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   OLG Rostock, 03.02.2003 - 3 U 116/02   

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https://dejure.org/2003,5993
OLG Rostock, 03.02.2003 - 3 U 116/02 (https://dejure.org/2003,5993)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03.02.2003 - 3 U 116/02 (https://dejure.org/2003,5993)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - 3 U 116/02 (https://dejure.org/2003,5993)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung der Gebrauchstauglichkeit vermieteter Gewerbeflächen; Qualitative und quantitative Abweichungen des Vermietungsstandes als Mangel; Zusicherung von Eigenschaften in der Präambel eines Mietvertrages; Unternehmerisches Verwendungs- und Gewinnerzielungsrisiko des ...

  • Judicialis

    BGB § 313 n.F.; ; BGB § 536 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313 (n.F.); BGB § 536 (n.F.)
    Präambel zu Mietvertrag ist nicht Vertragsinhalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Mietvertrag: Welche Bedeutung hat eine Präambel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerbliche Mietverträge in einem Einkaufszentrum: Welche Bedeutung hat eine Präambel? (IBR 2003, 456)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 282
  • NZM 2006, 80 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2003 - 3 U 116/02
    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht unmittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (BGH, NJW 2000, 1714; BGH, NJW-RR 2000, 1535).

    Die Parteien können allerdings die Risikoverteilung vertraglich ändern und vereinbaren, dass der Vermieter das Geschäftsrisiko des Mieters - ganz oder zum Teil - übernimmt (BGH, NJW 2000, 1714; NJW-RR 2000, 1535).

    Dies kann äußerlich etwa durch einheitliche Gestaltung der Geschäfte und unternehmerisch durch ein Gesamtmanagement der Anlage geschehen (BGH, NJW 2000, 1714).

  • BGH, 19.07.2000 - XII ZR 176/98

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2003 - 3 U 116/02
    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht unmittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (BGH, NJW 2000, 1714; BGH, NJW-RR 2000, 1535).

    Die Parteien können allerdings die Risikoverteilung vertraglich ändern und vereinbaren, dass der Vermieter das Geschäftsrisiko des Mieters - ganz oder zum Teil - übernimmt (BGH, NJW 2000, 1714; NJW-RR 2000, 1535).

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2003 - 3 U 116/02
    Soweit sich die Beklagte darauf beruft, durch die teilweise Vermietung des 1. Obergeschosses als Büroräume habe die Klägerin eine falsche Entwicklung des Hanse-Centers betrieben, ist dem entgegenzuhalten, dass damit ein Leerstand verhindert wurde, dessen Fortdauer dem Gesamteindruck des Hanse-Centers mindestens ebenso abträglich gewesen wäre (vgl. BGH NJW 2000, 354).
  • OLG Celle, 08.03.1989 - 2 U 2/88
    Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2003 - 3 U 116/02
    Auch die Berücksichtigung des von der Beklagten vielfach zitierten Urteils des OLG Celle vom 08.03.1989 (OLGZ 1990, 88) führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG Köln, 02.07.2020 - 24 U 7/20

    Keine Provision für Vermittlung von Anthony Modeste - Der 1. FC Köln muss für die

    Dabei kann dahinstehen, ob auch der Präambel eines Vertrags Rechtserheblichkeit zukommt, was der Bundesgerichtshof anders als das Oberlandesgericht Rostock, auf dessen Entscheidung vom 03.02.2003 - 3 U 116/02 (NZM 2003, 282 ff.) die Klägerin Bezug nimmt, bejaht hat (vgl. BGH, NJW 2006, 899 ff., juris Tz. 22 ff.), oder ob ihr Inhalt lediglich für die Auslegung des Vertrags von Bedeutung ist.
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2014 - 24 U 159/13

    Minderung des Mietzinses für Gewerbeflächen in einem Einkaufszentrum wegen

    Ob und in welchem Umfang potentielle Kunden durch die Attraktivität eines - teil- oder vollbelegten - Einkaufszentrums angezogen werden und damit letztlich zu einem wirtschaftlichen Erfolg des Gewerbes in dem gemieteten Ladenlokal beitragen, beurteilt sich aufgrund von Umständen, die außerhalb des Mietobjekts liegen und ihre Ursache nicht in seiner Beschaffenheit haben (BGH v. 16.02.2000, XII ZR 279/97, juris, Rn. 34; OLG Rostock v. 03.02.2003, 3 U 116/02, juris, Rn. 108).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - 7 K 7218/19

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Rabatten zu Gunsten der öffentlichen Hand

    Die Präambel ist zwar nicht Bestandteil des Vertrages, kann aber zur Auslegung des Vertrages herangezogen werden (Oberlandesgericht - OLG - Rostock, Urteil vom 03.02.2003 - 3 U 116/02, Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht - NZM - 2003, 282; Weber, Rechtswörterbuch, 27. Auflage 2021).
  • KG, 22.05.2023 - 8 U 47/22

    Büros statt Einzelhandelsflächen: Kündigungsrecht eines Ladenmieters?

    Dem ist entgegenzuhalten, dass dies der Vermeidung eines langfristigen Leerstands diente, der dem Gesamteindruck des Einkaufscenters mindestens ebenso abträglich gewesen wäre (ebenso für einen ähnlich liegenden Fall ausdrücklich BGH NJW 2000, 354 -juris Rn 86; OLG Rostock NZM 2003, 282 -juris Rn 118).
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