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   BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03   

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https://dejure.org/2003,3140
BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03 (https://dejure.org/2003,3140)
BayObLG, Entscheidung vom 20.11.2003 - 2Z BR 168/03 (https://dejure.org/2003,3140)
BayObLG, Entscheidung vom 20. November 2003 - 2Z BR 168/03 (https://dejure.org/2003,3140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 811 Abs. 2 Satz 2; ; WEG § 23; ; WEG § 24 Abs. 6; ; WEG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 811 Abs. 2 Satz 2; WEG § 23 § 24 Abs. 6 § 28
    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung und Ratenzahlungsvereinbarung mit illiquidem Wohnungseigentümer - Ungültigkeitserklärung eines Wirtschaftsplans trotz zeitlichen Ablaufs - Fotokopien von Verwaltungsunterlagen gegen Vorkasse - Sonderumlagen und Grundsätze ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinbarung von Ratenzahlung ordnungsgemäße Verwaltung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhebung eines Umlageausfallwagnisses auf die Eigentümergemeinschaft; Einstellung der tatsächlich getätigten Ausgaben in die Abrechnung, unabhängig davon, ob sie vom Verwalter zu Recht oder zu Unrecht getätigt wurden; Gültigkeit von Beschlüssen über die Entlastung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1090
  • NZM 2004, 509
  • FGPrax 2004, 19
  • ZMR 2005, 134
  • BayObLGZ 2003, 318
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03
    Der Beschluss beinhaltet auch keine Abweichung von einer gesetzlichen Regelung, die die Nichtigkeit des Beschlusses zur Folge hätte (vgl. BGH NJW 2000, 3500).

    Das führt nicht zur Nichtigkeit, sondern lediglich zu einer - nicht erfolgten - Anfechtbarkeit (BGH NJW 2000, 3500).

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 24 U 99/02

    Zum Recht auf außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses trotz

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 17.7.2003 (ZMR 2003, 570) und vom 25.9.2003 (Az. V ZB 21/03) entschieden, dass ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, grundsätzlich nicht im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung steht, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten.
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03
    Die Beweiswürdigung des Beschwerdegerichts ist nur darauf nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend ermittelt, sich bei der Beurteilung des Beweisstoffes mit allen wesentlichen Umständen auseinandergesetzt und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen Denkgesetze und zwingende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. z.B. BGH NJW 1987, 1557/1558).
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03
    Der Wirtschaftsplan wirkt nämlich auch über seine Geltungsdauer hinaus insoweit fort, als er den Rechtsgrund für die geschuldeten Vorauszahlungen bildet; die Abrechnung bewirkt keine Umschaffung, sondern bildet die Rechtsgrundlage nur für den Abrechnungssaldo (BGHZ 131, 228; BayObLG NJW-RR 1996, 75; OLG Hamburg WuM 2003, 104).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98

    Gerichtliche Durchsetzung eines Rauchverbots, dass in einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03
    In die Abrechnung einzustellen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG NZM 1999, 504; NZM 2001, 1040) die tatsächlich getätigten Ausgaben unabhängig davon, ob sie vom Verwalter zu Recht oder zu Unrecht getätigt wurden.
  • AG Oldenburg, 10.06.1992 - 19 C 276/92
    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03
    Die Vorleistungspflicht desjenigen, der Kopien verlangt, ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 811 Abs. 2 BGB (vgl. für das Mietrecht LG Duisburg WuM 2002, 32; AG Oldenburg WuM 1993, 412; Schmid Handbuch der Mietnebenkosten 8. Aufl. Rn. 3320; a.A. OLG Düsseldorf WuM 2001, 344; Staudinger/Weitemeier BGB, Bearb. 2003, § 556 Rn. 115).
  • BayObLG, 25.05.2001 - 2Z BR 133/00

    Ausweisung von Kosten in der Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03
    In die Abrechnung einzustellen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG NZM 1999, 504; NZM 2001, 1040) die tatsächlich getätigten Ausgaben unabhängig davon, ob sie vom Verwalter zu Recht oder zu Unrecht getätigt wurden.
  • OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02

    Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03
    Der Wirtschaftsplan wirkt nämlich auch über seine Geltungsdauer hinaus insoweit fort, als er den Rechtsgrund für die geschuldeten Vorauszahlungen bildet; die Abrechnung bewirkt keine Umschaffung, sondern bildet die Rechtsgrundlage nur für den Abrechnungssaldo (BGHZ 131, 228; BayObLG NJW-RR 1996, 75; OLG Hamburg WuM 2003, 104).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 17.7.2003 (ZMR 2003, 570) und vom 25.9.2003 (Az. V ZB 21/03) entschieden, dass ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, grundsätzlich nicht im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung steht, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten.
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03
    d) Der Beschluss über die Ablehnung der Stilllegung von Gemeinschaftswaschmaschine und Trockner hat Beschlussqualität (BGHZ 148, 335).
  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03

