Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 10.02.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.12.2003 - 16 Wx 216/03   

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https://dejure.org/2003,3943
OLG Köln, 03.12.2003 - 16 Wx 216/03 (https://dejure.org/2003,3943)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.12.2003 - 16 Wx 216/03 (https://dejure.org/2003,3943)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 16 Wx 216/03 (https://dejure.org/2003,3943)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 25 Abs. 5; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 47

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG §§ 24 27
    Wahl des Versammlungsortes der Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eigentümerversammlung kann nicht jeden Ort wählen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 793 (Ls.)
  • ZMR 2004, 299
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 97/03

    WEG -Verfahren: Erfordernis der Verwalterzustimmung bei baulichen Veränderungen

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2003 - 16 Wx 216/03
    Der Senat hat aber bereits in dieser Entscheidung und sodann in seinem Beschluss vom 15.10.2003 (16 Wx 97/03) klar zum Ausdruck gebracht, dass der Verwalterin eine entsprechende Befugnis sehr wohl für den Einzelfall im Beschlusswege erteilt werden kann.
  • OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung; Einberufungsrecht;

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2003 - 16 Wx 216/03
    Für einen solchen Fall ist das OLG Celle in einer Entscheidung vom 15.1.2002 (ZWE 2002, 276-278) von einer Nichtigkeit der daraufhin gefassten Beschlüsse der Wohnungseigentümer ausgegangen.
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2003 - 16 Wx 216/03
    Ein solcher Beschluss hat keinen vereinbarungsändernden Charakter im Sinne der Entscheidung des BGH vom 20.9.2000 (BGHZ 145, 158-170) und kann daher auch als Mehrheitsbeschluss gefasst werden.
  • OLG Köln, 21.11.2001 - 16 Wx 185/01

    Ungenaue Protokollierung der Anwesenheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2003 - 16 Wx 216/03
    a) Der Senat hat in seinem Beschluss vom 21.11.2001 (16 Wx 185/01, OLGR Köln 2002, 136) lediglich entschieden, dass die Mandatierung eines Rechtsanwalts durch die Verwalterin in einem laufenden Beschlussanfechtungsverfahren nicht durch die Bestimmung zu Ziff. 13.3 der vorliegenden Teilungserklärung gedeckt ist, da diese Bestimmung schon von ihrem Wortlaut her das Beschlussanfechtungsverfahren nicht erfasst.
  • LG Bonn, 03.11.2003 - 8 T 113/03
    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2003 - 16 Wx 216/03
    Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 3.11.2003 - 8 T 113/03 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Folgen unterbliebener Einladung eines

    Eine solche bewusste Umgehung des Mitwirkungsrechts komme einem Ausschluss des Wohnungseigentümers an der Mitverwaltung gleich (BayOblG, NZM 2005, 630, 631; OLG Köln, NZM 2004, 793; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60, 62; OLG Celle, ZWE 2002, 276, 277; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 24 WEG Rn. 158; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 24 WEG Rn. 17; Timme/Steinmeyer, WEG, § 23 Rn. 133; Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn. 57; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 24 WEG Rn. 14; Weitnauer/Lüke, 9. Aufl., § 23 Rn. 16; Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 53; ders., ZWE 2010, 233, 235 f.).
  • LG Karlsruhe, 17.11.2015 - 11 S 46/15

    Wohnungseigentumssache: Nichtigkeit eines Beschlusses wegen Verletzung des

    (1) Allerdings hat nach verbreiteter Ansicht die bewusste Vereitelung der Teilnahmerechte von Mitgliedern der Gemeinschaft wegen des darin liegenden Eingriffs in den Kernbereich ihrer Mitwirkungsrechte die Nichtigkeit der in der anschließenden Versammlung gefassten Beschlüsse zur Folge (BayObLG, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 2Z BR 199/04 - NZM 2005, 630; OLG Köln, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 16 Wx 216/03 - ZMR 2004, 299; Kümmel in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 11. Auflage 2015 § 24 Rn. 57; Schultzky in: Jennißen WEG 4. Auflage 2015 § 23 Rn. 159 und § 25 Rn. 102).
  • OLG Köln, 17.12.2004 - 16 Wx 191/04

    Nichtigkeit eines WEG -Beschlusses über die Wiederwahl des Verwalters

    Vielmehr hat er die Nichtigkeit eines daraufhin gefassten Beschlusses zur Folge (Senat OLGReport Köln 2004, 68= ZMR 2004, 299 = NZM 2004, 793 mit Anm. Drasdo NJW-Spezial 2004, 340; OLG Celle OLGReport 2001, 219 u. 2002, 78; Weitnauer/Lüke a. a. O. § 24 Rdn. 8).
  • OLG München, 26.01.2018 - 34 Wx 304/17

    Kein Eintragungshindernis bei bloßer Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung in

    Ausnahmen hat die Rechtsprechung anerkannt, wenn bei der Einladung das Mitwirkungsrecht eines Wohnungseigentümers bewusst umgangen wird; in diesem Fall kann dies zur Nichtigkeit der daraufhin gefassten Beschlüsse führen (vgl. OLG Köln NZM 2004, 793; BayObLG NZM 2005, 630; Riecke/Schmid WEG 4. Aufl. § 24 Rn. 57; Jenißen/Schultzky WEG 5. Aufl. § 24 Rn. 65a).
  • LG Frankfurt/Main, 02.02.2023 - 13 S 60/22

    Beschlüsse auf "Ein-Personen-Versammlung" sind nur anfechtbar!

