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   OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 U 27/03 (Kart)   

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https://dejure.org/2004,4272
OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 U 27/03 (Kart) (https://dejure.org/2004,4272)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.05.2004 - 11 U 27/03 (Kart) (https://dejure.org/2004,4272)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 11 U 27/03 (Kart) (https://dejure.org/2004,4272)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 581 BGB, § 20 GWB
    Verpachtung einer Autobahnraststätte: Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz; Verwirkung von Minderungs- bzw. Schadenersatzansprüchen bei vorbehaltloser Pachtzinszahlung in Kenntnis einer Wettbewerbssituation zu einem Tankstellen-Shop

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Ausbeutungsmissbrauchs; Minderungsanspruch oder Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des vertragsimmanenten Konkurrenzschutzanspruchs ; Pflicht des Verpächters im selben Haus oder auf einem angrenzenden Grundstück keinen ...

  • Wolters Kluwer

    (Verpachtung einer Autobahnraststätte: Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz; Verwirkung von Minderungs- bzw. Schadenersatzansprüchen bei vorbehaltloser Pachtzinszahlung in Kenntnis einer Wettbewerbssituation zu einem Tankstellen-Shop)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 581; ; GWB § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 581; GWB § 20
    Keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche des Pächters gegen den Verpächter bei Kenntnis oder Duldung einer entstehenden Wettbewerbssituation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 276
  • NZM 2004, 706
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 U 27/03
    Soweit hiernach das Minderungsrecht des Mieters nach dem 01.09.2001 nicht entsprechend der bisherigen Rechtsprechung zur analogen Anwendung des § 539 BGB a.F. erloschen ist, bleibt jedoch zu prüfen, ob der Mieter dieses Recht unter den strengeren Voraussetzungen der Verwirkung (§ 242 BGB) oder des stillschweigenden Verzichts verloren hat (BGH NJW 2003, 2601).

    Das gilt nicht nur für den Anspruch auf Minderung, sondern für sämtliche Gewährleistungsrechte des Mieters, insbesondere auch den Schadensersatzanspruch gemäß § 538 BGB a.F. Auch soweit sie noch nicht erfüllt sind, leben die für diese Forderungen an sich bestehenden, analog § 539 BGB a.F. erloschenen Minderungs- oder Schadensersatzansprüche nicht wieder auf (BGH NJW 2003, 2601).

  • BGH, 10.02.1988 - VIII ZR 33/87

    Konkurrenzschutz vor weiteren Restaurantbetrieben im gleichen Mietshaus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 U 27/03
    Für ein Restaurant kann im Rahmen des immanenten Konkurrenzschutzes eine Konkurrenzsituation auch durch den Verkauf von Imbissen in einem anderen Lokal in Betracht kommen, wenn dieselbe Verbrauchergruppe angesprochen wird (BGH WM 1988, 876).
  • BGH, 17.06.1998 - XII ZR 206/96

    Entgangener Gewinn in der Anlaufphase eines Gewerbebetriebs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 U 27/03
    Ein vertragswidriges Verhalten des Verpächters im Sinne der Verletzung des Konkurrentenschutzes stellt einen Sachmangel im Sinne von § 536 BGB dar und kann bei Verschulden des Vermieters auch zu einem Schadensersatzanspruch führen, der den entgangenen Gewinn erfasst (Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 536 a Rn. 14; BGH NZM 98, 666).
  • BGH, 10.10.2012 - XII ZR 117/10

    Geschäftsraummietvertrag: Mietminderungsrecht bei Verletzung einer

    Die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur geht davon aus, dass ein Verstoß gegen die Pflicht, Konkurrenzschutz zu gewähren, einen Sachmangel begründet (RGZ 119, 353, 355 f.; OLG Koblenz NZM 2008, 405; KG NZM 2007, 566; OLG Frankfurt NZM 2004, 706, 707; OLG Düsseldorf NZM 2001, 1033 f., NZM 1998, 307; OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 1234, 1235; Schmidt-Futterer/Eisenschmid Mietrecht 10. Aufl. § 536 BGB Rn. 183; MünchKommBGB/Häublein 6. Aufl. § 536 Rn. 19, § 535 Rn. 143; Staudinger/Emmerich BGB [Neubearb.
  • OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 3 U 101/09

    Gewerberaummiete: Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz bei nachträglicher

    Der vertragsimmanente Konkurrenzschutz erstreckt sich in der Regel nur auf die sogenannten Hauptleistungen eines Mitbewerbers, nicht aber auf seine Nebenangebote: Eine konkurrenzschutzwidrige Wettbewerbssituation liegt nur vor, wenn der Zweck und das Gepräge des Angebots des Konkurrenten von dem Leistungsangebot, auf das sich der dem Mieter gegenüber gewährleistete Konkurrenzschutz bezieht, zumindest mitbestimmt wird (BGH, NJW 1986, S. 9; OLG Köln, NJW-RR 1998, S. 1017, OLG Frankfurt, NZM 2004, S. 706ff; Wolf/Eckert/Ball, aaO, Rn. 711).

    Regelmäßig kann Konkurrenzschutz nur der zuerst vorhandene im Verhältnis zu einem hinzukommenden Mieter beanspruchen (OLG Köln, NJW-RR 1998, S. 1017; MDR 2006, S. 86; OLG Frankfurt, NZM 2004, S. 706, Eisenschmidt, aaO, Rn. 545; Wolf/Eckert/Ball, aaO, Rn. 726, 731).

    Vielmehr ist in einem solchen Fall nachträglicher Angebotserweiterung darauf abzustellen, ob und inwieweit der neue Mieter bei Abschluss seines Mietvertrages mit Veränderungen und Erweiterungen des Angebots bereits vorhandener Mieter rechnen konnte und musste (vgl. etwa OLG Köln, NJW-RR 1998, S. 1017; MDR 2006, S. 86; OLG Frankfurt, NZM 2004, S. 706).

  • OLG Frankfurt, 16.11.2004 - 11 U 27/04

    Unzulässigkeit eines Teilurteils: Aufrechnungsforderungen zugleich Gegenstand der

    Wegen dieses Zahlungsrückstandes hat die Klägerin den Pachtvertrag mit Schreiben vom 25.11.2002 außerordentlich zum 30.11.2002 gekündigt und Zahlungs- sowie Räumungsklage erhoben, die in beiden Instanzen Erfolg hatte (Senatsurteil vom 10.02.2004 - 11 U 27/03 (Kart)).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2009 - 24 U 61/09

    Auslegung einer Konkurrenzschutzklausel in einem Gewerberaummietvertrag

    Der Konkurrenzschutz greift dann ein, wenn es sich um Geschäfte mit denselben Hauptartikeln handelt, die sich an dieselben Kundenkreise wenden, so dass sie letztlich auf demselben Markt tätig sind (BGHZ 70, 79 (80); WM 1968, 699; NJW 1979, 1404; NJW-RR 1986, 9; OLG Hamm NJW-RR 1988, 911; NZM 1998, 511; OLG Köln ZMR 1998, 347; OLG Frankfurt NZM 2004, 706 (707); Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 535 Rn. 24 m.w.N.; Fritz, Gewerberaummietrecht, 4. Auflage, Rn. 76 a).
  • KG, 06.06.2005 - 8 U 25/05

    Mietvertrag über eine Arztpraxis: Auslegung des vereinbarten Konkurrenzschutzes

    (Anders verhält es sich in dem vom OLG Frankfurt, OLGR 2004, 337 entschiedenen Fall, wo die Parteien nach mehreren Jahren einen Vertrag geschlossen haben, der die Konkurrenzsituation berücksichtigte).
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