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   OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05 - 48   

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OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05 - 48 (https://dejure.org/2005,3568)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.12.2005 - 5 W 166/05 - 48 (https://dejure.org/2005,3568)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Dezember 2005 - 5 W 166/05 - 48 (https://dejure.org/2005,3568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsbegehren nach Ablauf der Rechtsmittelfrist; Miteigentum an einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beschluss einer Kostenabrechnung in einer Eigentümerversammlung; Hemmungswirkung eines befristeten Rechtsmittels; Beschränkung der Anfechtung eines ...

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4 S. 2; ; WEG § 28 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 47 S. 1; ; FGG § 28 Abs. 2; ; BGB § 366; ; BGB § 666

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG : Ablauf der Rechtsmittelfrist eines Anfechtungsbegehren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anschlussrechtsmittel nach zurückgew. Anfechtungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 731
  • NZM 2006, 228
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 13.03.1991 - 24 W 4715/90

    Regelungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstattung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05
    Für Beschlussanfechtungsverfahren ergibt sich aus deren Eigenart aber eine Beschränkung dieses Grundsatzes (KG Berlin, WuM 1991, 367; Merle in Bärmann/Pick/Merle, Wohnungseigentumsgesetz, 9.Aufl., § 45 Rn. 112; Staudinger/Wenzel, BGB, 12.Aufl., § 45 WEG Rn. 25).

    Nach Fristablauf hinsichtlich der Zurückweisung eines Beschlussanfechtungsantrages tritt wegen dieses Teils des Eigentümerbeschlusses eine Teilbestandskraft ein (KG Berlin, WuM 1991, 367 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 20.07.1998 - 5 W 110/98

    Rückstand eines Wohnungseigentümers mit Wohngeldzahlungen; Erhebung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05
    Ohne einen Mehrheitsbeschluss ist der Verwalter allein nicht berechtigt, die Instandhaltungsrückstellung zur Deckung von Liquiditätslücken heranzuziehen (Senat, Beschl. v. 20.07.1998 - 5 W 110/98 -, NJW-RR 2000, 87; Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rn. 209; Merle in Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 21 Rdn. 170).
  • BayObLG, 15.07.1975 - BReg. 2 Z 27/75

    Bestandskraft eines fortwirkenden Beschlusses einer Eigentümergemeinschaft bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05
    Nicht rechtzeitig angefochtene Eigentümerbeschlüsse werden demgemäß bestandskräftig (Merle in Bärmann/Pick/Merle, a.a.O, § 23 Rn. 208; BayObLG, BayObLGZ 1975, 284; OLG Zweibrücken, WE 1991, 140).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 19 Wx 37/01

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz während der landesrechtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05
    Sonst würde die von § 23 Abs. 4 S. 2 WEG angestrebte Rechtssicherheit für die Wohnungseigentümer durch eine Anschlussbeschwerde, die bis zum Erlass der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die sofortige (weitere) Beschwerde zulässig wäre (Merle in Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rn. 109; Demharter, FGPrax 2002, 256), zunichte gemacht.
  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90

    Anforderungen an die Jahresabrechung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05
    Dabei wird es für zulässig gehalten, die im Wirtschaftsplan vorgesehenen Zahlungen zur Instandhaltungsrücklage als Ausgaben auszuweisen, auch wenn in dem betreffenden Wirtschaftsjahr der ausgewiesene Betrag tatsächlich nicht oder nicht vollständig der Rücklage zugeführt wird (BayObLG, NJW-RR 1991, 15).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05
    Zwar ist die (weitere) Anschlussbeschwerde im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich - unbefristet - zulässig (BGH, B. v. 18.05.1978 - VII ZB 30/76 -, BGHZ 71, 314; B. v. 27.06.1985 - VII ZB 16/84 -, BGHZ 95, 118 betreffend Wohngeldansprüche).
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05
    Zwar ist die (weitere) Anschlussbeschwerde im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich - unbefristet - zulässig (BGH, B. v. 18.05.1978 - VII ZB 30/76 -, BGHZ 71, 314; B. v. 27.06.1985 - VII ZB 16/84 -, BGHZ 95, 118 betreffend Wohngeldansprüche).
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05
    Eine Entscheidung werde also hinsichtlich ihrer nicht angefochtenen Teile erst dann rechtskräftig, wenn jede Möglichkeit ihrer Änderung im Rechtsmittelzug ausgeschlossen sei (vgl. Staudinger/Wenzel aaO § 45 WEG Rdnr. 54 und für den Zivilprozess RGZ 56, 31, 34; BGH NJW 1992, 2296).
  • OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02

    Wohnungseigentümerbeschluss über eine Verwalterabberufung und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05
    Einer Vorlage an den BGH gemäß § 28 Abs. 2 FGG im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken (FGPrax 2003, 62) bedarf es nicht.
  • RG, 19.11.1903 - VI 315/03

    1. Wird der Teil eines Urteils erster Instanz, der nach den in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05
    Eine Entscheidung werde also hinsichtlich ihrer nicht angefochtenen Teile erst dann rechtskräftig, wenn jede Möglichkeit ihrer Änderung im Rechtsmittelzug ausgeschlossen sei (vgl. Staudinger/Wenzel aaO § 45 WEG Rdnr. 54 und für den Zivilprozess RGZ 56, 31, 34; BGH NJW 1992, 2296).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Teilweise wird unabhängig von der Frage, ob und wie die Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage in dem Abschnitt Einnahmen/Ausgaben zu berücksichtigen sind, verlangt, dass die Übersicht über die Höhe der Rücklage zumindest auch die tatsächlich verfügbare Rücklage ausweist (OLG Saarbrücken NZM 2006, 228, 229; ähnlich Niedenführ und Riecke/Schmid/Abramenko, jeweils aaO).

    Die Abrechnung soll den Wohnungseigentümern aufzeigen, welche Ausgaben und welche Einnahme die Wohnungseigentümergemeinschaft im Abrechnungszeitraum wirklich hatte (Senat, BGHZ 131, 228, 231; 142, 290, 296; OLG Düsseldorf WuM 1991, 619; KG NJW-RR 1993, 1104; OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Saarbrücken NZM 2006, 228, 229; Merle, aaO, § 28 Rdn. 70; Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 323).

    Die Darstellung der Entwicklung der Rücklage in der Abrechnung soll den Wohnungseigentümern ermöglichen, die Vermögenslage ihrer Gemeinschaft zu erkennen und die Jahresabrechnung auf Plausibilität zu überprüfen (OLG Saarbrücken NZM 2006, 228, 229).

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Die Ungültigerklärung nach §§ 23 Abs. 4 S. 1, 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG kann deshalb nur auf rechnerisch selbständige und abgrenzbare Teile der Jahresabrechnung beschränkt werden (vgl. BayObLGZ 1988, 326, 328; WuM 1988, 329, 330; KG, NJW-RR 1991, 1235, 1236; OLG Saarbrücken, NZM 2006, 228; Staudinger/Wenzel, BGB [2005], Vorbem. zu §§ 43 ff. WEG Rdn. 24 und § 43 WEG Rdn. 54; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 23 Rdn. 27; Abramenko, aaO, 404).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2016 - 25 S 63/16

    Vorübergehende Entnahmen sind in Jahresabrechnung zu erläutern!

    Die Darstellung der Instandhaltungsrücklage hat daher auch die Angabe zu umfassen, in welcher Höhe ihr zuzuordnende Gelder tatsächlich auf Konten vorhandenen sind (vgl. OLG Saarbrücken, NZM 2006, 228, 229).
  • LG Berlin, 22.06.2018 - 85 S 23/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation der

    Aus der Vorschrift über den Mindestinhalt des Wirtschaftsplans in § 28 Abs. 1 S. 2 WEG und aus den Grundsätzen, die Rechtsprechung und Lehre zur Rechenschaftspflicht des Beauftragten nach § 666 BGB entwickelt haben, wird abgeleitet, welchen Anforderungen eine Jahresabrechnung genügen muss (OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 731, 732, zitiert nach beck-online).
  • LG Frankfurt/Main, 05.03.2020 - 13 S 65/19

    Keine Jahresabrechnung vorab übersendet - keine Beschlussfassung!

    Nach der Rechtsprechung des BGH soll die Darstellung der Entwicklung der Rücklage in der Abrechnung den Wohnungseigentümern ermöglichen, die Vermögenslage ihrer Gemeinschaft zu erkennen und die Jahresabrechnung auf Plausibilität zu überprüfen (OLG Saarbrücken NZM 2006, 228, 229).
  • OLG Köln, 29.09.2009 - 16 Wx 63/09

    Zulässigkeit einer Anschlussbeschwerde im Beschlussanfechtungsverfahren nach dem

    Da diese Auffassung indes in Widerspruch zu den Entscheidungen des Kammergerichts (OLGZ 1991, 306 = WuM 19991, 367), des Bayerischen Obersten Landesgerichts (WuM 2004, 427), des OLG Zweibrücken (ZMR 2005, 407 mit abl. Anm. Jacoby in ZMR 2005, 321), des OLG Frankfurt/Main vom 24.12.2005 - 20 W 441/02 - (zit. nach juris, dort Rn 39 ff.) sowie des OLG Saarbrücken vom 19.12.2005 (NZM 2006, 228) steht, ist die weitere Beschwerde nach § 28 Abs. 2 und 3 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen.

    Der Fortgang eines solchen anderen Beschlussanfechtungsverfahrens rechtfertige es nicht, nach Fristablauf ein Aufgreifen bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse zu gestatten (KG OLGZ 1991, 306 = WuM 19991, 367; ihm folgend BayObLG, WuM 2004, 427; OLG Zweibrücken, ZMR 2005, 407; OLG Frankfurt/Main vom 24.12.2005 - 20 W 441/02 - zit. nach juris, dort Rn 39 ff. sowie OLG Saarbrücken NZM 2006, 228; ebenso Bärmann/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rn 112; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rn 27).

  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 151/09

    Anschlussbeschwerde im Beschlussanfechtungsverfahren

    Hieran sieht es sich durch die Entscheidungen des Kammergerichts (OLGZ 1991, 306), des Bayerischen Obersten Landesgerichts (WuM 2004, 427), des OLG Zweibrücken (ZMR 2005, 407), des OLG Frankfurt vom 24. Dezember 2005, juris, und des OLG Saarbrücken (NZM 2006, 228) gehindert.
  • KG, 26.09.2007 - 24 W 183/06

    Wohnungseigentum: Instandhaltungsrücklage, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

    Sie darf keine Sollzahlungen enthalten, sondern muss die tatsächlich angesammelten Beträge ausweisen (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 731/732; Köhler a.a.O. Rdn.204 und 207 m.w.N.).
  • AG Mülheim/Ruhr, 02.03.2021 - 23 C 3/21

    Jahresabrechnung muss rechnerisch schlüssig sein/ Keine Sonderumlage ohne Angabe

    In die Jahresabrechnung dürfen lediglich die Position eingestellt werden, die tatsächlich dem Konto der Wohnungseigentümergemeinschaff zugeflossen oder von dort abgeflossen sind (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.12.2005 - 5 W 166/05, NJW-RR 2006, 731).
  • AG Wuppertal, 25.04.2016 - 95b C 161/15

    Aufstellen einer Abrechnung nach Ablauf des Kalenderjahrs durch den Verwalter

    Auch wenn dem Verwalter vorliegend die Ermächtigung erteilt wurde, die Instandhaltungsrücklage zur Deckung von Liquiditätslücken heranzuziehen, ist die Plausibilitätskontrolle nicht gegeben, wenn keine Ist-Werte angegeben werden (vgl. OLG Saarbrücken, NZM 2006, 228).
  • AG Neuss, 07.01.2011 - 82 C 2583/10

    Ansatz des Soll-Betrags in der Abrechnung zur Instandhaltungsrücklage als fiktive

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