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   OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03, 20 W 180/03   

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https://dejure.org/2004,4435
OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03, 20 W 180/03 (https://dejure.org/2004,4435)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.01.2004 - 20 W 124/03, 20 W 180/03 (https://dejure.org/2004,4435)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 20 W 124/03, 20 W 180/03 (https://dejure.org/2004,4435)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 WoEigG, § 14 Nr 1 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG, Art 14 GG, § 242 BGB
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Nachprüfung einer relativen Vermietungsbeschränkung in der Gemeinschaftsordnung; Unterlassungsanspruch gegen einen Sondereigentümer wegen gemeinschaftsordnungswidriger Vermietung einer Wohnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Verfahrensstandschafter; Wirkung der Eintragung einer Teilungserklärung ins Grundbuch; Auslegung einer Gemeinschaftsordnung; Gebrauchmachen von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum durch Wohnungseigentümer; ...

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; WEG § 13 Abs. 1; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; ZPO § 890

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung zur Vermietung einer Eigentumswohnung nur mit Zustimmung des Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterlassung ungenehmigter Vermietungen nicht unmöglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Teilungserklärung mit Vermietungsbeschränkung?

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Vermietungszustimmungsvorbehalts

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Vermietungsbeschränkung in der Teilungserklärung; Ansprüche der Eigentümergemeinschaft beim Überbelegung einer Wohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 662
  • NZM 2004, 231
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 20/00

    Ausbau eines Speichers als Wohnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03
    Maßgeblich ist vielmehr eine typisierende Betrachtungsweise, die auf die typischen Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Störungen abstellt, die generell erwartet werden können (BayObLG ZWE 2001, 27, 28 und NZM 2001, 137; Senatsbeschluss vom 27.10.2003 -20 W 392/01-; Palandt/Bassenge, aaO., § 15, Rdnr. 14).
  • OLG Hamm, 26.09.1991 - 15 W 127/91

    Nachbar Ausländer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03
    Eine Nutzung als Arbeiterwohnheim bedeutet für die Gemeinschaft einen die Grenze des § 14 Nr. 1 WEG überschreitenden Nachteil, weil dadurch der Charakter der Liegenschaft, die nach dem unwidersprochenen Vortrag der Antragstellerin noch ca. 55 % der Eigentümer selbst bewohnen, negativ verändert wird (OLG Hamm NJW 1992, 184 in einem vergleichbaren Fall der Nutzung eines Sondereigentums als Wohnheim für Aussiedler; Senatsbeschluss vom 23.09.1980 -20 W 100/80- in RPfleger 1981, 148 und OLG Hamm in FGPrax 1999, 98 für eine Einrichtung mit betreutem Wohnen von Kindern und Jugendlichen; BayObLG …
  • OLG Frankfurt, 23.09.1980 - 20 W 100/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03
    Eine Nutzung als Arbeiterwohnheim bedeutet für die Gemeinschaft einen die Grenze des § 14 Nr. 1 WEG überschreitenden Nachteil, weil dadurch der Charakter der Liegenschaft, die nach dem unwidersprochenen Vortrag der Antragstellerin noch ca. 55 % der Eigentümer selbst bewohnen, negativ verändert wird (OLG Hamm NJW 1992, 184 in einem vergleichbaren Fall der Nutzung eines Sondereigentums als Wohnheim für Aussiedler; Senatsbeschluss vom 23.09.1980 -20 W 100/80- in RPfleger 1981, 148 und OLG Hamm in FGPrax 1999, 98 für eine Einrichtung mit betreutem Wohnen von Kindern und Jugendlichen; BayObLG …
  • BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98

    Vergleich über die Nutzung seiner Wohnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03
    Es muss vielmehr dem Vollstreckungsverfahren nach §§ 45 Abs. 3 WEG, 890 ZPO überlassen bleiben, zu prüfen, ob der Antragsgegner alles zur Erfüllung seiner Verpflichtung getan hat, die unzulässige Nutzung zu unterbinden (OLG Köln WuM 1997, 636; OLG Zweibrücken NJW-MietR 1997, 255; BayObLG ZMR 1994, 25 und NZM 1998, 773, 775; Palandt/Bassenge, aaO., § 15, Rdnr. 24; Gottschalg DWE 2000, 50, 53).
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03
    Auch wenn dem Wohnungseigentümer die Unterlassung der rechtswidrigen Vermietung aufgegeben worden ist, steht ihm deshalb in der Regel kein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu (BGH NJW 1996, 714; Staudinger/Kreuzer, aaO.; Bub WE 1989, 122, 123; Bielefeld DWE 1991, 92, 93; Gottschalg DWE 2000, 50, 51).
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00

