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AG Frankfurt/Main, 15.04.2005 - 33 C 1726/04 - 13 |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. April 2005 - 33 C 1726/04 - 13 (https://dejure.org/2005,4973)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch des Mieters auf Kürzung des Mietzins; Kürzung des Mietzins wegen Lärm durch Fußball spielende Jugendliche; Mietminderungsrecht wegen Nichtverschließens der Haustür bei Nacht
- vdiv.de (Kurzinformation)
§ 535 Abs. 2 BGB
Mietminderung wegen lautstark Fußball spielender Jugendlicher; Vermieterpflicht zur Anordnung nächtlichen Verschlossenhaltens der Hauseingangstür - kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Recht zur Mietminderung von 5 % bei lärmenden, fußballspielenden Jugendlichen - Nächtliche unverschlossene Haustür begründet kein Minderungsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Fußballspielen - rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Fußballspielen
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2628
- NZM 2005, 617
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 12.05.2015 - 13 S 127/12
Haustür darf nachts nicht abgeschlossen werden!
Demzufolge wird auch überwiegend in Rechtsprechung und Literatur - zu der vergleichbaren mietrechtlichen Thematik - eine Regelung dahingehend, dass die Haustür verschlossen ist, in Mietverträgen als unzulässig angesehen (vgl. Schmidt/Futterer, Mietrecht/Eisenschmid Mietrecht § 535 Rn 382; Ziebarth, NZM 2014, 621, 622; AG Frankfurt am Main, NZM 2005, 617; a. A. LG Köln, ZMR 2014, 541).