Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 19.07.2002

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01   

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https://dejure.org/2001,2405
OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,2405)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.10.2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,2405)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,2405)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung ; Beschluss; Wohnungseigentümerversammlung; Frist; Vorwirkung

  • Judicialis

    ZPO § 270 III; ; WEG § 23 IV

  • prewest.de PDF

    §§ 21, 22, 23, 43 WEG; § 270 ZPO
    Kostenvorschuss im WEG-Verfahren - Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 270 Abs. 3; WEG § 23 Abs. 4
    Fristgerechte Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lübeck - 2 II 31/99
  • LG Lübeck - 7 T 175/00
  • OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 449
  • NZM 2002, 960
  • ZMR 2002, 865
  • BauR 2003, 144 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 11.10.1995 - 9 U 51/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen des OLG Düsseldorf im Urteil vom 11. Oktober 1995 - Az.: 9 U 51/95 -Spielstraße - (NJW-RR 1996, 211) an, das ausgeführt hat: .

    Das Landgericht hat insbesondere zu Recht die Grundsätze entsprechend (d. h. soweit diese Grundsätze mit den Besonderheiten der Wohungseigentümergemeinschaft - insbesondere mit § 14 Nr. 1 WEG - vereinbar sind) angewandt, die das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 11. Oktober 1995 (NJW-RR 1996, 211) entwickelt hat.

  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Die 1-monatige Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG wird jedenfalls dann mit der - hier gegebenen - fristgerechten Einleitung des Anfechtungsantrages bei Gericht gewahrt, wenn der Antrag demnächst zugestellt wird (BGH NJW 1998, 3648).

    Dazu hat insbesondere der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. September 1998 (NJW 1998, 3648) nicht Stellung genommen.

  • BGH, 11.10.1984 - VII ZR 355/83

    Geringfügigkeit einer Verzögerung der Zustellung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Die Einlösung des Schecks war zur Fristwahrung nicht erforderlich (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 270 Rn. 8; BGH WM 1985, 36).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Ein Mehrheitsbeschluss ist grundsätzlich weder erforderlich noch ausreichend (BGHZ 73, 196; BayObLG NJW-RR 1993, 206).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Die dafür nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (ZMR 2001, 809) erforderliche Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung ist hier konkludent erfolgt.
  • OLG Celle, 27.06.1997 - 4 U 47/94

    Ausmaß der von einem Kindergarten ausgehenden Lärmbelästigung; Interesse der

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Dies kann jedoch nicht dazu führen, dass ein Nachteil angenommen werden kann, der des bei einem geordneten Zusammenleben der Wohnungseigentümer unvermeidliche Maß überschreitet: Unter Berücksichtigung der zu § 906 BGB entwickelten Rechtsprechung des Grundsatzes einer gesteigerten Duldungspflicht gegenüber Kinderlärm (vgl. OLG Celle MDR 1997, 1023), der wegen der gleichgearteten Interessenlage auch bei der Prüfung der Frage, ob eine Lärmbeeinträchtigung zu einem unvermeidlichen Nachteil im Sinne der §§ 22, 14 WEG führt, Anwendung finden muss, haben Wohnungseigentümer die durch spielende Kinder verursachte Geräuschentwicklung in gewissem Umfang zu dulden.
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett;

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 270 Abs. 3 ZPO (NJW 1991, 1745; 1992, 1820) ist eine Zustellung demnächst erfolgt, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist vorgenommen worden ist; auch längere Fristen können angemessen sein, wenn die Verzögerung auf Versäumnisse des Gerichts und nicht auf eine vorwerfbare Nachlässigkeit der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten zurückzuführen ist.
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des BGH keine strenge Orientierung an den Lärmmessrichtlinien der TA Lärm angezeigt, da die Mittlungsmethode, wie sie der TA Lärm zugrunde liegt, ihre Aussagefähigkeit für die Bewertung von Zumutbarkeit von Lärm um so mehr verliert, je mehr es um die Zumutbarkeit von Lärm geht, der von wechselnden Ereignissen, wie etwa Sportplätzen oder einem Jugendzeltplatz, ausgeht und jeweils von ganz unterschiedlicher Art und Stärke ist (vgl. BGHZ 121, 248, 255).
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Ein Mehrheitsbeschluss ist grundsätzlich weder erforderlich noch ausreichend (BGHZ 73, 196; BayObLG NJW-RR 1993, 206).
  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Mit der Rechtsbeschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die Würdigung des Tatsachengerichtes nicht zwingend sei oder eine andere Würdigung ebenso nahe liege (BGH FGPrax 2000, 130).
  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 269/90

    Kurze Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Kfz-Mieter bei

  • OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02

    Rechtzeitige Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen

    Der Senat hat sich bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluss vom 10. Oktober 2001 (2 W 53/2001 - MDR 2002, 449) grundlegend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen in Wohnungseigentumsverfahren angenommen werden kann, dass eine eingetretene Verzögerung bei der Zustellung der Antragsschrift auf einer vorwerfbaren Nachlässigkeit eines nicht anwaltlich Beteiligten beruht.
  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 2 Wx 52/00

    Zum Sondernutzungsrecht eines Vorgartens als PKW-Abstellplatz gemäß

    Nach alledem sind die Antragsgegner nach Treu und Glauben gehalten, die Nutzung der Stellplätze zu dulden (vgl. auch BayObLG WuM 2002, 226).
  • KG, 24.05.2004 - 24 W 83/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwirkung des Beschlussanfechtungsrechts;

    Es kann auch dahinstehen, inwieweit die Nichtzahlung der Gerichtskostenvorschüsse für das Beschlussanfechtungsverfahren erheblich ist (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244 und ZMR 1998, 302; BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = ZMR 2001, 294; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 451) oder das WEG-Gericht auch einen anwaltlich vertretenen Beteiligten deutlich auf die möglichen Rechtsfolgen einer verzögerten Einzahlung des Vorschusses hinweisen muss (OLG Schleswig NZM 2002, 960 = ZMR 2002, 865; NZM 2003, 519 = NJW-RR 2003, 951).
  • AG Düsseldorf, 08.07.2005 - 291 II 5/04

    Wahrung der Monatsfrist des § 23 Absatz 4 Satz 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG);

    Die Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG ist mit der ganz herrschenden zutreffenden Auffassung nur dann gewahrt, wenn der Antrag bei Gericht innerhalb dieser Frist eingeht, hinreichend bestimmt ist und die Zustellung demnächst erfolgt (so ausdrücklich der BGH in NJW 1998, Seite 3648; OLG Schleswig NZM 2002, Seite 960 ff., NZM 2003, Seite 519 ff.; OLG Zweibrücken NZM 2002, Seite 960; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 23 Rn. 194; Staudinger/Wenzel, WEG, 12. Aufl., § 43 Rn. 42; Staudinger/Bub, a.a.O., § 23, Rn. 301; abweichend u. a. Gottschalk, NZM 2000, Seite 273 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2769
OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02 (https://dejure.org/2002,2769)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.07.2002 - 3 W 131/02 (https://dejure.org/2002,2769)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Juli 2002 - 3 W 131/02 (https://dejure.org/2002,2769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Keine Kostenvorschusspflicht im Beschlussanfechtungsverfahren; Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Materielle Ausschlussfrist ; Zustellung demnächst ; Ordnungsgemäße Beteiligung der Gegenseite; Verwirkung des Anfechtungsrechts

  • Judicialis

    WEG § 24 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 270 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § 167 n.F.; ; KostO § 8 Abs. 2 Satz 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 960 (Ls.)
  • FGPrax 2002, 246
  • ZMR 2003, 451
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00

    Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
    aa) Ob das Beschlussanfechtungsverfahren in Wohnungseigentumssachen nach § 8 Abs. 2 Satz 1 KostO von der Einzahlung bzw. Sicherstellung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden kann, ist allerdings - was die Kammer nicht verkennt - umstritten (vgl. zum Meinungsstreit zusammenfassend BayObLG NJW-RR 2001, 1234).

    Ansonsten entspricht es einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der Fortgang des Beschlussanfechtungsverfahrens grundsätzlich nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1234, 1235 und BayObLGZ 1971, 289, 293; OLG Köln ZMR 2001, 661, 662 und WE 1995, 241; OLG Düsseldorf WE 1998, 308, 309 und 309, 310; KG NJW-RR 1998, 370, 371; Wenzel aaO § 48 Rdnr. 6).

    Verzögerungen über die Anfechtungsfrist hinaus wären aber mit den schützenswerten Interessen der übrigen Eigentümer, alsbald Klarheit über die Wirksamkeit eines Beschlusses zu erhalten, nicht zu vereinbaren (vgl. BayObLGZ 1971, 289, 292; NJW-RR 2001, 1233, 1234; OLG Düsseldorf WE 1998, 308, 309, 310).

    c) Soweit darüber hinaus bei Nichteinzahlung des geforderten Kostenvorschusses in Ausnahmefällen das, Anfechtungsrecht verwirkt sein soll (vgl. etwa KG NJW-RR 1998, 370, 371; BayObLG NJW-RR 2001, 1233,1235; Niedenführ/Schulze aaO Vor. §§ 43 ff. Rdnr. 130), liegt ein solcher Sachverhalt ersichtlich nicht vor.

  • OLG Köln, 02.02.2001 - 16 Wx 183/00

    Antragszustellung im Beschlussanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
    Insoweit folgt der Senat aber - ebenso wie bereits das Landgericht - der Auffassung des Bundesgerichtshofs unter Hinweis auf die Kommentierung bei Staudinger (vgl. BGH NJW 1998, 3648; OLG Köln ZMR 2001, 661).

    Die Anforderung des Vorschusses durch das Gericht erweist sich hier somit als vermeidbare Verzögerung im Geschäftsablauf; eine solche geht nicht zu Lasten der Beteiligten zu 1) als Antragstellerin (vgl. etwa BGH NJW 1984, 242; MDR 2000, 897; NJW 2001, 885, 887; OLG Köln ZMR 01, 661, 662; OLG Hamm NZM 2002, 562).

    Ansonsten entspricht es einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der Fortgang des Beschlussanfechtungsverfahrens grundsätzlich nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1234, 1235 und BayObLGZ 1971, 289, 293; OLG Köln ZMR 2001, 661, 662 und WE 1995, 241; OLG Düsseldorf WE 1998, 308, 309 und 309, 310; KG NJW-RR 1998, 370, 371; Wenzel aaO § 48 Rdnr. 6).

  • KG, 25.04.1997 - 24 W 8686/96

    Verwirkung des Anfechtungsrechts in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
    Ansonsten entspricht es einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der Fortgang des Beschlussanfechtungsverfahrens grundsätzlich nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1234, 1235 und BayObLGZ 1971, 289, 293; OLG Köln ZMR 2001, 661, 662 und WE 1995, 241; OLG Düsseldorf WE 1998, 308, 309 und 309, 310; KG NJW-RR 1998, 370, 371; Wenzel aaO § 48 Rdnr. 6).

    c) Soweit darüber hinaus bei Nichteinzahlung des geforderten Kostenvorschusses in Ausnahmefällen das, Anfechtungsrecht verwirkt sein soll (vgl. etwa KG NJW-RR 1998, 370, 371; BayObLG NJW-RR 2001, 1233,1235; Niedenführ/Schulze aaO Vor. §§ 43 ff. Rdnr. 130), liegt ein solcher Sachverhalt ersichtlich nicht vor.

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79

    Vertretungsmacht des Verwalters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
    Mithin hat sich die verspätete Vorlage der Liste bzw. der Abschriften nicht auf die Verzögerung der Zustellung ausgewirkt, so dass offen bleiben kann, ob hier nicht die Zustellung einer Ausfertigung der Antragsschrift an den Beteiligten zu 3) als Verwalter ausgereicht hätte, § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG (vgl. BGH NJW 1981, 282, 283; OLG Köln OLGR 2002, 215).
  • OLG Hamm, 22.03.2002 - 30 U 183/01

    Verjährungsunterbrechung (nach neuem Recht: Hemmung) durch Mahnbescheid-Antrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
    Die Anforderung des Vorschusses durch das Gericht erweist sich hier somit als vermeidbare Verzögerung im Geschäftsablauf; eine solche geht nicht zu Lasten der Beteiligten zu 1) als Antragstellerin (vgl. etwa BGH NJW 1984, 242; MDR 2000, 897; NJW 2001, 885, 887; OLG Köln ZMR 01, 661, 662; OLG Hamm NZM 2002, 562).
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99

    Demnächst erfolgte Zustellung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
    Die Anforderung des Vorschusses durch das Gericht erweist sich hier somit als vermeidbare Verzögerung im Geschäftsablauf; eine solche geht nicht zu Lasten der Beteiligten zu 1) als Antragstellerin (vgl. etwa BGH NJW 1984, 242; MDR 2000, 897; NJW 2001, 885, 887; OLG Köln ZMR 01, 661, 662; OLG Hamm NZM 2002, 562).
  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
    Die Anforderung des Vorschusses durch das Gericht erweist sich hier somit als vermeidbare Verzögerung im Geschäftsablauf; eine solche geht nicht zu Lasten der Beteiligten zu 1) als Antragstellerin (vgl. etwa BGH NJW 1984, 242; MDR 2000, 897; NJW 2001, 885, 887; OLG Köln ZMR 01, 661, 662; OLG Hamm NZM 2002, 562).
  • BGH, 29.09.1983 - VII ZR 31/83

