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   BGH, 04.04.2007 - VIII ZR 219/06   

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https://dejure.org/2007,380
BGH, 04.04.2007 - VIII ZR 219/06 (https://dejure.org/2007,380)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2007 - VIII ZR 219/06 (https://dejure.org/2007,380)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2007 - VIII ZR 219/06 (https://dejure.org/2007,380)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung einer Mietkaution bei Grundstücksübertragung nach Beendigung eines Mietverhältnisses und Auszug des Mieters; Eintritt des neuen Eigentümers in Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters; Auseinanderfallen von Mietvertrag und Kautionsabrede; Abrechnung der ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Vermieterwechsel nach Vertragsende

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Kautionsabrechnung des Grundstückserwerbers nach Mietbeendigung und Auszug des Mieters; Vermieterwechsel

  • Judicialis

    BGB § 566; ; BGB § 566a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 566 § 566a
    Haftung des neuen Eigentümers für die Rückzahlung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses; Abrechnung der Nebenkosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer rechnet nach Eigentumswechsel Betriebskosten ab?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vermieterwechsel: Kaution nicht immer sicher!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eintritt des Immobilienerwerbers in bereits beendetes Mietverhältnis?

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Rückzahlung der Kaution und Nebenkostenabrechnung nach Eigentümerwechsel

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Rechte und Pflichte bei Grundstückserwerb nach Beendigung eines Mietverhältnisses

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Mietkaution

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kaution: BGH stärkt Rechte des Erwerbers

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Kautionsfälligkeit, Nebenkosten und Eigentümerwechsel

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Trotz Veräußerung des Gebäudes bleibt bisheriger Vermieter zur Rückzahlung der Mietkaution verpflichtet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietkaution: Erwerber tritt nicht in ein bereits beendetes Mietverhältnis ein - Ehemaliger Vermieter muss Nebenkosten über abgelaufene Abrechnungsperiode abrechnen

Besprechungen u.ä. (2)

  • mietgerichtstag.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die insolvenzfeste Anlage der Mietkaution (Hans-Georg Eckert)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Erwerbers für Mietkaution? (IMR 2007, 174)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1818
  • MDR 2007, 1007
  • DNotZ 2007, 929
  • NZM 2007, 441
  • ZMR 2007, 529
  • Rpfleger 2007, 415
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.2003 - VIII ZR 168/03

    Abrechnung der Betriebskosten bei Veräußerung des Mietobjekts

    Auszug aus BGH, 04.04.2007 - VIII ZR 219/06
    b) Die Abrechnung der Nebenkosten aus der im Zeitpunkt des Auszugs des Mieters laufenden Abrechnungsperiode obliegt dem bisherigen Vermieter (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3. Dezember 2003 - VIII ZR 168/03, NJW 2004, 851).

    Nach der Rechtsprechung des Senats stehen Nachzahlungsansprüche aus einer nach dem Eigentümerwechsel erteilten Nebenkostenrechnung über eine zuvor abgelaufene Abrechnungsperiode jedoch weiter dem ehemaligen Vermieter zu (Senatsurteil vom 3. Dezember 2003 - VIII ZR 168/03, NJW 2004, 851, unter II 1).

    Derjenige, der die Vorauszahlungen für einen Abrechnungszeitraum erhalten hat, soll auch die Abrechnung erteilen und zur Rückzahlung eines Guthabens verpflichtet bzw. zur Geltendmachung eines Nachzahlungsbetrages berechtigt sein (Senatsurteil vom 3. Dezember 2003, aaO).

  • BGH, 19.10.1988 - VIII ZR 22/88

    Schadensersatzansprüche bei Veräußerung eines vermieteten Hauses

    Auszug aus BGH, 04.04.2007 - VIII ZR 219/06
    (1) Die Mietkaution kann in einem solchen Fall in der Hand des Erwerbers ihre Funktion, Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis zu sichern, nicht erfüllen, denn alle vor dem Eigentumswechsel entstandenen und fällig gewordenen Ansprüche gegen den Mieter - etwa wegen rückständiger Miete, Schönheitsreparaturen oder einer Beschädigung der Mietsache - bleiben wegen der Zäsurwirkung des Eigentumswechsels ohnehin bei dem bisherigen Vermieter (vgl. Senatsurteil vom 19. Oktober 1988 - VIII ZR 22/88, NJW 1989, 451, unter II 2 b m.w.N.).
  • BGH, 28.06.1978 - VIII ZR 139/77

    Räumungsverzug des Mieters gegenüber dem Erwerber der Mietsache

    Auszug aus BGH, 04.04.2007 - VIII ZR 219/06
    Zwar nimmt die wohl herrschende Meinung - wovon auch das Berufungsgericht zutreffend ausgeht - eine Ausnahme für den Fall an, dass der Mieter im Zeitpunkt des Eigentumswechsels die Wohnung trotz Ablaufs des Mietvertrags noch nicht geräumt hat; in diesem Fall soll der Erwerber entsprechend § 566 BGB in das Abwicklungsverhältnis mit dem Mieter eintreten (BGHZ 72, 147; MünchKomm/Häublein, aaO, Rdnr. 12; Gather in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl., § 566 Rdnr. 24; Erman/Jendrek, BGB, 11. Aufl., § 566 Rdnr. 8; einschränkend Palandt/Weidenkaff, aaO).
  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 71/05

    Umfang der Mietkaution

    Auszug aus BGH, 04.04.2007 - VIII ZR 219/06
    (2) Die vom Berufungsgericht vertretene Auffassung, dass den Grundstückserwerber die Pflicht zur Rückzahlung einer Mietkaution auch dann trifft, wenn der Mieter zwar vor dem Eigentumswechsel ausgezogen ist, die Verpflichtung zur Abrechnung über die Kaution aber erst nach dem Eigentumswechsel fällig wird, würde ferner - wie die Revision zutreffend hervorhebt - zu einer besonders für den Mieter nachteiligen Unsicherheit darüber führen, wen er insoweit in Anspruch nehmen muss, denn die Fälligkeit des Anspruchs auf Abrechnung der Mietkaution und Auskehrung eines nicht verbrauchten Betrages hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und lässt sich nicht nach einer feststehenden Frist berechnen (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 71/05, NJW 2006, 1422, unter II 1 a).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 313/08

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Mieters auf Wiedereinräumung der

    Nach seinem Wortlaut und Zweck setzt § 566 BGB deshalb grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Eigentumswechsels ein wirksames Mietverhältnis besteht und sich der Mieter noch im Besitz der Wohnung befindet (Senatsurteil vom 4. April 2007 - VIII ZR 219/07 [richtig: VIII ZR 219/06 - d. Red.] , WuM 2007, 267, Tz. 6 ff.).
  • BGH, 05.04.2016 - VIII ZR 31/15

    Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis: Erforderlichkeit der Ausübung der

    Erst die zum Erwerbszeitpunkt vom tatsächlichen Besitz eines Mieters ausgehende Publizitätswirkung ist es aber, die einem Erwerber ermöglicht, bereits aus der Besitzlage abzulesen, in welche Mietverhältnisse er eintreten muss, so dass er im Gegensatz zum besitzenden Mieter und dessen Besitzerhaltungsinteresse nur eingeschränkten Schutz verdient (BGH, Urteile vom 11. Dezember 2014 - IX ZR 87/14, aaO; vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 313/08, aaO; vom 4. April 2007 - VIII ZR 219/06, NJW 2007, 1818 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 18.09.2013 - VIII ZR 297/12

    Zur Beweiswürdigung zum Abschluss eines für den Erwerber in der

    Ein Zurückbehaltungsrecht wegen fehlender Abrechnungen für den Zeitraum vor dem Eigentumserwerb der Kläger, wie es das Amtsgericht angenommen hat, stand der Beklagten schon deshalb nicht zu, weil diese Abrechnungen nicht von den Klägern, sondern von den bisherigen Vermietern, also dem Bruder der Beklagten und gegebenenfalls den Erben ihres verstorbenen Vaters zu erstellen gewesen wären (zur Abrechnungspflicht des bisherigen Vermieters bei Eigentumswechsel vgl. Senatsurteile vom 3. Dezember 2003 - VIII ZR 168/03, NJW 2004, 851 unter II 2, sowie vom 4. April 2007 - VIII ZR 219/06, NZM 2007, 441 Rn. 13).
  • BGH, 11.12.2014 - IX ZR 87/14

    Insolvenz des Vermieters: Fortbestehen des Mietverhältnisses mit Wirkung für die

    Die aus dem Normzweck des § 566 BGB abgeleitete Begrenzung seines Schutzbereichs wirkt nicht nur, wenn ein Mieter im Zeitpunkt der Veräußerung bei bestehendem Mietverhältnis aus dem Mietobjekt vorzeitig ausgezogen war (BGH, Urteil vom 4. April 2007 - VIII ZR 219/06, NJW 2007, 1818 Rn. 8, 10), sondern auch dann, wenn der Mieter infolge vorgetäuschten Eigenbedarfs ausgezogen war und der Mietvertrag wegen der Täuschung nicht rechtswirksam beendet wurde (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009, aaO).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2016 - 24 U 170/15

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs

    Doch hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14. September 2000 entschieden, dass der frühere Eigentümer - hier die Klägerin - gegenüber dem Mieter bezüglich der zum Zeitpunkt des Wechsels im Grundeigentum abgelaufenen Abrechnungsperiode zur Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet und zur Erhebung etwaiger Nachzahlungen berechtigt bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2000, Az. III ZR 211/99, zitiert nach juris, Rdnr. 14 f.; so auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 2003, Az. VIII ZR 168/03, zitiert nach juris, Rdnr. 8, und Urteil vom 4. April 2007, Az. VIII ZR 219/06, zitiert nach juris, Rdnr. 13).

    Derjenige, der die Vorauszahlungen für einen Abrechnungszeitraum erhalten hat, soll auch die Abrechnung erteilen, zur Rückzahlung eines Guthabens verpflichtet und zur Geltendmachung eines Nachzahlungsbetrages berechtigt sein (BGH, Urteil vom 4. April 2007, Az. VIII ZR 219/06, zitiert nach juris, Rdnr. 13).

  • LG Kiel, 24.08.2012 - 1 S 174/11

    Wohnraummiete: Übergang des Anspruchs auf erstmalige Zahlung der Mietkaution auf

    Der BGH hat in seiner jüngsten Entscheidung zu der Thematik ausgeführt, dass § 566a BGB ein Auseinanderfallen von Mietvertrag und Kautionsabrede vermeiden solle und die Vorschrift deshalb in engem Zusammenhang mit dem Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis zu sehen sei (BGH NJW 2007, 1818, 1818 f.).

    Der Mieter kann sowohl bei Auffüllung der Kaution als auch bei erstmaliger Zahlung darauf bestehen, dass das Geld getrennt vom Vermögen des Vermieters (§ 551 Abs. 3 S. 3 BGB) und insolvenzsicher angelegt wird (in diesem Sinne auch BGH, NJW 2007, 1818, 1818 f.).

  • LG Hamburg, 06.11.2008 - 307 S 72/08

    Wohnraummiete: Schadensersatzklage eines Mieters wegen unberechtigter

    Soweit sich die Beklagten auf die Entscheidung des BGH vom 4. April 2007 (XIII ZR 219/06 = NJW 2007, 1818) berufen, ergibt sich hieraus nichts anderes.
  • AG Erfurt, 11.01.2012 - 5 C 3497/10

    Kautionssparbuch - Freigabe nach Beendigung des Mietverhältnisses

    Diese klägerseits vorgebrachte Auffassung entspricht der wohl deutlich h. M. und ist zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof bestätigt worden (nachzuschlagen in NJW 2007, S. 1818).
  • LG Braunschweig, 22.12.2009 - 6 S 60/09

    Kaution; insolventer Vermieter; Zwangsversteigerung; Erwerberhaftung

    Denn es ist grundsätzlich Sache des Mieters, auf die insolvenzfest vom Vermögen des Vermieters getrennte Anlage der Kaution zu achten (so z.B. - in anderem Zusammenhang - BGH v. 04.04.2007 - VIII ZR 219/06 , z.B. NJW 2007, S. 1818 [BGH 04.04.2007 - VIII ZR 219/06] ).
  • BGH, 25.11.2022 - LwZR 6/21

    Wirksame Beendigung eines Pachtverhältnisses; Vorschriftsmäßige Besetzung des

    a) Richtig geht das Berufungsgericht davon aus, dass die Klägerin gemäß § 566 Abs. 1 in Verbindung mit § 593b BGB in die Rechte und Pflichten des zwischen dem Voreigentümer und dem Beklagten geschlossenen Pachtvertrag eingetreten wäre, wenn der auf den 31. Oktober 2007 datierende Vertrag an jenem Tage und nicht erst nach Erwerb des Eigentums - hierauf kommt es an (vgl. nur BGH, Urteil vom 4. April 2007 - VIII ZR 219/06, NJW 2007, 1818) - geschlossen worden wäre.
  • OLG Dresden, 26.06.2007 - 5 U 138/07

    Festspielhausgelände Hellerau geht an die Stadt

  • LG Potsdam, 11.03.2016 - 13 S 39/15

    Mietsicherheit bei Wohnraummiete: Kautionsrückzahlungsanspruch gegen den Erwerber

  • AG Berlin-Mitte, 21.09.2016 - 9 C 148/16

    Unpünktliche Mietzahlungen: Kündigung bei nur geringen Verzögerungen?

  • AG Bremen, 08.06.2007 - 7 C 45/07
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