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   OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06   

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https://dejure.org/2007,2074
OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06 (https://dejure.org/2007,2074)
OLG München, Entscheidung vom 13.08.2007 - 34 Wx 144/06 (https://dejure.org/2007,2074)
OLG München, Entscheidung vom 13. August 2007 - 34 Wx 144/06 (https://dejure.org/2007,2074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aufgrund entstandener Mietausfälle und nutzloser Aufwendungen durch Sanierungsmaßnahmen ohne die erforderliche Einwilligung der Teileigentümer; Umfang eines Entschädigungsanspruchs aufgrund der Inanspruchnahme von Sondereigentum durch ...

  • rabüro.de

    Zum Ersatzanspruch eines Wohnungseigentümers aus Aufopferungsgesichtspunkten, dessen Laden im Erdgeschoß wegen statischer Probleme der Decke über längere Zeit nicht nutzbar ist

  • Judicialis

    BGB § 906 Abs. 2 Satz 2; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. B; ; WEG § 14 Nr. 4; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG a. F. § 44 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufopferungsanspruch des Wohnungseigentümers bei Unbenutzbarkeit der Geschäftsräume aus statischen Gründen - Landgericht als Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen bei Auslandswohnsitz eines Beteiligten - keine Rubrumsberichtigung bei mehreren Anspruchsgegnern aus ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Landgericht für Erstbeschwerde zuständig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG: Rubrumsberichtigung bei Altfällen (IMR 2007, 305)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz wegen verzögerter Sanierung (IMR 2008, 1002)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 461
  • MDR 2007, 1305
  • NZM 2008, 211
  • FGPrax 2007, 260
  • ZMR 2008, 562
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 20 W 362/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06
    Die Rechsprechung hingegen sieht als richtigen Anspruchsgegner die übrigen Wohnungseigentümer (siehe OLG Frankfurt ZMR 2006, 625; ebenso Rechenberg ZWE 2005, 47/56).

    Hiernach ist zwar jeder Schaden zu ersetzen, der adäquat dadurch verursacht wird, dass das Sondereigentum bei der Benutzung im Zuge der Instandsetzungsarbeiten in einen nachteiligen Zustand versetzt und beim (vorläufigen oder endgültigen) Abschluss der Instandsetzungsarbeiten in diesem Zustand belassen wird (BayObLGZ 1987, 50/53; OLG Frankfurt ZMR 2006, 625).

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - 3 Wx 64/06

    Unterlassungsanspruch gegen freilaufende Hunde auf dem Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06
    In Wohnungseigentumssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die einen Schadensersatz- oder Aufopferungsanspruch zum Gegenstand haben, ist das Landgericht auch dann zur Entscheidung über die Erstbeschwerde berufen, wenn ein Beteiligter seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat (im Anschluss an OLG Düsseldorf vom 23.8.2006 - I-3 Wx 64/06 = FGPrax 2007, 12).

    In einer weiteren Entscheidung vom 23.8.2006 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf für die Beseitigung von Beeinträchtigungen und die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen ebenfalls die Anwendbarkeit des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG verneint (siehe FGPrax 2007, 12).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06
    a) Die Antragstellung vom November 2004 lag vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft, die vom 2.6.2005 stammt (NJW 2005, 2061).

    Teilweise wird auch die Meinung vertreten, der Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung - respektive der aus einer Verletzung resultierende Schadensersatzanspruch - könne sich sowohl gegen die Wohnungseigentümer selbst als auch gegen den Verband richten (vgl. Neumann WuM 2006, 489/462; siehe BGH NJW 2005, 2061/2067 unter III. 9. c).

  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 116/04

    Anwendbarkeit des 287 ZPO zur Schadensschätzung in einem WEG -Verfahren

    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06
    Für die Ermittlung eines etwaigen Schadens kann auch auf § 287 ZPO zurückgegriffen werden (vgl. BayObLG OLG-Report 2005, 83).
  • OLG Hamm, 11.01.2005 - 15 W 402/04

    Verhältnis von Beschlußanfechtung und Schadensersatzpflicht im

    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06
    Zu bedenken wird sein, dass ein einzelner Wohnungseigentümer, der Beschlüsse der Eigentümerversammlung über die Vorbereitung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum nicht anficht, die übrigen Wohnungseigentümer nicht wegen Verletzung ihrer Pflichten zur ordnungsmäßigen Verwaltung mit der Begründung auf Schadensersatz (Mietausfall) in Anspruch nehmen kann, die notwendige Sanierung sei verzögert worden (OLG Hamm ZMR 2005, 808).
  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 93/86

    Schadensersatzanspruch aus § 14 Nr. 4 WEG

    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06
    Hiernach ist zwar jeder Schaden zu ersetzen, der adäquat dadurch verursacht wird, dass das Sondereigentum bei der Benutzung im Zuge der Instandsetzungsarbeiten in einen nachteiligen Zustand versetzt und beim (vorläufigen oder endgültigen) Abschluss der Instandsetzungsarbeiten in diesem Zustand belassen wird (BayObLGZ 1987, 50/53; OLG Frankfurt ZMR 2006, 625).
  • BGH, 12.12.1963 - V BLw 12/63

    Aufrechnung im landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06
    Die Aufrechnung scheitert nicht am Rechtsweg (§ 17 Abs. 2 GVG; siehe Palandt/Grüneberg § 388 Rn. 5), weil es sich um artverwandte Ansprüche handelt (BGB NJW 1980, 2467/2468; auch BGH NJW 1964, 863) und die Verweisung in den einen oder anderen Rechtsweg nur aus Zweckmäßigkeitsgründen vorgenommen ist.
  • OLG Celle, 26.11.1984 - 4 W 90/84
    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06
    Zu erwägen ist hingegen auch der im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander anwendbare, ebenfalls verschuldensunabhängige, nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog (vgl. OLG Celle MDR 1985, 236; OLG Stuttgart NJW 2006, 1744; Wenzel NJW 2005, 241/244), sofern die Umbaumaßnahmen in den Obergeschoßen erst dazu geführt hätten, dass die Deckenkonstruktion gerade über dem Sondereigentum der Antragsteller statisch ungenügend geworden wäre.
  • OLG Stuttgart, 27.10.2005 - 7 U 135/05

    Wohnungseigentum: Anwendung des verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen

    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06
    Zu erwägen ist hingegen auch der im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander anwendbare, ebenfalls verschuldensunabhängige, nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog (vgl. OLG Celle MDR 1985, 236; OLG Stuttgart NJW 2006, 1744; Wenzel NJW 2005, 241/244), sofern die Umbaumaßnahmen in den Obergeschoßen erst dazu geführt hätten, dass die Deckenkonstruktion gerade über dem Sondereigentum der Antragsteller statisch ungenügend geworden wäre.
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 Wx 230/05

    Zuständigkeit für Beschwerdeentscheidung in WEG -Verfahren bei Gerichtsstand

    Auszug aus OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dies zunächst für Anträge auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen entschieden und dabei auch auf die Besonderheiten dieses Verfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG abgestellt (OLG Düsseldorf NJW 2006, 1143; siehe auch OLG Stuttgart NJW 2006, 1144).
  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft -

  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

  • OLG Stuttgart, 06.02.2006 - 8 W 589/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Zuständiges Beschwerdegericht bei Auslandsbezug

  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 117/04

    Aktivlegitimation bei Geltendmachung von Ansprüchen einer BGB -Gesellschaft

  • BGH, 22.04.1999 - V ZB 28/98

    Pflichten der Wohnungseigentümer zum Zusammenwirken zur ordnungsmäßigen

  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16

    Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum;

    § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG gibt hingegen keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die in Folge des die Maßnahme der Instandhaltung oder Instandsetzung auslösenden Mangels des Gemeinschaftseigentums eingetreten sind (OLG München, ZMR 2008, 562, 564; Bärmann/Suilmann, WEG, 13. Aufl., § 14 Rn. 73; Hogenschurz in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 14 Rn. 36).
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 230/12

    Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch im Verhältnis

    aa) Während die herrschende Meinung die Voraussetzungen für einen Analogieschluss bejaht (OLG Stuttgart, NJW 2006, 1744; LG Bochum VersR 2004, 1454; Bamberger/Roth/Fritzsche, BGB, 3. Aufl., § 906 Rn. 89; MünchKomm-BGB/Säcker, 6. Aufl., § 906 Rn. 1; NK-BGB-Ring, 3. Aufl., § 906 Rn. 283a; PWW/Lemke, aaO, § 906 Rn. 10; Timme/Dötsch, WEG, § 15 Rn. 182; Wenzel, NJW 2005, 241, 244; wohl auch LG München I, ZMR 2011, 62, 63 f.; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 14 Rn. 8; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 13 Rn. 16; Staudinger/Roth, BGB [2009], § 906 Rn. 70; Günther, VersR 2004, 1454; für eine entsprechende Anwendung jedenfalls dann, wenn sich die Sondereigentumseinheiten in verschiedenen Gebäuden befinden, LG Bonn, BeckRS 2007, 05000; eine Analogie in Betracht ziehend OLG München, NZM 2008, 211; Hogenschurz in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 14 Rn. 39; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 13 Rn. 140; vgl. auch Dötsch, ZMR 2006, 391, 392 f.; ders., NZM 2010, 607, 609 mwN), wenden die Vertreter der Gegenauffassung ein, mit Rücksicht auf den aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer resultierenden speziellen Schutz könne das Bestehen einer planwidrigen Gesetzeslücke nicht angenommen werden (Schmidt, ZMR 2005, 669, 677; Becker, ZfIR 2010, 645, 647; wohl auch Briesemeister, ZWE 2010, 325; vgl. auch BayObLG, NJW-RR 1994, 718 u. NJW-RR 2001, 156 [Ablehnung von Schadensersatzansprüchen mangels Verschuldens ohne Erörterung einer analogen Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB]; eine Analogie jedenfalls zugunsten obligatorischer Nutzungsberechtigter von Sondereigentum ablehnend LG Konstanz, NJW-RR 2009, 1670, 1671; kritisch dazu Timme/Dötsch, WEG, § 15 Rn. 182).
  • LG Hamburg, 17.05.2017 - 318 S 89/16

    Wohnungseigentum: Verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch des

    Geht es wie hier um die Kosten für die Anmietung einer Ersatzwohnung, ist darauf abzustellen, ob das Sondereigentum (nur) wegen der Inanspruchnahme durch den Verband nicht nutzbar war oder ob es wegen eines Mangels am gemeinschaftlichen Eigentum ohnehin in dem fraglichen Zeitraum nicht nutzbar gewesen wäre (vgl. OLG München, Beschluss vom 13.08.2007 - 34 Wx 144/06, ZMR 2008, 562: Unvermietbarkeit des Teileigentums im Erdgeschoss nicht wegen der Inanspruchnahme des Teileigentums durch die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern wegen statischer Mängel der Geschossdecke; AG Kassel, Beschluss vom 23.05.2012 - 800 C 4844/11, ZMR 2013, 77: Kein Ersatz der Unterbringungskosten der Bewohner wegen löschwasserbedingter Unbewohnbarkeit ihres Sondereigentums, da die Kosten brand- und nicht instandsetzungsbedingt sind).
  • OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 24/07

    Ordnungsgemäße Verwaltung von Wohnungseigentum: Schadenersatzanspruch eines

    Der Anspruch aus § 21 Abs. 4 WEG ist ein individueller, der dem einzelnen Wohnungseigentümer gegen die übrigen Wohnungseigentümer, die eine Pflichtverletzung begangen haben, zusteht (vgl. Senat vom 13.8.2007, FGPrax 2007, 260; Palandt/Bassenge BGB 67. Aufl. § 21 Rn. 11).
  • OLG München, 18.02.2009 - 32 Wx 120/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers

    cc) Der Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1 BGB oder aus § 823 BGB i.V.m. § 21 Abs. 4 WEG ist ein individueller, der dem einzelnen Wohnungseigentümer gegen die übrigen Wohnungseigentümer, die eine Pflichtverletzung begangen haben, zusteht (vgl. Senat vom 13.8.2007, FGPrax 2007, 260; Palandt/Bassenge BGB 67. Aufl. § 21 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2007 - 3 Wx 58/07

    Berechtigung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung

    Soweit das OLG München (OLGR 2007, 829) ausgeführt hat, eine Rubrumsberichtigung scheide dann aus, wenn die Antragsteller von sich aus eine solche nicht vornähmen, mag offen bleiben, ob dem zu folgen ist.
  • LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16

    Wohnungseigentum: Mietausfallschaden des Sondereigentümers wegen Instandsetzung

    Sein Schaden ist als mangelbedingt und nicht als durch die Inanspruchnahme seines Sondereigentums durch die Beklagte bedingt anzusehen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 13.08.2007 - 34 Wx 144/06, ZMR 2008, 562: Unvermietbarkeit des Teileigentums im Erdgeschoss nicht wegen der Inanspruchnahme des Teileigentums durch die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern wegen statischer Mängel der Geschossdecke).
  • LG Hamburg, 31.08.2011 - 318 S 258/10

    WEG-Gemeinschaft bei Schadensersatzklage passivlegitimiert?

    Bezüglich des Schadensersatzanspruchs aus § 280 BGB wird zwar auch vertreten, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft passiv legitimiert sei (vgl. dazu die Nachweise bei OLG München, NZM 2008, 211, 212).
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2007 - 3 W 169/07

    Zuständigkeit des Landgerichts in Beschwerdeverfahren nach der Insolvenzordnung

    Die Zuständigkeit des Landgerichts wird aus den gleichen Erwägungen auch bejaht für - vor dem 1. Juli 2007 anhängige - Wohnungseigentumsverfahren und in Nachlassverfahren (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2007, 331 und NJW 2006, 1143; OLG Stuttgart NJW 2006, 1144; OLG München OLGR 2007, 829; für das Nachlassverfahren: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2007 - 3 Wx 155/07, zitiert nach Juris).
  • LG München I, 16.02.2009 - 1 S 20283/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung einer Beschlussanfechtungsklage gegen

    Insofern ergibt die Auslegung auch eindeutig, dass bei der Anfechtungsklage - anders als etwa bei einem Schadensersatzanspruch (vgl. OLG München MDR 2007, 1305) - gemäß § 46 Absatz 1 Satz 1 WEG nur die übrigen Eigentümer als Personenmehrheit in Betracht kommen.
  • OLG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Wx 31/02

    Vergütungsanspruch des Wohnungseigentumsverwalters:

  • LG Düsseldorf, 01.09.2008 - 25 S 5/08

    Rubrumsberichtigung nach Ablauf der Anfechtungsfrist?

  • LG Frankfurt/Main, 17.05.2011 - 9 S 54/10

    Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs

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