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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 21/02   

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https://dejure.org/2002,2217
OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 21/02 (https://dejure.org/2002,2217)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.08.2002 - 2 W 21/02 (https://dejure.org/2002,2217)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. August 2002 - 2 W 21/02 (https://dejure.org/2002,2217)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 14; ; WEG § 15; ; WEG § 22

  • prewest.de PDF

    §§ 14, 15, 22 WEG
    Frauensportstudio im Laden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 § 15 § 22
    Entfernung einer nichttragenden Wand zwischen Sondereigentumseinheiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befugnisse der Sondereigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Frauensportstudio ist kein Laden: Anspruch auf Nutzungsunterlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Unterlassung der Nutzung von Teileigentumseinheiten; Laden als Verkaufsstätte zum Vertrieb von Waren an jedermann im allgemeinen Sprachgebrauch; Entfernung einer nicht tragenden Wand zwischen Sondereigentumseinheiten; Eingriff in die Substanz des ...

Verfahrensgang

  • AG Bad Segeberg - 4 II 87/01
  • LG Kiel - 3 T 404/01
  • OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 21/02

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 149
  • NZM 2003, 483
  • ZMR 2003, 709
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 21/02
    Nach § 14 Nr. 2 WEG ist jeder Wohnungs- und Teileigentümer zumindest verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren darauf hinzuwirken, dass die Mieter seines Sondereigentums unzulässige Nutzungen der gemieteten Räumlichkeiten unterlassen (BGH NJW 1996, 714).

    Das gilt um so mehr, als eine zügige Beendigung der unzulässigen Nutzung auch im wohlverstandenen Interesse der Mieterin der Beteiligten zu 2. liegt, weil sie jederzeit damit rechnen muss, auch selbst von den Beteiligten zu 1. auf Unterlassung dieser Nutzung in Anspruch genommen zu werden (zu dem Anspruch der Wohnungseigentümer auf Unterlassung unzulässiger Nutzungen gegen den Mieter eines anderen Wohnungseigentümers vergleiche grundsätzlich BGH NJW 1996, 714; BayObLG NJW-RR 1994, 527).

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 21/02
    Deshalb bestand und besteht in dieser Hinsicht auch kein Anlass zu weiteren Ermittlungen (vgl. dazu grundsätzlich BGH NJW 2001, 1212, 1214).

    Durchbrüche von Mauern zwischen zwei Sondereigentumseinheiten haben die anderen Wohnungseigentümer bei nicht tragenden Wänden grundsätzlich ohne Weiteres hinzunehmen; in solchen Fällen liegt weder ein Eingriff in die Substanz des Gemeinschaftseigentums vor, da die nicht tragende Wand im Sondereigentum der Eigentümer der verbundenen Teileigentumseinheiten (hier der Beteiligten zu 2.) steht, noch sind Beeinträchtigungen der Statik oder sonstige Nachteile für das Gemeinschaftseigentum ernsthaft zu befürchten (vgl. dazu BGH NJW 2001, 1212, 1214).

  • BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93

    Umfang einer Verwaltervollmacht

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 21/02
    Das gilt um so mehr, als eine zügige Beendigung der unzulässigen Nutzung auch im wohlverstandenen Interesse der Mieterin der Beteiligten zu 2. liegt, weil sie jederzeit damit rechnen muss, auch selbst von den Beteiligten zu 1. auf Unterlassung dieser Nutzung in Anspruch genommen zu werden (zu dem Anspruch der Wohnungseigentümer auf Unterlassung unzulässiger Nutzungen gegen den Mieter eines anderen Wohnungseigentümers vergleiche grundsätzlich BGH NJW 1996, 714; BayObLG NJW-RR 1994, 527).
  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 203/18

    Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und

    Selbst wenn die Angebote störender sein sollten als die Nutzung als Laden mit Lager, dies könnte etwa bei den nach dem Vorbringen der Kläger von dem Beklagten angebotenen Theatergruppen - sofern sich das Angebot nicht an Kinder richtet - oder den Body-Work-Out-Kursen für Mütter der Fall sein (für die Unzulässigkeit des Betriebs eines Frauensportstudios in einer als Laden vorgesehenen Teileigentumseinheit OLG Schleswig, NZM 2003, 483; Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 15 Rn. 49), begründete dies keinen Anspruch auf Unterlassung der gesamten Nutzung als Eltern-Kind-Zentrum durch den Beklagten.
  • OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03

    Anspruch auf Unterlassung zweckwidriger Nutzung von Wohnungseigentum; Nutzung des

    Dies entspricht der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht (BayObLG WuM 1993, 558; NZM 1998, 335; vgl. zur Unzulässigkeit der Nutzung eines "Ladens als Sportstudio" aus jüngerer Zeit OLG Schleswig NZM 2003, 483).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2006 - 20 W 294/03

    Wohnungseigentum: Abbedingung des Einstimmigkeitserfordernisses bei baulichen

    Diese Feststellung muss nach Auffassung des Senats einem mit Ziel der Verpflichtung zur Unterlassung der störenden Nutzung betriebenen Verfahren vorbehalten bleiben (vgl. auch OLG Schleswig ZMR 2003, 709), ebenso wie eine aus einer ungerechten Kostenverteilung hergeleitete Beeinträchtigung in einem auf Änderung des Verteilungsschlüssels gerichteten Verfahren geklärt werden muss.
  • KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06

