Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - I-10 U 122/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1620
OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - I-10 U 122/06 (https://dejure.org/2007,1620)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.04.2007 - I-10 U 122/06 (https://dejure.org/2007,1620)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. April 2007 - I-10 U 122/06 (https://dejure.org/2007,1620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumungsklage des Ersteigerers eines Grundstücks ; Wirksamkeit der Ausübung eines Sonderkündigungsrechts in Mietangelegenheiten im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens; Ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses ; Auf unbestimmte Zeit geschlossenes ...

  • Judicialis

    ZVG § 57; ; ZVG § 57 a... ; ; ZVG § 57 a Satz 1; ; ZVG § 57 c a.F.; ; ZVG § 57 c Abs. 1 Nr. 2 a.F.; ; ZVG § 57 d; ; ZVG § 90; ; BGB § 126 Abs. 2; ; BGB § 140; ; BGB § 314; ; BGB § 535; ; BGB § 539 Abs. 1; ; BGB § 539 Abs. 2; ; BGB § 546 Abs. 1; ; BGB § 550; ; BGB § 556; ; BGB § 566; ; BGB § 566 Satz 2 a.F.; ; BGB § 580 a Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2, 1. Hs.; ; WertV § 16 Abs. 3; ; ZPO § 263; ; ZPO § 525; ; ZPO § 533

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 57; BGB § 550

  • rechtsportal.de

    Sonderkündigungsrecht eines Mietverhältnisses nach § 57a ZVG oder ordentliche Kündigung nach § 580a Abs. 2 BGB nach Grundstücksersteigerung - Schriftformerfordernis bezüglich "verlorenem Baukostenzuschuss" eines Mieters?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftform bei verlorenem Baukostenzuschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftform bei verlorenem Baukostenzuschuss? (IMR 2007, 214)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Erstehers von zwangsversteigerten Geschäftsräumen für einen "verlorenen Baukostenzuschuss" des Mieters? (IMR 2007, 253)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 643
  • NZM 2009, 800 (Ls.)
  • ZMR 2007, 446
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 122/06
    Hierzu zählen insbesondere Mietgegenstand, Mietzins, die Dauer des Mietverhältnisses und die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien (BGH, NJ 2005, 173; NJW 2000, 1105; ZMR 1999, 691; WM 1969, 920).

    Bereits hieraus folgt, dass die Ausbauverpflichtung nach dem Parteiwillen von wesentlicher Bedeutung sein sollte und damit weit über das hinausging, was bereits im Vertragstext selbst seinen Niederschlag gefunden hatte (BGH, NJW 1999, 2591); denn mit diesem Inhalt hatte die Vermieterin den konkreten Umständen nach einen klagbaren Anspruch auf Vornahme dieser Arbeiten.

  • BGH, 05.10.2005 - XII ZR 43/02

    Ansprüche des Mieters auf Vergütung von Investitionen bei vorzeitiger Beendigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 122/06
    Eine etwaige Bereicherung des Vermieters liegt - sofern es ihm nicht gelingt von dem Folgemieter einen neuen Baukostenzuschusses zu erhalten - in den genannten Fällen daher allein in der Erhöhung des Ertragswerts, soweit der Vermieter diesen früher als vertraglich vorgesehen durch anderweitige Vermietung zu einem höheren Mietzins realisieren kann, d.h. maßgeblich sind die Vorteile, die der Vermieter aus dem erhöhten objektiven Ertragswert der Mietsache tatsächlich erzielen kann oder hätte erzielen können (BGH, ZMR 2006, 185; Beschl. v. 26.7.2006, GE 2006, 1224; - XII ZR 46/05; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., RdNr. 1168).

    Bereicherungsschuldner ist, auch wenn die wertsteigernden Aufwendungen, die der Bereicherung zugrunde liegen, bereits zu einer Zeit vorgenommen wurden, als der ursprüngliche Vermieter noch Eigentümer des Grundstücks war, zwar grundsätzlich der Erwerber des Grundstücks (BGH, Urt. v. 5.10.2005, GE 2006, 380 = GuT 2006, 32 = MDR 2006, 505 = NJW-RR 2006, 294 = NZM 2006, 15 = ZMR 2006, 185; Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., RdNr. 60).

  • BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97

    Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses bei Nichtbezug durch den Mieter und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 122/06
    Hierzu zählen insbesondere Mietgegenstand, Mietzins, die Dauer des Mietverhältnisses und die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien (BGH, NJ 2005, 173; NJW 2000, 1105; ZMR 1999, 691; WM 1969, 920).

    Über diese sog. Essentialia hinaus sind weitere Vertragsbestimmungen jedenfalls dann in die Urkunde aufzunehmen, wenn sie nach dem Willen der Parteien einen wichtigen Vertragsbestandteil bilden (BGH, NJW 2000, 1105, NJW 1999, 3257; Müller/Walther/Kellendorfer, Miet- und Pachtrecht, § 550 BGB, RdNr. 32).

  • BGH, 08.11.1995 - XII ZR 202/94

    Wegnahmerecht des Mieters wegen Ausbaumaßnahmen; Bereicherungsanspruch des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 122/06
    Gleiches gilt, wenn sich der Mieter zur Erbringung der Investitionen, für die er Ersatz fordert, vertraglich verpflichtet hat (BGH, ZMR 1996, 122).

    In diesem Fall hat er nach Beendigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der geschaffenen Einrichtungen weder ein Wegnahmerecht aus § 539 Abs. 2 BGB (= § 547 a BGB a.F.) noch einen Anspruch auf Ersatz von Verwendungen gemäß § 539 Abs. 1 BGB (= § 547 BGB a.F.), unabhängig davon, ob es sich um notwendige oder nützliche Verwendungen handelt (BGH, ZMR 1996, 122 m.w.N.), wohl aber bei vorzeitiger Vertragsbeendigung einen Bereicherungsanspruch gegen den Vermieter.

  • BGH, 14.02.1968 - VIII ZR 2/66
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 122/06
    Kann der Vermieter das Mietobjekt zu einem höheren Gesamtpreis neu vermieten, ist die Höhe der Bereicherung auch nach Maßgabe der Mietfälligkeit zu bemessen, d.h. der Bereicherungsanspruch ist auf eine laufende Zahlung in Höhe und nach Fälligkeit des zusätzlichen Entgelts gerichtet (BGHZ 29, 289, 300; BGH, NJW 1959, 1424, 1428; WM 1960, 497, 498; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1093), so dass vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages aus betrachtet nur ein Anspruch auf zukünftig fällige werdende laufende Zahlungen in Betracht kommen kann (BGH, NJW 1968, 888).
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 122/06
    Daneben hat die Vorschrift - nachrangig - aber auch eine Klarstellungs-, Beweis- und Warnfunktion im Verhältnis der Mietparteien untereinander (BGHZ 139, 123, 130; 81, 46, 51 f; Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Aufl., § 550, RdNr. 1).
  • BGH, 26.07.2006 - XII ZR 46/05

    Ersatz von Verwendungen des Mieters bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 122/06
    Eine etwaige Bereicherung des Vermieters liegt - sofern es ihm nicht gelingt von dem Folgemieter einen neuen Baukostenzuschusses zu erhalten - in den genannten Fällen daher allein in der Erhöhung des Ertragswerts, soweit der Vermieter diesen früher als vertraglich vorgesehen durch anderweitige Vermietung zu einem höheren Mietzins realisieren kann, d.h. maßgeblich sind die Vorteile, die der Vermieter aus dem erhöhten objektiven Ertragswert der Mietsache tatsächlich erzielen kann oder hätte erzielen können (BGH, ZMR 2006, 185; Beschl. v. 26.7.2006, GE 2006, 1224; - XII ZR 46/05; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., RdNr. 1168).
  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 156/05

    Anspruch des Sicherungseigentümers auf Erstattung der Erlöse durch die Vermietung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 122/06
    Nach der Auslegungsregel des § 314 BGB, der auf Miet- und Pachtverträge entsprechend anzuwenden ist (vgl. BGH, Urt. v. 26.9.2006, XI ZR 156/05; BGHZ 65, 86), war das im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Zubehör des Pachtobjekts mangels gegenteiligen Sachvortrags mitverpachtet, so dass es einer Beurkundung insoweit nicht bedurfte.
  • BGH, 17.12.1954 - V ZR 4/54

    Baukostenzuschuß. Rückzahlungspflicht des Erstehers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 122/06
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH können im Hinblick auf die Vereinbarung eines verlorenen Baukostenzuschusses, um den allein es nach dem Vorbringen der Beklagten geht, bei vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages zwar Bereicherungsansprüche des Mieters gegen den (früheren) Vermieter entstehen, für diese haftet der Ersteher aber nicht, weil nicht er, sondern der Vollstreckungsschuldner bereichert ist (BGHZ 16, 31, 35 f; BGH, WM 1960, 1125, 1128 = ZMR 1961, 101; Stöber, ZVG, 17. Aufl., § 57 b, Anm. 7.10; Scheuer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. V. B, RdNr. 353).
  • BGH, 21.01.1960 - VIII ZR 16/59
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 122/06
    Kann der Vermieter das Mietobjekt zu einem höheren Gesamtpreis neu vermieten, ist die Höhe der Bereicherung auch nach Maßgabe der Mietfälligkeit zu bemessen, d.h. der Bereicherungsanspruch ist auf eine laufende Zahlung in Höhe und nach Fälligkeit des zusätzlichen Entgelts gerichtet (BGHZ 29, 289, 300; BGH, NJW 1959, 1424, 1428; WM 1960, 497, 498; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1093), so dass vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages aus betrachtet nur ein Anspruch auf zukünftig fällige werdende laufende Zahlungen in Betracht kommen kann (BGH, NJW 1968, 888).
  • BGH, 15.06.1981 - VIII ZR 166/80

    Schriftform bei Tankstellenpacht

  • BGH, 09.07.2003 - VIII ZR 26/03

    Begründung von Wohnungseigentum nach Überlassung an den Mieter

  • BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59

    Erstattung von verlorenen Baukostenzuschüssen des Mieters in der

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 24 U 115/99

    Abgrenzung von Mietvorauszahlungen und Baukostenzuschuss; Verjährung bei

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

  • BGH, 18.06.1969 - VIII ZR 88/67

    Formelle Voraussetzungen für einen Mietvertrag - Schriftformerfordernis im

  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76

    Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter

  • BGH, 17.09.1975 - VIII ZR 157/74

    Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe von Zubehör der Mietsache

  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

  • BGH, 19.03.1969 - VIII ZR 66/67

    Schriftform beim Mietverlängerungsvertrag

  • BGH, 12.02.1959 - VIII ZR 54/58

    Rückforderung eines Baukostenzuschusses

  • BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97

    Formgültigkeit der Verlängerung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen

  • BGH, 05.11.2004 - LwZR 2/04

    Kündigung eines Pachtvertrages wegen Benötigung der Bewirtschaftungsflächen zum

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 24 U 150/16

    Wirksamkeit einer Schriftformheilungsklausel in einem Formularmietvertrag

    Vorliegend ist die geänderte Miethöhe auch nicht von den Parteien schriftlich festgehalten worden, so dass es einem Nachtrag zum Gewerbemietvertrag der Parteien an der Form des § 550 Satz 1 BGB mangelt (Vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2007 - I-10 U 122/06, juris Rdnr. 20).
  • LG Dortmund, 20.11.2007 - 3 O 223/07

    Anspruch auf Erstattung von in ein angemietetes Gewerbeobjekt getätigten

    Denn der Umfang der Bereicherung richtet sich nicht nach der Höhe der Aufwendungen der Klägerin und besteht auch nicht im Zeitwert der Investition oder gar - wie sie mit ihrem vorgerichtlich eingeholten Gutachten und der entsprechenden Aufforderung im Schreiben vom 01.09.2006 hat Glauben machen wollen - in der Wertsteigerung des Mietobjekts bei Rückgabe oder gar zu einem früheren Zeitpunkt, sondern allein in der Erhöhung des Ertragswertes des Objekts (BGH-Urteil vom 05.10.2005, XII ZR 43/02, NJW-RR 2006/294, 295; OLG Rostock, Beschluss vom 24.02.2005, 3 U 187/04 NZM 2005, 266 m. w. N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2007, 10 U 122/06 NZM 2007, 643 (644), sämtlich m. w. N.).

