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   BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06   

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https://dejure.org/2007,797
BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06 (https://dejure.org/2007,797)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2007 - V ZB 77/06 (https://dejure.org/2007,797)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2007 - V ZB 77/06 (https://dejure.org/2007,797)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung aus einem auf die einzelnen Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft lautenden Titel; Geltendmachung einer Mehrvertretungsgebühr aufgrund der Tätigkeit des Rechtsanwalts der Wohnungseigentümer im Vollstreckungsverfahren; Beginn der Zwangsvollstreckung bei ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Mehrvertretungsgebühr im Vollstreckungsverfahren bei auf einzelnen Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft lautenden Titel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mehrvertretungsgebühr bei Wohnungseigentümern; Wohnungseigentümer als Mandanten

  • Judicialis

    ZPO § 788 Abs. 1 Satz 1; ; RVG VV Nr. 1008

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 788 Abs. 1 S. 1; RVG -VV Nr. 1008
    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen Wohnungseigentümer als Gläubiger aufführenden Titel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung des Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vollstreckungskosten - Mehrvertretungsgebühr bei Titel einzelner Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vollstreckungskosten - Mehrvertretungsgebühr bei Titel einzelner Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstattung der Gebührenerhöhung bei Vertretung einzelner Wohnungseigentümer (IMR 2007, 201)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 955
  • MDR 2007, 1161
  • NZM 2007, 411
  • ZMR 2007, 875
  • WM 2007, 1126
  • Rpfleger 2007, 479
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06
    a) Richtig ist zwar, dass einem Rechtsanwalt, der von der Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Durchsetzung von Beitragsforderungen gegen einzelne Wohnungseigentümer beauftragt wird, seit der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Entscheidung des Senats vom 2. Juni 2005 (BGHZ 163, 154) keine Mehrvertretungsgebühr zusteht (zutreffend KG JurBüro 2006, 474; vgl. für die GbR: BGH, Beschl. v. 5. Januar 2004, II ZB 22/02, NJW-RR 2004, 489).

    Da das Sonder- und das Gemeinschaftseigentum nicht Teil des Vermögens des rechtsfähigen Verbandes ist, sondern in den Händen der Miteigentümer bleibt (Senat, BGHZ 163, 154, 177), existieren mit dem - rechtsfähigen - Verband und der - nicht rechtsfähigen - Miteigentümergemeinschaft vielmehr zwei unterschiedliche Zuordnungsobjekte von Rechten und Verbindlichkeiten (vgl. Senat, BGHZ 163, 154, 177; Beschl. v. 30. März 2006, V ZB 17/06, NJW 2006, 2187, 2188; Wenzel, ZWE 2006, 2, 6).

  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06
    Da das Sonder- und das Gemeinschaftseigentum nicht Teil des Vermögens des rechtsfähigen Verbandes ist, sondern in den Händen der Miteigentümer bleibt (Senat, BGHZ 163, 154, 177), existieren mit dem - rechtsfähigen - Verband und der - nicht rechtsfähigen - Miteigentümergemeinschaft vielmehr zwei unterschiedliche Zuordnungsobjekte von Rechten und Verbindlichkeiten (vgl. Senat, BGHZ 163, 154, 177; Beschl. v. 30. März 2006, V ZB 17/06, NJW 2006, 2187, 2188; Wenzel, ZWE 2006, 2, 6).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06
    Die Vorschrift ist anwendbar, da über die Kosten besonderer Rechtsbehelfe im Zwangsversteigerungsverfahren nach den §§ 91 ff. ZPO zu befinden ist, wenn die Beteiligten - wie Gläubiger und Schuldner hier - in einem kontradiktorischen Verhältnis zueinander stehen (vgl. Senat, Beschl. v. 25. Januar 2007, V ZB 125/05, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 05.01.2004 - II ZB 22/02

    Anwaltsgebühren bei Vertretung einer Sozietät von Steuerberatern und

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06
    a) Richtig ist zwar, dass einem Rechtsanwalt, der von der Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Durchsetzung von Beitragsforderungen gegen einzelne Wohnungseigentümer beauftragt wird, seit der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Entscheidung des Senats vom 2. Juni 2005 (BGHZ 163, 154) keine Mehrvertretungsgebühr zusteht (zutreffend KG JurBüro 2006, 474; vgl. für die GbR: BGH, Beschl. v. 5. Januar 2004, II ZB 22/02, NJW-RR 2004, 489).
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZB 35/04