    Ermächtigung des Verwalters zur individuellen Festsetzung der Instandhaltungs-

  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03

    Gültigkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung trotz deren Unrichtigkeit-

  • OLG Düsseldorf, 23.04.2001 - 3 W 100/01

    Vollstreckung unvertretbarer Handlungen - Übersendung von Belegen für

  • AG Bremen, 15.10.2001 - 8 C 148/01

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen eines Anspruchs des Mieters gegen den

  • BayObLG, 15.12.1982 - BReg. 2 Z 39/82
  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10

    Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in

    Grundsätzlich ist das Einsichtsrecht deshalb in den Geschäftsräumen des Verwalters zu gewähren (s. nur OLG Köln, NZM 2006, 702; BayObLG, NZM 2004, 509, 510; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 172).
  • OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06

    Abrechnungsanspruch des Wohnungseigentümers - Recht auf Einsichtnahme in fremde

    Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht grundsätzlich nicht (BayObLGZ 2003, 318/323 f.).
  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die

    a) Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass in die Jahresgesamtabrechnung auch solche Ausgaben einzustellen sind, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat (BGH, Urteil vom 6. März 1997 - III ZR 248/96, ZfIR 1997, 284, 287; BayObLG, NJW-RR 2004, 1090; jeweils mwN).
  • OLG München, 29.05.2006 - 34 Wx 27/06

    Einsichtsnahme des Wohnungseigentümers in Unterlagen der Jahresabrechnung -

    Die Einsichtnahme wird dabei in aller Regel in der Weise gewährt, dass der Eigentümer in den Räumen der Verwaltung sämtliche Unterlagen zur Überprüfung vorgelegt bekommt, ein Anspruch auf Herausgabe der Unterlagen besteht grundsätzlich nicht (vgl. BayObLGZ 2003, 318/323 f.).
  • LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23

    Rechenwerk zur Jahresabrechnung

    Ein Entlastungsbeschluss widerspricht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung und ist deshalb anfechtbar, wenn die Jahresabrechnung nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, weil sie zur Anfechtung oder Ergänzung berechtigende Fehler enthält (vgl. Bärmann/Becker, 15. Aufl. 2023, WEG § 28 Rn. 295; BayObLG WE 1994, 184 (185); WE 1995, 32; NJW-RR 2002, 1095; NJW-RR 2004, 1090; OLG Zweibrücken ZMR 2005, 909?f.; BayObLG 2006, 22; OLG München ZMR 2005, 69).
  • OLG Köln, 20.12.2004 - 16 Wx 110/04

    WEG -Verfahren: Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des

    Offen bleiben kann es, ob etwas anderes gilt, weil der Antragsteller die monatlich nach dem Wirtschaftsplan geschuldeten Raten nicht in voller Höhe gezahlt hatte und deshalb wegen des Rückstandes neben der Jahresabrechnung auch der Wirtschaftsplan als Rechtsgrund für die geschuldeten Vorauszahlungen fortbestand (vgl. hierzu BayObLG NZM 2004, 509; OLG Hamburg ZMR 2003, 128); denn mit Rechtskraft des Beschlusses des Amtsgerichts Bergheim vom 25.02.2004, mit dem nach einem Anerkenntnis des Antragstellers u. a. der Nachzahlungsbetrag von 286, 15 EUR tituliert worden ist, bestand eine neue sowohl von dem Wirtschaftsplan wie auch von der Jahresabrechnung losgelöste Rechtsgrundlage für die Zahlungspflicht des Antragstellers.
  • LG Konstanz, 23.08.2006 - 62 T 204/05

    Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl

    Das BayObLG ( BayObLG - 2Z BR 168/03 - 20.11.03) prüft bei den Negativbeschlüssen, ob sie ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen (Ablehnung der Entfernung von Einrichtungen der Wäschepflege).
  • LG Coburg, 05.08.2004 - 1 HKO 32/04

    Wettbewerbswidriges Verhalten durch Umgehung der Zuzahlungspflicht für Hörgeräte;

    Die Pflicht des Leistungserbringers, die (Zu-) Zahlungen einzuziehen - und bei Nichtzahlung zur Zahlung schriftlich aufzufordern - ist in § 43b SGB V niedergelegt vgl. Zuck, "Die Praxisgebühr - das wahre Unwort des Jahres", NJW-RR 2004, 1091 [BayObLG 20.11.2003 - 2 Z BR 168/03] , Bundesmantelvertrag Ärzte : "Der Vertragsarzt ist nicht berechtigt, auf die Zuzahlung zu verzichten oder einen anderen Betrag als 10 EUR zu erheben"; LSG Berlin, B.v. 17.3.2004 - L 7 B 13/04 KA ER; SG Köln, U. v. 10.3.2004 - S 19 KA 5/04.
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