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   OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 125/05 - 36   

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https://dejure.org/2006,29215
OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 125/05 - 36 (https://dejure.org/2006,29215)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.02.2006 - 5 W 125/05 - 36 (https://dejure.org/2006,29215)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Februar 2006 - 5 W 125/05 - 36 (https://dejure.org/2006,29215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hotelzimmer ist keine Wohnnutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 590
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 23.10.2003 - 15 W 372/02

    Nutzung von Büroräumen als Zahnarztpraxis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 125/05
    Bei einem in der Teilungserklärung beschriebenen Raumeigentum entspricht es der nächstliegenden Bedeutung der Grundbucheintragung, dass damit eine Zweckbestimmung getroffen ist, auf die sich der einzelne Erwerber verlassen kann, jedenfalls insoweit, als keine Nutzung zulässig ist, die mehr als eine Nutzung als Wohnung stört (BayObLG NJW-RR 1991, 849; OLG Hamm DNotZ 2004, 389; Pick in Bärmann/Pick/Merle, Wohnungseigentumsgesetz, 9.Aufl., § 15 Rn. 16 und 30).

    Wegen der typisierenden Betrachtungsweise (BayObLG FGPrax 2005, 11; OLG Hamm DNotZ 2004, 389) kommt es auch nicht darauf an, ob es im Einzelfall Probleme mit den Benutzern der Wohnung Nr. 21 gegeben hat, die die Wohnung über das Hotel bezogen haben.

  • BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90

    Unterlassung der Nutzung eines Wohnungseigentums als Laden; Materielle

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 125/05
    Bei einem in der Teilungserklärung beschriebenen Raumeigentum entspricht es der nächstliegenden Bedeutung der Grundbucheintragung, dass damit eine Zweckbestimmung getroffen ist, auf die sich der einzelne Erwerber verlassen kann, jedenfalls insoweit, als keine Nutzung zulässig ist, die mehr als eine Nutzung als Wohnung stört (BayObLG NJW-RR 1991, 849; OLG Hamm DNotZ 2004, 389; Pick in Bärmann/Pick/Merle, Wohnungseigentumsgesetz, 9.Aufl., § 15 Rn. 16 und 30).
  • BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 83/85
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 125/05
    Für eine Änderung der Teilungserklärung wäre Voraussetzung, dass sich sämtliche Wohnungseigentümer auf eine entsprechende Regelung geeinigt hätten (BayObLG NJW 1986, 385).
  • OLG Stuttgart, 13.08.1992 - 8 W 219/92
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 125/05
    Jedoch rechtfertigt ein ständiger Wechsel der Bewohner in kürzeren Zeitabständen die Annahme einer pensions- oder hotelartigen Nutzung, die über eine Nutzung zu Wohnzwecken hinausgeht (BayObLG NJW 1992, 917; KG Berlin NJW 1992, 3045; OLG Stuttgart NJW 1992, 3046).
  • BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 169/04

    Nutzung gewerblichen Teileigentums zur Unterbringung psychisch kranker

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 125/05
    Wegen der typisierenden Betrachtungsweise (BayObLG FGPrax 2005, 11; OLG Hamm DNotZ 2004, 389) kommt es auch nicht darauf an, ob es im Einzelfall Probleme mit den Benutzern der Wohnung Nr. 21 gegeben hat, die die Wohnung über das Hotel bezogen haben.
  • BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 133/91

    Auslegung einer Verpflichtung in der Gemeinschaftsordnung, "die Eigenart des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 125/05
    Jedoch rechtfertigt ein ständiger Wechsel der Bewohner in kürzeren Zeitabständen die Annahme einer pensions- oder hotelartigen Nutzung, die über eine Nutzung zu Wohnzwecken hinausgeht (BayObLG NJW 1992, 917; KG Berlin NJW 1992, 3045; OLG Stuttgart NJW 1992, 3046).
  • KG, 10.07.1992 - 24 W 3030/92
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 125/05
    Jedoch rechtfertigt ein ständiger Wechsel der Bewohner in kürzeren Zeitabständen die Annahme einer pensions- oder hotelartigen Nutzung, die über eine Nutzung zu Wohnzwecken hinausgeht (BayObLG NJW 1992, 917; KG Berlin NJW 1992, 3045; OLG Stuttgart NJW 1992, 3046).
  • OLG Köln, 23.07.2007 - 16 Wx 25/07

    Unzulässige Nutzungsänderung bei gewerblicher Nutzung von kleinen Wohneinheiten

    Auch der in ständiger Rechtsprechung der Obergerichte, der auch der Senat folgt, entwickelte Grundsatz, dass eine Nutzung einer zu Wohnzwecken bestimmten Wohnung jedenfalls dann zu anderen, insbesondere gewerblichen Zwecken zuzulassen ist, wenn diese Nutzung nicht über das Maß hinausgeht, das bei Wohnzwecken üblich ist (Senat vom 15.02.2002, NZM 2002, 258; zuletzt beispielsweise OLG Saarbrücken, NZM 2006, 590; KG, ZWE 2007, 258; BayObLG, NJW-RR 96, 13589), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 8 U 183/11

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs über die sog.

    Ausweislich des Inhalts der beigezogenen Akte 3 C 782/05 des Amtsgerichts Saarbrücken war Geschäftsgrundlage des Prozessvergleichs die vom Saarländischen Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 3.2.2006 (5 W 125/05 - 36, NZM 2006, 590 f.) - mit dem einem Wohnungseigentümer in demselben Anwesen die Nutzung seiner Wohnung durch Hotelgäste insoweit untersagt wurde, als diese eine Aufenthaltsdauer unter sechs Monaten beabsichtigen - vertretene Rechtsauffassung, die Nutzung einer Wohnung zu "Boarding-House-Zwecken" (pensions- bzw. hotelartige Nutzung durch Bewohner mit lediglich kurzfristigem Unterkunftsbedarf) sei keine - in der Teilungserklärung vorgesehene - Nutzung zu Wohnzwecken.
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