    Nur in ganz besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen führt nach der Rechtsprechung des BGH eine unterbliebene Ladung zur Nichtigkeit der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse, etwa wenn der Wohnungseigentümer in böswilliger Weise gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden soll (BGH NJW 2012, 3571 Rn. 8; vgl. auch OLG Köln NZM 2004, 793).
  • OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04

    Gehörsrüge in Wohnungseigentumssachen

    Schon von daher musste damit gerechnet werden, dass in späteren Instanzen wegen des von dem Amtsgericht festgestellten Pflichtenverstoßes des Beteiligten zu 3. nicht lediglich eine Anfechtbarkeit gefasster Beschlüsse angenommen werden würde, zumal es auch schon vor der Entscheidung des Landgerichts veröffentlichte Rechtsprechung gab, wonach eine bewusste Umgehung von Mitgliedschaftsrechten zur Nichtigkeit gefasster Beschlüsse führt (OLG Celle OLGReport 2001, 219 u. 2002, 78; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60; Senat OLGReport Köln 2004, 68= ZMR 2004, 299 = NZM 2004, 793 mit Anm. Drasdo NJW-Spezial 2004, 340).
  • AG Kerpen, 09.05.2005 - 15 II 3/05

    Erschwerung der Ausübung eines Stimmrechtes durch die Wahl des Versammlungsraumes

    Wähl ein Verwalter zum Beispiel den Versammlungsort so, daß ein Wohnungseigentümer (z.B. aufgrund einer Gehbehinderung, vgl. OLG Köln, Beschluß vom 3.12.2003 - 16 Wx 216/03 -, ZMR 2004, 299) den Versammlungsort nicht erreichen kann, so führt dies in einer viel tiefgreifenderen Weise zu einem Ausschluß von dem Stimmrecht, als dies hier der Fall ist.
  • AG Pirmasens, 20.04.2022 - 2 C 127/21

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung unter

    Denn eine solche bewusste Umgehung des Mitwirkungsrechts kommt einem Ausschluss des Wohnungseigentümers an der Mitverwaltung gleich (BayObLG, NZM 2005, 630 [631]; OLG Köln, NZM 2004, 793; OLG Zweibrücken, FGPrax 2003, 60 = NJOZ 2003, 227 = ZMR 2004, 60 [62]; OLG Celle, ZWE 2002, 276 [277] = BeckRS 2002, 30232153; Staudinger/Bub, BGB, Neubearb.
  • AG Kerpen, 19.10.2005 - 15 II 3/05

    Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anzahl der

    Wähl ein Verwalter zum Beispiel den Versammlungsort so, daß ein Wohnungseigentümer (z.B. aufgrund einer Gehbehinderung, vgl. OLG Köln, Beschluß vom 3.12.2003 - 16 Wx 216/03 -, ZMR 2004, 299) den Versammlungsort nicht erreichen kann, so führt dies in einer viel tiefgreifenderen Weise zu einem Ausschluß von dem Stimmrecht, als dies hier der Fall ist.
  • AG Niebüll, 15.06.2011 - 18 C 11/11

    WEG-Versammlung: Jeder Dritte ist als Vertreter zuzulassen!

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die vorsätzliche Verletzung der einem Miteigentümer gesetzlich zustehenden Mitwirkungsmöglichkeit im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung zu einer Angreifbarkeit, wenn nicht gar Nichtigkeit der im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung getroffenen Beschlussfassungen führt (OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2000 unter Hinweis auf OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2003 - 16 Wx 216/03, NZM 2004, 793, Anschluss OLG Celle, Beschluss vom 19.06.2004 - 4 W 152/01 -, OLGR Celle 2001, 219).
  • LG München I, 10.04.2014 - 1 S 4470/14

    Anfechtung Wohnungseigentümerbeschluss: - Zulässigkeit Eventualeinberufung

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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.02.2004 - 2Z BR 230/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10552
BayObLG, 10.02.2004 - 2Z BR 230/03 (https://dejure.org/2004,10552)
BayObLG, Entscheidung vom 10.02.2004 - 2Z BR 230/03 (https://dejure.org/2004,10552)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 2Z BR 230/03 (https://dejure.org/2004,10552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de

    WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5; FGG § 12
    Prüfungspflicht bei zweifelhafter Ermächtigung des Verwalters zur Geltendmachung von Ansprüchen

  • ibr-online

    Vertretungsbefugnis der Verwalterin von Amts wegen zu Prüfen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfordernis der Zulassung der Beschwerde gegen einen Beschluss der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Ermächtigung eines Verwalters zur Geltendmachung von Ansprüchen durch Beschluss der Wohnungseigentümer; Genehmigung der Prozessführung durch die Wohnungseigentümer; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 793
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus BayObLG, 10.02.2004 - 2Z BR 230/03
    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet gegen einen Beschluss, durch den die Ablehnung eines Richters des Beschwerdegerichts zurückgewiesen wird, die sofortige weitere Beschwerde nur statt, wenn sie vom Landgericht zugelassen worden ist (BayObLGZ 2002, 89 ff.; Beschluss des Senats vom 16.10.2003 - 2Z BR 206/03).
  • BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04

    Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von

    Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners hat der Senat mit Beschluss vom 10.2.2004 den Beschluss des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen (2Z BR 230/03).

    Eine Kostenentscheidung ist an dieser Stelle nicht veranlasst; sie ist dem Landgericht vorzubehalten, das überdies auch erneut über die Kosten des vorangegangenen Rechtsbeschwerdeverfahrens (2Z BR 230/03) zu befinden hat.

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