    Irrtümliche Falschbezeichnung des sachlich zuständigen Gerichts in einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
    Die Anforderung des Vorschusses durch das Gericht erweist sich hier somit als vermeidbare Verzögerung im Geschäftsablauf; eine solche geht nicht zu Lasten der Beteiligten zu 1) als Antragstellerin (vgl. etwa BGH NJW 1984, 242; MDR 2000, 897; NJW 2001, 885, 887; OLG Köln ZMR 01, 661, 662; OLG Hamm NZM 2002, 562).
  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
    Insoweit folgt der Senat aber - ebenso wie bereits das Landgericht - der Auffassung des Bundesgerichtshofs unter Hinweis auf die Kommentierung bei Staudinger (vgl. BGH NJW 1998, 3648; OLG Köln ZMR 2001, 661).
  • OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04

    Beschlußanfechtungsfrist, Kostenvorschuß

    Im Ausgangspunkt geht das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der neueren Rechtsprechung der Obergerichte davon aus, dass die materielle Ausschlussfrist des § 23 Abs. 4 WEG mit der Einreichung des Antrags bei Gericht nur dann gewahrt ist, wenn entsprechend § 167 ZPO die Zustellung der Antragsschrift "demnächst" erfolgt ( BGH NJW 1998, 3648; OLG Köln ZMR 2001, 661; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 246; vgl. aus der Lit.: Staudinger/Wenzel, WEG, 12. Aufl., § 43 Rdn. 42).

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist eine grundsätzliche Kostenvorschusspflicht für Beschlussanfechtungsverfahren nach dem WEG zu verneinen (Senat, Beschluss vom 17.06.2004 -15 W 415/03-; BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = NJW-RR 2001, 213; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 246; OLG Köln ZMR 2001, 661; MDR 2004, 271; MünchKomm BGB/Engelhardt, § 23 WEG Rdn. 20; Staudinger/Wenzel, a.a.O. § 48 Rdn. 6; offen gelassen von Schl.-Holst.

  • OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Wahrung der Beschlussanfechtungsfrist durch demnächst

    Sie wird mit der fristwahrenden Einreichung des Antrags bei Gericht gewahrt, sofern dieser hinreichend bestimmt ist und die Zustellung "demnächst" (im Sinne von § 167 ZPO, früher § 270 Abs. 3 ZPO a. F.) erfolgt (Senat, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 3 W 131/02 -, abgedruckt in ZMR 2003, 451, 452: OLG Köln ZMR 2001, 661, jeweils im Anschluss BGH NJW 1998, 3648; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 23 Rdnr. 174).

    Im Falle des bis zum 1. Juli 2002 geltenden § 270 Abs. 3 ZPO a. F. (Jetzt § 167 ZPO) wird jedoch der auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum nicht auf den Zeitraum angerechnet, der im Zusammenhang mit der Frage maßgeblich ist, ob die Zustellung noch "demnächst" erfolgt ist (BGH NJW 2000, 2282; BGHZ 103, 20, 28 f: OLG Köln ZMR 2001, 661, 662: Senat, ZMR 2003, 451, 452).

    Wegen der weitreichenden Folgen einer Antragsabweisung wäre ein solcher Hinweis indes unverzichtbar gewesen (Senat, ZMR 2003, 451, 453: KG NJW-RR 1998, 370, 371: BayObLG NJW-RR 2001, 1233, 1235 = BayObLGZ 2000, 340 ff; vgl. auch BayObLGZ 1971, 289, 293: von Rechenberg/Riecke, MDR 1997, 518, 519).

  • OLG Köln, 28.07.2003 - 16 Wx 143/03

    Wahrung der Beschlussanfechtungsfrist

    Sie entspricht im übrigen der heute einhelligen Auffassung in der Rechtssprechung (vgl. OLG Zweibrücken, NZM 2002, 960 und die Nachweise in der Anmerkung der Schriftleitung zu dieser Entscheidung ).

    Die h. M. steht nicht im Gegensatz zu der von den Antragsgegnern zitierten Entscheidungen des BGH vom 17.9.1998 ( V ZB 14/98, BGHZ 139, 305-308 = NJW 1998, 3648 - 3649 ) sowie des OLG Schleswig vom 10.10.2001, NZM 2002, 960 und des OLG Saarbrücken, ZWE 2002, 541.

  • OLG Köln, 26.05.2003 - 16 Wx 185/03

    Keine Verpflichtung zur persönlichen Beschwerdeeinlegung durch den Mittellosen im

    Zudem darf in Beschlussanfechtungsverfahren die Zustellung des Antrags nicht von der Zahlung eines Vorschusses abhängig gemacht werden, wie inzwischen nicht nur das BayObLG in der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung (NZM 2001, 143 = ZMR 2001, 294), sondern auch das OLG Zweibrücken (NZM 2002, 960) und der Senat (OLGReport 2001, 395 = NZM 2002, 299 = ZMR 2001, 661) entschieden haben.
  • OLG Hamm, 17.06.2004 - 15 W 415/03

    Erklärung der Ungültigkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung

    Im Ausgangspunkt geht das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der neueren Rechtsprechung der Obergerichte davon aus, dass die materielle Ausschlussfrist des § 23 Abs. 4 WEG mit der Einreichung des Antrags bei Gericht nur dann gewahrt ist, wenn entsprechend § 167 ZPO die Zustellung der Antragsschrift "demnächst" erfolgt( BGH NJW 1998, 3648; OLG Köln ZMR 2001, 661; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 246; vgl. aus der Lit.: Staudinger/Wenzel, WEG, 12. Aufl., § 43 Rdn. 42).

    Entgegen dem Landgericht ist eine grundsätzliche Kostenvorschusspflicht für Beschlussanfechtungsverfahren nach dem WEG zu verneinen (BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = NJW-RR 2001, 213; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 246; OLG Köln ZMR 2001, 661; MDR 2004, 271; MünchKomm BGB/Engelhardt, § 23 WEG Rdn. 20; Staudinger/Wenzel, a.a.O. § 48 Rdn. 6; offen gelassen von Schl.-Holst.

  • OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02

    Rechtzeitige Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen

    Diese Fragen sind in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt; sie werden in den bisher veröffentlichten Entscheidungen überwiegend verneint (vgl. dazu grundsätzlich BayObLG ZMR 2001, 294; Pfälz. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 246 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 03.01.2006 - 14 Wx 52/05

    Wohnungseigentumsrechtliches Verfahren: Zustellung der Antragsschrift vor Eingang

    Daß nach - nicht unbestrittener - Ansicht der Verfahrensfortgang bei Beschlussanfechtungsverfahren nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden darf, wird mit der dort bestehenden Besonderheit begründet, daß es bei einem Ruhen des Verfahrens wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses in der Hand des Anfechtenden läge, durch Nichtzahlung die Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses beliebig lang in der Schwebe zu halten, was nicht mit dem schützenswerten Interesse der übrigen Wohnungseigentümer zu vereinbaren wäre, alsbald Klarheit darüber zu erhalten, ob ein Eigentümerbeschluß wirksam bleibt (vgl. etwa BayObLGZ 2000, S. 340 ff., 343; OLG Köln, ZMR 2001, S. 661 ff., 662; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, S. 246 f., 247; KG, NZM 2005, S. 950; Wenzel, a.a.O., Rdn. 6 zu § 48).
  • KG, 24.05.2004 - 24 W 83/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwirkung des Beschlussanfechtungsrechts;

    Es kann auch dahinstehen, inwieweit die Nichtzahlung der Gerichtskostenvorschüsse für das Beschlussanfechtungsverfahren erheblich ist (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244 und ZMR 1998, 302; BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = ZMR 2001, 294; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 451) oder das WEG-Gericht auch einen anwaltlich vertretenen Beteiligten deutlich auf die möglichen Rechtsfolgen einer verzögerten Einzahlung des Vorschusses hinweisen muss (OLG Schleswig NZM 2002, 960 = ZMR 2002, 865; NZM 2003, 519 = NJW-RR 2003, 951).
  • KG, 13.10.2005 - 24 W 169/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtungsverfahren; Anforderung eines

    Danach darf der Fortgang des Beschlussanfechtungsverfahrens nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden (BayObLGZ 2000, 340 = NJW-RR 2001, 1233 = NZM 2001, 143 = ZMR 2001, 294; OLG Köln NZM 2002, 299 = ZMR 2001, 661; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 451 = FGPrax 2002, 246 = ZWE 2002, 541; OLG Köln MDR 2004, 271; OLG Hamm NZM 2004, 834; Staudinger/Wenzel WEG § 48 Rdnr. 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Aufl., § 48 Rdnr. 75).
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