Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.03.2007 - I-3 Wx 254/06, 3 Wx 354/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4103
OLG Düsseldorf, 09.03.2007 - I-3 Wx 254/06, 3 Wx 354/06 (https://dejure.org/2007,4103)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.2007 - I-3 Wx 254/06, 3 Wx 354/06 (https://dejure.org/2007,4103)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 2007 - I-3 Wx 254/06, 3 Wx 354/06 (https://dejure.org/2007,4103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Wohnungeigentümers zur Zahlung rückständigen Wohngeldes auf der Grundlage einer in der Eigentümerversammlung beschlossenen Abrechnung; Anfechtung eines Wirtschaftsplanes aufgrund fehlerhafter Berechnung; Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur ...

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 4 Satz 1; ; WEG § 28 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Zur Antragsweiterverfolgung eines Wohnungseigentümerbeschlusses bei bestandskräftiger Parallelentscheidung - Zum Wohngeldanspruch bei korrigierten Jahresabrechnungen - Zur Kostentragungspflicht desWohnungseigentümers bei angefochtenem Eigentümerbeschluss über die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Durchsetzung von Wohngeldansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorschußzahlung nur bei wirksamem Beschluß!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorschüsse aus ungültigem Wirtschaftsplan? (IMR 2007, 150)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1606
  • NZM 2007, 690
  • ZMR 2007, 711
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 26.11.1999 - 3 Wx 333/99

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an Tatsachenfeststellungen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2007 - 3 Wx 254/06
    Offenkundig können auch rechtskräftige Entscheidungen über die Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen sein, auf die ein in der sofortigen weiteren Beschwerde streitgegenständlicher Anspruch gestützt wird (Senat ZMR 2000, 327 f; BayObLG ZMR 2000, 851; Abramenko a.a.O).

    Denn dem anwaltlich beratenen Beteiligten zu 2 hätte von vornherein klar sein müssen, dass er - ungeachtet der Frage, ob die Eigentümerbeschlüsse über die Jahresabrechnung 2004 und den Wirtschaftsplan 2005 Bestandskraft erlangen würden oder nicht - nach der für die damalige Sachlage geltenden gesetzlichen Regelung des 23 Abs. 4 Satz 1 WEG bis zur rechtskräftigen Ungültigerklärung der Eigentümerbeschlüsse einstweilen zur Zahlung verpflichtet war (vgl. Senat, ZMR 2000, 327).

  • BayObLG, 28.08.1996 - 3Z BR 75/96

    Anwalts-GmbH: Eintragung - Beteiligung der zuständigen Anwaltskammer - Bestimmung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2007 - 3 Wx 254/06
    Die Änderung von Anträgen, durch die in die Rechtsbeschwerdeinstanz ein neuer Anspruch und Sachverhalt eingeführt werden, ist unzulässig (BayObLG, NJW-RR 98, 470: Sachantrag; BayObLG, NJW 96, 3217: Hilfsantrag).

    Die Stützung des Antrags auf die neue Beschlusslage ist trotz vordergründiger Beibehaltung des Zahlungsantrags als die - unzulässige - Einführung eines neuen Anspruchs und Sachverhalts in das Rechtsbeschwerdeverfahren (vgl. BayObLG, NJW-RR 98, 470: Sachantrag; BayObLG, NJW 96, 3217 mit Anm. Ebenroth, Koos: Hilfsantrag), jedenfalls aber als ein vergleichbarer verfahrensrechtlicher Vorgang zu bewerten.

  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 143/97

    Abberufung des KG-Liquidators aus wichtigem Grund aufgrund Erschütterung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2007 - 3 Wx 254/06
    Die Änderung von Anträgen, durch die in die Rechtsbeschwerdeinstanz ein neuer Anspruch und Sachverhalt eingeführt werden, ist unzulässig (BayObLG, NJW-RR 98, 470: Sachantrag; BayObLG, NJW 96, 3217: Hilfsantrag).

    Die Stützung des Antrags auf die neue Beschlusslage ist trotz vordergründiger Beibehaltung des Zahlungsantrags als die - unzulässige - Einführung eines neuen Anspruchs und Sachverhalts in das Rechtsbeschwerdeverfahren (vgl. BayObLG, NJW-RR 98, 470: Sachantrag; BayObLG, NJW 96, 3217 mit Anm. Ebenroth, Koos: Hilfsantrag), jedenfalls aber als ein vergleichbarer verfahrensrechtlicher Vorgang zu bewerten.

  • BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 53/98

    Antragsrecht eines Nießbrauchers an einem Wohnungseigentum im Verfahren über die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2007 - 3 Wx 254/06
    Ausgeschlossen ist grundsätzlich neuer Tatsachenvortrag (OLG Hamburg ZMR 2005, 394; Abramenko in Riecke/Schmid WEG 2005 § 45 Rdz. 24), sofern dieser nicht ohne weitere Tatsachenermittlung feststeht (BayObLG WuM 1999, 127).
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2007 - 3 Wx 254/06
    Die Jahresabrechnung ersetzt nicht den Wirtschaftsplan, sondern stellt eine rechtsverstärkende Grundlage zum Anspruch aus dem Wirtschaftsplan dar, eine neue Rechtsgrundlage nur in Höhe der Mehrkosten (sog. Abrechnungsspitze; BGH NJW 1999, 3713; Weitnauer/Gottschalg WEG 8. Auflage 2005 § 28 Rdz. 22).
  • OLG Hamburg, 17.01.2005 - 2 Wx 103/04

