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   OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 1 U 20/06   

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https://dejure.org/2006,997
OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 1 U 20/06 (https://dejure.org/2006,997)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.07.2006 - 1 U 20/06 (https://dejure.org/2006,997)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 1 U 20/06 (https://dejure.org/2006,997)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Gemeinschaft von Miteigentümern eines Grundstücks: Mehrheitsentscheidung über den Nichtabschluss eines Mietvertrages über eine Mobilfunksendestation als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mobilfunksendestationen Mietverträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsverlangen eines Gebäudemiteigentümers von dem anderen zum Abschluss eines Mietvertrages mit einem Mobilfunkanbieter zur Errichtung einer Funkfeststation auf dem Dach; Erfordernis eines unbedingten Rechtsbindungswillens bei Abgabe einer "Zustimmungserklärung"; ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Anspruch auf Betrieb einer Mobilfunkanlage auf dem Dach eines Hauses einer Grundstücks-GbR; §§ 133, 157, 744 II, 745 II BGB; 296, 520, 530, 531 ZPO; 26. BImSchV

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwaltung des Gemeinschaftseigentums; Gebäudewertminderung durch Mobilfunksendeanlage

  • Judicialis

    BGB § 745 Abs. 2; ; BGB § ... 906 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 744 Abs. 2; ; ZPO § 530; ; ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 296 Abs. 4; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 530; ; ZPO § 520; ; ZPO § 128 Abs. 2 S. 2; ; BV § 31 Abs. 1 Satz 1 II.; ; WEG § 14 Nr. 1

  • ra.de
  • gaius.legal

    Mobilfunksendestationen Mietverträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsanforderungen bei Errichtung einer Mobilfunksendestation auf in Miteigentum stehendem Gebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss Gebäudemiteigentümer Mietvertrag über Funkstation zustimmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Ein Gebäudemiteigentümer kann vom anderen nicht die Zustimmung zum Abschluss eines Mietvertrages mit einem Mobilfunkanbieter zur Errichtung einer Funkfeststation auf dem Dach verlangen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Funkfeststation - Mehrheit reicht nicht!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mobilfunkanlage auf der Wohnanlage? - Miteigentümerin widerspricht der Vermietung des Hausdachs

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Mobilfunkantenne auf dem Dach einer Eigentumsanlage kann nur einstimmig beschlossen werden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anbringen einer Funkfeststation erfordert Einstimmigkeit

  • beck.de (Leitsatz)

    Anspruch gegen Miteigentümer eines Hauses auf Zustimmung zur Anbringung einer Mobilfunkantenne

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Zustimmung des Miteigentümers zur Errichtung einer Funkstation

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Gebäudeeigentümer Mietvertrag über Funkstation zustimmen? (IMR 2006, 90)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1600
  • MDR 2007, 206
  • NZM 2006, 746
  • MMR 2007, 56
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 74/05

    Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung des Betriebs einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 1 U 20/06
    In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist anerkannt, dass eine Mietwohnung keinen Sachmangel (§ 536 BGB) aufweist, wenn eine in der Nähe gelegene Mobilfunksendeanlage die in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Felder nicht überschreitet (BGH WuM 2006, 304 ff. m.w.N.).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in der letztgenannten Entscheidung ausdrücklich ausgeführt, dass nach der Verkehrsanschauung gegebenenfalls bereits die begründete Besorgnis einer Gesundheitsgefahr die Gebrauchstauglichkeit der Mieträume zu Wohnzwecken beeinträchtigen kann (BGH WuM 2006, 304 ff. m.w.N.).

  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01

    Künftige Gemeinschaftsordnung als Regulativ für das Verhältnis der Miteigentümer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 1 U 20/06
    Auch das Oberlandesgericht Hamm und das Bayerische Oberste Landesgericht haben ausgeführt, dass die derzeit bestehende Ungewissheit, ob und in welchem Maße von Mobilfunkantennen gesundheitliche Gefahren für die in unmittelbarer Nähe zu der Anlage wohnenden Menschen ausgehen, für die Annahme einer tatsächlichen Benachteiligung ausreicht, die ein Wohnungseigentümer nach dem Maßstab des § 14 Nr. 1 WEG nicht hinnehmen muss (OLG Hamm NJW 2002, 1730 ff., BayObLGZ 2002, 82 ff.).
  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 1 U 20/06
    Die Auslegung hat sich danach auszurichten, was als Wille für denjenigen erkennbar geworden ist, für den die Erklärung bestimmt war (BGH NJW 1992, 1446 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.1998 - II ZR 68/98

    Ordnungsgemäße Verwaltung einer zu einem Forst zusammengefaßten Vielzahl von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 1 U 20/06
    Auch die Veräußerung von Teilflächen des im Bruchteilseigentum stehenden Grundstücks kann ein Akt ordnungsgemäßer Verwaltung sein, dem sich kein Teilhaber widersetzen darf (BGHZ 140, 63 ff.).
  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 1 U 20/06
    Wird der tatsächliche Wille des Erklärenden bei Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung festgestellt, und hat der andere Teil die Erklärung ebenfalls in diesem Sinne verstanden, dann bestimmt dieser Wille den Inhalt des Rechtsgeschäfts, ohne dass es auf Weiteres ankommt (BGH NJW 2002, 1038 f. m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 310/04

    Berücksichtigung von Erträgen aus der Vermietung von Dachflächen zum Betrieb

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 1 U 20/06
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof bezüglich der Berücksichtigung von Einnahmen aus der Vermietung von Dachflächen bei der Ermittlung der Kostenmiete festgestellt, dass zumindest im Anwendungsbereich von § 31 Abs. 1 Satz 1 II. BV die Vermietung von Dachflächen zum Betrieb von Mobilfunkantennen nicht zur ordentlichen Bewirtschaftung eines Gebäudes zählt (BGH NJW-RR 2006, 380 f.).
  • OLG Hamm, 03.01.2002 - 15 W 287/01

    Mobilfunkantenne auf dem Dach des gemeinschaft1ichen Gebäudes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 1 U 20/06
    Auch das Oberlandesgericht Hamm und das Bayerische Oberste Landesgericht haben ausgeführt, dass die derzeit bestehende Ungewissheit, ob und in welchem Maße von Mobilfunkantennen gesundheitliche Gefahren für die in unmittelbarer Nähe zu der Anlage wohnenden Menschen ausgehen, für die Annahme einer tatsächlichen Benachteiligung ausreicht, die ein Wohnungseigentümer nach dem Maßstab des § 14 Nr. 1 WEG nicht hinnehmen muss (OLG Hamm NJW 2002, 1730 ff., BayObLGZ 2002, 82 ff.).
  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 48/13

    Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer

    aa) Auf der Grundlage des allgemeinkundigen wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren (vgl. BT-Drs. 14/7958 S. 2 ff.; Senat, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317, 1319) und der daraus resultierenden Befürchtungen in weiten Teilen der Bevölkerung besteht zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen (vgl. OLG München, OLGR 2007, 73; OLG Karlsruhe, NZM 2006, 746; Klein in Bärmann, 12. Aufl., § 14 Rn. 12; strenger BayOblG, NZM 2002, 441, 442 jedenfalls für den atypischen Fall, dass das Zustimmungserfordernis nach § 22 Abs. 1 WEG durch Vereinbarung abbedungen wurde).
  • OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06

    Zustimmung sämtlicher Eigentümer zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem

    Es gilt nach § 14 Nr. 1 WEG aber auch für mögliche weitere Nachteile, die mit einer solchen Anlage verbunden sein können, wie etwa die Strahlenbelastung und die damit verbundenen Befürchtungen und Wertminderungen (vgl. OLG Hamm, NJW 2002, 1730; OLG Karlsruhe NZM 2006, 746).
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