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   BGH, 04.03.2009 - VIII ZR 110/08   

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https://dejure.org/2009,253
BGH, 04.03.2009 - VIII ZR 110/08 (https://dejure.org/2009,253)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2009 - VIII ZR 110/08 (https://dejure.org/2009,253)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2009 - VIII ZR 110/08 (https://dejure.org/2009,253)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 554, 535 ff.
    Duldungspflicht des Mieters bei baulicher Maßnahme in der Wohnung nach behördlicher Anordnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Mieters zur Duldung des Einbaus von Heizungsrohren; Verpflichtung des Vermieters zur Unterrichtung des Mieters über öffentlich-rechtlich vorgeschriebene bauliche Maßnahmen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Pflicht des Mieters zur Duldung von behördlich angeordneten Modernisierungsmaßnahmen nach vorheriger Ankündigung durch Vermieter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der Ankündigungspflicht des Vermieters bei unvertretbaren Maßnahmen; behördlich angeordnete Baumaßnahmen; Duldungspflicht; Modernisierungsmaßnahmen; Notmaßnahmen; Mitwirkungspflichten des Mieters

  • RA Kotz

    Wohnungsumbau - Duldungspflichten des Mieters

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 554 Abs. 1; ; BGB § 554 Abs. 2; ; BGB § 554 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Mieters zur Duldung des Einbaus von Heizungsrohren; Verpflichtung des Vermieters zur Unterrichtung des Mieters über öffentlich-rechtlich vorgeschriebene bauliche Maßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht - Behördlich angeordnete Vermieter-Baumaßnahmen sind zu dulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Duldungspflicht des Mieters bei baulicher Maßnahme in der Wohnung nach behördlicher Anordnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Behördliche Anordnung: Mieter muss bauliche Maßnahme in seiner Wohnung dulden

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Lücke bei der Duldungspflicht nicht vollständig geschlossen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Duldungspflicht des Mieters bei behördlicher Anordnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Behördlich angeordnete Bauarbeiten an der Mietwohnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Behördlich angeordnete Baumaßnahmen und die Duldungspflicht des Mieters

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mieter muss Sanierungsmaßnahmen bei behördlicher Anordnung dulden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Duldungspflicht des Mieters bei baulicher Maßnahme nach behördlicher Anordnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bauliche Maßnahme nach behördlicher Anordnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Umweltamt fordert neue Heizungsanlage: - Vermieterin will modernisieren - Mieter legen sich quer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Duldungspflicht des Mieters bei baulicher Maßnahme

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bauliche Maßnahmen nach behördlicher Anordnung - Duldungspflicht des Mieters

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Duldungspflicht des Mieters bei baulicher Maßnahme in der Wohnung nach behördlicher Anordnung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Behördliche Anordnung: Mieter muss bauliche Maßnahme in seiner Wohnung dulden

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Ankündigung von nicht zu vertretenden Maßnahmen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Mieter muss behördlich angeordnete Baumaßnahmen dulden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Duldungspflicht des Mieters bei baulicher Maßnahme in der Wohnung nach behördlicher Anordnung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Modernisierung nicht erwünscht: Was man tun kann

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitwirkungspflichten des Mieters bei Modernisierungsbedarf

  • 123recht.net (Pressemeldung, 4.3.2009)

    Mieter müssen von Behörde angeordnete Heizungssanierung dulden

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bauliche Maßnahmen nach behördlicher Anordnung - Duldungspflicht des Mieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Duldungspflicht für bauliche Maßnahmen aufgrund behördlicher Anordnung? (IMR 2009, 192)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1736
  • MDR 2009, 738
  • NZM 2009, 394
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - VIII ZR 110/08
    Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis der Beklagten, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGHZ 37, 79, 81 f.) .
  • BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14

    Gewerberaummietvertrag: Wegfall eines Mietminderungsrechts wegen unberechtigter

    Die zeitlichen Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Ankündigung richten sich dabei nach den Umständen des Einzelfalls, dem Umfang und der Dringlichkeit der Maßnahme (vgl. BGH Versäumnisurteil vom 4. März 2009 - VIII ZR 110/08 - NJW 2009, 1736 Rn. 16).
  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 290/14

    Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Duldungspflicht des Mieters

    Während die Duldungspflicht des Mieters in einer solchen Fallgestaltung nach bisherigem Recht auf § 242 BGB gestützt wurde, weil solche bauliche Maßnahmen von § 554 Abs. 2 BGB aF nicht erfasst wurden (Senatsurteil vom 4. März 2009 - VIII ZR 110/08, NJW 2009, 1736 Rn. 13; BT-Drucks. aaO, S. 20), sind Maßnahmen, die dem Vermieter durch Gesetz, Verordnung oder gemeindliche Satzung auferlegt werden, nunmehr am Maßstab des § 555b Nr. 6 BGB zu beurteilen.
  • BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 164/10

    Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz fehlender Ankündigung zulässig

    Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich aus dem Senatsurteil vom 4. März 2009 (VIII ZR 110/08, NZM 2009, 394 Rn. 16) keine andere Beurteilung, denn jene Entscheidung hatte nicht eine Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung zum Gegenstand, sondern betraf die Pflicht des Mieters zur Duldung noch durchzuführender Instandhaltungsmaßnahmen.
  • LG Berlin, 18.02.2019 - 65 S 5/19

    Wohnraummiete: Anforderungen an die Ankündigung von Instandsetzungsarbeiten nach

    7 Die seit dem Mietrechtsänderungsgesetz (2013) ausdrücklich gesetzlich geregelte Ankündigungspflicht von Instandsetzungsarbeiten, die auch zuvor anerkannt war (vgl. BGH Urt. v. 04.03.2009 - VIII ZR 110/08, in Grundeigentum 2009, 646, juris Rn. 16) unterliegt - anders als die Modernisierungsankündigung nach § 555c BGB - keiner besonderen Form oder Frist, wobei es sich dabei um eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers handelt (vgl. BT-Ds. 17/10485, S. 18), die den Bedürfnissen der Praxis entspricht (vgl. Eisenschmid in : Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl., 2018, § 555a Rn. 37, m. w. N. vgl zu alledem auch: Kammer, Urt. v. 17.03.2016 - 65 S 289/15, WuM 2016, 285, nach juris Rn. 8ff.).
  • LG Berlin, 05.04.2022 - 65 S 213/21

    Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache

    Die Ankündigungspflicht des Vermieters im Fall von Instandsetzungsarbeiten war bereits anerkannt (vgl. BGH v. 04.03.2009 - VIII ZR 110/08, juris Rn. 16), bevor sie im Rahmen des Mietrechtsänderungsgesetzes (2013) ausdrücklich gesetzlich geregelt wurde.

    Ebenso wie die Modernisierungsankündigung soll die Ankündigung nach § 555a Abs. 2 BGB den Mieter vor allem früh- bzw. rechtzeitig (zutreffend) über die auf ihn zukommenden Belastungen informieren (vgl. auch BT-Ds. 14/4553, S. 37 für die Modernisierungsankündigung; BGH v. 04.03.2009 - VIII ZR 110/08, juris Rn. 16).

    In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere auch der Dringlichkeit der Maßnahmen (§ 555a Abs. 2 Hs 2 Alt. 2 BGB) muss dem Mieter in jedem Fall ausreichend Zeit bleiben, sich auf die mit den Maßnahmen einhergehenden Behinderungen durch notwendige organisatorische Vorsorgemaßnahmen einzustellen (vgl. BGH v. 04.03.2009 - VIII ZR 110/08, juris Rn. 16; MüKoBGB/Artz, 8. Aufl. 2020, BGB § 555a Rn. 21; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 15. Aufl., 2022, § 555a Rn. 37, mwN).

