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   OLG Hamm, 03.01.2006 - 15 W 109/05   

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https://dejure.org/2006,4058
OLG Hamm, 03.01.2006 - 15 W 109/05 (https://dejure.org/2006,4058)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.01.2006 - 15 W 109/05 (https://dejure.org/2006,4058)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Januar 2006 - 15 W 109/05 (https://dejure.org/2006,4058)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erklärung der Aufrechnung gegenüber Forderungen eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen; Erklärung der Aufrechnung wegen Forderungen aus der Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage; Darlegungspflichtigkeit und ...

  • Judicialis

    WEG § 26 Abs. 1; ; BGB § 387

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 45 Abs. 1 § 47 Satz 1 § 48 Abs. 3; ZPO § 767
    WEG : Im Wohnungseigentumsverfahren erlassener Kostenfestsetzungsbeschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG-Gemeinschaft ist Vertragspartner des Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 632
  • FGPrax 2006, 153
  • ZMR 2006, 633
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2006 - 15 W 109/05
    Gegen einen titulierten Kostenerstattungsanspruch einzelner Wohnungseigentümer kann der Verwalter nicht mit einem Vergütungsanspruch aus dem Verwaltervertrag aufrechnen, weil es nach der Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGHZ 163, 154 = NJW 2005, 2061) an der Gegenseitigkeit der Forderungen fehlt.

    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 02.06.2005 - BGHZ 163, 154 = NJW 2005, 2061 -), der der Senat folgt, ist die partiell rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartner des Verwalters anzusehen.

  • BGH, 19.09.1985 - VII ZR 15/85

    Rechtskraft: Abtretung von Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2006 - 15 W 109/05
    Anwendbar sind danach die §§ 429 Abs. 3, 425 Abs. 2 BGB: Eine Rechtskrafterstreckung des gegenüber einem Gesamtgläubiger ergangenen Urteils gegenüber einem anderen Gesamtgläubiger findet nicht statt (BGH NJW 1986, 1046, 1047).
  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 209/84

    Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2006 - 15 W 109/05
    Werden - wie hier - in einem Kostenfestsetzungsbeschluss auf einen einheitlichen Antrag der Streitgenossen hin, die durch denselben Anwalt vertreten waren, die Kosten ohne Aufteilung einheitlich für alle Streitgenossen festgesetzt, so ist der Titel dahingehend auszulegen, dass sie hinsichtlich der Kostenerstattungsforderung Gesamtgläubiger sind (BGH Rpfleger 1985, 321; SchlHOLG JurBüro 1985, 298; Senatsbeschluss vom 21.07.2003 - 15 W 187/03; Belz in MünchKom zur ZPO, 2.Aufl. § 104 Rn.47).
  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2006 - 15 W 109/05
    § 767 ZPO findet auf die Zwangsvollstreckung aus einem im Wohnungseigentumsverfahren erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluss entsprechende Anwendung; die Einschränkung des ZPO § 767 Abs. 2 gilt hier aber grundsätzlich nicht (vgl. BGH NJW 1986, 2243; NJW 1994, 3292; BayObLG NZM 2000, 304 = ZMR 2000, 44), weil im Kostenfestsetzungsverfahren streitige Einwendungen des Schuldners nicht berücksichtigt werden können.
  • OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 3 Wx 211/97
    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2006 - 15 W 109/05
    Das Erkenntnisverfahren gem. § 767 ZPO folgt den Regeln des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit und den Sondervorschriften des WEG (OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 177).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 2Z BR 133/99

    Wirkung des Vollstreckungsabwehrantrags gegenüber den Rechtsnachfolger des

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2006 - 15 W 109/05
    § 767 ZPO findet auf die Zwangsvollstreckung aus einem im Wohnungseigentumsverfahren erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluss entsprechende Anwendung; die Einschränkung des ZPO § 767 Abs. 2 gilt hier aber grundsätzlich nicht (vgl. BGH NJW 1986, 2243; NJW 1994, 3292; BayObLG NZM 2000, 304 = ZMR 2000, 44), weil im Kostenfestsetzungsverfahren streitige Einwendungen des Schuldners nicht berücksichtigt werden können.
  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 39/93

    Verstrickung des Kostenerstattungsanspruchs zugunsten eines im Wege der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2006 - 15 W 109/05
    § 767 ZPO findet auf die Zwangsvollstreckung aus einem im Wohnungseigentumsverfahren erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluss entsprechende Anwendung; die Einschränkung des ZPO § 767 Abs. 2 gilt hier aber grundsätzlich nicht (vgl. BGH NJW 1986, 2243; NJW 1994, 3292; BayObLG NZM 2000, 304 = ZMR 2000, 44), weil im Kostenfestsetzungsverfahren streitige Einwendungen des Schuldners nicht berücksichtigt werden können.
  • OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 18 W 32/20

    Gemeinsamer Kostenfestsetzungsantrag mehrerer Streitgenossen - Reisekosten des

    Denn bei Stellung eines gemeinsamen Kostenfestsetzungsantrages kann - unbeschadet der Fälle einer Bruchteils- oder Gesamthandsgemeinschaft nach § 432 BGB - auch die Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs als Gesamtgläubiger gemäß § 428 BGB gewollt sein (zur entsprechenden Auslegung eines hierauf ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses BGH, Rpfleger 1985, 321 = BeckRS 1985, 31078544; OLG Hamm, NZM 2006, 632, 633).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05

    Zum Anspruch des einzelnen Miteigentümers einer Wohneigentumsanlage gegen

    Nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. BGH NZM 2005, 543), ist davon auszugehen, dass Vertragspartner des Verwalters nicht die einzelnen Wohnungseigentümer sind, sondern der Verband (vgl. OLG Hamm FGPrax 2006, 153 - zum Honoraranspruch des Verwalters).
  • OLG München, 20.07.2007 - 32 Wx 93/07

    Rechnungslegung des Verwalters gegenüber Wohnungseigentümern bei Beendigung der

    Damit ist grundsätzlich der Verband der Wohnungseigentümer Vertragspartner des Verwalters und infolge dessen aktivlegitimiert für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Verwalterpflichten (OLG Hamm ZMR 2006, 633/634 = NZM 2006, 632/633).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07

    Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem

    In diesem Zusammenhang ist nämlich der Ausgangspunkt des Landgerichts auf Seite 13 des angefochtenen Beschlusses zutreffend, dass in Rechtsprechung und Literatur verbreitet davon ausgegangen wird, dass nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Bundesgerichtshof vom 02.06.2005 (vgl. BGH NZM 2005, 543) Vertragspartner des Verwalters nicht die einzelnen Wohnungseigentümer sind, sondern der teilrechtsfähige Verband ist (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92; ZMR 2007, 287; OLG Hamm FGPrax 2006, 153; vgl. weiter zur Rechtslage ab dem 01.07.2007: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 28; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 36; vgl. auch Jennißen, a.a.O., § 26 Rz. 63).
  • LG Frankfurt/Main, 03.12.2014 - 13 S 143/13

    Gericht fordert keinen Kostenvorschuss an: Wann muss der Anwalt nachfragen?

    Für Ansprüche des Verwalters ist die Folge, dass die partiell rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartner des Verwalters anzusehen ist (vgl. OLG Hamm, ZMR 06, 633), falls sich nicht ausnahmsweise jeder Eigentümer persönlich verpflichtet hat.
  • LG Wuppertal, 04.09.2006 - 6 T 516/06
    Die weiter von der Schuldnerin zu 5. angeführten Entscheidungen des OLG Hamm (FGPrax 2006, Seite 153) und der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (ZMR 2005, Seite 990) sind nicht entscheidungserheblich.
  • OLG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Wx 31/02

    Vergütungsanspruch des Wohnungseigentumsverwalters:

    Für Ansprüche des Verwalters ist die Folge, dass die partiell rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartner des Verwalters anzusehen ist (OLG Hamm, ZMR 06, 633), falls sich nicht ausnahmsweise jeder Eigentümer persönlich verpflichtet hat.
  • OLG Frankfurt, 13.05.2022 - 18 W 67/22

    Kostenerstattung: Erforderlichkeit der Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts

    Denn bei Stellung eines gemeinsamen Kostenfestsetzungsantrages kann - unbeschadet der Fälle einer Bruchteils- oder Gesamthandsgemeinschaft nach § 432 BGB - auch die Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs als Gesamtgläubiger gemäß § 428 BGB gewollt sein (zur entsprechenden Auslegung eines hierauf ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses BGH, Rpfleger 1985, 321 = BeckRS 1985, 31078544; OLG Hamm, NZM 2006, 632, 633).
  • LG Arnsberg, 22.11.2006 - 3 S 121/06

    Zustandekommen eines Versorgungvertrages über Fernwärme durch Entnahme der

    Dem hat sich das OLG Hamm (NZM 2006, 632 (632)) angeschlossen.
  • LG Köln, 26.07.2013 - 29 S 68/13
    Entgegen der Ansicht der Berufungsklägerin geht die herrschende Meinung in der Rechtsprechung nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit davon aus, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtsfähiger Verband Vertragspartner des Verwalters wird (OLG Hamm, Beschluss vom 03. Januar 2006 - 15 W 109/05, ZMR 2006, 633-634, juris: Tz. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. September.2006 - 3 Wx 281/05, WuM 2006, 639-641, juris: Tz. 44; KG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 24 W 43/09, MDR 2010, 435-436, juris: Tz. 13).
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