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Geltendmachung von Ansprüchen einer

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06
    Die hierdurch ausgelöste Mehrvertretungsgebühr (so zutreffend OLG Köln NJW 2006, 706; OLG Zweibrücken JurBüro 2006, 536; OLG Dresden ZMR 2005, 970; OLG Brandenburg JurBüro 2006, 475; a.A. OLG Koblenz JurBüro 2006, 315; vgl. für die GbR: BGH, Beschl. v. 18. Juni 2002, VIII ZB 6/02, NJW 2002, 2958; Beschl. v. 21. September 2005, VIII ZB 35/04, NZM 2005, 941) war auch in Ansehung der Möglichkeit, einen Wohnungseigentümer das Verfahren als Prozessstandschafter führen zu lassen (vgl. Senat, Urt. v. 24. Juni 2005, V ZR 350/03, NJW 2005, 3146 m.w.N.), zur Rechtsverfolgung notwendig, denn es kann einem Gläubiger nur ausnahmsweise zugemutet werden, aus Kostengründen einen Prozess nicht selbst zu führen (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Juni 2002, VIII ZB 6/02, aaO).
  • BGH, 18.06.2002 - VIII ZB 6/02

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06
    Die hierdurch ausgelöste Mehrvertretungsgebühr (so zutreffend OLG Köln NJW 2006, 706; OLG Zweibrücken JurBüro 2006, 536; OLG Dresden ZMR 2005, 970; OLG Brandenburg JurBüro 2006, 475; a.A. OLG Koblenz JurBüro 2006, 315; vgl. für die GbR: BGH, Beschl. v. 18. Juni 2002, VIII ZB 6/02, NJW 2002, 2958; Beschl. v. 21. September 2005, VIII ZB 35/04, NZM 2005, 941) war auch in Ansehung der Möglichkeit, einen Wohnungseigentümer das Verfahren als Prozessstandschafter führen zu lassen (vgl. Senat, Urt. v. 24. Juni 2005, V ZR 350/03, NJW 2005, 3146 m.w.N.), zur Rechtsverfolgung notwendig, denn es kann einem Gläubiger nur ausnahmsweise zugemutet werden, aus Kostengründen einen Prozess nicht selbst zu führen (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Juni 2002, VIII ZB 6/02, aaO).
  • BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06

    Wirksamkeit einer durch einen Vertreter erklärten Unterwerfung unter die

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06
    Das gilt - da das Vollstreckungsgericht zu einer materiellen Überprüfung des Titels nicht berechtigt ist (vgl. Senat, Beschl. v. 21. September 2006, V ZB 76/06, WM 2006, 2266, 2267) - auch dann, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der titulierte Anspruch nach der materiellen Rechtslage dem vollstreckenden Gläubiger zusteht (vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 750 Rdn. 3; MünchKomm-ZPO/Heßler, 2. Aufl., § 750 Rdn. 29).
  • BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03

    Verjährung der Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06
    Die hierdurch ausgelöste Mehrvertretungsgebühr (so zutreffend OLG Köln NJW 2006, 706; OLG Zweibrücken JurBüro 2006, 536; OLG Dresden ZMR 2005, 970; OLG Brandenburg JurBüro 2006, 475; a.A. OLG Koblenz JurBüro 2006, 315; vgl. für die GbR: BGH, Beschl. v. 18. Juni 2002, VIII ZB 6/02, NJW 2002, 2958; Beschl. v. 21. September 2005, VIII ZB 35/04, NZM 2005, 941) war auch in Ansehung der Möglichkeit, einen Wohnungseigentümer das Verfahren als Prozessstandschafter führen zu lassen (vgl. Senat, Urt. v. 24. Juni 2005, V ZR 350/03, NJW 2005, 3146 m.w.N.), zur Rechtsverfolgung notwendig, denn es kann einem Gläubiger nur ausnahmsweise zugemutet werden, aus Kostengründen einen Prozess nicht selbst zu führen (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Juni 2002, VIII ZB 6/02, aaO).
  • BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06

