Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 11.05.2006

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 28.03.2006 - L 7 AS 122/05 ER, L 7 AS 121/05 ER   

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https://dejure.org/2006,1748
LSG Hessen, 28.03.2006 - L 7 AS 122/05 ER, L 7 AS 121/05 ER (https://dejure.org/2006,1748)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.03.2006 - L 7 AS 122/05 ER, L 7 AS 121/05 ER (https://dejure.org/2006,1748)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. März 2006 - L 7 AS 122/05 ER, L 7 AS 121/05 ER (https://dejure.org/2006,1748)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 2 SGB 2, § 20 SGB 10, § 29 Abs 1 S 2 SGB 12, § 29 Abs 1 S 3 SGB 12
    Arbeitslosengeld II - Sozialhilfe - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Aufforderung zur Kostensenkung - 6-Monats-Frist - befristeter Mietvertrag bzw Kündigungsausschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Unterkunftskosten; Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs; Zumutbarkeit eines Umzugs bei unangemessener Höhe der Unterkunftskosten; Beurteilung der Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft; Mietaufwendungen für eine Unterkunft unter ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterkunft: Angemessenheit von Mietaufwendungen und Hartz IV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hartz IV: Mietverträge mit langjährigem Verzicht auf ein ordentliches Kündigungsrecht schützen Hartz IV-Empfänger nicht vor Umzug.

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hartz IV: Mietverträge mit langjährigem Verzicht auf ein ordentliches Kündigungsrecht schützen Hartz IV-Empfänger nicht vor Umzug.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1904 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2006, 704
  • NZM 2006, 595
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (19)

  • LSG Hessen, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2006 - L 7 AS 122/05
    Ist bzw. war dem Leistungsempfänger im Bedarfszeitraum eine andere bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnung konkret nicht verfügbar und zugänglich, sind die Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2005, s.o.; Berlit in: LPK-SGB II, 1. Aufl. 2005, § 22 Rdnr. 31; Hessisches Landessozialgericht - HLSG -, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER - und vom 17. Februar 2006 - L 7 AS 96/05 ER).

    Für die Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen kann daher nicht auf die Werte der Wohngeldtabelle - auch nicht als Orientierungshilfe - zu § 8 WoGG abgestellt werden (s. eingehend dazu den ausdrücklich auf tatsächliche Erhebungen abstellenden Beschluss des HLSG vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER).

    Der für die Angemessenheitsbetrachtung relevante örtliche Wohnungsmarkt wird, wie das HLSG bereits entschieden hat (Beschluss vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER) grundsätzlich bestimmt durch den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Hilfeempfängers.

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2006 - L 7 AS 122/05
    Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft ist - im Hinblick auf die Aufgabe der Hilfe zum Lebensunterhalt, nur den notwendigen Bedarf sicherzustellen - nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mietpreise, sondern auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Leistungsempfängers marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage eine Mietpreisspanne zu ermitteln (BVerwG, Urteil vom 17. November 1994 - 5 C 11/93 - BVerwGE 97, 110).

    Dabei kann die berücksichtigungsfähige Wohnfläche anhand der Kriterien der Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau nach den hierfür geltenden Vorschriften (§ 5 Wohnungsbindungsgesetz i.V.m. § 27 Abs. 1 - 5 Wohnraumförderungsgesetz) beantwortet werden (BVerwG, Urteil vom 17. November 1994 - 5 C 11/93 - BVerwGE 97, 110 und Urteil vom 21. Januar 1993 - 5 C 3/91 - BVerwGE 92, 1, 3).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 19 B 58/05

    Sonstige Angelegenheiten

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2006 - L 7 AS 122/05
    Zutreffend ist, dass die Frist erst beginnt mit einer Aufforderung, welche insbesondere die Höhe der als angemessen anzusehenden und auf Dauer zu übernehmenden Unterkunftskosten nennt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Januar 2006 - L 19 B 107/05 AS mit Hinweis auf einen Beschluss vom 1. Dezember 2005 - L 19 B 58/05 AS ER).
  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 81/03