    Zweckbestimmungswidrige Nutzung einer Wohnung als Arztpraxis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03
    Maßgeblich ist vielmehr eine typisierende Betrachtungsweise, die auf die typischen Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Störungen abstellt, die generell erwartet werden können (BayObLG ZWE 2001, 27, 28 und NZM 2001, 137; Senatsbeschluss vom 27.10.2003 -20 W 392/01-; Palandt/Bassenge, aaO., § 15, Rdnr. 14).
  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 16/99

    Vergleich im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03
    Eine Nutzung als Arbeiterwohnheim bedeutet für die Gemeinschaft einen die Grenze des § 14 Nr. 1 WEG überschreitenden Nachteil, weil dadurch der Charakter der Liegenschaft, die nach dem unwidersprochenen Vortrag der Antragstellerin noch ca. 55 % der Eigentümer selbst bewohnen, negativ verändert wird (OLG Hamm NJW 1992, 184 in einem vergleichbaren Fall der Nutzung eines Sondereigentums als Wohnheim für Aussiedler; Senatsbeschluss vom 23.09.1980 -20 W 100/80- in RPfleger 1981, 148 und OLG Hamm in FGPrax 1999, 98 für eine Einrichtung mit betreutem Wohnen von Kindern und Jugendlichen; BayObLG …
  • OLG Köln, 15.01.1997 - 16 Wx 275/96

    Pflicht zur Kündigung des Mietvertrages mit dem die Hausordnung störenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03
    Es muss vielmehr dem Vollstreckungsverfahren nach §§ 45 Abs. 3 WEG, 890 ZPO überlassen bleiben, zu prüfen, ob der Antragsgegner alles zur Erfüllung seiner Verpflichtung getan hat, die unzulässige Nutzung zu unterbinden (OLG Köln WuM 1997, 636; OLG Zweibrücken NJW-MietR 1997, 255; BayObLG ZMR 1994, 25 und NZM 1998, 773, 775; Palandt/Bassenge, aaO., § 15, Rdnr. 24; Gottschalg DWE 2000, 50, 53).
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03
    Auch der BGH hat die Anwendbarkeit der Vorschriften des AGB-Gesetzes auf Teilungserklärungen nach § 8 WEG bzw. Vereinbarungen der Wohnungseigentümer nach § 10 WEG bisher offen gelassen (Beschluss vom 11.11.1986 -V ZB 1/86 (KG) in NJW 1987, 650).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2003 - 20 W 431/00

    Kostenverteilungsregelung in der Teilungserklärung: Auslegung des Begriffs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03
    Umstände außerhalb der Erklärung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 10 Rdnr. 53; Palandt/ Bassenge: BGB, 63. Aufl., § 10 WEG, Rdnr. 8; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl. § 10, Rdnr. 15, jeweils mit weiteren Hinweisen; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 07.03.2003 - 20 W 431/2000 -).
  • OLG Frankfurt, 02.03.1998 - 20 W 54/98

    Begründungsrecht weiteren Sondereigentums durch teilenden Bauträger als

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    Eine Belegung einer möblierten Dreizimmerwohnung mit neun ausländischen Bauarbeitern ist als "eine Art Arbeiterwohnheim" angesehen worden, das nicht Wohnzwecken diene (OLG Frankfurt, NZM 2004, 231, 232 f.).
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09

    Verfassungsbeschwerde zu Hausverbot einer Wohnungseigentümerversammlung gegen

    Dem Störer muss grundsätzlich selbst überlassen bleiben, welche Mittel er einsetzt, um den Anspruch zu erfüllen (vgl. KG, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 24 W 3925/98 -, NZM 2000, S. 879 f.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 20 W 124/03 -, NJW-RR 2004, S. 662 ; Kreuzer, a.a.O., § 15 WEG Rn. 58).
  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18

    Nichtvorlage des Mietvertrags als wichtiger Grund zur Verweigerung der nach einer

    Aus dem Inhalt des Mietvertrages können sich zwar in besonderen Ausnahmefällen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Mietbewerber die Regeln der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht einhalten will (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2004, 662, 663 für die Zustimmung zur Veräußerung).
  • LG Köln, 26.04.2018 - 29 S 239/17

    Darf Eigentümer an Medizintouristen vermieten?

    Dies wäre widersinnig (s. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.01.2004, 20 W 124/03, 20 W 180/03, NZM 2004, 231ff; zitiert nach Juris, für eine wortlautgleiche Gemeinschaftsordnung).
  • LG Berlin, 22.05.2018 - 55 T 15/18

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Nutzung eines Teileigentums für freikirchliche

    Dieser Anspruch wäre jedoch im Hinblick auf § 1004 Abs. 2 BGB ausgeschlossen gewesen, weil es an einem wichtigen Grund für die Zustimmungsverweigerung im Sinne von § 2 Nr. 1 a) der GO gefehlt hätte (vgl. OLG Frankfurt, NZM 2004, 231, juris).
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