    Voraussetzungen der Berichtigung des Passivrubrums

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06
    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Rubrumsberichtigung möglich ist (vgl. für die WEG BGH, Beschl. v. 12. Dezember 2006, I ZB 83/06, NJW 2007, 518; für die GbR BGH, Urt. v. 15. Januar 2003, XII ZR 300/99, NJW 2003, 1043), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06
    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Rubrumsberichtigung möglich ist (vgl. für die WEG BGH, Beschl. v. 12. Dezember 2006, I ZB 83/06, NJW 2007, 518; für die GbR BGH, Urt. v. 15. Januar 2003, XII ZR 300/99, NJW 2003, 1043), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft -

  • OLG Köln, 15.08.2005 - 17 W 161/05

    Erstattungsfähigkeit erhöhter Verfahrensgebühr in Wohnungseigentumssachen

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04

    Zur Frage der Haftung für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • OLG Dresden, 13.06.2005 - 3 W 546/05

    Erfallen der Erhöhungsgebühr in Wohngeldverfahren

  • OLG Koblenz, 13.03.2006 - 14 W 164/06

    Rechtsanwaltskosten: Verneinung einer Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer

  • OLG Zweibrücken, 10.05.2006 - 3 W 63/06

    Rechtsanwaltsgebühren im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit des

  • OLG Brandenburg, 06.03.2006 - 6 W 12/06

    Rechtsanwaltskosten: Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung einer

  • KG, 13.04.2006 - 1 W 108/06

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Mehrvertretungsgebühr bei Vertretung einer

  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    b) Jede Prozesspartei ist verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren läßt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Zöller/Herget aaO § 91 Rdn. 12).
  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Zeitlich beurteilt sich das indes aus der Perspektive bei Auftragserteilung und nicht rückschauend (vgl zu § 91 Abs. 1 ZPO etwa BGH vom 15.3.2007 - V ZB 77/06 - NJW-RR 2007, 955 RdNr 7: Maßgebend für Notwendigkeit ist Rechtsanschauung bei Mandatierung; zu § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X ebenso Becker in Hauck/Noftz, SGB X, Stand: September 2015, K § 63 RdNr 50; Roos in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 63 RdNr 13; zu § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG Kallerhoff/Keller in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl 2018, § 80 RdNr 58 unter Verweis auf BVerwG vom 3.7.2000 - 11 KSt 2/99 - NJW 2000, 2832) .
  • BGH, 10.12.2009 - VII ZB 88/08

    Notwendigkeit der für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im

    Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband den Vollstreckungsauftrag erteilt hätte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06, NJW-RR 2007, 955).

    Diese ist mit dem - teilrechtsfähigen - Verband der Wohnungseigentümer nicht identisch (BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06, NJW-RR 2007, 379).

    Der Grundsatz, dass eine Partei die Kosten niedrig zu halten hat, die sie von der Gegenseite erstattet verlangen will, darf nicht dazu führen, dass sie in ihren berechtigten Belangen, wozu das Interesse an einer schnellen Vollstreckung zählt, beeinträchtigt wird (BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06, aaO).

  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei Erhebung

    Jede Prozesspartei ist vielmehr gehalten, die Kosten ihrer Prozessführung so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (Senat, Beschl. v. 15. März 2007, V ZB 77/06, NZM 2007, 411, 412; BGH, Beschl. v. 2. Mai 2007, XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257; MünchKomm-ZPO/Giebel, 3. Aufl., § 91 Rdn. 38; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rdn. 8).
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 15/06

    Erfallen und Erstattungsfähigkeit der Mehrvertretungsgebühr bei Vertretung einer

    Ist ein Rechtsanwalt mit der Verteidigung gegen eine gegen die einzelnen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner gerichteten Klage beauftragt worden und hat das Amtsgericht diese Klage rechtskräftig auf Kosten des Klägers abgewiesen, kann die hierdurch ausgelöste Mehrvertretungsgebühr nicht mehr durch die spätere Anerkennung einer Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft in Wegfall geraten (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06 - WuM 2007, 403).

    Richtig ist zwar, dass einem Rechtsanwalt, der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Rechtsdurchsetzung bzw. -verteidigung von Rechten bzw. Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt wird, seit der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Entscheidung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2005 (BGHZ 163, 154) keine Mehrvertretungsgebühr zusteht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06 - WuM 2007, 403 = BGH-Report 2007, 683; KG JurBüro 2006, 474; vgl. für die GbR: BGH, Beschluss vom 5. Januar 2004 - II ZB 22/02 - NJW-RR 2004, 489).

    Ist der Rechtsanwalt dagegen - wie hier - vor der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Verteidigung gegen eine gegen die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner gerichtete Klage beauftragt worden und hat das Amtsgericht - wie im Streitfall - rechtskräftig die Klage auf Kosten des Klägers abgewiesen, kann die hierdurch ausgelöste Mehrvertretungsgebühr nicht mehr durch die spätere Anerkennung einer Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft in Wegfall geraten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06 - aaO m.w.N.; Brandenburgisches OLG JurBüro 2006, 475; KG, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 W 49/06 - juris; LG Darmstadt ZMR 2006, 397).

  • OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18

    Zwangsvollstreckung und Angabe des Namens des Vollstreckungstitelinhabers

    Vielmehr existieren mit den in einer nicht rechtsfähigen Eigentümergemeinschaft verbundenen Miteigentümern einerseits und dem Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft andererseits zwei unterschiedliche Zuordnungsobjekte von Rechten und Verbindlichkeiten (BGH NJW-RR 2007, 955/956; NJW 2010, 1007/1008; Senat vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156; KG Rpfleger 2014, 132/133).

    Handelt es sich bei dem die Vollstreckung betreibenden Gläubiger und dem Titelgläubiger um unterschiedliche Rechtssubjekte, darf das Vollstreckungsgericht die Vollstreckungsmaßnahme nicht anordnen; es muss vielmehr den Antrag zurückweisen (BGH NJW-RR 2007, 955/956).

  • BGH, 22.09.2022 - V ZB 2/20

    Rechtsanwaltsvergütung für die Vertretung des Gläubigers in einem

    Die Erstattung außergerichtlicher Kosten nach dieser Vorschrift kommt vorliegend in Betracht, weil sich die betreibende Gläubigerin und die Schuldner in Bezug auf die Frage, in welcher Höhe die Kosten erstattungsfähig und nach § 788 ZPO beizutreiben sind, in einem kontradiktorischen Verhältnis gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06, NJW-RR 2007, 955 Rn. 4 f.; Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 6 f.).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 158/06

    Klage gegen mehrere Anwälte einer Sozietät: Kostenerstattung?

    b) Jede Prozesspartei ist verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren läßt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Zöller/Herget aaO § 91 Rdn. 12).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 157/06

    Klage gegen mehrere Anwälte einer Sozietät: Kostenerstattung?

    b) Jede Prozesspartei ist verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren läßt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Zöller/Herget aaO § 91 Rdn. 12).
  • KG, 06.05.2008 - 1 W 319/06

    Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft: Eintragung der Gesellschaft im Grundbuch

    Die im Urteil oder in der Klausel namentlich bezeichnete Person (§ 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO) muss mit dem Vollstreckungsgläubiger identisch sein (BGH Rpfleger 2007, 479), was dazu führt, dass als Gläubiger einer Zwangshypothek nur derjenige eingetragen werden darf, der im Vollstreckungstitel namentlich als Vollstreckungsgläubiger genannt ist (Demharter, Anm. zu BGH a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Beauftragung

  • OLG München, 28.01.2008 - 34 Wx 77/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Parteiwechsel in der Beschwerdeinstanz bei

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 W 30/13

    Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im Patentverletzungsverfahren

  • OLG München, 25.04.2013 - 34 Wx 146/13

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Amtswiderspruchs wegen eines auf "übrige

  • OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Beauftragung

  • OLG Stuttgart, 06.04.2021 - 8 W 435/20

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Beauftragung eines Rechtsanwalts

  • KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Bewilligung der Löschung eines auf Grund

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 3 Wx 100/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Aufklärungsverfügung des Grundbuchamts

  • LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 525/09

    Kostenerstattung für mehrere Anwälte

  • LG Mannheim, 11.08.2008 - 4 T 294/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Anspruch auf einen Mehrvertretungszuschlag bei der

  • LG Konstanz, 13.08.2007 - 62 T 66/07

    Festsetzung des Geschäftswertes

  • LG Hannover, 29.03.2010 - 92 T 17/10

    Erhöhungsgebühr; Anfechtungsklage

  • KG, 11.10.2013 - 1 W 196/13

    Verfügungsverbot nur durch Berechtigte zu löschen!

  • LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 527/09

    Kostenerstattung für mehrere Anwälte

  • LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 528/09

    Kostenerstattung für mehrere Anwälte

  • LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 526/09

    Kostenerstattung für mehrere Anwälte

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