    Wohnungeigentum: Inhalt der Zweckbestimmung "Laden"; Überschreitung des

    Die Rechtsprechung geht indes dann nicht mehr von dem Betrieb eines Ladens aus, wenn nicht nur Getränke und Speisen zum Verkauf angeboten werden, sondern sich die Besucher auch zum Verzehr dieser Lebensmittel in den dafür eingerichteten Räumen aufhalten (KG, a. a. O.), wenn ein "Office- und Partyservice" mit regelmäßiger Zubereitung und Verabreichung warmer Mittagsmahlzeiten sowie warmer Speisen betrieben wird (Hanseatisches OLG Hamburg, a. a. O., Rdnrn. 15ff nach juris), wenn - ohne Festlegung bestimmter Nutzungsbeschränkungen - der Betrieb einer Kindertagesstätte oder eines "Schülerladens" bei Betreuung von bis zu 13 Kindern im Alter von 6 - 12 Jahren und in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr ausgeübt wird (KG NJW-RR 1992, 1102, Leitsatz sowie Rdnr. 9 nach juris) oder wenn in den Räumen ein Sportstudio betrieben wird (Schleswig-Holsteinisches OLG NZM 2003, 483, Rdnr. 5 nach juris).
  • OLG Braunschweig, 21.11.2003 - 2 W 155/03

    Kosten eines vorausgegangen Beweisverfahrens; Erfassung durch die Kostenregelung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt grundlegend Beschluss vom 13.3.2002 2 W 21/02) erfasst die Kostenregelung eines zwischen den Parteien in einem Hauptsacheverfahren geschlossenen Vergleichs grundsätzlich auch die Kosten des vorangegangenen selbständigen Beweisverfahrens.
  • LG Itzehoe, 18.03.2021 - 11 T 17/20

    Fitnessstudio in einem Laden?

    In der Rechtsprechung wird deshalb auch der Betrieb eines Fitnessstudios in einer Einheit, die für den Betrieb eines Ladengeschäfts vorgesehen ist, als unzulässig angesehen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2002 - 2 W 21/02 -).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.08.2002 - 3 Wx 166/02   

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https://dejure.org/2002,3585
OLG Düsseldorf, 28.08.2002 - 3 Wx 166/02 (https://dejure.org/2002,3585)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.08.2002 - 3 Wx 166/02 (https://dejure.org/2002,3585)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. August 2002 - 3 Wx 166/02 (https://dejure.org/2002,3585)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Geldentschädigung wegen Beseitigung einer Tanne ; Zulässigkeit einer baulichen Veränderung ; Voraussetzungen eines Wiederherstellungsanspruchs; Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums; Sondernutzungsrecht an einem ...

  • Judicialis

    WEG § 14; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 43; ; WEG § 45; ; WEG § 47; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 22; ; BGB § 249 S. 1; ; BGB § 251 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 823; ; BGB § 1004; ; BGB § 249; ; BGB § 251

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Entfernen eines Baumes

  • ibr-online

    Wiederherstellungsanspruch betreffend Gemeinschaftseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 483
  • FGPrax 2003, 11
  • ZMR 2003, 224
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99

    Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer Gartenfläche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2002 - 3 Wx 166/02
    Grundsätzlich ist ein Sondernutzungsberechtigter zwar in gewissem Umfang zur gärtnerischen Gestaltung seines Gartenanteils berechtigt, nicht aber zu Eingriffen der vorliegenden Art ( vgl. Bay ObLG NZM 2001, 672, 675; Senat WE 1994, 374 ).

    Dieser Umstand ist zwar nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann unbeachtlich, wenn der Schädiger vorsätzlich rechtswidrig gehandelt hatte ( vgl. Bay ObLG NZM 2001, 672, 675; sowie Beschluss vom 5.6.1998 - 2 Z BR 31/97 -, zitiert nach Haufe HW Office; Beschluss vom 5.6.1997 - 2Z BR 31/97 - zitiert nach Haufe HW Office; Staudinger-Bub, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn. 246 m.w.N. ).

  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98

    Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung nach dem Verlassen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2002 - 3 Wx 166/02
    Der Grad des Verschuldens erscheint indes nicht so hoch, dass die wirtschaftlichen Folgen einer Wiederherstellung des früheren Zustandes außer Betracht bleiben müssten ( vgl. auch Bay ObLG Beschluss vom 30.7.1998 - 2Z BR 54/98 - m. Anm. Deckert, a.a.O. ).
  • BayObLG, 05.06.1997 - 2Z BR 31/97

    Überschreitung des Mitgebrauchs gemeinschaftlichen Eigentums bei eigenmächtiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2002 - 3 Wx 166/02
    Dieser Umstand ist zwar nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann unbeachtlich, wenn der Schädiger vorsätzlich rechtswidrig gehandelt hatte ( vgl. Bay ObLG NZM 2001, 672, 675; sowie Beschluss vom 5.6.1998 - 2 Z BR 31/97 -, zitiert nach Haufe HW Office; Beschluss vom 5.6.1997 - 2Z BR 31/97 - zitiert nach Haufe HW Office; Staudinger-Bub, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn. 246 m.w.N. ).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2002 - 3 Wx 166/02
    Der Anspruch kann von einem Miteigentümer als Individualanspruch ( § 15 Abs. 3 WEG ) gerichtlich geltend gemacht werden, ohne dass es einer Ermächtigung der übrigen Wohnungseigentümer bedarf ( vgl. BGHZ 116, 392, 394 ).
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