    Mitwirkungspflichten ergeben sich (lediglich) im Zusammenhang mit der Terminabstimmung und der Sicherstellung privater höchstpersönlicher Gegenstände (BGH v. 04.03.2009 - VIII ZR 110/08, juris Rn. 16; MüKoBGB/Artz, 8. Aufl. 2020, BGB § 555a Rn. 17; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 15. Aufl., 2022, § 555a Rn. 31; Staudinger/J Emmerich (2021), BGB § 555a Rn. 9).

  • LG Berlin, 17.03.2016 - 65 S 289/15

    Wohnraummiete: Kündigung wegen Verletzung von Duldungspflichten für

    Die Ankündigungspflicht für den Fall von Instandsetzungsarbeiten ist anerkannt (vgl. BGH Urt. v. 04.03.2009 - VIII ZR 110/08, in Grundeigentum 2009, 646, juris Rn. 16), wurde aber erstmals im Rahmen des Mietrechtsänderungsgesetzes (2013) ausdrücklich gesetzlich geregelt.

    Die Anforderungen an die Ankündigung des Vermieters richten sich dabei - auch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - nach den Umständen des Einzelfalls, der Dringlichkeit und dem Umfang der Maßnahme; der Mieter seinerseits ist nach Treu und Glauben verpflichtet, an einer baldigen Terminsabstimmung mitzuwirken , damit die erforderlichen baulichen Maßnahmen zeitnah durchgeführt werden können (vgl. BGH Urt. v. 04.03.2009, a.a.O.).

  • LG Berlin, 25.09.2019 - 65 S 174/19

    Umfang der Ankündigungspflicht des Vermieters über Erhaltungsmaßnahmen

    Die Anforderungen an die Ankündigung des Vermieters richten sich dabei - auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - nach den Umständen des Einzelfalls, der Dringlichkeit und dem Umfang der Maßnahme; der Mieter seinerseits ist nach Treu und Glauben verpflichtet, an einer baldigen Terminabstimmung mitzuwirken, damit die erforderlichen baulichen Maßnahmen zeitnah durchgeführt werden können (vgl. BGH Urt. v. 04.03.2009 - VIII ZR 110/08- zitiert nach juris, Rn. 16 = Grundeigentum 2009, 646).
  • VG München, 29.03.2011 - M 1 K 10.6216

    Anordnung zur Durchführung der Feuerstättenschau; Zweitbescheid; Androhung der

    Insbesondere sind auch die Mieter verpflichtet, je nach Dringlichkeit und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen an einer zeitnahen Terminabstimmung mitzuwirken; dies gilt umso mehr, wenn der Vermieter aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer behördlichen Anordnung zur Durchführung bestimmter Arbeiten verpflichtet ist (BGH vom 4.3.2009, NJW 2009, 1736).
  • LG Berlin, 30.04.2010 - 63 S 493/09

    Kein Anspruch auf Duldung von Erhaltungsmaßnahmen

    Soweit der BGH in seiner Entscheidung vom 4.3.2009 VIII ZR 110/08, GE 2009, 646 einen Anspruch auf Duldung baulicher Maßnahmen, die der Vermieter aufgrund einer behördlichen Anordnung oder gesetzlichen Verpflichtung durchzuführen hat, unter § 242 BGB subsumiert hat, ergibt sich für den vorliegenden Fall ein derartiger Anspruch nicht.
  • AG München, 24.10.2011 - 424 C 12307/11

    Vermietete Eigentumswohnung: Rechtsmangel bei Rückbauverpflichtung der Vermieters

    Die rechtskräftige Verurteilung des Klägers steht insoweit einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung, wie sie dem vom BGH am 04.03.2009 entschiedenen Fall zu Grunde lag, gleich (vgl. BGH NZM 2009, 394).
  • AG Köln, 25.04.2013 - 222 C 379/12

    Geltendmachung von Schadensersatz bei Verletzung der Duldungspflicht von

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