Weitere Entscheidung unten: KG, 06.03.2001

Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01   

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https://dejure.org/2001,4031
OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01 (https://dejure.org/2001,4031)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.03.2001 - 16 Wx 35/01 (https://dejure.org/2001,4031)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. März 2001 - 16 Wx 35/01 (https://dejure.org/2001,4031)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 320 Abs. 1; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 27
    Sondervergütung für Bauüberwachung durch den WEG -Verwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 470
  • BauR 2001, 1155 (Ls.)
  • BauR 2001, 1477 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.05.1992 - V B 9/92

    Überprüfung der Rechtsprechung zur "modifizierten Freigabe"

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01
    In rechtlicher Hinsicht wiederum ist es durch die ausweislich des Protokolls der Beschlussfassung zugrunde gelegte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.05.1993 - V B 9/92 (MDR 1993, 865 = NJW 1993, 1924 = BGHZ 122, 327) geklärt, dass es grundsätzlich zulässig ist, einem Verwalter auch dann, wenn seine Tätigkeit im Rahmen der ihm vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse mit der Verwaltervergütung grundsätzlich abgegolten ist, eine zusätzliche Vergütung für besondere, darüber hinausgehende Leistungen zu gewähren.
  • OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 13/00

    Verfahren vor Beseitigung größerer baulicher Mängel

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01
    Wenn dem so war, ergab sich bereits aus dem unstreitigen Sachverhalt, dass hinreichende Grundlagen für eine Entschließung der Wohnungseigentümer geschaffen waren (vgl. hierzu beispielsweise BayObLG NZM 2000, 512 = ZMR 2000, 39 = WE 2000, 81; Senat ZMR 2000, 862 = ZWE 2000, 321).
  • BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 54/99

    Nicht ordnungsmäßige Verwaltung mangels Einholung von Vergleichsangeboten über

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01
    Wenn dem so war, ergab sich bereits aus dem unstreitigen Sachverhalt, dass hinreichende Grundlagen für eine Entschließung der Wohnungseigentümer geschaffen waren (vgl. hierzu beispielsweise BayObLG NZM 2000, 512 = ZMR 2000, 39 = WE 2000, 81; Senat ZMR 2000, 862 = ZWE 2000, 321).
  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01
    In rechtlicher Hinsicht wiederum ist es durch die ausweislich des Protokolls der Beschlussfassung zugrunde gelegte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.05.1993 - V B 9/92 (MDR 1993, 865 = NJW 1993, 1924 = BGHZ 122, 327) geklärt, dass es grundsätzlich zulässig ist, einem Verwalter auch dann, wenn seine Tätigkeit im Rahmen der ihm vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse mit der Verwaltervergütung grundsätzlich abgegolten ist, eine zusätzliche Vergütung für besondere, darüber hinausgehende Leistungen zu gewähren.
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93

    Zum Rechtsschutzbedürfnis bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, wenn es

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01
    tatsächlich ein Rückzahlungsanspruch besteht (vgl. BayObLG ZMR 1994, 279 = WuM 1994, 504 = WE 1995, 92; Staudinger/Wenzel, WEG, Vorbem. zu §§ 43 ff. Rdn. 65; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 43 Rdn. 98).
  • AG Mannheim, 25.11.2002 - 10 URWEG 50/02

    Wohnungseigentümer haften für ein Verschulden ihrer Mieter gem § 278 BGB

    Nimmt daher der Verwalter in diesem Zusammenhang Aufgaben war, kann es ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, ihm eine Sondervergütung zu gewähren, insbesondere wenn es sich um besonders aufwendige Baumaßnahmen handelt (vgl. OLG Köln, NZM 2001, 470).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2010 - 20 W 309/07

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Regelung einer Zusatzvergütung nach HOAI für

    Es ist deshalb anerkannt, dass für die Tätigkeiten eines Verwalters, die den gesetzlichen Leistungsumfang übersteigen, Sondervergütungen zulässig sind und ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen (Oberlandesgericht Köln NZM 2001, 470; Oberlandesgericht Hamm NZM 2001, 49, 52; BayObLG NZM 2004 587; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO., § 26, Rdnr. 69, 72 ; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 26, Rdnr 22).
  • AG Düsseldorf, 28.09.2016 - 291a C 49/16

    Beschluss zur Zahlung einer "Sondervergütung" neben Grundvergütung des Verwalters

    Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.05.1993 - V B 9/92 (MDR 1993, 865 = NJW 1993, 1924 = BGHZ 122, 327) ist geklärt, dass es grundsätzlich zulässig ist, einem Verwalter auch dann, wenn seine Tätigkeit im Rahmen der ihm vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse mit der Verwaltervergütung grundsätzlich abgegolten ist, eine zusätzliche Vergütung für besondere, darüber hinaus gehende Leistungen zu gewähren (OLG Köln, Beschluss vom 19. März 2001 - 16 Wx 35/01 -, Rn. 10, zitiert nach Juris).
  • BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03

    Ansprüche des Eigentümers gegen die Gemeinschaft bei Gefährdung von

    Dies wird etwa für Maßnahmen der Bauüberwachung und -betreuung anerkannt (siehe etwa OLG Köln NZM 2001, 470; weitere Beispiele bei Gottschalg in Deckert ETW Gruppe 4 Rn. 1125).
  • LG Rostock, 21.04.2020 - 1 S 143/19

    Sondereigentumsfähigkeit von Abdichtungsebene

    In diesem Zusammenhang weist die Kammer vorsorglich darauf hin, dass der Hausverwaltung eine zusätzliche Vergütung für besondere, über die allgemeine ihr nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG obliegende Überwachung von Baumaßnahmen hinausgehende Leistungen gewährt werden kann (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19. März 2001 - 16 Wx 35/01; BGH, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10; Först, in: Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 7. Auflage 2017, § 28 Rn. 163; Greiner, in: BeckOGK WEG, Stand: 1. Dezember 2019, § 26 Rn. 240; aber auch: BGH, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17).
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Rechtsprechung
   KG, 06.03.2001 - 1 W 8009/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7425
KG, 06.03.2001 - 1 W 8009/00 (https://dejure.org/2001,7425)
KG, Entscheidung vom 06.03.2001 - 1 W 8009/00 (https://dejure.org/2001,7425)
KG, Entscheidung vom 06. März 2001 - 1 W 8009/00 (https://dejure.org/2001,7425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer Zwangshypothek für den Wohnungseigentumsverwalter; Sicherung des Anspruchs auf rückständiges Wohngeld eines Wohnungseigentümers gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eintragung einer Zwangshypothek für den Verwalter

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 1104 (Ls.)
  • NZM 2001, 470
  • FGPrax 2001, 96
  • Rpfleger 2001, 340
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Celle, 23.06.1986 - 4 W 102/86
    Auszug aus KG, 06.03.2001 - 1 W 8009/00
    Dazu hat sich das Grundbuchamt u. a. auf die Entscheidungen OLG Celle Rpfleger 1986, 484 und OLG Köln Rpfleger 1988, 526 berufen.

    Der Senat sieht sich an einer stattgebenden Entscheidung jedoch durch den auf weitere Beschwerde ergangenen Beschluss des OLG Celle vom 23. Juni 1986 - 4 W 102/86 - gehindert.

    Der Veröffentlichung jenes Beschlusses in Rpfleger 1986, 484 ist zu entnehmen, dass er sich auf einen Sachverhalt bezieht, wie er auch dem Senat zur Entscheidung vorliegt.

    Die Sache muss daher jedenfalls im Hinblick auf OLG Celle Rpfleger 1986, 484 gemäß § 79 Abs. 2 GBO dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden.

    In der vorliegenden Sache hat sich das Landgericht der einen gleichgelagerten Fall betreffenden Auffassung des OLG Celle (Rpfleger 1986, 484) angeschlossen, wonach ein Vollstreckungstitel (auch dort ein Vollstreckungsbescheid), den ein Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer wegen rückständigen Hausgelds erwirkt hat, regelmäßig den Verwalter nicht als Vollrechtsinhaber, sondern nur als Prozessstandschafter für die Wohnungseigentümer ausweise, und ein solcher Titel für die Eintragung einer Zwangshypothek auf den Namen des Verwalters nicht ausreiche (ebenso wohl auch OLG Köln Rpfleger 1988, 526 mit zustimmender Anmerkung Sauren; LG Aachen Rpfleger 1988, 526; wohl auch LG Mannheim BWNotZ 1982, 19; ferner: Meikel/Ebeling, GBO, 8. Auflage, § 15 GBV Rn. 32; Demharter. GBO 23. Auflage, § 19 Rn. 107 und MittBayNot 1997, 346/347; Bauer/von Oefele, GBO, AT I 29; Bärmann/Pick/Merie, WEG, 8. Auflage, § 45 Rn. 137; Weitnauer, WEG, 8. Auflage, § 16 Rn. 40; je unter Hinweis u. a. auf OLG Celle, a.a.O.).

  • OLG Köln, 05.08.1988 - 2 W 34/88
    Auszug aus KG, 06.03.2001 - 1 W 8009/00
    Dazu hat sich das Grundbuchamt u. a. auf die Entscheidungen OLG Celle Rpfleger 1986, 484 und OLG Köln Rpfleger 1988, 526 berufen.

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die Vorlage auch im Hinblick auf den in Rpfleger 1988, 526 auszugsweise veröffentlichten Beschluss des OLG Köln vom 5. August 1988 - 2 W 34/88 - geboten ist, dessen veröffentlichter Inhalt Feststellungen zur Identität des zugrunde liegenden Sachverhalts nicht zulässt.

    In der vorliegenden Sache hat sich das Landgericht der einen gleichgelagerten Fall betreffenden Auffassung des OLG Celle (Rpfleger 1986, 484) angeschlossen, wonach ein Vollstreckungstitel (auch dort ein Vollstreckungsbescheid), den ein Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer wegen rückständigen Hausgelds erwirkt hat, regelmäßig den Verwalter nicht als Vollrechtsinhaber, sondern nur als Prozessstandschafter für die Wohnungseigentümer ausweise, und ein solcher Titel für die Eintragung einer Zwangshypothek auf den Namen des Verwalters nicht ausreiche (ebenso wohl auch OLG Köln Rpfleger 1988, 526 mit zustimmender Anmerkung Sauren; LG Aachen Rpfleger 1988, 526; wohl auch LG Mannheim BWNotZ 1982, 19; ferner: Meikel/Ebeling, GBO, 8. Auflage, § 15 GBV Rn. 32; Demharter. GBO 23. Auflage, § 19 Rn. 107 und MittBayNot 1997, 346/347; Bauer/von Oefele, GBO, AT I 29; Bärmann/Pick/Merie, WEG, 8. Auflage, § 45 Rn. 137; Weitnauer, WEG, 8. Auflage, § 16 Rn. 40; je unter Hinweis u. a. auf OLG Celle, a.a.O.).

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus KG, 06.03.2001 - 1 W 8009/00
    Der Senat hat in der vorbezeichneten Entscheidung weiter ausgeführt: "Soweit die Eintragung abzulehnen ist, wenn das Grundbuchamtweiß, dass durch die Eintragung das Grundbuch unrichtig werden würde, muss seine Kenntnis auf feststehenden Tatsachen beruhen; nur wenn aufgrund bestimmter Anhaltspunkte im Hinblick auf die Richtigkeit des Grundbuchs berechtigte Zweifel bestehen, die sich nicht allein aus den vorliegenden Eintragungsunterlagen zu ergeben brauchen, sondern auch sonst bekanntgeworden sein oder auf der Lebenserfahrung beruhen können, ist das Grundbuchamt gem. § 18 GBO zur Beanstandung und schließlich zur Zurückweisung des Eintragungsantrages berechtigt und verpflichtet (vgl. BGHZ 35, 135/139 f.; BayObLGZ 1969, 278/281).

    Dabei ist weiter zu beachten, dass das Grundbuchamt auch im Hinblick auf die Möglichkeit des Unrichtigwerdens des Grundbuchs zu eigenen Ermittlungen nicht verpflichtet ist (BGHZ 35, 135/139; Senat Rpfleger 1968, 224/225).

  • LG Lübeck, 21.05.1992 - 7 T 269/92
    Auszug aus KG, 06.03.2001 - 1 W 8009/00
    Dem gegenüber wird für den vom OLG Celle und wohl auch vom OLG Köln sowie von den weiteren oben angeführten Autoren angenommenen Fall, dass der Verwalter "im Titel als Prozessstandschafter" ausgewiesen ist, die Auffassung vertreten, selbst in diesem Fall sei der Verwalter als Gläubiger der Zwangssicherungshypothek im Grundbuch einzutragen (LG Darmstadt Rpfleger 1999, 125; LG Lübeck Rpfleger 1992, 343 mit zustimmender Anmerkung Meyer-Stolte).
  • LG Bochum, 17.07.1985 - 7 T 362/85
    Auszug aus KG, 06.03.2001 - 1 W 8009/00
    Im Ergebnis ebenso wird von einem weiteren Teil der vom OLG Celle abweichenden Meinung für die Eintragung des Verwalters unabhängig von Fragen der Prozessstandschaft von vornherein vollstreckungsrechtlich nur darauf abgestellt, dass er im eigenen Namen einen auf Zahlung an ihn lautenden Vollstreckungstitel erwirkt hat (LG Bochum Rpfleger 1985, 438; vgl. auch Baumbach/Hartmann, ZPO, 59. Auflage, § 867 Rn. 7: materiell-rechtliche Rechtsverhältnisse nicht zu prüfen).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.1993 - 11 Wx 61/93
    Auszug aus KG, 06.03.2001 - 1 W 8009/00
    Dem Grundbuchamt obliegt somit weder im Interesse der Beteiligten noch dem des Rechtsverkehrs eine allgemeine Rechtsfürsorge für die materielle Richtigkeit des Grundbuchs (OLG Karlsruhe Rpfleger 1994, 248).
  • OLG Hamm, 06.02.1986 - 15 W 33/86

    Zwischenverfügung in Handelsregistersachen; Anfechtbarkeit; Registergericht;

    Auszug aus KG, 06.03.2001 - 1 W 8009/00
    Dabei berechtigen allerdings bloße Zweifel daran, ob die Eintragung mit der materiellen Rechtslage in Einklang stünde, weder zur Zurückweisung des Antrages noch zum Erlass einer Zwischenverfügung (vgl. Senat Rpfleger 1972, 95; BayObLG DNotZ 1981, 750/751 und Rpfleger 1986, 389).
  • LG Darmstadt, 22.10.1998 - 23 T 392/98

    Eintragung des Verwalters als Hypo-Gläubiger

    Auszug aus KG, 06.03.2001 - 1 W 8009/00
    Dem gegenüber wird für den vom OLG Celle und wohl auch vom OLG Köln sowie von den weiteren oben angeführten Autoren angenommenen Fall, dass der Verwalter "im Titel als Prozessstandschafter" ausgewiesen ist, die Auffassung vertreten, selbst in diesem Fall sei der Verwalter als Gläubiger der Zwangssicherungshypothek im Grundbuch einzutragen (LG Darmstadt Rpfleger 1999, 125; LG Lübeck Rpfleger 1992, 343 mit zustimmender Anmerkung Meyer-Stolte).
  • BayObLG, 19.03.1981 - BReg. 2 Z 76/80

    Zur Abänderbarkeit eines durch Urteil zuerkannten Anspruchs gem. § 1587 b Abs. 3

    Auszug aus KG, 06.03.2001 - 1 W 8009/00
    Dabei berechtigen allerdings bloße Zweifel daran, ob die Eintragung mit der materiellen Rechtslage in Einklang stünde, weder zur Zurückweisung des Antrages noch zum Erlass einer Zwischenverfügung (vgl. Senat Rpfleger 1972, 95; BayObLG DNotZ 1981, 750/751 und Rpfleger 1986, 389).
  • KG, 03.02.1987 - 1 W 5441/86

    Grundbuch; Eintragung; Zwangshypothek; Anfechtung; Beschwerde; Erinnerung

    Auszug aus KG, 06.03.2001 - 1 W 8009/00
    Die Eintragung einer Zwangshypothek ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, die lediglich verfahrensrechtlich nach den Vorschriften der GBO behandelt wird (Senat NJW-RR 1987, 592).
  • RG, 19.02.1914 - VII 448/13

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein schuldrechtlicher Anspruch als ein die

  • BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer

    Hieran sieht es sich durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Juni 1986 (Rpfleger 1986, 484 f = WEZ 1987, 97 ff) gehindert und hat deshalb die Sache mit Beschluß vom 6. März 2001 (NZM 2001, 470 = Rpfleger 2001, 340) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Köln, 21.03.2014 - 11 U 223/12

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Titelgläubigers

    Ein Titelgläubiger kann nach der vom Landgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. vom 13.09.2001 - V ZB 15/01 - in: BGHZ 148, 392 ff. = NJW 2001, 3627 ff. m.w.N.) und nunmehr herrschender Meinung (vgl. KG, Beschl. vom 06.03.2001 - 1 W 8009/00 - in: KGR 2001, 138-141 = Rpfleger 2001, 340-343 als Vorlagebeschluss zu BGHZ 148, 392 ff.; BayObLG NJW-RR 2005, 665; OLG München ZInsO 2010, 1339, 1340; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 867 Rn. 13; Wolfsteiner, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2009, Vorbem. zu §§ 1113 ff. Rn. 43 m.w.N.; Musielak/Becker, ZPO, 8. Aufl., § 867 Rn. 6; Schuschke/Walker/Zoll, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl. 2011, § 867 Rn. 10) auch dann als Gläubiger einer Zwangssicherungshypothek im Grundbuch eingetragen werden, wenn er mit dem materiell-rechtlichen Inhaber der titulierten Forderung nicht identisch sein sollte.
  • OLG Köln, 29.11.2010 - 11 U 132/10

    Voraussetzungen der Eintragung einer Zwangs-Sicherungshypothek

    Ein Titelgläubiger kann nach der vom Landgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. vom 13.09.2001 - V ZB 15/01 - in: BGHZ 148, 392 ff. = NJW 2001, 3627 ff. m.w.N.) und nunmehr herrschender Meinung (vgl. KG, Beschl. vom 06.03.2001 - 1 W 8009/00 - in: KGR 2001, 138-141 = Rpfleger 2001, 340-343 als Vorlagebeschluss zu BGHZ 148, 392 ff.; BayObLG NJW-RR 2005, 665; OLG München ZInsO 2010, 1339, 1340; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 867 Rn. 13; Wolfsteiner, in: Staudinger, BGB, Neubearb.
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