Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 04.11.2004

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.05.2004 - I-3 Wx 95/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11469
OLG Düsseldorf, 14.05.2004 - I-3 Wx 95/04 (https://dejure.org/2004,11469)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.2004 - I-3 Wx 95/04 (https://dejure.org/2004,11469)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 2004 - I-3 Wx 95/04 (https://dejure.org/2004,11469)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümerrechtliche Voraussetzungen der Verpflichtung von Sondereigentümern zur Beseitigung der Ursachen für das Eindringen von Feuchtigkeit von außen und durch aufsteigende Feuchtigkeit in das Mauerwerk; Ausgestaltung des Rechts eines jeden Wohnungseigentümers ...

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feuchtem Keller muss abgeholfen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Altbau-Keller feucht - WEG-Eigentümer verlangt Modernisierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2
    Rechte des Wohnungseigentümers bei Mängeln eines Altbaus

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 25 T 293/03
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2004 - I-3 Wx 95/04

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 184
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16

    Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss, Anspruch des

    Hat die äußere Isolierung eines vor beinahe 100 Jahren errichteten Gebäudes aufgrund des langen Zeitablaufs ihre Wirksamkeit weitgehend verloren, weil die früher verwendeten Isoliermittel gegen eindringende Feuchtigkeit in das Mauerwerk nicht so langlebig waren wie heute und die Gebäude nicht gegen aufsteigende Feuchtigkeit im Bereich von Kellerwänden isoliert wurden, führt dies dazu, dass das Gebäude bereits bei Gründung der Wohnungseigentümergemeinschaft mit Baumängeln versehen war und insoweit die erstmalige Herstellung des planmäßigen Zustands, nämlich eines Kellergeschosses mit trockenem Mauerwerk, erforderlich ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2004 - I-3 Wx 95/04, 3 Wx 95/04, NZM 2005, 184, Rn. 3, zitiert nach juris; Vandenhouten, in: Niedenführ/Vandenhouten, 12. Auflage, § 21 Rdnr. 102).

    Teileigentum unterscheidet sich von Wohnungseigentum nur dadurch, dass es an Räumen begründet wird, die eben nicht zu Wohnzwecken, sondern zu beliebig sonstigen Zwecken dienen, insbesondere gewerblicher und geschäftlicher Art. Im Zuge des Anspruchs auf erstmalige ordnungsgemäße Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums kann hinsichtlich der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2004 - I-3 Wx 95/04, 3 Wx 95/04, Rn. 4 f., zitiert nach juris).

  • LG Hamburg, 04.09.2015 - 318 S 75/14

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Gültigkeit eines

    Hierbei kann offenbleiben, ob die unstreitig bestehenden Durchfeuchtungen im Keller des Klägers, der aus der Gründerzeit um die Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert stammt, einen "Mangel" im Rechtssinne darstellen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2004 - 3 Wx 95/04, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.11.2004 - 4 W 176/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5604
OLG Celle, 04.11.2004 - 4 W 176/04 (https://dejure.org/2004,5604)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.11.2004 - 4 W 176/04 (https://dejure.org/2004,5604)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. November 2004 - 4 W 176/04 (https://dejure.org/2004,5604)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungseigentümerbeschluss: Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses über eine Vermietungsbeschränkung für Wohneinheiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 WEG; § 45 Abs. 1 WEG; § 27 Abs. 1 FGG
    Sofortige Beschwerde im Wohnungseigentumsrecht; Beschluss einer durch die Teilungserklärung von Wohnungseigentumers nicht gedeckten Regelung; Verbot der Vermietung an Feriengäste in der Hausordnung im Lichte der Rechte der Wohnungseigentümer; Streitwertfestsetzung bei ...

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde im Wohnungseigentumsrecht; Beschluss einer durch die Teilungserklärung von Wohnungseigentumers nicht gedeckten Regelung; Verbot der Vermietung an Feriengäste in der Hausordnung im Lichte der Rechte der Wohnungseigentümer; Streitwertfestsetzung bei ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigentumswohnung kann auch an Feriengäste vermietet werden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 184 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Nach anderer Auffassung umfasst die Wohnnutzung auch die Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste (BayObLG MDR 1979, 232; BayObLGZ 1978, 305, 308; 1982, 9, 14; OLG Frankfurt/Main OLGZ 1983, 61, 62; OLG Celle NZM 2005, 184; Jennißen/Löffler, WEG, § 13 Rdn. 32; Böhm, DWE 2008, 74, 76).
  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17

    Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

    Massive Durchfeuchtungen der Innen- und Außenwände müssen deshalb weder in Wohnungs- noch in Teileigentumseinheiten hingenommen werden, und zwar auch dann nicht, wenn gesundheitsschädlicher Schimmel (noch) nicht aufgetreten ist (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2005, 184, 185).
  • LG Karlsruhe, 07.04.2009 - 11 S 56/08

    Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

    Danach stellt auch die Vermietung an kurzfristig wechselnde Feriengäste eine Wohnnutzung dar (vgl. auch: Bärmann-Wenzel, a.a.O., § 13 Rn. 35; Staudinger-Kreuzer, BGB-Kommentar, 13. Aufl. 2005, § 13 WEG Rn. 73 ff. und insbes. Rn. 85; OLG Frankfurt, Rpfleger 1983, 105; BayObLGZ 1978, 306 f.; OLG Celle, NZM 2005, 184 [ ein generelles Verbot der Vermietung an Feriengäste durch Hausordnung]; zweifelnd nur Lafontaine, in: juris-Praxiskommentar, 4. Aufl. 2008, § 13 WEG Rn. 58).
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