    Zur Zulässigkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2006 - L 7 AS 122/05
    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Abrede - wie die Antragsteller meinen - zivilrechtlich wirksam und damit bindend ist (vgl. zur Problematik Bundesgerichtshof - BGH -, Urteile vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 81/03 - NJW 2004, 1448 - und vom 6. April 2005 - VIII ZR 27/04 - NJW 2005, 1574).
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2001 - 4 MA 2958/01

    Einstufung von geschuldeter Miete als geschuldete Miete als Unterkunftsbedarf;

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2006 - L 7 AS 122/05
    Dabei dürfte es auch darauf ankommen, ob die Antragsteller als Hilfeempfänger alles ihnen mögliche und zumutbare getan haben, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 4 MA 2958/01 - NJW 2002, 841 f. m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2006 - L 19 B 107/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2006 - L 7 AS 122/05
    Zutreffend ist, dass die Frist erst beginnt mit einer Aufforderung, welche insbesondere die Höhe der als angemessen anzusehenden und auf Dauer zu übernehmenden Unterkunftskosten nennt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Januar 2006 - L 19 B 107/05 AS mit Hinweis auf einen Beschluss vom 1. Dezember 2005 - L 19 B 58/05 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2005 - L 19 B 88/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2006 - L 7 AS 122/05
    Die Auffassung, diese Frist beginne nicht zu laufen, wenn der Leistungsträger die Aufforderung nicht in Form eines Verwaltungsaktes ausspreche, trifft nicht zu (den Verwaltungsaktcharakter der Aufforderung ausdrücklich verneinend: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. November 2005 - L 19 B 88/05 AS ER).
  • OVG Niedersachsen, 19.09.1997 - 4 M 3761/97

    Frist; Sechsmonatsfrist; Wohnraum; Übermäßige Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2006 - L 7 AS 122/05
    Ebenfalls mit Rücksicht auf die Möglichkeit der einvernehmlichen Beendigung des Mietverhältnisses hat es die frühere, zu der vergleichbaren bundessozialhilferechtliche Regelung (§ 12 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz - BSHG -, § 3 Abs. 1 Regelsatzverordnung) ergangene verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung abgelehnt, eine längere als die Sechs-Monats-Frist, die in der Regel für die Suche nach kostengünstigerem Wohnraum zugebilligt worden war und während der ein Hilfesuchender noch Anspruch auf Berücksichtigung der tatsächlichen Unterkunftskosten bei der Berechnung des sozialhilferechtlichen Bedarf hatte, einzuräumen, und zwar auch dann nicht, wenn der Hilfesuchende einen Mietvertrag für eine feste Laufzeit von noch mehreren Jahren abgeschlossen hatte (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - OVG -, Beschluss vom 19. September 1997 - 4 M 3761/97 - FEVS 48, 203 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1999 - 7 S 458/99

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - doppelte Mietzahlung bei Umzug

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2006 - L 7 AS 122/05
    Der Antragsgegner wird nämlich zu prüfen haben, ob nach der auch insoweit heranzuziehenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte die bei einem notwendigen Umzug in eine kostengünstigere Wohnung entstehenden doppelten Mietaufwendungen zu den Kosten der Unterkunft gehören und möglicherweise als Wohnungsbeschaffungskosten vom Sozialhilfeträger zu übernehmen sind (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 7 S 458/99 - info also 1999, 201 f.).
  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 27/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2006 - L 7 AS 122/05
    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Abrede - wie die Antragsteller meinen - zivilrechtlich wirksam und damit bindend ist (vgl. zur Problematik Bundesgerichtshof - BGH -, Urteile vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 81/03 - NJW 2004, 1448 - und vom 6. April 2005 - VIII ZR 27/04 - NJW 2005, 1574).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2004 - 12 A 714/03

    Angemessenheit von Wohnungsgröße und Unterkunftskosten ; Wohnfläche, Mietzins pro

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2001 - 12 A 4923/99

    Bestimmung der Spannbreite sozialhilferechtlich angemessener Unterkunftskosten;

  • BVerwG, 31.08.2004 - 5 C 8.04

    Angemessenheit von Unterkunftskosten, Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der;

  • BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 36.85

    Sozialhilfe - Hilfe in besonderer Lebenslage - Unterkunft

  • BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 57.84

    Kosten der Unterkunft - Mietaufwand - Hilfe zum Lebensunterhalt - Erwachsenes

  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2005 - L 19 B 28/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 21/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Bei der Gewährung von Wohngeld wird von der Wohnung ausgegangen, wie sie der Wohngeldberechtigte angemietet hat, ohne dass im Einzelfall nachgeprüft wird, inwieweit die Wohnung als solche im Sinne eines notwendigen Bedarfs angemessen ist (BVerwG aaO; vgl auch Hessisches LSG, Beschluss vom 28. März 2006 - L 7 AS 122/05 ER -, NZM 2006, 595; vgl auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; vgl auch Berlit, NDV, 2006, 5 ff, insbesondere 6 ff).

    Die Angemessenheit der Wohnungskosten ist, wie es auch der Praxis mehrerer Landessozialgerichte entspricht (vgl etwa Hessisches LSG, Beschluss vom 28. März 2006 - L 7 AS 122/05 ER und L 7 AS 121/05 ER -, NZM 2006, 595; Hessisches LSG, Beschluss vom 24. April 2006 - L 9 AS 39/06 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Januar 2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. August 2005 - L 19 B 28/05 AS ER), in mehreren Schritten zu prüfen: Zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die von der Bedarfsgemeinschaft gemietete Wohnung aufweist; dh zu ermitteln ist die Quadratmeterzahl der im Streitfall konkret betroffenen Wohnung.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 9 SO 6/08

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen für die Unterkunft, Übernahme

    Ergänzend weist der Senat auf folgendes hin: Nach den auch im Rahmen des § 29 SGB XII geltenden (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.03.2006, Az: L 7 AS 122/05 ER und L 7 AS 121/05 ER, Rn. 43; Berlit in LPK, 8. Auflage, 2008, Rn. 71 zu § 29 SGB XII), bereits von der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes entwickelten Grundsätzen sind ausnahmsweise doppelte Mietaufwendungen als sozialhilferechtlicher Bedarf zu übernehmen, wenn der Auszug aus der bisherigen Wohnung notwendig war und deswegen die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden konnten.
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 41/06 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Mit ihrer vom LSG zugelassenen Revision rügt die Beklagte die Verletzung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II. Für den Fristbeginn der Sechsmonatsfrist sei es - wie auch das Hessische LSG (Beschlüsse vom 28. März 2006 - L 7 AS 122/05 ER und L 7 AS 121/05 ER) entschieden habe - ausreichend, wenn der Leistungsträger dem Hilfebedürftigen mitteile, dass die derzeitigen Mietkosten unangemessen hoch seien, die als angemessen anzusehenden KdU der Höhe nach konkret benannt würden und der Hilfebedürftige aufgefordert werde, zur Vermeidung einer entsprechenden Kostensenkung durch den Träger die KdU bis zu einem genannten Termin auf den angemessenen Wert zu reduzieren.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.05.2006 - 8 ZB 06.485   

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https://dejure.org/2006,7807
VGH Bayern, 11.05.2006 - 8 ZB 06.485 (https://dejure.org/2006,7807)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.05.2006 - 8 ZB 06.485 (https://dejure.org/2006,7807)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 8 ZB 06.485 (https://dejure.org/2006,7807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2
    Aufgabe des WEG-Verwalters zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten und Vertretungsmacht zum Abschluss eines Vertrages mit der Baubehörde

  • Wolters Kluwer

    Umfang der entgegenstehenden Rechtskraft bei einem Prozessurteil; Verkehrssicherungspflicht von Wohnungseigentümern für einen für den Fußgängerverkehr tatsächlich geöffneten privaten Weg; Vertretungsmacht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft für den ...

  • Judicialis

    VwGO § 121 Nr. 1; ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 311 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßen- und Wegerecht: Folgenbeseitigungsanspruch, tatsächlich-öffentlicher Weg, Verkehrssicherungspflicht, Wohnungseigentümer, Verwalteraufgaben, zivilrechtlicher Vertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümer für Fußweg auf ihrem Grundstück verantwortlich!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG hat Verkehrssicherungspflicht für öffentlichen Trampelpfad auf eigenem Grundstück! (IMR 2006, 157)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 595 (Ls.)
  • ZMR 2006, 729
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2006 - 8 ZB 06.485
    Der von den Klägerinnen behauptete Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. hierzu BVerwGE 94, 100/103 f.) ist nicht gegeben.
  • VGH Bayern, 26.03.2003 - 8 ZB 02.2918

    Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2006 - 8 ZB 06.485
    Den Antrag auf Zulassung der Berufung hat der Senat mit Beschluss vom 26. März 2003 (Az. 8 ZB 02.2918) abgelehnt, weil die Klage der Klägerin zu 1 allein mangels erforderlicher Klagebefugnis bereits unzulässig sei.
  • BayObLG, 17.02.2000 - 2Z BR 180/99

    Zu den Pflichten des Hausverwalters gegenüber den Wohnungseigentümern

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2006 - 8 ZB 06.485
    Der von den Klägerinnen angeführte Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17. Februar 2000 (BayObLGZ 2000, 43) befasst sich nicht mit der Verkehrssicherungspflicht in Anbetracht der Eröffnung des allgemeinen Verkehrs auf einer privaten Grundstücksfläche und ist somit nicht einschlägig.
  • BGH, 22.02.2024 - III ZR 13/23

    Amtshaftung Börse, Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils

    Lehnt das Oberverwaltungsgericht einen auf ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des die Klage als unbegründet abweisenden Urteils des Verwaltungsgerichts gestützten Berufungszulassungsantrag (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ab, weil es - nach strikter rechtlicher Prüfung - zum Ergebnis kommt, die Klage sei bereits un-zulässig, erwächst das vorinstanzliche Urteil nur nach Maßgabe der Gründe des Nichtzulassungsbeschlusses in Rechtskraft, das heißt mit der Begründung, dass die Klage unzulässig war (Anschluss an OVG Bautzen, Beschluss vom 29. November 2022 - 6 A 43/20, BeckRS 2022, 42208 Rn. 44; OVG Münster, Urteil vom 6. September 2019 - 16 A 3044/15 NVwZ-RR 2020, 186 Rn. 38 und VGH München, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 8 ZB 06.485, juris Rn. 5).

    Nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung erwächst in einer solchen Konstellation das vorinstanzliche Urteil nur nach Maßgabe der Gründe des Nichtzulassungsbeschlusses des Berufungsgerichts in Rechtskraft, das heißt mit der Begründung, dass die Klage unzulässig war (OVG Sachsen, BeckRS 2022, 42208 Rn. 44; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2020, 186 Rn. 38; VGH Bayern, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 8 ZB 06.485, juris Rn. 5; so auch zum Revisionszulassungsverfahren BVerwG NVwZ-RR 2012, 86 Rn. 7; Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 B 217/01, juris Rn. 7; VIZ 1996, 392, 393; aA: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 1 E 799/13, juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 26.02.2013 - 8 B 11.1708

    Sperrung eines nicht gewidmeten Fußwegs durch Grundstückseigentümer, tatsächlich

    Hat der Verfügungsberechtigte aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung die Benutzung durch die Allgemeinheit zugelassen oder ist zumindest aus der Sicht der Verkehrsteilnehmer nach objektiv erkennbaren äußeren Umständen von einer konkludenten Freigabe zur Verkehrsnutzung auszugehen, unterliegt die Fläche dem Straßenverkehrsrecht mit der Folge, dass der Berechtigte keine Verkehrshindernisse errichten darf (vgl. § 49 Abs. 1 Nr. 27 i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO; BayVGH, B.v. 11.5.2006 - 8 ZB 06.485 - ZMR 2006, 729; B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 8; B.v. 7.2.2011 - 11 CS 10.3000 - juris Rn. 20).
  • VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 3 K 15.331

