Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001

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   BFH, 10.10.2000 - IX R 60/96   

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BFH, 10.10.2000 - IX R 60/96 (https://dejure.org/2000,2016)
BFH, Entscheidung vom 10.10.2000 - IX R 60/96 (https://dejure.org/2000,2016)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - IX R 60/96 (https://dejure.org/2000,2016)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der gleichzeitigen Förderung zweier in räumlichem Zusammenhang belegener Objekte gemäß § 10e Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz EStG

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Erhöhten Absetzungen - Wie Sonderabgaben abziehbare Beträge - Zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehegatten - Wohnungserwerb - Miteigentümer

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 52 Abs. 21 Satz 4; ; GG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Objektbegrenzung bei räumlichem Zusammenhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 b, EStG § 52 Abs 21 S 4, EStG § 10e Abs 4, GG Art 3, GG Art 6
    Ehegatten; Objektbeschränkung; Räumlicher Zusammenhang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 193, 322
  • NZM 2002, 78 (Ls.)
  • BB 2001, 350
  • DB 2001, 463
  • BStBl II 2001, 277
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.10.1990 - X R 54/90

    Kein Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 2 EStG bei räumlichem Zusammenhang mit einem

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 60/96
    Der Begriff der erhöhten Absetzungen i.S. von § 10e Abs. 4 Satz 3 EStG umfasst auch die nach § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG wie Sonderausgaben abziehbaren Beträge (Anschluss an BFH-Urteil vom 4. Oktober 1990 X R 54/90, BFHE 163, 36, BStBl II 1991, 221).

    Die Gleichsetzung von Abzugsbeträgen und erhöhten Absetzungen bezieht sich nicht nur auf den in § 10e Abs. 4 Satz 1 EStG angeordneten Objektverbrauch (so aber z.B. Meyer in Herrmann/Heuer/ Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 10e EStG Anm. 323; Stephan in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 10e EStG Rn. 109a), sondern auch auf das Verbot der gleichzeitigen Förderung von in räumlichem Zusammenhang belegenen Objekten gemäß § 10e Abs. 4 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG; denn § 10e Abs. 4 Satz 3 EStG enthält insoweit keine Einschränkung (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Oktober 1990 X R 54/90, BFHE 163, 36, BStBl II 1991, 221; Handzik, Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG, Köln 1990, S. 118 f.; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 31. Dezember 1994 IV B 3 -S 2225 a- 294/94, BStBl I 1994, 887, Tz. 28).

    Die Vorschrift ist jedoch dahin auszulegen, dass sie auch die (für Veranlagungszeiträume nach 1987) den erhöhten Absetzungen entsprechenden, gemäß § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG wie Sonderausgaben abziehbaren Beträge umfasst (z.B. BFH-Urteil in BFHE 163, 36, BStBl II 1991, 221).

  • BFH, 23.07.1997 - X R 121/94

    Objektbeschränkung für Eigenheimzulage bei Ehegatten

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 60/96
    Da es sich um die Erd- und Obergeschosswohnung eines Zweifamilienhauses handelt, liegen sie jedoch in räumlichem Zusammenhang i.S. von § 10e Abs. 4 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG (allgemeine Auffassung, z.B. BFH-Urteil vom 23. Juli 1997 X R 121/94, BFH/NV 1998, 159; Meyer, a.a.O., Anm. 320, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 10.10.1996 - 16 K 3218/92
    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 60/96
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 219 veröffentlicht.
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 32/01

    Wann sind Schuldzinsen als Werbungskosten absetzbar?

    Da nunmehr entschieden ist, dass die Schuldzinsen abziehbar sind, ist der Klägerin im zweiten Rechtszug Gelegenheit zu geben, ihr nach dem Fördergebietsgesetz bestehendes Wahlrecht zur Verteilung der Sonderabschreibungen erneut auszuüben (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 60/96, BFHE 193, 322, BStBl II 2001, 277 unter II. 2. der Gründe).
  • FG Münster, 05.11.2001 - 1 K 1735/99

    Objektbeschränkung bei zusammenveranlagten Ehegatten auch für in räumlichem

    Gegen den Ausschluss der gleichzeitigen Förderung zweier in räumlichem Zusammenhang gelegener Objekte durch § 10 e Abs. 4 S. 2 2. Hs. EStG bestehen nach Ansicht des BFH zumindest dann keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn die zur ESt zusammenveranlagten Ehegatten die Wohnungen jeweils als Miteigentümer erwerben (vgl. Urteil des BFH vom 10. Oktober 2000, IX R 60/96, BStBl. 2001, 277).

    Nicht erforderlich ist, dass die Wohnungen tatsächlich zu einer Einheit verbunden worden sind (vgl. Urteil des BFH vom 10. Oktober 2000, a.a.O.).

    Damit können unverheiratete Paare bei gemeinschaftlichem Eigentum ebenfalls nur für eine Wohnung die EigZul erhalten (vergl. Urteil des BFH vom 10. Oktober 2000, a.a.O.).

  • BFH, 07.07.2005 - IX R 74/03

    Bei der Eigenheimzulage kein Verzicht auf die weitere Förderung des ersten

    Konnte der Steuerpflichtige dort auf die weitere Förderung des ersten Objekts zugunsten der Förderung des zweiten Objekts verzichten (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 60/96, BFHE 193, 322, BStBl II 2001, 277, m.w.N.), so ist dem Antragsteller diese Möglichkeit --wie dies das FG zutreffend herausstellt-- versagt.
  • BFH, 04.02.2004 - X R 8/02

    Verhältnis von EigZul und Steuerbegünstigung nach § 10 e EStG

    Die Gleichstellungsanordnung hat zur Folge, dass Ehepaaren keine Abzugsbeträge nach § 10e Abs. 1 oder 2 EStG für ein zweites Objekt zustehen, wenn dieses in räumlichem Zusammenhang mit einem Objekt gelegen ist, für das sie erhöhte Absetzungen nach den in § 10e Abs. 4 Satz 3 EStG genannten Vorschriften abziehen (vgl. Senatsentscheidungen vom 4. Oktober 1990 X R 54/90, BFHE 163, 36, BStBl II 1991, 221; vom 10. Oktober 2000 IX R 60/96, BFHE 193, 322, BStBl II 2001, 277).

    Nach der Rechtsprechung des BFH, an der der Senat festhält, ist zwischen übereinanderliegenden Wohnungen stets ein räumlicher Zusammenhang gegeben (BFH-Urteile in BFHE 193, 322, BStBl II 2001, 277; vom 23. Juli 1997 X R 121/94, BFH/NV 1998, 159).

  • BFH, 05.02.2007 - IX B 92/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Soweit sich die Kläger darauf berufen, der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 60/96 (BFHE 193, 322, BStBl II 2001, 277 unter II. 1. b) erkennen lassen, dass er den seinerzeit zugrunde liegenden Sachverhalt anders gewertet hätte, wenn die beiden Eigentumswohnungen baulich zu einer Wohnung zusammengefasst worden wären, und diesen Sachverhalt von der Gestaltung abgrenzt, dass nur der Zugang von der einen zur anderen Eigentumswohnung durch einen Durchbruch erleichtert worden sei, so fehlt es jedenfalls an einem Vortrag, weshalb der Streitfall dem vom BFH entschiedenen Fall, dass zwei getrennte Wohnungen durch einen Durchbruch als eine Wohnung genutzt wurden, nicht vergleichbar wäre.

    Zur von den Klägern geltend gemachten Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der gleichzeitigen Förderung zweier im räumlichen Zusammenhang belegener Objekte hat der BFH in BFHE 193, 322, BStBl II 2001, 277 festgestellt, dass hiergegen zumindest dann keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, wenn die zur Einkommensteuer zusammen veranlagten Ehegatten die Wohnungen jeweils als Miteigentümer erwerben.

  • BFH, 21.12.2005 - X B 121/05

    Gleichzeitige Inanspruchnahme von Baukindergeld und Kinderzulage?

    Das Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 60/96 (BFHE 193, 322, BStBl II 2001, 277) thematisiert --anders als im Streitfall-- ausschließlich die Frage, ob § 10e Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz EStG zur Vermeidung eines Verfassungsverstoßes einer den Wortlaut einschränkenden Auslegung bedarf, weil die Vorschrift zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehegatten gegenüber zusammen lebenden Ledigen benachteiligt.
  • FG Baden-Württemberg, 29.08.2003 - 13 K 193/02

    Kein Verzicht auf für das Erstobjekt festgesetzte Eigenheimzulage zwecks Erhalt

    Dieses zu der Förderung nach § 10e EStG bestehende Wahlrecht wird auch in der Rechtsprechung des BFH anerkannt (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 60/96, BStBl II 2001, 277, 279).
  • FG Brandenburg, 21.03.2001 - 3 K 1018/00

    Keine Objektbeschränkung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG für unentgeltlich an

    Insofern besteht kein Unterschied zu einem sich über zwei Etagen erstreckenden einheitlichen Wohnraum (vgl. dazu auch Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10.10.2000, IX R 60/96, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2001, 295).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.09.2003 - 5 K 197/01

    Keine parallele Förderung einer im räumlichen Zusammenhang belegenen zweiten

    Der BFH hat die verfassungsrechtliche Beurteilung der vorliegenden Konstellation mangels Entscheidungserheblichkeit ausdrücklich offen gelassen (vgl. BFH, Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 60/96, BStBl II 2001, 277, 279).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.06.2002 - V 88/01

    "Räumlicher Zusammenhang" i.S. d. § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG verändert sich nicht

    Ein räumlicher Zusammenhang zwischen den Wohnungen ist insbesondere bei Zweifamilienhäusern anzunehmen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Juli 1997 X R 121/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1998, 159 und 10. Oktober 2000 IX R 60/96, BFHE 193, 322 , Bundessteuerblatt - BStBl - II 2001 277; Schmidt / Drenseck, EStG 20. Aufl., § 10e Rn. 53; Wacker, EigZulG 2. Aufl. § 6 Rn. 46; Hausen / Kohlrust-Schulz, Eigenheimzulage 2. Aufl. Rn. 264 jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 14 A 782/00   

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https://dejure.org/2001,8612
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 14 A 782/00 (https://dejure.org/2001,8612)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.06.2001 - 14 A 782/00 (https://dejure.org/2001,8612)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 14 A 782/00 (https://dejure.org/2001,8612)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Beschränkung der Fehlbelegungsabgabe nach Art. 2 Nr. 6 Gesetz über den Abbau von Fehlsubventionierungen im Wohnungswesen Nordrhein-Westfalen (AFWoG NRW); Zulässigkeit einer Vertretung durch den Geschäftsführers eines Mietervereins in einem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 16 K 2005/97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 14 A 782/00

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 365 (Ls.)
  • NZM 2002, 78
  • ZMR 2001, 931
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1994 - 14 A 1539/92
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 14 A 782/00
    Dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 17. November 1994 - 14 A 1539/92 - könne nichts anderes entnommen werden, weil in dieser Entscheidung ein nach dem maßgebenden Stichtag aufgestellter Mietspiegel zu Gunsten des Abgabepflichtigen berücksichtigt worden sei.

    Er hat vorgetragen: Die Anwendung des Mietspiegels vom 1. September 1996 zum 1. Januar 1996 sei zu Recht erfolgt, weil nach dem Urteil des Senats vom 17. November 1994 - 14 A 1539/92 - aus verfassungsrechtlichen Gründen ein zeitnah zum Stichtag erlassener Mietspiegel anstelle der Höchstbeträge nach der Höchstbetragsverordnung zur Beschränkung der Fehlbelegungsabgabe zu Grunde zu legen sei.