    Farbliche Neugestaltung der Fassade als bauliche Veränderung im Sinne von § 22

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2007 - 3 Wx 254/06
    Ausgeschlossen ist grundsätzlich neuer Tatsachenvortrag (OLG Hamburg ZMR 2005, 394; Abramenko in Riecke/Schmid WEG 2005 § 45 Rdz. 24), sofern dieser nicht ohne weitere Tatsachenermittlung feststeht (BayObLG WuM 1999, 127).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2007 - 3 Wx 254/06
    Die Wohnungseigentümer sind zur Zahlung von Vorschüssen und Abschlüssen verpflichtet, wenn die Wohnungseigentümer - wie hier zu TOP 2 und 3a der Eigentümerversammlung vom 14. Dezember 2005 hinsichtlich der Abrechnung für das Jahr 2004 sowie des Wirtschaftsplans für das Jahr 2005 geschehen - einen Wirtschaftsplan mit der Festsetzung der Wohngelder oder eine Abrechnung mit den Fehlbeträgen und Überschüssen durch einen Beschluss auf einer Versammlung mit Stimmenmehrheit genehmigen (§ 28 Abs. 5,27 Abs. 1 Nr. 1 WEG; BGH NJW 1985, 912; Happ in Riecke/Schmid WEG 2005 § 16 Rdz. 31).
  • VGH Hessen, 23.04.2001 - 4 UE 4782/96

    Mindestanforderung an gesunde Wohnverhältnisse - Übergangswohnheim -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2007 - 3 Wx 254/06
    Ausnahmsweise können neue Tatsachen auch dann berücksichtigt werden, wenn sie offenkundig sind (KG ZMR 2002, 550).
  • BGH, 30.03.1983 - IVb ZB 760/81

    Versorgungsausgleich - Weitere Beschwerde - Maßgeblicher Zeitpunkt - Weitere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2007 - 3 Wx 254/06
    Abgesehen hiervon kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht selbstständig Tatsachen feststellen (BGH, NJW 83, 1908).
  • LG Frankfurt/Main, 25.10.2018 - 13 S 68/18

    Soll mit der Jahresabrechnung eine (weitere) Anspruchsgrundlage für die im

    Damit liegen auch unterschiedliche Streitgegenstände vor (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2007, 690 [OLG Düsseldorf 09.03.2007 - I-3 Wx 254/06] ).
  • LG München I, 20.12.2010 - 1 S 4319/10

    Wohnungseigentum: Haftung eines Erstehers für Wohngeldrückstände des

    Ein Beschluss über die Jahrsabrechnung hat, soweit es um die bereits durch den Wirtschaftplan begründeten Wohngeldansprüche geht, lediglich bestätigende Wirkung (BGH NJW 1999, 3713, 3714; BayObLG NJW-RR 2002, 1665, 1666; OLG Düsseldorf NZM 2007, 690, 691; OLG Hamm NZM 2009, 820, 821; Spielbauer/Then, WEG; § 28 Rz. 83; Abramenko, in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 28 Rz. 86; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 28 Rz. 158).

    (1) Grundsätzlich wird durch einen Beschluss, durch den die Jahresabrechnung genehmigt wird, für den nach der Einzelabrechnung auf den jeweiligen Eigentümer entfallenden Betrag, der die nach dem Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse übersteigt, originär eine Schuld begründet (BGH NJW 1999, 3713, 3714; OLG Hamm NZM 2009, 820, 821; OLG Düsseldorf NZM 2007, 690, 691; LG Bonn ZMR 2009, 476; Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rz. 83; Bärmann/Merle, § 28 Rz. 150; Abramenko, in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 28 Rz. 87; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 28 Rz. 158).

  • LG Frankfurt/Main, 10.08.2015 - 13 S 88/15

    § 91a ZPO, § 23 Abs. 4 WEG

    Denn da - bis zum rechtskräftigen Abschluss des Anfechtungsverfahrens - in jedem Falle eine Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers besteht, ist die Verteidigung gegen die Inanspruchnahme durch die WEG mit dem Argument, der Beschluss sei ungültig ohne jegliche Erfolgsaussicht (vgl. BGH aaO), so dass die hierfür aufgewandten Kosten keinen kausalen Schaden durch die Beschlussfassung darstellen (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1606 [OLG Düsseldorf 09.03.2007 - I-3 Wx 254/06] ).
  • LG Düsseldorf, 31.05.2017 - 25 S 52/16

    Beschluss ist so lange gültig, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird!

    Da - bis zum rechtskräftigen Abschluss des Anfechtungsverfahrens - in jedem Falle eine Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers besteht, ist die Verteidigung gegen die Inanspruchnahme durch die WEG mit dem Argument, der Beschluss sei ungültig, ohne jegliche Erfolgsaussicht, so dass die hierfür aufgewandten Kosten keinen kausalen Schaden durch die Beschlussfassung darstellen (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1606).
  • LG Frankfurt/Main, 04.02.2021 - 13 S 61/20

    Keine Beschlusskompetenz für Novation der Forderungen aus dem Wirtschaftsplan

    Damit liegen auch unterschiedliche Streitgegenstände vor (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2007, 690).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht