Weitere Entscheidung unten: OLG München, 28.09.2006

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 24.03.2006 - 2 W 230/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4939
OLG Schleswig, 24.03.2006 - 2 W 230/03 (https://dejure.org/2006,4939)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.03.2006 - 2 W 230/03 (https://dejure.org/2006,4939)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. März 2006 - 2 W 230/03 (https://dejure.org/2006,4939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an die Protokollierung von Beschlüssen in der Wohnungseigentümerversammlung; Protokollierung als Gültigkeitsvoraussetzung des Bestimmungsbeschlusses der Wohnungseigentümerversammlung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch ein Organisationsbeschluss muss in der in der Teilungserklärung vorgesehenen Form protokolliert werden; § 23 Abs. 1 WEG

  • Judicialis

    WEG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23
    WEG : Ungültigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung wegen Nichtbeachtung von Vorgaben der Teilungsanordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlussanfechtung wg. fehlerhafter Protokollunterzeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlussanfechtung wegen fehlerhafter Unterzeichnung des Protokolls (IMR 2006, 54)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1675
  • NZM 2007, 132
  • ZMR 2006, 721
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.1997 - KVR 7/96

    Europapokalheimspiel

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.03.2006 - 2 W 230/03
    Dies führt zur Ungültigkeit der in der Versammlung am 2.05.2002 gefassten und angefochtenen Beschlüsse (BGH NJW 1997, 2957; NJW 1998, 756).
  • BayObLG, 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87

    Anfechtbarkeit eines selbstständigen Eigentümerbeschlusses über den

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.03.2006 - 2 W 230/03
    Er ist jedoch im Zusammenhang mit der Anfechtung der Sachbeschlüsse überprüfbar, wenn sich sein Mangel - wie vorliegend - auf die Sachbeschlüsse auswirken kann (OLG Hamm WE 1997, 23; BayObLG NJW-RR 1987, 1363).
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.03.2006 - 2 W 230/03
    Die Wohnungseigentümer haben ein schützenswertes Interesse daran, wegen der kurzen Frist für die Anfechtung gefasster Beschlüsse von einer "negativen Publizität" des Beschlussprotokolls ausgehen zu können und unabhängig davon regeln zu dürfen, ob der Mangel sich auf die Richtigkeit des Protokolls ausgewirkt hat oder die Willensbildung fehlerhaft ist (BGH NJW 1997, 2956, 2957).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.03.2006 - 2 W 230/03
    Die "Bestimmung" hat zu Beginn der Versammlung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer zu erfolgen (zur identischen Klausel BGH NJW 1998, 755, 756).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08

    Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses der WEG zur Hunde- und Katzenhaltung

    45 Auch die sonstige obergerichtliche Rechtsprechung tendiert dazu, das Fehlen vereinbarter Beschlusswirksamkeitsvoraussetzungen lediglich als Beschlussfehler einzustufen, der eine erfolgreiche Anfechtung begründet (Oberlandesgericht Schleswig ZMR 2006, 721; Oberlandesgericht Köln ZMR 2006, 711; Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2005, 218; vgl. auch Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 9. Aufl., § 23, Rdnr. 57; Palandt/Bassenge: WEG, 70. Aufl., § 24, Rdnr. 21).
  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08

    Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel

    Ohne diese Ergänzung wäre nämlich ein Verstoß gegen die gesetzliche Protokollierungspflicht nach § 24 Abs. 6 WEG kein Anfechtungsgrund, sondern hätte nur Einfluss auf den Beweiswert (BGH NJW 1997, 2956; OLG München NZM 2007, 772; OLG Schleswig NJW-RR 2006, 1675; KG ZMR 1993, 532, 533; Palandt - Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 24 WEG Rdnr 21; Bärmann - Merle, WEG, 9. Aufl., § 24 Rdnr 115).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07

    Faktische Duldungspflicht einer baulichen Veränderung einer Sondernutzungsfläche

    Daraus ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geschlossen worden, der die "Bestimmung" enthaltende Beschluss bedürfe seinerseits gleichfalls der Protokollierung (SchlHOLG NJW-RR 2006, S. 1675 f).
  • LG Köln, 30.06.2011 - 29 S 246/10

    Muss Gemeinschaft die Errichtung eines Handlaufs dulden?

    Ausnahmsweise ist eine eigenständige Anfechtung dann möglich, wenn der rechtswidrige Beschluss zur Geschäftsordnung über die gegenwärtige Versammlung hinaus auch Rechtswirkungen für künftige Versammlungen haben soll (vgl. dazu Bärmann- Merle § 23 Rn. 161, OLG Schleswig NJW-RR 2006, 1675 Rn. 24 zitiert nach Juris , OLG Hamm WE 1997, 363; BayObLG NJW-RR 1987, 1363).
  • LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09

    Wohnungseigentumssache: Wahrung der Anfechtungsfrist bei verzögerter Zustellung

    Den von den Klägern zur Begründung ihrer Rechtsauffassung zitierten Gerichtsentscheidungen, insbesondere des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 24. März 2006, 2 W 230/03, NZM 2007, 132), liegen ebenso wie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 3. Juli 1997, V ZB 2/97, BGZ 136, 187 = NJW 1997, 2956; vgl. auch OLG Hamm NZM 2008, 808; ZWE 2002, 234; OLG München, NZM 2007, 772 = ZWE 2008, 31; OLG Köln NZM 2007, 133: Protokollbuch; ZMR 2007, 388; OLG Hamburg ZMR 2005, 397; OLG Frankfurt OLGR 2006, 421; AG Köln ZMR 2002, 793) Fallgestaltungen hinsichtlich der Formulierung einer qualifizierten Protokollierungsklausel zugrunde, die sich im Wesentlichen von der in § 5 Buchstabe i der Teilungserklärung niedergelegten Regelung unterscheiden.
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.09.2006 - 32 Wx 115/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5032
OLG München, 28.09.2006 - 32 Wx 115/06 (https://dejure.org/2006,5032)
OLG München, Entscheidung vom 28.09.2006 - 32 Wx 115/06 (https://dejure.org/2006,5032)
OLG München, Entscheidung vom 28. September 2006 - 32 Wx 115/06 (https://dejure.org/2006,5032)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 29; ; WEG § 43

  • rechtsportal.de

    WEG § 29 § 43
    Antrag auf gerichtliche Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats ohne vorherige Anrufung der Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online

    Gerichtliche Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Abberufung der Mitglieder eines Verwaltungsbeirats ohne vorherige Anrufung der Wohnungseigentümerversammlung; Vorliegen einer besonderen Eilbedürftigkeit für ein gerichtliches Tätigwerden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Vorbefassung der Eigentümerversammlung bei sicherer Antragsablehnung! (IMR 2006, 191)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 265
  • NZM 2007, 132
  • ZMR 2006, 962
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Zwar fehlt das Rechtsschutzbedürfnis trotz fehlender Vorbefassung nicht, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass der Antrag in der Eigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit finden wird, so dass die Befassung der Versammlung eine unnötige Förmelei wäre (OLG München NZM 2007, 132).
  • LG Itzehoe, 14.10.2016 - 11 S 3/16

    Kostenverteilung nach Miteigentumsanteil: Sylter Spitzboden wird einbezogen!

    Dabei kann dahinstehen, ob dieser für entsprechende Beschlussanträge entwickelte Grundsatz, wonach es einer Vorbefassung der Eigentümerversammlung nicht bedarf, wenn diese eine unnötige Förmelei darstellen würde (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2010 V ZR 114/09; OLG München, Beschluss vom 28.09.2006 \u0097 32 Wx 115/06), auch auf eine Leistungsklage nach § 10 Abs. 2 Satz 3 Anwendung findet.

    Erst recht verbietet es sich, aus der Ablehnung einer Regelung die Erwartung herzuleiten, die Wohnungseigentümer würden einem anderen als dem abgelehnten Antrag nicht zustimmen (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2010 \u0097 V ZR 114/09; OLG München, Beschluss vom 28.09.2006 \u0097 32 Wx 115/06).

  • AG Dortmund, 10.12.2015 - 514 C 108/14

    Unbestimmtheit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung

    Zwar fehlt das Rechtsschutzbedürfnis trotz Vorbefassung dann nicht, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Antrag in der Eigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit finden wird, so dass die Befassung der Eigentümerversammlung eine unnötige Förmelei wäre (OLG München, Beschluss vom 28.09.2006 - 32 Wx 115/06, NZM 2007, 132).
  • LG Karlsruhe, 23.11.2012 - 11 T 419/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Notverwalterbestellung durch einstweilige Verfügung

    In solchen Fällen ist die Anrufung des Gerichts auch ohne vorherige Befassung der Eigentümerversammlung möglich (OLG München 32 Wx 115/06, ZWE 2007, 164, zitiert nach juris Rn. 7, dort m. w. N.).
  • LG München I, 24.08.2017 - 36 T 8948/17

    Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens innerhalb WEG ohne

    Eine Vorbefassung der Gemeinschaft wäre dann entbehrlich, wenn sich diese als unnötige Förmelei darstellen würde; wenn also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden könnte, dass ein Antrag des Antragstellers auf Ursachenfeststellung nicht die erforderliche Mehrheit finden würde (BGH, a.a.O. OLG München, NZM 2007, 132).
  • LG München I, 17.11.2015 - 36 T 15903/15

    Instandsetzungmaßnahme - Einholung eines Gutachtens

    Dabei ist der Antragstellerin Recht zu geben, dass eine Vorbefassung der Gemeinschaft dann entbehrlich wäre, wenn sich diese als unnötige Förmelei darstellen würde, wenn also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden könnte, dass ein Antrag der Antragstellerin auf Ursachenfeststellung nicht die erforderliche Mehrheit finden würde (BGH, a.a.O. OLG München, NZM 2007, 132).
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