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   OLG Hamm, 26.06.2002 - 30 U 29/02   

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https://dejure.org/2002,5983
OLG Hamm, 26.06.2002 - 30 U 29/02 (https://dejure.org/2002,5983)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.06.2002 - 30 U 29/02 (https://dejure.org/2002,5983)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 30 U 29/02 (https://dejure.org/2002,5983)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Treuwidrige Verhinderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Treuwidrige Verhinderung: Schlüsselübergabe an den Makler - Schlüssel nur an Vermieter zurück geben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Erfüllung der Rückgabepflicht durch den Mieter; Voraussetzungen für eine "Vorenthaltung" der Mietsache - Schlüsselrückgabe an den vom Vermieter mit der Nachmietersuche beauftragten Makler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 26
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 14.03.1995 - 24 U 163/94
    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2002 - 30 U 29/02
    Dazu gehört die Rückgabe sämtlicher Schlüssel (BGHZ 86, 205; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 209).

    Zwar dürfte für den Vermieter keine generelle Pflicht bestehen, selbst Maßnahmen zu ergreifen, um den Zeitraum, für den der Mieter nach § 557 BGB a.F. einzustehen hat, so klein wie möglich zu halten (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 209).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 184/02

    Berufung des Vermieters auf im Abnahmeprotokoll nicht festgehaltene Mängel;

    Solange aber nicht sämtliche Schlüssel zurückgegeben sind, ist eine Rückgabe der Mietsache nicht erfolgt und wird diese dem Vermieter i.S. der §§ 557 Abs. 1 a.F., 546 a BGB vorenthalten (OLG Hamm, NZM 2003, 26).
  • KG, 10.03.2011 - 8 U 187/10

    Gewerberaummietvertrag: Mietminderung wegen Renovierung durch den Vermieter nach

    Auch wenn sie verpflichtet gewesen sein sollten, den Teppich inklusive Klebereste zu entfernen, so ist aufgrund des Zurücklassens der wenigen Gegenstände nicht von einer faktischen Weiternutzung durch die Beklagten (vgl. Schmidt/Futterer/Streyl, a.a.O., § 546 BGB, Rdnr. 20, 43; Landgericht Köln, NJW-RR 1996, 1480; Kammergericht, KGR 2006, 125), sondern nur von einer zum Schadensersatz verpflichtenden Schlechterfüllung auszugehen (Palandt/Weidenkaff, BGB,70. Auflage, § 546, Rdnr. 5; OLG Hamm, NZM 2003, 26).
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2005 - 10 U 199/03

    Gewerberaummiete: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Durchsetzung des

    Die Beklagte gab zwar nach Beendigung des Mietverhältnisses auch die (ehemaligen) Schlüssel der Büroräumlichkeiten nicht unverzüglich zurück, wozu sie gem. § 546 Abs. 1 BGB verpflichtet gewesen wäre (OLG Hamm NZM 2003, 26), sondern erst im Januar 2003.
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2004 - 10 U 3/04

    Nutzungsentschädigung bei unvollständiger Räumung des Mietobjekts nach Beendigung

    Dieser ist auch zuzugeben, dass die mangelnde Rückgabe sämtlicher Schlüssel grundsätzlich der Annahme entgegensteht, der Mieter habe seine Rückgabeverpflichtung erfüllt (vgl. z.B. OLG Hamm NZM 2003, 26).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2006 - 24 U 152/05

    Ausschluss des vertraglichen Kündigungsrechts eines Mieters - Ordnungsgemäße

    Hat die Räumung stattgefunden, befindet sich die Mietsache aber nicht in vertragsgerechtem Zustand, so gerät der Vermieter in Annahmeverzug, wenn er die Rücknahme verweigert (BGH WPM 1974, 260; OLG Hamburg MDR 1990, 247; Senat 24 U 133/01 = NZM 2002, 742; OLG Hamm NZM 2003, 26; Bub/Treier/Scheuer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Anm. V Rn.71; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn.1033, 5.

    Denn ein Vorenthalten der Mietsache scheidet aus, wenn der Mieter die Schlüssel und damit die Möglichkeit, über die Mietsache zu verfügen, nicht an den Vermieter, sondern an eine absprachegemäß zum Empfang berechtigte dritte Person - Makler, Nachmieter etc. - weitergibt (OLG Hamm NZM 2003, 26; OLG Saarbrücken NJW-RR 2001, 993; Senat Gut 2003, 317; Palandt-Weidenkaff, 65. Aufl., § 546 BGB Rn. 4; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 7. Aufl., § 557 BGB Rn. 6).

    Zwar ist zur Rückgabe der Mietsache i.S.d. § 556 Abs. 1 BGB a.F. grundsätzlich die Übergabe sämtlicher Schlüssel erforderlich (vgl. BGHZ 86, 204; OLG Hamm NZM 2003, 26; Palandt-Weidenkaff, 65. Aufl., § 546 BGB Rn. 4).

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2004 - 24 U 227/03

    Streitweg um Mietzins bei Unklarheit über die Miete an sich

    Nur so kann ihm das alleinige Besitzrecht verschafft werden (BGHZ 86, 205; OLG Hamm, NZM 2003, 26; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 209; LG Berlin, NJW-RR 1988, 203; Schmitt-Futterer-Eisenschmid, aaO, § 535 Rn. 434; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, II Rn. 9; Bub/Treier/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, Rn. 1175; Münchener-Kommentar/Voelskow, 3. Auflage, §§ 535, 536 Rn. 41; Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Auflage, § 535 Rn. 14; Horst, MDR 1989, 189 ff.).
  • KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14

    Fristlose Kündigung des Geschäftsraummietvertrags wegen Zahlungsverzugs:

    Eine Herausgabe setzt aber grundsätzlich voraus, dass sämtliche Schlüssel zu den Mieträumen abgegeben werden (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 26.6.2002 - 30 U 29/02 -, juris Rn. 37; Streyl, a. a. O., § 546 Rn. 28; Weidenkaff, a. a. O., § 546 Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 167/04

    Insolvenzverfahren: Vermeidung der Haftung der Masse für Räumungskosten durch

  • LG Bochum, 25.02.2003 - 9 S 208/02
  • KG, 23.01.2012 - 8 U 83/11

    Stillschweigende Mietreduzierung: Schweigen ist kein Einverständnis!

  • OLG Bremen, 23.08.2006 - 1 U 27/06

    Anforderungen an die Form der Aufhebung einer Schriftformvereinbarung in einem

  • OLG Karlsruhe, 11.02.2005 - 10 U 38/03

    Überlassen des Besitzes an Mieträumen bei Verwehrung des jederzeitigen,

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