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   BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04   

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https://dejure.org/2004,125
BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04 (https://dejure.org/2004,125)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2004 - VIII ZR 115/04 (https://dejure.org/2004,125)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04 (https://dejure.org/2004,125)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Frist zur Abrechnung über die Vorauszahlung für Betriebskosten - Maßgeblichkeit der materiellen Richtigkeit der Abrechnung für die Einhaltung der Abrechnungsfrist - Fristwahrung durch formell ordnungsgemäße Abrechnung - Möglichkeit der Korrektur inhaltlicher Fehler nach ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Ausschlussfrist

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ist fristwahrend

  • Judicialis

    BGB § 556 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 556 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556 Abs. 3 S. 2, 3
    Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung; Abgrenzung von formellen und inhaltlichen Mängeln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung der Betriebskostenabrechnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abrechnung der Betriebskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Fristwahrung trotz fehlerhaftem Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Abrechnungszeitraum und formelle Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung (1)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Formell ordnungsgemäße Abrechnung trotz falschen Umlageschlüssels

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Getäuscht

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung, Mieter muss rechnen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht auf korrekte Nebenkostenabrechnung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Welche Fristen gelten für die Betriebskostenabrechnung im Wohnraummietrecht?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Falscher Verteilerschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 32 (Entscheidungsbesprechung)

    § 556 BGB
    Korrektur einer Betriebskostenabrechnung nach Fristablauf bei fehlerhaftem Umlageschlüssel (RA Prof. Dr. Horst Zank; Neue Justiz 4/2005, S. 171-172)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietnebenkosten: Falscher Umlageschlüssel macht Abrechnung nicht unwirksam! (IMR 2006, 1017)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 219
  • MDR 2004, R9
  • MDR 2005, 263 (Ls.)
  • NZM 2005, 13
  • ZMR 2005, 121
  • NJ 2005, 171
  • DB 2005, 223 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04
    Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (Senatsurteile vom 27. November 2002 - VIII ZR 108/02, NJW-RR 2003, 442 unter III 1; vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/80, NJW 1982, 573 unter I 2 a aa).

    Für einen durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter, auf dessen Verständnis es insoweit ankommt (Senatsurteile vom 27. November 2002, aaO unter III 2, und vom 23. November 1981, aaO), ist bei einer derartigen Kontrolle der Abrechnung klar erkennbar, daß diese im Hinblick auf den verwendeten Umlageschlüssel einen inhaltlichen Fehler aufweist und insoweit der Korrektur bedarf.

  • BGH, 27.11.2002 - VIII ZR 108/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04
    Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (Senatsurteile vom 27. November 2002 - VIII ZR 108/02, NJW-RR 2003, 442 unter III 1; vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/80, NJW 1982, 573 unter I 2 a aa).

    Für einen durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter, auf dessen Verständnis es insoweit ankommt (Senatsurteile vom 27. November 2002, aaO unter III 2, und vom 23. November 1981, aaO), ist bei einer derartigen Kontrolle der Abrechnung klar erkennbar, daß diese im Hinblick auf den verwendeten Umlageschlüssel einen inhaltlichen Fehler aufweist und insoweit der Korrektur bedarf.

  • AG Münster, 09.06.1998 - 52 C 43/97
    Auszug aus BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04
    Dieser Fehler stellt vielmehr einen inhaltlichen Mangel der Abrechnung dar (Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 8. Aufl., Rdnr. 3247; OLG Düsseldorf, GE 2003, 879; LG Hamburg, WuM 1998, 727).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Eine so weitgehende Auslegung wäre weder mit dem Wortlaut der Vorschrift zu vereinbaren noch durch ihren Schutzzweck geboten (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04 unter II 1 b).
  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei

    Beide Regelungen gewährleisten eine zeitnahe Abrechnung, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Senatsurteile vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 b; vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, NJW 2006, 903, Rn. 13; vom 5. Juli 2006 - VIII ZR 220/05, NZM 2006, 740 Rn. 17; vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 190/06, NJW 2008, 1150 Rn. 13; vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 107/08, NJW 2009, 2197 Rn. 15; vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 296/09, aaO Rn. 19).
  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Abrechnung der Nebenkosten durch den

    aa) Wie der Senat bereits entschieden hat, sollen die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB und der durch § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB angeordnete Ausschluss von Nachforderungen eine zeitnahe Abrechnung gewährleisten, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Urteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 b; Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, NJW 2006, 903 unter II 1 b).
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