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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3629
OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02 (https://dejure.org/2002,3629)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.05.2002 - 3 Wx 40/02 (https://dejure.org/2002,3629)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - 3 Wx 40/02 (https://dejure.org/2002,3629)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Ersetzung von Warmwasserboilern; Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung; Bauliche Veränderung; Modernisierende Instandsetzung ; Ermessensspielraum bei mehreren gleichwertigen Lösungen

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 22 Abs. 1

  • prewest.de PDF

    §§ 21, 22 WEG
    Modernisierende Instandsetzung - Warmwasserboiler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4 § 22 Abs. 1
    Anforderungen an eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauliche Veränderung oder modernisierende Instandsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 705 (Ls.)
  • ZMR 2002, 957
  • BauR 2003, 298 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95

    WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; Beschluss vom 15. März 2002 - 3 Wx 13/02 KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00

    Entscheidung der Eigentümergemeinschaft über die Sanierung einer durchfeuchteten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; Beschluss vom 15. März 2002 - 3 Wx 13/02 KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 13/02

    Zustimmungsbedürftigkeit aller Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; Beschluss vom 15. März 2002 - 3 Wx 13/02 KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1999 - 3 Wx 76/99

    Abgrenzung zwischen baulicher Veränderung und Instandhaltungs- bzw.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; Beschluss vom 15. März 2002 - 3 Wx 13/02 KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 4/98

    Sanierung eines Flachdaches durch Herstellung eines Walmdaches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; Beschluss vom 15. März 2002 - 3 Wx 13/02 KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Hamburg, 21.07.2005 - 2 Wx 18/04

    Anschluss einer Wohneigentumsanlage an ein Fernwärmenetz an Stelle der bisherigen

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung des Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2002, 957 (zitiert nach juris) m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 21.07.2005 - 2 Wx 8/04
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung des Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2002, 957 (zitiert nach juris) m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.05.2002 - 2Z BR 27/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3945
BayObLG, 02.05.2002 - 2Z BR 27/02 (https://dejure.org/2002,3945)
BayObLG, Entscheidung vom 02.05.2002 - 2Z BR 27/02 (https://dejure.org/2002,3945)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - 2Z BR 27/02 (https://dejure.org/2002,3945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2 § 27 Abs. 1 Nr. 2
    Instandssetzungspflicht der Wohnungseigentümer - Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzung

  • ibr-online

    Sanierung bei Dachundichte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei unterlassener Instandsetzung haftet die Eigentümergemeinschaft

Verfahrensgang

  • AG Landshut - 14 UR II 4/01
  • LG Landshut - 60 T 1972/01
  • BayObLG, 02.05.2002 - 2Z BR 27/02

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 705
  • ZMR 2002, 843
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet

    Auszug aus BayObLG, 02.05.2002 - 2Z BR 27/02
    Daraus können sich Schadensersatzansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümer ergeben, der durch die nicht zeitgerechte Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum einen Schaden erlitten hat (vgl. BayObLGZ 1992, 146).
  • BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 40/99

    Zur Pflicht des Verwalters, das gemeinschaftliche Eigentum regelmäßig daraufhin

    Auszug aus BayObLG, 02.05.2002 - 2Z BR 27/02
    Der Verwalter hat danach die Wohnungseigentümer auf die Notwendigkeit einer Instandsetzungsmaßnahme hinzuweisen und eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer herbeizuführen sowie gefasste Eigentümerbeschlüsse gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG auszuführen (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG NZM 1999, 840).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 2Z BR 185/99
    Auszug aus BayObLG, 02.05.2002 - 2Z BR 27/02
    Die Anträge wurden durch Beschluss des Senats vom 30.5.2000 (2Z BR 185/99) abschließend verbeschieden.
  • OLG München, 24.10.2007 - 34 Wx 23/07

    Erörterung eines Sachverständigengutachtens

    Neben Pflichtverletzungen des Verwalters, die am Maßstab des Verwaltervertrags zu messen sind, können auch Wohnungseigentümer schadensersatzpflichtig sein, die eine die Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums ermöglichende Beschlussfassung unterlassen oder verzögert haben oder an einer Mängelbeseitigung schuldhaft nicht oder erst nach schuldhaften Verzögerungen mitwirken, z.B. ihr nicht zustimmen, oder Wohnungseigentümer, die geschuldete Beiträge für Mängelbeseitigungskosten nicht leisten (im Einzelnen Staudinger/Bub WEG Bearb. 2005, § 21 Rn. 115; ferner BayObLG NZM 2002, 705).
  • OLG München, 18.02.2009 - 32 Wx 120/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers

    Zu den Aufgaben der Eigentümerversammlung zählt es auch, in einem angemessenen zeitlichen Rahmen für die Beseitigung von Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum zu sorgen (BayObLG NZM 2002, 705).

    Die Pflichtverletzung kann darin bestehen, dass erkannte Mängel nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt, die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kostenvorschüsse nicht rechtzeitig erbracht oder eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung abgelehnt wurde (OLG München, Beschluss vom 28.11.2008, Az. 34 Wx 24/07; BayObLGZ 1992, 146/148; BayObLG NZM 2002, 705/707).

  • OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 24/07

    Ordnungsgemäße Verwaltung von Wohnungseigentum: Schadenersatzanspruch eines

    Die Pflichtverletzung kann darin bestehen, dass erkannte Mängel nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt, die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kostenvorschüsse nicht rechtzeitig erbracht oder eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung abgelehnt wurde ( z.B. BayObLGZ 1992, 146/148; BayObLG NZM 2002, 705/707; KG ZWE 2001, 613; Merle in Bärmann WEG 10. Aufl. § 21 Rn. 168/169 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02

    Wohnungseigentum: Haftung der Wohnungseigentümer bei pflichtwidrig unterlassener

    Zwar kann ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung durch die Wohnungseigentümer diese gegenüber dem geschädigten Wohnungseigentümer zum Schadensersatz verpflichten, wobei eine Pflichtverletzung auch darin liegen kann, dass erforderliche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen werden (Senat OLGZ 1987, 23; BayObLG NJW-RR 1992, 1102 und NZM 2002, 705; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 96; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 21, Rdnr. 79; Weitnauer: WEG, 9. Aufl., § 21, Rdnr. 48).
  • LG Köln, 17.03.2011 - 29 S 133/10

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die

    Zu den Aufgaben der Eigentümerversammlung zählt es auch, in einem angemessenen zeitlichen Rahmen für die Beseitigung von Schäden am Gemeinschaftseigentum zu sorgen (BayObLG NZM 2002, 705).
  • BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03

    Ansprüche des Eigentümers gegen die Gemeinschaft bei Gefährdung von

    Damit liegt es nahe, dass die Wohnungseigentümerin H. weiteren Nutzungsausfallschaden (auch) von der Gemeinschaft beanspruchen kann (siehe Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 41 Rn. 48 f.; auch BayObLG NZM 2002, 705), zumal die vom Antragsteller veranlassten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergaben, dass eine Vermietung der Wohnung bis Ende 2000 auf Grund der gutachterlich festgestellten Feuchtigkeitsschäden unmöglich war.
  • BayObLG, 31.10.2002 - 2Z BR 94/02

    Aufrechnung des Wohnungseigentümers gegenüber Wohngeldansprüchen -

    Verletzen die Wohnungseigentümer die ihnen obliegende Instandsetzungspflicht, können sich daraus Schadensersatzansprüche eines Wohnungseigentümers ergeben (BayObLG NZM 2002, 705).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.05.2002 - 2Z BR 27/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,30570
BayObLG, 02.05.2002 - 2Z BR 27/01 (https://dejure.org/2002,30570)
BayObLG, Entscheidung vom 02.05.2002 - 2Z BR 27/01 (https://dejure.org/2002,30570)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - 2Z BR 27/01 (https://dejure.org/2002,30570)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatzansprüche eines Wohnungseigentümers; Feuchtigkeitsschäden; Gesamtsanierung; Instandhaltung und Instandsetzung des Eigentums; Ordnungsmäßige Verwaltung; Notwendigkeit einer Instandsetzungsmaßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 705
  • ZMR 2002, 843
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet

    Auszug aus BayObLG, 02.05.2002 - 2Z BR 27/01
    Daraus können sich Schadensersatzansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümer ergeben, der durch die nicht zeitgerechte Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum einen Schaden erlitten hat (vgl. BayObLGZ 1992, 146).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 2Z BR 185/99
    Auszug aus BayObLG, 02.05.2002 - 2Z BR 27/01
    Die Anträge wurden durch Beschluss des Senats vom 30.5.2000 (2Z BR 185/99) abschließend verbeschieden.
  • BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 40/99

    Zur Pflicht des Verwalters, das gemeinschaftliche Eigentum regelmäßig daraufhin

    Auszug aus BayObLG, 02.05.2002 - 2Z BR 27/01
    Der Verwalter hat danach die Wohnungseigentümer auf die Notwendigkeit einer Instandsetzungsmaßnahme hinzuweisen und eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer herbeizuführen sowie gefasste Eigentümerbeschlüsse gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG auszuführen (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG NZM 1999, 840).
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