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   OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - I-3 Wx 92/05   

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https://dejure.org/2005,3093
OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - I-3 Wx 92/05 (https://dejure.org/2005,3093)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2005 - I-3 Wx 92/05 (https://dejure.org/2005,3093)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2005 - I-3 Wx 92/05 (https://dejure.org/2005,3093)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wintergarten als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes; Feuchtigkeitsschäden im Bereich der Wintergartenkonstruktion; Haftung der Wohneigentümergemeinschaft für Schäden durch Wintergartenkonstruktion; Übergang der Kostenlast auf Sondernachfolger ohne Grundbucheintragung

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 16 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1 § 16 Abs. 3
    Wohneigentumsrecht - Kostentragung für Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden durch von übrigen Wohnungseigentümern genehmigten Wintergarten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feuchtigkeitsschäden durch Wintergarten - wer zahlt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    WEG: Wer auf eigene Kosten einen Wintergarten baut, muss auch die Folgekosten tragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 109
  • BauR 2006, 157 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - 3 Wx 92/05
    Diese Kostenbefreiung erfasst grundsätzlich nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die Folgekosten, insbesondere also die Kosten einer zukünftig erforderlichen Instandhaltung oder Instandsetzung (BGH NJW 1992, 978, 979).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - 3 Wx 92/05
    Damit ist der Beschluss "aus sich heraus" anhand des Wortlauts, gegebenenfalls unter Hinzuziehung der Niederschrift über die Versammlung auszulegen; sonstige Umstände können nur herangezogen werden, wenn sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 139, 288, 292; 148, 335, 345; Weitnauer-Lüke § 23 Rn. 21).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - 3 Wx 92/05
    Damit ist der Beschluss "aus sich heraus" anhand des Wortlauts, gegebenenfalls unter Hinzuziehung der Niederschrift über die Versammlung auszulegen; sonstige Umstände können nur herangezogen werden, wenn sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 139, 288, 292; 148, 335, 345; Weitnauer-Lüke § 23 Rn. 21).
  • BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67

    Ölheizungsanlage - § 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - 3 Wx 92/05
    Wesentlicher Bestanteil eines Gebäudes werden entgegen den Ausführungen des Landgerichts nicht nur Sachen, die für die erstmalige Herstellung des Gebäudes eingefügt werden, sondern auch die Teile, die im Zuge einer Renovierung oder eines Umbaus eingefügt werden (BGHZ 53, 324, 326).
  • BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19

    Gestatten der Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums

    Sie sind vielmehr entsprechend § 16 Abs. 6 WEG - die Vorschrift erfasst im Grundsatz auch Folgekosten (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90, BGHZ 116, 392, 397 zu § 16 Abs. 3 WEG aF) - einem Wohnungseigentümer, der nicht zustimmt, gleichzustellen und deshalb zur Kostentragung nicht verpflichtet (vgl. zur Anwendung des § 16 Abs. 6 WEG bzw. des § 16 Abs. 3 WEG aF bei der Erteilung einer Zustimmung zu einer baulichen Veränderung unter "Verwahrung gegen eine Kostenbeteiligung" auch OLG Düsseldorf, NZM 2006, 109 f.; jurisPK-BGB/Lafontaine, 8. Aufl., § 16 WEG Rn. 232 mwN).
  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostenfreistellungsanspruch des einer baulichen

    Die überwiegende Ansicht sieht die Erforderlichkeit der Zustimmung für die spätere Kostenbefreiung als unerheblich an (OLG Düsseldorf, NZM 2006, 109 f.; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 970, 971; OLG München, ZMR 2008, 905; Becker in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 16 Rn. 141; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 153; anders als in der Vorauflage auch Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 16 Rn. 86; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 284; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 16 WEG Rn. 256; Timme/Bonifacio, WEG, § 16 Rn. 237; Becker, ZWE 2011, 231 f.; Blankenstein, DWE 2011, 87, 91 f.; Gottschalg, NZM 2004, 529 f.).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 Wx 230/05

    Zuständigkeit für Beschwerdeentscheidung in WEG -Verfahren bei Gerichtsstand

    Das Landgericht hat die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1, der Senat - 3 Wx 92/05 - mit Beschluss vom 4. November 2005 die sofortige weitere Beschwerde zurückgewiesen.

    In der Sache ist zunächst davon auszugehen, dass der auf dem Balkon aufgebaute Wintergarten wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden ist und seine konstruktiven Teile zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen (vgl. Im Einzelnen Senatsbeschluss vom 4. November 2005 - 3 Wx 92/05 - S. 9 f.).

    Des Weiteren ist festzuhalten, dass die übrigen Wohnungseigentümer der damaligen Sondereigentümerin der Wohnung des Beteiligten zu 1 mit dem Beschluss vom 7. Februar 1992 eine Zustimmung zu der baulichen Veränderung auf dem zu deren Sondereigentum gehörenden Balkon unter Verwahrung gegen die Kostenlast erteilt haben und der Beteiligte zu 1 als Sondernachfolger diesen Beschluss nach § 10 Abs. 3 WEG, auch ohne Eintragung im Grundbuch, gegen sich gelten lassen muss (vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2005 - 3 Wx 92/05 - S. 12).

    Von dem Wintergarten in der Vergangenheit ausgegangene - inzwischen längst beseitigte - (Feuchtigkeits-) Beeinträchtigungen, können indes ebenso wenig wie eine zu befürchtende Kostenbelastung der Gemeinschaft als die Beseitigung der Anlage und den hiermit verbundenen Nachteil des Beteiligten zu 1 rechtfertigende sachliche Gründe eingestuft werden, zumal inzwischen geklärt ist, dass entsprechende wirtschaftliche Folgen ggf. den Beteiligten zu 1 und nicht die Gemeinschaft treffen würden (vgl. Senatsbeschluss - I-3 Wx 92/05 vom 4. November 2005).

  • OLG Köln, 14.04.2015 - 16 U 170/14

    Herausgabeansprüche hinsichtlich eines Wintergartens

    Bei einem an ein Gebäude angeschlossenen Wintergarten ist davon ohne weiteres auszugehen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 04.11.2005, NZM 2006, 109; zitiert nach juris, dort Tz. 32).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 06.01.2017 - 73 C 56/16

    Wohnungseigentum: Wirkungen eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses über

    Die Rechtsfolgen der fehlenden Zustimmung kommen dem Eigentümer zugute, der Sondernachfolger desjenigen ist, der nicht zugestimmt hat, ebenso wie die Verpflichtung zur Tragung aller Kosten und Folgekosten der baulichen Veränderung ohne Grundbucheintragung auf den Sondernachfolger des die bauliche Veränderung veranlassenden Wohnungseigentümers übergeht (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2006, 109).
  • AG Hannover, 22.06.2007 - 70 II 265/07
    Es liegt lediglich die Entscheidung des OLG Düsseldorf, NZM 2006, 109 vor, wonach die Kosten für die Errichtung eines Wintergartens von den übrigen Wohnungseigentümern nicht mitzutragen sind.
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