    Recht zur Sperrung für die öffentliche Verkehrsnutzung

    Hat der Verfügungsberechtigte aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung die Benutzung durch die Allgemeinheit zugelassen oder ist zumindest aus der Sicht der Verkehrsteilnehmer nach objektiv erkennbaren äußeren Umständen von einer konkludenten Freigabe zur Verkehrsnutzung auszugehen, unterliegt die Fläche dem Straßenverkehrsrecht mit der Folge, dass der Berechtigte keine Verkehrshindernisse errichten darf (vgl. § 49 Abs. 1 Nr. 27 i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO; BayVGH, B.v. 11.5.2006 - 8 ZB 06.485 - ZMR 2006, 729; B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 8; B.v. 7.2.2011 - 11 CS 10.3000 - juris Rn. 20; vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 8 ZB 11.591

    Öffentlich-rechtliche GoA; Verkehrssicherungspflicht; Stützmauer an

    Dabei kommt es weniger darauf an, wer die Gefahrenlage einst geschaffen hat, sondern vielmehr darauf, wer sie andauern lässt und im Stande ist, den Gefahren zu begegnen (vgl. BayVGH vom 11.5.2006 ZMR 2006, 729; Schmid in Zeitler, a.a.O., RdNr. 51 zu Art. 53).
  • LG Saarbrücken, 16.09.2016 - 13 S 73/16

    Verkehrssicherungspflicht des Verwalters eines öffentlich zugänglichen Parkhauses

    Dabei kann hier dahinstehen, ob einen WEG-Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG eigene Verkehrssicherungspflichten gegenüber Dritten treffen (dies bejahend: BayVGH, Beschluss vom 11.05.2006 - 8 ZB 06.485, NZM 2006, 595; OLG Frankfurt, NZM 2004, 144; Staudinger/Bub, BGB, Neubearbeitung 2005, § 21 WEG Rn. 20; jurisPK-BGB/Geiben, 7. Aufl., § 27 Rn. 14; Fad in: Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl., Kap. 3 Rn. 45; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 8; Jennißen/Heinemann, WEG, 4. Aufl., § 27 Rn. 172, 178; Gottschalg, NZM 2003, 457, 459; Schmid, VersR 2009, 906, 908; dagegen: Merle/Becker in: Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 27 Rn. 355 b; Hügel/Elzer, WEG, § 26 Rn. 36 "Verkehrssicherungspflichten"; Fritsch, ZWE 2005, 384).
  • VG Würzburg, 10.03.2020 - W 4 K 19.1104

    Erfolglose Klage wegen Sperrung eines öffentlichen Wegs

    Hat der Verfügungsberechtigte - wie oben dargelegt - aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung die Benutzung durch die Allgemeinheit zugelassen oder ist zumindest aus der Sicht der Verkehrsteilnehmer nach objektiv erkennbaren äußeren Umständen von einer konkludenten Freigabe zur Verkehrsnutzung auszugehen, unterliegt die Fläche dem Straßenverkehrsrecht mit der Folge, dass der Berechtigte keine Verkehrshindernisse errichten darf (vgl. § 49 Abs. 1 Nr. 27 i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO; BayVGH, B.v. 11.5.2006 - 18 ZB 06.485 - ZMR 2006, 729; B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 8; B.v. 7.2.2011 - 11 CS 10.3000 - juris Rn. 20; U.v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 8 CE 14.1882

    Beschwerde wegen Ablehnung einer einstweiligen Anordnung, Anspruch auf

    Mit Blick auf die hinsichtlich dieser Flächen allenfalls in Rede stehende Eigenschaft als tatsächlich-öffentliche Verkehrsflächen (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2006 - 8 ZB 06.485 - juris Rn. 9 m.w.N.) kommt ein gegenüber der derzeitigen Situation weitreichenderes Zugangs- bzw. Zufahrtsrecht des Antragstellers zu seinem Grundstück FlNr.
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