustimmungsbefugnis die Interessen der Wohnungseigentümer als Treuhänder, so sind diese nach anerkannter Auffassung berechtigt, auch selbst eine Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung eines Miteigentumsanteils zu treffen (BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Köln OLGZ 1984, 162, 163; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 269).
  • BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 64/96
    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00
    Sachlich ist ein Eigentümerbeschluß, durch den der Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruches der Wohnungseigentümer ermächtigt wird, nur dann für ungültig zu erklären, wenn für einen solchen Anspruch keinerlei Anhaltspunkte bestehen (BayObLG ZMR 1994, 428; NJWE-MietR 1997, 61, 62).
  • BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81

    Zur WEG-Verwalterzustimmung bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00
    Entgegen der von ihm vertretenen Auffassung gilt die durch die Teilungsvereinbarung begründete Verfügungsbeschränkung nach einhelliger Rechtsprechung auch bei der teilweisen Veräußerung eines Wohnungseigentums, und zwar auch dann, wenn der Erwerber bereits Berechtigter eines weiteren Bruchteils des betreffenden Wohnungseigentumsrechts ist (KG OLGZ 1978, 296; BayObLGZ 1977, 40; 1982, 46; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 12, Rdnr. 2).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10

    Wohnungseigentum: Passivlegitimation der Wohnungseigentümer bei Verweigerung der

    2 Z 24/79">BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Hamm, NZM 2001, 953, 954; OLG Köln, OLGZ 1984, 162, 163; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269; Klein in Bärmann, aaO, § 12 Rn. 25; Bub, NZM 2001, 502, 503).
  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen

    Das Gesetz sieht in § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG eine derartige Ermächtigung für gemeinschaftliche Ansprüche (OLG Hamm NJW-RR 2001, 1527) ausdrücklich vor.
  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 169/03

    Verstoß des Grundbuchamts gegen eine Veräußerungsbeschränkung von

    Im Rahmen dieses Gemeinschaftsverhältnisses ist den übrigen Wohnungseigentümern unbenommen, den Veräußerer in einem Verfahren nach § 43 WEG als Maßnahme nach § 21 Abs. 4 WEG zur Geltendmachung seines Berichtigungsanspruchs nach § 894 BGB anzuhalten (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2001, 1527).
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