Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 09.10.2002

Rechtsprechung
   LG Erfurt, 19.02.2002 - 7 T 575/01   

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https://dejure.org/2002,9913
LG Erfurt, 19.02.2002 - 7 T 575/01 (https://dejure.org/2002,9913)
LG Erfurt, Entscheidung vom 19.02.2002 - 7 T 575/01 (https://dejure.org/2002,9913)
LG Erfurt, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 7 T 575/01 (https://dejure.org/2002,9913)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Folgen eines Verstoßes gegen das Einstimmigkeitsprinzip bei Wohnungseigentümerbeschlüssen; Anfechtungsfrist für Wohnungseigentümerbeschlüsse; Voraussetzungen der Einräumung eines Sondernutzungsrechtes

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eigentümergemeinschaft hat Beschlusskompetenz zum Einabu eines Treppenliftes; §§ 14 Nr. 1, 22 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 22, 15, 10 WEG
    Treppenlifteinbau kraft Mehrheitsbeschluss - Behinderte Mieterin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 10 Abs. 3 § 15 § 22 Abs. 1
    Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau eines Treppenlifts; keine Begründung eines Sondernutzungsrechts durch den Beschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 731
  • NZM 2003, 402
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Erfurt, 19.02.2002 - 7 T 575/01
    Denn selbst wenn es sich um eine nur einstimmig zu beschließende Maßnahme handeln sollte, führte ein Verstoß gegen § 22 Abs. 1 WEG nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, nur zur Anfechtbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses, nicht aber zu dessen Nichtigkeit (vgl. BGH NJW 2000, 3500, 3503, BayObLG NZM 2001, 133; Palandt-Bassenge, BGB, 61. Auflage, § 22 WEG Rdnr. 15).

    Dies ist anzunehmen, wenn eine Angelegenheit weder durch das Wohnungseigentumsgesetz noch durch Vereinbarung dem Mehrheitsprinzip unterworfen ist und der Mehrheit daher von vornherein jede Beschlusskompetenz fehlt, so dass die Wohnungseigentümerversammlung für eine Beschlussfassung absolut unzuständig ist (BGH NJW 2000, 3500, 3502).

    Die "Ordnungsmäßigkeit" ist aus Gründen der Rechtssicherheit nicht kompetenzbegründend, sodass in diesen Angelegenheiten für Gebrauchs-, Verwaltungs- und Instandsetzungsregelungen bestandskräftige Mehrheitsbeschlüsse gültig sind, auch wenn der Regelungsgegenstand den Abschluss einer Vereinbarung oder Einstimmigkeit erfordert hätte (BGH NJW 2000, 3500, 3503).

  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 81/00

    Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen

    Auszug aus LG Erfurt, 19.02.2002 - 7 T 575/01
    Denn selbst wenn es sich um eine nur einstimmig zu beschließende Maßnahme handeln sollte, führte ein Verstoß gegen § 22 Abs. 1 WEG nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, nur zur Anfechtbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses, nicht aber zu dessen Nichtigkeit (vgl. BGH NJW 2000, 3500, 3503, BayObLG NZM 2001, 133; Palandt-Bassenge, BGB, 61. Auflage, § 22 WEG Rdnr. 15).
  • OLG Jena, 26.07.2002 - 6 W 224/02

    Kostenerstattung im WEG-Vefahren

    Der Beteilgte zu 1) hat die im Verfahren über die sofortige weiter Beschwerde entstandenen Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beteilgiten zu 2) zu tragen, nachdem er die sofortige weitere Beschwerde vom 27.03.2002 gegen den Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 19.02.2002 (Az.: 7 T 575/01) am 02.07.2002 zurückgenommen hat.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.10.2002 - 2Z BR 110/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6419
BayObLG, 09.10.2002 - 2Z BR 110/01 (1) (https://dejure.org/2002,6419)
BayObLG, Entscheidung vom 09.10.2002 - 2Z BR 110/01 (1) (https://dejure.org/2002,6419)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Oktober 2002 - 2Z BR 110/01 (1) (https://dejure.org/2002,6419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30

  • rechtsportal.de

    KostO § 131 Abs. 2 § 30
    Geschäftswert der Rechtsbeschwerde wegen Eintragung von Amtswidersprüchen gegen Begründung neuer Wohnungseigentumsrechte bei Erweiterung der Wohnanlage

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerde gegen Beschluss des Grundbuchamtes; Geschäftswert eines Rechtsbeschwerdeverfahrens; Eintragung von Amtswidersprüchen gegen die Begründung neuer Wohnungseigentumsrechte im Zusammenhang mit der Erweiterung einer Wohnanlage; Wert der Erweiterungsmaßnahme; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 799
  • NZM 2003, 402
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01

    Unzulässikeit weiterer Beschwerde gegen Zwischenverfügung aufhebende Entscheidung

    Auszug aus BayObLG, 09.10.2002 - 2Z BR 110/01
    Der Senat hat durch Beschluss vom 12.10.2001 die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3 verworfen (BayObLGZ 2001, 279).
  • BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 111/02

    Verkäufervollmacht zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von

    Hinsichtlich der Geschäftswertfestsetzung wird auf den Senatsbeschluss vom 9.10.2002 in dem Parallelverfahren 2Z BR 110/01 Bezug genommen.
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