    Vielmehr liegt die Bereicherung des Eigentümers als Vermieter - wie das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 19.04.2007 a. a. O. NZM 2007, 643, 644 - nur in einem möglicherweise erhöhten Ertragswert der Wohnung; der dann darin liegt, dass sie als Vermieterin möglicherweise einen höheren Mietzins erzielen kann.

    In all diesen Fällen ist es sachgerecht, dem Mieter dann für den Zeitraum, hinsichtlich der nach Vereinbarung der Parteien der Baukostenzuschuss hat abgewohnt werden sollen bzw. sich die Investition nach Vorstellung des Mieters angesichts des langjährigen Mietvertrages hätten rechnen sollen, das zu erstatten, was der Vermieter dadurch an Vorteilen gezogen hat, dass er früher als vertraglich vereinbart die Wohnräume zurückerhalten und dann hat zu einem höheren Mietzins weitervermieten können; (vergleiche so insbesondere OLG Düsseldorf a.a.O. NZM 2007, 643 ff. unter Hinweis auf BGH aaO NJW-RR 2006, 294).

  • OLG Stuttgart, 22.09.2014 - 5 U 70/14

    Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis: Schriftformerfordernis bei einer

    d) In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass sog. Vereinbarungen über Ausbauarbeiten des Vermieters oder des Mieters unter die Schriftform nach §§ 550 BGB fallen können (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2007, 643; KG NZM 2007, 731).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - 10 U 40/09

    Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform bei einem Mietvertrag

    Zwar betrifft das Erfordernis der Schriftform grundsätzlich sämtliche Abreden, aus denen sich nach dem Willen der Parteien der Mietvertrag zusammensetzen soll, sodass über die sog. Essentialia hinaus weitere Vertragsbestimmungen jedenfalls dann in die Urkunde aufzunehmen sind, wenn sie nach dem Willen der Parteien einen wichtigen Vertragsbestandteil bilden (BGH, Urt. v. 22.12.1999, DWW 2000, 85 = GE 2000, 340 = NZM 2000, 184 = WM 2000, 776 = WuM 2000, 248 = ZfIR 2000, 616 = ZMR 2000, 207 - XII ZR 339/97; Urt. v. 7.7.1999, GE 1999, 1210 = MDR 1999, 1374 = NZM 1999, 962 = WuM 1999, 698 = ZIP 1999, 1635 = ZMR 1999, 810 - XII ZR 15/97; Senat, Urt. v. 19.4.2007, I - 10 U 112/06 + Urt. v. 19.4.2007, NZM 2007, 643, I - 10 U 12/06; Müller/Walther/Kellendorfer, Miet- und Pachtrecht, § 550 BGB, RdNr. 32).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2013 - 10 U 49/13

    Anforderungen an die Schriftform eines auf bestimmte Zeit geschlossenen

    Die Regelung des § 550 ZPO dient in erster Linie dem Schutz des Immobilienerwerbers, der in die Lage versetzt werden soll, sich anhand des schriftlichen Mietvertrages über den Umfang und den Inhalt eines nach § 566 BGB auf ihn übergehenden Mietverhältnisses zu unterrichten; darüber hinaus hat die Bestimmung aber auch Klarstel-lungs-, Beweis- und Warnfunktionen im Verhältnis der Mietparteien untereinander und soll insbesondere auch die Beweisbarkeit langfristiger Abreden sicherstellen (BGH seit BGHZ 136, 357 = NJW 1998, 58, 61; Senat NZM 2007, 643).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht