Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.07.2008 - I-24 W 53/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,341
OLG Düsseldorf, 25.07.2008 - I-24 W 53/08 (https://dejure.org/2008,341)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.2008 - I-24 W 53/08 (https://dejure.org/2008,341)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 2008 - I-24 W 53/08 (https://dejure.org/2008,341)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,341) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund wegen einer schweren Krankheit des Mieters

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietvertragskündigung aufgrund Krebserkrankung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine fristlose Kündigung von Gewerberäumen bei Krebserkrankung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auch schwere Krankheit des Mieters kein Kündigungsgrund bei befristetem Mietvertrag; Krebserkrankung; Mieter trägt das persönliche Verwendungsrisiko; Möglichkeit zur Untervermietung; Lebensrisiko

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 535; ; BGB § 543

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 535; BGB § 543
    Schwere Krankheit kein Kündigungsgrund für erkrankten Mieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung durch Vermieter wegen schwerer Krankheit des Mieters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Gewerbliches Mietrecht: Kein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bei schwerer Krebserkrankung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Befristetes Mietverhältnis: Krankheit ist kein Grund zur fristlosen Kündigung

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Gewerberaum: Kein fristloses Kündigungsrecht bei schwerer Erkrankung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerberaumkündigung wegen schwerer Erkrankung?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Kündigungsrecht eines Gewerbemietvertrags wegen schwerer Erkrankung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ladenbesitzer an Krebs erkrankt - OLG: Kein Grund für eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Keine Kündigung aufgrund einer schweren Erkrankung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Befristetes Mietverhältnis: Krankheit ist kein Grund zur fristlosen Kündigung

  • anwaeltin-krueger.de PDF, S. 4 (Leitsatz und Zusammenfassung)
  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Krebskranker Mieter darf nicht kündigen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Kein Sonderkündigungsrecht bei Krebserkrankung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietvertrags - Kündigung wegen Krebs?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerberaummiete: Krankheit des Mieters ist kein Kündigungsgrund! (IMR 2008, 338)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1204
  • NZM 2008, 807
  • ZMR 2009, 25
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 24 U 186/99

    Kündigung des Mieters wegen schwerer Erkrankung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2008 - 24 W 53/08
    Eine schwere Krankheit des Mieters rechtfertigt nicht die Kündigung des Mietvertrages (Bestätigung von Senat MDR 2001, 83).

    Hat, wie im Streitfall, der Vermieter die Vertragspflichten, die er gegenüber dem Mieter zu beobachten hat, unstreitig nicht verletzt, kann ein befristeter Mietvertrag allenfalls dann ausnahmsweise vorzeitig gekündigt werden, wenn sonstige wichtige Gründe aus dem lnteressenbereich des Mieters vorliegen, die nicht in dessen Risikosphäre fallen (Senat MDR 2001, 83 = ZMR 2001, 106 = NZM 2001, 669 = WuM 2002, 94; Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 543 Rn 8 m. w. N.).

    Zu dem vom Mieter zu tragenden Risiko gehört deshalb auch der Erhalt seiner Gesundheit; selbst sein Tod fällt in seinen Risikobereich, beendet also das Mietverhältnis nicht, sondern lässt es auf die Erben übergehen (§§ 542 Abs. 2, 1922, 1967 Abs. 2, Halbs. 1 BGB (vgl. Senat MDR 2001, 83; Palandt/Weidenkaff, aaO, § 537 Rn 4 m.w.N.).

  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2008 - 24 W 53/08
    Nach § 537 Abs. 1 Satz 1 BGB trägt nämlich der Mieter das persönliche Verwendungsrisiko, und zwar gleichgültig, aus welchem Grunde er für langfristig angemietete Räume keine Verwendung mehr hat (Senat aaO und GuT 2006, 25 = OLGR Düsseldorf 2006, 103).

    a) Der Kläger übersieht, dass das ihm gesetzlich zugewiesene Risiko durch die gesetzlich (§ 540 Abs. 1 Satz BGB) und vertraglich (§ 10 Nr. 2 Satz 1 Mietvertrag) eingeräumte Möglichkeit zur Untervermietung deutlich reduziert ist (vgl. BGHZ 130, 50 = BGH NJW 1995, 2034, 2035; Senat GuT 2006, 25 = OLGR Düsseldorf 2006, 103).

  • BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94

    Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2008 - 24 W 53/08
    a) Der Kläger übersieht, dass das ihm gesetzlich zugewiesene Risiko durch die gesetzlich (§ 540 Abs. 1 Satz BGB) und vertraglich (§ 10 Nr. 2 Satz 1 Mietvertrag) eingeräumte Möglichkeit zur Untervermietung deutlich reduziert ist (vgl. BGHZ 130, 50 = BGH NJW 1995, 2034, 2035; Senat GuT 2006, 25 = OLGR Düsseldorf 2006, 103).
  • OLG Naumburg, 18.06.2002 - 9 U 8/02

    Anspruch des Mieters auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2008 - 24 W 53/08
    b) Keiner weiteren Erörterung bedarf im Streitfall die Frage, ob und unter welchen Umständen der Vermieter im Einzelfall gemäß § 242 BGB die Rechte aus dem Mietvertrag verliert, wenn der Mieter zwar keinen Untermieter, wohl aber einen solventen Mietnachfolger präsentiert, der bereit ist, mit dem Vermieter unmittelbar zu kontrahieren (vgl. dazu OLG Naumburg WuM 2002, 537 = OLGR Naumburg 2002, 529).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 129/08

    Sind Center-Managementkosten umlagefähig?

    Für den Bereich der Verwaltungskosten dürfte aufgrund der Definition in § 26 Abs. 1 II. BV / § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV auch ohne nähere Umschreibung im Mietvertrag hinreichend klar sein, dass hierunter die Kosten zu verstehen sind, die der Vermieter selbst oder durch Arbeitskräfte wie Büropersonal zur kaufmännischen und rechtlichen Verwaltung des Gebäudes aufwenden muss (vgl. OLG Köln NZM 2008, 366; NZM 2008, 368; NZM 2008, 807).

    Ob auch die Position "Kosten der kaufmännischen und technischen Verwaltung" noch dem Transparenzgebot genügt, ob für den Mieter also ausreichend deutlich wird, dass er hier auch mit Kosten aus dem an sich dem Vermieter obliegenden Bereich der Instandhaltung und Instandsetzung belastet werden kann, kann dahinstehen (verneinend OLG Frankfurt, Urt. v. 17.01.2008, Az. 27 U 25/07 bei juris sub II. 3b; OLG Köln, 22. Zivilsenat, NZM 2008, 368 sub II. A. 1. c); NZM 2008, 807 sub II. B. 2. c); bejahend OLG Köln, 1. Zivilsenat, NZM 2008, 366).

    Angesichts der Stellung der Klausel am Ende der Betriebskostenaufstellung und mangels irgendwelcher Angaben zur Höhe der Managementkosten brauchte die Klägerin auch nicht damit zu rechnen, dass sich dahinter eine Kostenposition verbirgt, die zusätzlich zu den Kosten der Hausreinigung, die die Klägerin direkt zu tragen hatte, und zusätzlich zu den gesondert erhobenen Hauswartskosten und Kosten für die Pflege der Außenanlagen anfiel und trotz Grundsteuern von insgesamt 124.749,93 EUR jährlich (gegenüber 99.337,45 EUR nach Vermieterwechsel für das Jahr 2006) und überhöhten Hauswartskosten von insgesamt 131.913.24 EUR jährlich mit insgesamt 112.047,29 EUR jährlich noch ca. ¼ der gesamten umgelegten Nebenkosten ausmachte (vgl. OLG Köln NZM 2006, 701; NZM 2008, 368; NZM 2008, 807).

    Allerdings ist es richtig, dass eine - auch unbezifferte - Regelung über die Umlegung von Kosten der Verwaltung im Gewerberaummietverhältnis nicht unüblich ist und dass es nicht darauf ankommt, ob die Nebenkostenvorauszahlungen kostendeckend waren oder nicht (vgl. BGH NJW 2004, 1102; NJW 2004, 2674; OLG Köln NZM 2008, 807).

    Auch kann der Standort der Verwaltungskosten an hinterer Stelle der Betriebskostenaufstellung unschädlich sein, wenn und soweit der Mieter damit rechnen muss, eine solche Regelung an irgendeiner Stelle vorzufinden (vgl. OLG Köln NZM 2008, 807).

    Ebenso kann es sein, dass Verwaltungskosten von 4% der Nettomieten nicht unüblich sind (vgl. OLG Köln NZM 2006, 701; 2008, 368; 2008, 807 für jeweils 4, 5 bis 5, 5% der Gesamtmieten).

    Aber die Gesamtschau der Umstände, dass Inhalt und Kosten des Managements nicht angegeben waren, obwohl dies dem Beklagten ohne weiteres möglich gewesen wäre, die Klausel an hinterer Stelle in der Betriebskostenaufstellung im Anschluss an die Hauswartskosten zu finden ist und die Managementkosten eine ganz erhebliche Kostenposition darstellten, ergibt im Streitfall, dass der Mieterseite die Höhe der von dieser zu tragenden Nebenkosten in einer Weise verschleiert worden ist, dass diese bei Vertragsschluss außerstande war, die auf sie zukommende Kostenlast auch nur grob abzuschätzen (vgl. BGH NZM 2005, 863; NZM 2006, 765; OLG Köln NZM 2008, 807).

  • AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13

    Wirksamkeit des Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts in einem

    Eine unverschuldete persönliche Verhinderung befreit den Mieter weder von seiner Pflicht zur Entrichtung der Miete (OLG Düsseldorf, MDR 2001, S. 83; OLG Düsseldorf, NZM 2008, S. 807) noch berechtigt sie ihn zur Kündigung.
  • SG Aachen, 24.02.2015 - S 20 SO 132/14

    Erstattung der Kosten für die Haushaltsauflösung anlässlich eines Umzugs von der

    Das OLG Düsseldorf hat durch Urteil vom 06.06.2000 (24 U 186/99) und Beschluss vom 25.07.2008 (I-24 W 53/08) entschieden, dass eine schwere Erkrankung des Mieters diesen nicht zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
  • OLG Rostock, 09.07.2020 - 3 U 78/19

    Recht zur fristlosen Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses; Erkrankung des

    Die zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZM 2008, 807) habe gerade ausgesprochen, dass eine Erkrankung des Mieters eines befristeten Mietvertrages eine fristlose Kündigung nicht rechtfertige.

    Daher rechtfertigt jedenfalls in einem Gewerberaummietverhältnis die Erkrankung des Mieters nicht dessen fristlose Kündigung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.07.2008, I-24 W 53/08, NZM 2008, 807 = ZMR 2009, 25; OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.06.2000, 24 U 186/99, MDR 2001, 83; Spielbauer/Schneider/Ettl, a.a.O., § 537, Rn. 12; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 537, Rn. 4; Boerner in Guhling/Günther, a.a.O., § 537 Rn. 14; Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, Mietrecht, 14. Aufl., § 537, Rn. 27; Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., § 543, Rn. 161).

  • OLG Rostock, 09.07.2020 - 3 U 79/19

    Gewerberaummietvertrag: Kündigung durch Mieter wegen schwerer Erkrankung

    Die zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZM 2008, 807) habe gerade ausgesprochen, dass eine Erkrankung des Mieters eines befristeten Mietvertrages eine fristlose Kündigung nicht rechtfertige.

    Daher rechtfertigt jedenfalls in einem Gewerberaummietverhältnis die Erkrankung des Mieters nicht dessen fristlose Kündigung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.07.2008, I-24 W 53/08, NZM 2008, 807 = ZMR 2009, 25; OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.06.2000, 24 U 186/99, MDR 2001, 83; Spielbauer/Schneider/Ettl, a.a.O., § 537, Rn. 12; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 537, Rn. 4; Boerner in Guhling/Günther, a.a.O., § 537 Rn. 14; Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, Mietrecht, 14. Aufl., § 537, Rn. 27; Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., § 543, Rn. 161).

  • LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 6 O 53/15

    Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug: Übergang des Leasingvertrags auf einen

    Zu solchen nicht relevanten Hinderungsgründen zählt z.B. auch der Tod des Mieters (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2008, 807, 808).
  • BGH, 30.09.2009 - XII ZR 39/08

    Pachtzins für überlassene Anlieferungs-Referenzmenge für Milch (Milchquote);

    So eröffnet nach allgemeinen Regeln etwa die Erkrankung des Mieters kein Kündigungsrecht (OLG Düsseldorf NZM 2008, 807; NZM 2001, 669; vgl. auch AG Wittlich AUR 2007, 91 für die Milchquotenpacht - ohne Erörterung von § 594 c BGB).
  • LG Berlin, 22.05.2019 - 64 S 2/19

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des Mieters wegen Erkrankung

    Auch eine schwere Erkrankung des Mieters berechtigt diesen nicht zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages (OLG Düsseldorf MDR 2001, 83; OLG Düsseldorf GE 2008, 1195), da der Mieter das persönliche Verwendungsrisiko für die Mietsache trägt.
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - 24 U 208/08

    Kündigung und Abrechnung eines Leasingvertrages über einen Pkw

    Der Schuldner ist für die Verzögerung der Leistung auch dann verantwortlich, wenn sie auf mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit beruht (vgl. Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 286 Rdnr. 39; § 276 Rdnr. 28; zum Verwendungsrisiko des Mieters auch im Falle schwerer Krankheit vgl. Senat NZM 2008, 807; NZM 2001, 669).
  • AG Kehl, 04.01.2022 - 4 C 158/21

    Privates Studentenwohnheim: Keine vorzeitige Kündigung durch den Mieter

    Die Erkrankung eines Mieters berechtigt - wohl auch bei der Wohnraummiete - nicht zu einer Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. OLG Rostock, NJOZ 2020, 1137; OLG Düsseldorf NZM 2008, 807; OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.06.2000 - 24 U 186/99; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.07.2008 - I-24 W 53/08 - juris).
  • OLG Zweibrücken, 02.09.2022 - 7 U 57/21

    Weder Krankheit noch Lockdown rechtfertigen Kündigung eines Pachtvertrags

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht