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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.03.2001 - 2Z BR 20/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5052
BayObLG, 22.03.2001 - 2Z BR 20/01 (https://dejure.org/2001,5052)
BayObLG, Entscheidung vom 22.03.2001 - 2Z BR 20/01 (https://dejure.org/2001,5052)
BayObLG, Entscheidung vom 22. März 2001 - 2Z BR 20/01 (https://dejure.org/2001,5052)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Blumenkästen auf Balkonbrüstung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Balkonbrüstung; Blumenkästen; Sondernutzungsrecht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sondernutzungsrecht; Hausordnung; Blumenkasten

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 1, 2
    Beschränkung und Ausformung eines Sondernutzungsrechts durch Eigentümerbeschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 577/00
  • BayObLG, 22.03.2001 - 2Z BR 20/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 13 (Ls.)
  • NZM 2002, 259 (Ls.)
  • ZMR 2001, 819
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 22.03.2001 - 2Z BR 20/01
    a) Ohne Rechtsfehler sind die Vorinstanzen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Eigentümerbeschluss über die Hausordnung, soweit er Gegenstand des Beschlussanfechtungsverfahrens ist, nicht deshalb nichtig ist, weil er in unzulässiger Weise in das Sondernutzungsrecht des Antragstellers eingreife (vgl. BGH NJW 2000, 3500).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - I-3 Wx 336/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3599
OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - I-3 Wx 336/01 (https://dejure.org/2002,3599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2002 - I-3 Wx 336/01 (https://dejure.org/2002,3599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2002 - I-3 Wx 336/01 (https://dejure.org/2002,3599)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 518
  • NZM 2002, 259
  • FGPrax 2002, 62
  • ZMR 2002, 446
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 18.11.1998 - 24 W 8659/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - 3 Wx 336/01
    Dabei ist auch auf den Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse abzustellen (BayObLGZ 94; 48; KG NZM 99, 425).

    Ist eine Wohnungseigentumsanlage - wie hier - in einem innerstädtischen Bereich angesiedelt, so sind die für diesen Bereich typischen Unannehmlichkeiten hinzunehmen (vgl. KG NZM 99, 425, Drogencafe als "Ladenwohnung").

  • BayObLG, 18.06.1993 - 2Z BR 50/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - 3 Wx 336/01
    Ob das der Fall ist, ist nach einer typisierenden Betrachtungsweise zu beurteilen (vgl. nur BayObLG WuM 93, 490; NZM 98, 335).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - 3 Wx 336/01
    Für die Auslegung ist deshalb der für Grundbucheintragungen geltende Grundsatz maßgebend, wonach auf Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGH ZMR 91, 230).
  • BayObLG, 17.02.1998 - 2Z BR 161/97

    Pizza-Liefer-Service als Laden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - 3 Wx 336/01
    Ob das der Fall ist, ist nach einer typisierenden Betrachtungsweise zu beurteilen (vgl. nur BayObLG WuM 93, 490; NZM 98, 335).
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    a) Allerdings soll sich nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte aus dem Charakter der Anlage und den diesen prägenden örtlichen Verhältnissen ergeben können, dass eine Nutzung, die sich formal im Rahmen der Zweckbestimmung hält, unterbleiben muss (BayObLG, FGPrax 2005, 11, 13; KG, NJW-RR 1989, 140 f.; OLG Düsseldorf, NZM 2002, 259 f.; unter Anwendung von § 14 Nr. 1 WEG: BayObLGZ 1994, 237, 242).
  • BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 169/04

    Nutzung gewerblichen Teileigentums zur Unterbringung psychisch kranker

    c) Ob eine Nutzung zu Wohnzwecken mehr stört als die der Zweckbestimmung gemäße Nutzung als gewerbliche Räume, bemisst sich anhand einer typisierenden Betrachtungsweise (BayObLG NZM 1998, 335; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 446/447).

    Zu berücksichtigen sind schließlich der Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse (BayObLGZ 1994, 237/242; BayObLG ZfIR 2001, 59; KG NZM 1999, 425; NJW-RR 1989, 140; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 446).

  • LG Stuttgart, 12.03.2019 - 19 S 31/18

    Unterlassungsklage gegen einen Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung

    Hierbei ist der im konkreten Einzelfall beabsichtigte oder vorgenommene Gebrauch nach seiner Art und Durchführung sowie der damit verbundenen Folgen zu konkretisieren, mit der erlaubten bestimmungsgemäßen Nutzung abzuwägen und auf die örtlichen Gegebenheiten und zeitlichen Verhältnisse zu beziehen (LG München I, Endurteil vom 02. März 2015 - 1 S 5273/13 WEG m.w.N.), wobei auch der Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind (BayObLG, Beschluss vom 19. August 1994 - 2 Z BR 45/94; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 3 Wx 336/01; LG München I, Urteil vom 02. März 2015 - 1 S 5273/13 WEG m.w.N.).
  • LG München I, 02.03.2015 - 1 S 5273/13

    Erlaubnis der Nutzung eines Restaurants als Spielhalle

    Dabei sind auch der Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (BayObLGZ 1994, 237/242; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 446).
  • LG München I, 02.01.2012 - 1 S 21470/09

    Wohnungseigentum: Vereinbarkeit der Nutzung von Teileigentum als Spielothek mit

    Dabei sind zwar der Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (BayObLGZ 1994, 237/242; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 446).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4326
BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01 (https://dejure.org/2001,4326)
BayObLG, Entscheidung vom 05.12.2001 - 2Z BR 126/01 (https://dejure.org/2001,4326)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 2Z BR 126/01 (https://dejure.org/2001,4326)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 15; ; BGB § 242

  • archive.org

    § 15 WEG; § 242 BGB
    Überlassung von Kfz-Stellplätzen gegen Ausgleichszahlung

  • rechtsportal.de

    WEG § 15; BGB § 242
    Überlassung von Stellplätzen an Wohnungseigentümer gegen angemessenen Ausgleich

  • ibr-online

    Besteht eine überlassungspflicht für KFZ- Stellplätze?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Baugenehmigung; Parkplatz; Sondernutzungsrecht; Ausgleichszahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 259 (Ls.)
  • FGPrax 2002, 57
  • ZMR 2002, 368
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 25.01.1999 - 24 W 1394/98

    Ausgleichsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber den anderen Miteigentümern

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01
    Nach Treu und Glauben ist er somit gehalten, die Stellplätze den Antragstellern zu überlassen (vgl. KG WuM 1999, 714 f.).

    c) Die Grundsätze von Treu und Glauben rechtfertigen es jedoch nicht, dass der Antragsgegner die Sondernutzungsfläche der Gemeinschaft ohne Zahlung eines Ausgleichs zu überlassen hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 876; NZM 2000, 509 f.; KG WuM 1999, 714 f.).

    Der dem Antragsgegner zustehende Ausgleichsanspruch hat sich zunächst als Ausgangspunkt an der Höhe des Verkehrswerts der Gebrauchsvorteile für die Antragsteller zu orientieren (vgl. KG WuM 1999, 714/716).

  • BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 147/99

    Widerspruch von Lageplan und Größenangaben bei Sondernutzungsflächen

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01
    c) Die Grundsätze von Treu und Glauben rechtfertigen es jedoch nicht, dass der Antragsgegner die Sondernutzungsfläche der Gemeinschaft ohne Zahlung eines Ausgleichs zu überlassen hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 876; NZM 2000, 509 f.; KG WuM 1999, 714 f.).
  • BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 174/97

    Herausgabe von Gebrauchsvorteilen nach dem Widerruf der Gestattung einer

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01
    c) Die Grundsätze von Treu und Glauben rechtfertigen es jedoch nicht, dass der Antragsgegner die Sondernutzungsfläche der Gemeinschaft ohne Zahlung eines Ausgleichs zu überlassen hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 876; NZM 2000, 509 f.; KG WuM 1999, 714 f.).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01
    Das Sondernutzungsrecht ist vom Konkursverwalter auch wirksam auf den Antragsgegner übertragen worden (vgl. BGHZ 73, 145/148).
  • BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17

    Herbeiführen der dauerhafte Änderung des Inhalts eines Sondernutzungsrechts und

    Eine solche Verpflichtung wird etwa angenommen, wenn die Inanspruchnahme der Sondernutzungsfläche zur Erfüllung öffentlichrechtlicher Anforderungen, etwa für einen Stellplatznachweis oder einen Kinderspielplatz zwingend erforderlich ist (vgl. KG, ZWE 2000, 138, 139; BayObLG, WuM 2002, 225).
  • LG Köln, 09.02.2017 - 29 S 223/15

    Eigenhändige Unterschrift unter der Berufungsschrift als bestimmender Schriftsatz

    Der Sondernutzungsberechtigte ist zur Duldung von Baumaßnahmen auf seiner Sondernutzungsfläche verpflichtet, wenn die Inanspruchnahme der Sondernutzungsfläche erforderlich ist, um öffentlich-rechtlichen Vorgaben - wie hier die Erstellung eines baugenehmigungskonformen Zustandes - zu genügen (vgl. KG Berlin Beschluss vom 25.1.1999 - 24 W 1394/98- juris; BayObLG Beschluss vom 12.3.1998 - 2Z BR 174/97- juris; Beschluss vom 5.12.2001 - 2Z BR 126/01- juris); Jennißen-Grziwotz, WEG, § 5 Rn.60a; Spielbauer/Then-Spielbauer, WEG, § 13 Rn.43).

    Aus der Entscheidung des BayObLG (Beschluss vom 5.12.2001 - 2Z BR 126/01) sowie der Entscheidung des (KG Beschluss vom 25.1.1999 - 24 W 1394/98- juris), die die (teilweise) Überlassung einer Sondernutzungsfläche zur Nutzung für Zwecke der Gemeinschaft (Schaffung von Besucherstellplätzen, Anlage eines Kinderspielplatzes) zum Gegenstand haben, lässt sich nicht entnehmen, dass vorab eine Änderung der Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung vorzunehmen wäre.

    Diese Auffassung entspricht der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. vgl. KG Berlin Beschluss vom 25.1.1999 - 24 W 1394/98- juris; BayObLG Beschluss vom 12.3.1998 - 2Z BR 174/97- juris; Beschluss vom 5.12.2001 - 2Z BR 126/01- juris; Jennißen-Grziwotz, WEG, § 5 Rn.60a; Spielbauer/Then-Spielbauer, WEG, § 13 Rn.43).

  • AG Köln, 10.11.2015 - 215 C 148/13

    Verpflichtung des Wohnungseigentümers zum Bereitstellen der Sondernutzungsfläche

    Ein Wohnungseigentümer ist nach Treu und Glauben gehalten, seinen Sondernutzungsbereich der WEG zu überlassen, wenn nur hierdurch ermöglicht werden kann, die Verpflichtung zur Bereitstellung von Parkplätzen zu erfüllen (vgl. BayObLG Beschl. v. 05.12.2001 - 2Z BR 126/01).
  • BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 259/03

    Folgen der Pflicht zur Gebrauchsüberlassung

    Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller hat der Senat mit Beschluss vom 5.12.2001 (NZM 2002, 259) den Beschluss des Landgerichts vom 26.7.2001 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
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