    Etwas anderes lässt sich auch nicht dem Urteil des Senats vom 17. November 1994 - 14 A 1539/92 - entnehmen.

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 14 A 782/00
    vgl. BVerwG; Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 40.87 -, BVerwGE 81, 32, 36.

    vgl. zu einer ähnlichen Fallkonstellation BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 a.a.O. S. 39 ff.

  • BVerwG, 13.02.1991 - 8 C 15.89

    Rechtmäßigkeit einer Fehlbelegungsabgabe - Wohnungsfürsorge der Deutschen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 14 A 782/00
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1991 - 8 C 15.89 -, Buchholz 401.71 AFWoG, Nr. 6, S. 53, 60.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1989 - 8 C 98.85 -, aaO, S. 43 f.; Urteil vom 13. Februar 1991 - 8 C 15.89 -, aaO, S. 64.

  • BVerwG, 20.07.1995 - 8 B 109.95
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 14 A 782/00
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 8 B 109.95 -, m.w.N. auch hinsichtlich der bereits oben zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts.
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 11.78

    Widerspruchsschrift - Eigenhändige Unterschrift - Erfordernis der Schriftform

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 14 A 782/00
    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 11.78 -, Buchholz, Nr. 310, § 70 VwGO, Nr. 14.
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 14 A 782/00
    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1989 - 8 C 98.85 -, aaO, S. 43 f.; Urteil vom 13. Februar 1991 - 8 C 15.89 -, aaO, S. 64.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2001 - 3 A 5059/98

    Verwaltungsverfahrensrecht: Berücksichtigung eines nicht unterschriebenen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 40.87 -, NJW 1989, 1175, sowie Beschluss vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27.81 -, NJW 1984, 444; OVG NRW, Urteil vom 25. Juni 2001 - 14 A 782/00 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 4 S 1999/02

    Keine Normenkontrolle einer Kündigungssperrfristverordnung

    Dies gilt beispielsweise für Verfahren betreffend die Rechtmäßigkeit einer Fehlbelegungsabgabe (vgl. OVG Münster, Urt. v. 25.06.2001, NVwZ 2002, 365) oder einer Zweitwohnungsteuer (OVG Koblenz, 26.04.2002 - 6 A 11634/01) sowie für Verfahren nach dem Bundessozialhilfegesetz (vgl. OVG Münster, Urt. v. 14.09.2001, NVwZ-RR 2002, 441).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2001 - 21 A 671/99

    Rechtmäßige Anordnung einer Ermittlung von Emissionswerten durch die zuständige

    vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteile vom 4. August 1982 - 4 C 42.79 -, NVwZ 1983, 285 und vom 20. Juni 1988 - 6 C 24.87 -, NVwZ-RR 1989, 85; jüngst: OVG NRW, Urteil vom 25. Juni 2001 - 14 A 782/00 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; kritisch: Kopp/Schenke, a.a.O., Rn. 9.
  • VG Trier, 22.02.2021 - 6 K 2787/20

    Auslegungsbedürftigkeit der Beurteilungsrichtlinien für die bei der Deutschen

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob die Missachtung der einschlägigen Formvorschriften bereits deshalb unbeachtlich ist, weil die Beklagte in der Sache über den Widerspruch entschieden hat (so OVG NRW, Urteil vom 25. Juni 2001 - 14 A 782/00 -, juris Rn. 17; vgl. zum Meinungsstand z.B. Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider, a.a.O., § 70 Rn. 11, 37 ff.; Geis, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl. 2018, § 68 Rn. 37 ff., § 70 Rn. 18 ff.).
  • VG Köln, 23.09.2020 - 24 K 1525/18
    Entscheidend ist, ob sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste, BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 40/87 -, juris, Rn. 10; OVG NRW, Urteil vom 25. Juni 2001 - 14 A 782/00 -, nrwe, Rn. 38 - 44 und Urteil vom 7. September 2001 - 3 A 5059/98 -, juris Rn. 5 m.w.N.
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