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   OLG Düsseldorf, 21.06.2002 - I-3 Wx 123/02   

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https://dejure.org/2002,3090
OLG Düsseldorf, 21.06.2002 - I-3 Wx 123/02 (https://dejure.org/2002,3090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.2002 - I-3 Wx 123/02 (https://dejure.org/2002,3090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 2002 - I-3 Wx 123/02 (https://dejure.org/2002,3090)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen; Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung ; Gebäudeversicherungsumlage ; Verteilungsschlüssel nach Miteigentumsanteilen; Grenzen des Ermessensspielraums bei Bildung einer Instandhaltungsrücklage

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 5 Ziffer 4

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 4

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Höhe der zu bildenden Instandhaltungsrücklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Mönchengladbach-Rheydt - 15 UR II 24/00
  • LG Mönchengladbach - 2 T 67/01
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2002 - I-3 Wx 123/02

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 959 (Ls.)
  • FGPrax 2002, 210
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 3 Wx 392/00

    Kostenverteilung in Eigentumswohnanlage - einstimmige Änderung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2002 - 3 Wx 123/02
    Gegenüber einem Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers entfaltet die Abmachung - soweit sie den Sondernachfolger nicht begünstigt (vgl. BayObLG WM 2002, 327; WE 1992, 229) - allerdings keine Wirkung, solange sie nicht als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist (§ 10 Abs. 2 WEG; vgl. Senatsbeschluss vom 14.02.01 (ZMR 2001, 649=NZM 2001, 530).
  • BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 59/00

    Beschlußgegenstands "Wirtschaftsplan" in der Einladung zur Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2002 - 3 Wx 123/02
    Bei der Bemessung der Instandhaltungsrücklage und des jährlichen Beitrags dazu haben die Wohnungseigentümer einen weiten Ermessensspielraum; nur wesentlich überhöhte Ansätze können gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verstoßen (BayObLG - 2 Z BR 59/00 - vom 05.10.00; WE 1999, 35/36 m.w.N.; Staudinger/Bub § 21 Rn. 206).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Deshalb haben die Wohnungseigentümer nicht nur bei der Bestimmung der Höhe der Instandhaltungsrücklage, sondern auch bei der Bestimmung des Zeitraums, in welchem sie aufgebracht werden soll, in den Grenzen der ordnungsgemäßen Verwaltung ein Ermessen (BayObLG, NZM 1999, 34, 35 f.; OLG Düsseldorf, NZM 2002, 959; Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 124; Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 3. Aufl., § 21 Rn. 254; Staudinger/Bub, aaO, § 21 WEG Rn. 206).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 03.05.2018 - 72 C 15/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Kostenobergrenze für eine

    Bei der Bemessung der Rücklage und des jährlichen Beitrags haben die Wohnungseigentümer einen weiten Ermessensspielraum; nur wesentlich zu niedrige oder überhöhte Ansätze widersprechen ordnungsgemäßer Verwaltung (vgl. hierzu nur KG, Beschl. v. 11. Febr. 1991 - 24 W 4560/90, NJW-RR 1991, 725; BayObLG, Beschl. v. 25. Mai 1998 - 2Z BR 22/98, NZM 1999, 34; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21. Juni 2002 - 3 Wx 123/02, ZWE 2002, 535; Heinemann in Jennißen, WEG, 3. Aufl. 2012, § 21 Rn. 91 sowie Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 21 Rn. 127 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06

    WEG : Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung

    Dabei haben die Wohnungseigentümer einen weiten Ermessensspielraum; nur wesentlich überhöhte Ansätze können gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verstoßen (OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 210 = ZWE 2002, 535).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung:

    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Bemessung der Instandhaltungsrücklage ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 21 Rz. 162; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentumsrechts, 4. Aufl., Rz. 589; BayObLG NZM 1999, 34; OLG Düsseldorf NZM 2002, 959), der hier nicht überschritten ist.
  • AG Stuttgart, 09.02.2018 - 67 C 3653/17

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Anfechtungsfristwahrung durch

    Anknüpfungspunkt ist dabei § 28 Abs. 2 II. Berechnungsverordnung (BV), für Instandhaltungskosten von öffentlichen Mietwohnungen (OLG Düsseldorf, I-3 Wx 123/02).
  • AG Zeitz, 22.08.2019 - 4 C 25/19

    Wie hoch darf der jährliche Beitrag zur Instandhaltungsrücklage sein?

    Bei der Bemessung der Instandhaltungsrücklage und des jährlichen Beitrags dazu haben die Wohnungseigentümer einen weiten Ermessensspielraum; nur wesentlich überhöhte Ansätze können gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verstoßen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Juni 2002 - I-3 Wx 123/02 -, Rn. 21, juris).
  • LG Hamburg, 25.05.2011 - 318 S 208/09

    Rückwirkender Eingriff in abgeschlossene Abrechnungszeiträume

    Anhaltspunkte für die Bemessung der Instandsetzungsrückstellung bietet § 28 Abs. 2 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (II. BV), vgl. dazu nur OLG Düsseldorf, FGPrax 2002, 210.
  • AG Mettmann, 28.08.2008 - 26 C 40/08
    Insofern schließt sich das Gericht nach erneuter Überprüfung der Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf im Beschluss vom 21.06.2002 ( 3 Wx 123/02 ), abgedruckt in FGPrax 2002, S. 210 ff, [OLG Düsseldorf 21.06.2002 - 3 Wx 123/02] an, wonach die Höhe einer im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zu bildenden Instandhaltungsrücklage den der Wohnungseigentümergemeinschäft zuzubilligenden weiten Ermessensspielraum dann nicht überschreitet, wenn die .Grenzen des § 28 II der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (2: Berechnungsverordnung - II.BV ) in der Fassung vom 12.10.1990 eingehalten werden.
  • AG München, 11.01.2012 - 482 C 14164/11

    Wohnungseigentum: Beschlussfassung über eine angemessene Instandhaltungsrücklage

    Die Angemessenheit ist vielmehr nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (so u.a. OLG Düsseldorf, NZM 2002, 959).
  • AG Bottrop, 18.12.2020 - 20 C 32/20

    Instandhaltungsrücklage darf die Höchstgrenze von 11,50 EUR/qm nicht

    Unter Anwendung dieser Grundsätze wird in der Rechtsprechung ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass die Grenzen ordnungsgemäßer Verwaltung nur dann eingehalten werden, wenn die Beitragszahlungen den Vorgaben des § 28 Abs. 2 der Verordnung über wohnungswirtschafüiche Berechnungen (2. Berechnungsverordnung - II. BV) entsprechen (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 210 ff).
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